Ich hoffe, nicht etwas übersehen zu haben....
Kann jemand mir sagen, welche Fristen für Anträge beim JC gelten und in welcher Form diese beschieden wertden müssen?
Muss immer ein widerspruchsfähiger Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung ergehen oder reicht eine formlose Email auch als Bescheid?
Welche Fristen gelten im Antragsverkehr mit dem JC?
Das Jobcenter hat grundsätzlich 6 Monate Zeit um Anträge zu bearbeiten.
Widersprüche hingegen müssen innerhalb von 3 Monaten bearbeitet werden.
Anträge wegen unabweisbarem laufenden Mehrbedarf (regelmäßige Kosten) Umgang müsste also von mir für max. sechs Monate im Voraus finanziert werden?
Es bedeutet ja nicht, dass die Bearbeitung von Anträgen auch 6 Monate dauert.
In der Regel werden Anträge recht zügig bearbeitet ... :zwinker:
Nach zwei Monaten würde ich mal nachfragen, wo es klemmt.
Zitat von: FriendsOfZelda am 30. August 2021, 17:36:48Muss immer ein widerspruchsfähiger Bescheid mit Rechtsfolgenbelehrung ergehen oder reicht eine formlose Email auch als Bescheid?
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Dir sollte ein rechtsmittelfähiger Bewilligungs- oder Abhilfebescheid per Post zugehen.
In solchen Fällen wird um eine Eingangsbestätigung innerhalb von 5 Werktagen, nach Versendung des Antrages, gebeten.
Gruß:
Born :coffee:
Zitat von: Born am 31. August 2021, 20:29:45
In solchen Fällen wird um eine Eingangsbestätigung innerhalb von 5 Werktagen, nach Versendung des Antrages, gebeten.
Gruß:
Born :coffee:
Eingang des Antrags heißt aber nicht, dass er auch in der Zeit bearbeitet wurde
Die Fristen bis zur Untätigkeitsklage hat @a_good_heart ja schon genannt.