Hallo,
Ich bin mit meiner Tochter zum 1.8.21 umgezogen.
Der Wohnort ist geblieben und auch die Mietkosten sind gleich. Habe dem JC den Umzug lediglich mitgeteilt aber keine Umzugskosten usw.beantragt.
Hatte dann einen Brief das ich den Mietvertrag und Ummeldebescheinigung brauchen. Habe ich Ihnen zugesandt.
Nun habe ich heute nur einen geringen Betrag erhalten und hatte einen neuen Bescheid im Briefkasten das sie die Kosten der Unterkunft erst neu prüfen müssen und deshalb
Um diesen Betrag gekürzt haben.
Was kann ich jetzt tun? Muss ja meine Miete pünktlich zahlen. Ist das so richtig oder kann ich das beschleunigen.
Achso den Umzugsgrund wollten sie auch wissen. Habe ich natürlich auch mitgeteilt.
Lg
Ruda
Zitat von: Ruda13 am 31. August 2021, 20:16:24Der Wohnort ist geblieben und auch die Mietkosten sind gleich.
Und die Mietkosten liegen innerhalb der Angemessenheit für deinen Wohnort?
Die Miete ist wie die alte Wohnung auch schon ein wenig zu hoch. Meine ca 25€. Diesen Betrag habe ich immer vom Regelsatz bezahlt, da es hier absolut keine Wohnungen gibt die den Vorgaben genau entsprechen. War bisher kein Problem.
Und wie viel weniger wurde jetzt überwiesen?
Zitat von: Ruda13 am 31. August 2021, 20:16:24und hatte einen neuen Bescheid im Briefkasten das sie die Kosten der Unterkunft erst neu prüfen müssen und deshalb
Um diesen Betrag gekürzt haben.
Kannst du den Bescheid mal einstellen (abfotografieren und anonymisieren)? Oder genau abtippen was da als Begründung steht. :scratch:
Die Begründung habe ich mal fotografiert.
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Wann hast du den neuen Mietvertrag beim JC eingereicht? Und was für Unterlagen fordern sie jetzt noch zusätzlich?
Ich hatte Ihnen Anfang August den Mietvertrag geschickt und meine Ummeldebestätigung. Auf dem Mietvertrag fehlte aber noch meine Unterschrift, den unterschriebenen vertrag habe ich nach geschickt . Sie wollten auch eine ausgefüllte Kdu Bescheinigung. Da mein Vermieter aber für 2,5 Monate im Ausland ist kann ich sie nur nachreichen. Habe ich so auch mitgeteilt.
Die Bescheinigung des VM ist nicht wichtig wenn alle relevanten Daten aus dem Mietvertrag ergehen. Daher solltest du mit dem JC Kontakt aufnehmen und das schnellstens klären. Wenn dein Jc persönliche Vorstellungen erlaubt geh direkt hin und poche auf die Dringlichkeit.
Zitat von: Gast34764 am 31. August 2021, 20:45:40
Zitat von: Ruda13 am 31. August 2021, 20:16:24Der Wohnort ist geblieben und auch die Mietkosten sind gleich.
Und die Mietkosten liegen innerhalb der Angemessenheit für deinen Wohnort?
Ich hoffe ich darf mich mal kurz einklinken. Gibt es Infos oder Regelungen, um wieviel eine Wohnung über der Angemessenheit liegen darf, wo das Jobcenter nichts sagt wenn man den betrag der eben über der Angemessenheitsgrenze liegt vom Regelsatz selbst entrichtet ?
Bei einem nicht zugesichertem Umzug innerhalb des gleichen JC gibt es maximal die bisherige Miete. Das liegt in diesem Fall vor.
Zudem wird man nie eine Zusicherung für eine unangemessene Wohnung bekommen. Grundsätzlich kann man zuzahlen soviel man will, man wird bei Einzug aber eben keine Kosten wie Kaution und Co bekommen. Auch keine Nachzahlungen.
Zitat von: Ruda13 am 31. August 2021, 23:04:51
Ich hatte Ihnen Anfang August den Mietvertrag geschickt und meine Ummeldebestätigung. Auf dem Mietvertrag fehlte aber noch meine Unterschrift, den unterschriebenen vertrag habe ich nach geschickt . Sie wollten auch eine ausgefüllte Kdu Bescheinigung. Da mein Vermieter aber für 2,5 Monate im Ausland ist kann ich sie nur nachreichen. Habe ich so auch mitgeteilt.
Der Vermieter hatte das Exemplar aber unterschrieben? Wichtig, dass ein gültiger Vertrag geschlossen wurde
Ja Unterschrift vom Vermieter war drauf.
Bin jetzt heute telefonisch durchgekommen. Es wurde
Dringlichkeit den Kollegen aus der entsprechenden Abteilung mitgeteilt. Mehr konnte man nicht machen da die geforderten Unterlagen im PC noch nicht zu sehen sind.
Und wann wurde der unterschriebene Mietvertrag eingereicht?
Wenn er im PC bzw. in der E-Akte nciht zu sehen ist, ist er wohl noch beim Sandienstleister
Am Montag wurde er morgens versendet.
Bis jetzt habe ich weder Post noch einen Geldeingang. Rein kommt man hier nur mit termin. Rufe morgen nochmal an und hoffe das sich alles klärt. Kann mir jemand sagen was ich tun kann wenn es morgen keine Klärung gibt. Ist ja mittlerweile sehr dringend.
Danke euch schonmal.
Zitat von: Ruda13 am 05. September 2021, 20:32:53Am Montag wurde er morgens versendet.
Das ist dann halt zu kurzfristig um eine abschließende Bearbeitung verlangen zu können.
Im Idealfall lag der MV am Dienstag vor.
Dann geht er nicht zum MA, sondern zum Scandienstleister, der ihn für die E-Akte scannt. Da können gut und gerne 4-6 Werktage, manchmal auch mehr vergehen.
Hab grad angerufen. Unterlagen sind da aber es steht auf Bearbeitung. Die Dringlichkeit wurde weitergegeben. Das wars. Versteh auch nicht warum das Geld überhaupt einbehalten wurde. Miete ist gleich, Wohnort ist gleich. Hab keine Umzugdkosten o.ä.beantragt.
Bis heute tat sich immer noch nichts. Weiß nicht mehr weiter.
Ruda13
Dann halt noch mal anrufen und etwas Druck ausüben.
Du brauchst die KdUH sonst wird eine Kündigung der Whg. anstehen und das JC hatz seit Anfang August die ausschlaggebenden Unterlagen und am
Zitat von: Ruda13 am 06. September 2021, 08:24:59Hab grad angerufen. Unterlagen sind da aber es steht auf Bearbeitung.
daher hat das JC zeitnah nach § 17 SGB 1 zu bearbeiten und bescheiden und nachzuzahlen! Gib Ihnen Zeit bis max nächste Woche ansonsten siehst du dich gezwungen einen EA beim SG einzureichen.
MfG FN
Sooo heute dann endlich einen Bescheid im Briefkasten gehabt sowie einen Geldeingang.
Aber zu wenig. Die Nebenkosten betragen 150€, berücksichtigt wurden nur 85,06€. Das ist genau die Summe der angemessenen Heizkosten hier im Landkreis.
Was ist mit den restlichen Nebenkosten?
Im Mietvertrag steht klar 150€.
Ruda13
Zitat von: Ruda13 am 16. September 2021, 14:09:51Sooo heute dann endlich einen Bescheid im Briefkasten gehabt sowie einen Geldeingang.
Was steht denn in dem Bescheid dazu. Vllt. mal anonymisiert einstellen? wobei ich wenn es nicht um Single geht da vllt. nicht helfen kann aber dafür hoffentlich andere User.
Wie hoch waren deine alten NK? Du bist ja ohne Zusicherung umgezogen vllt. deswegen.
MfG FN
Da steht nur das die angemessenen Wohnkosten meines Ortrs Summe x betragen und diese daher so übernommen werden. Die Summe ist die angemessene Kaltmuete plus die Heizkosten. Ohne jegliche andere Nebenkosten.
Habe ich in der Berechnung auch nochmal nachgeschaut.
Ruda13
Zitat von: Ruda13 am 17. September 2021, 12:08:36
Da steht nur das die angemessenen Wohnkosten meines Ortrs Summe x betragen und diese daher so übernommen werden. Die Summe ist die angemessene Kaltmuete plus die Heizkosten. Ohne jegliche andere Nebenkosten.
Habe ich in der Berechnung auch nochmal nachgeschaut.
Dann dürfte irgendetwas nicht stimmen. Die KdUH setzten sich aus Kaltmiete NK und HK zusammen. Kann auch Bruttokalt sein da wären dann die NK dabei+ HK
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. September 2021, 18:23:49
Wie hoch waren deine alten NK?
?
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. September 2021, 18:23:49Du bist ja ohne Zusicherung umgezogen vllt. deswegen.
!
MfG FN
Die alten Nebenkostenvorrauszahlung war 100€. Aber das ist ja nur eine Vorrauszahlung, und es kam dann natürlich eine Nachzahlung.
ZitatDa steht nur das die angemessenen Wohnkosten meines Ortrs Summe x betragen und diese daher so übernommen werden. Die Summe ist die angemessene Kaltmuete plus die Heizkosten. Ohne jegliche andere Nebenkosten.
Grundsätzlich ist bei der Angemessensheitsgrenze die Bruttokaltmiete gemeint (also inkl. der kalten Nebenkosten) und eine Heizungspauschale.
Wenn Du ohne Einwilligung/Zusicherung umgezogen bist und den Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters gewechselt hast, werden nur die jetzt geltenden Bemessensgrenzen angewandt, d.h.: Lag die Bemessungsgrenze an Deinem vorherigen Wohnort/JC höher als beim aktuellen, werden nur die (ggf. niedrigeren) des jetzigen Wohnortes übernommen.
Der Wohnort ist der gleiche. Bin quasi um die Ecke gezogen.
Ruda13
Zitat von: Ruda13 am 17. September 2021, 12:44:22Die alten Nebenkostenvorrauszahlung war 100€.
und mehr bekommst du jetzt auch nicht weil du ohne Genehmigung umgezogen bist.
Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
ZitatWenn man ohne Zustimmung des aktuellen Leistungsträgers und innerhalb dessen Zuständigkeitsbereiches umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten: (weiterlesen..
)
MfG FN
Ich hab grad gesehen das mein Wohnort jetzt nicht mehr in mietstufe 3 ist wie beim Einzug in die alte Wohnung, sondern in Stufe 2. Ist es dann korrekt das nicht die Kosten wie in der alten Wohnung auch übernommen werden?
Ich bin nicht aus Spaß umgezogen. Es ging nicht anders, das wurde dem Jc auch mitgeteilt.
Die Mietstufe gilt für Wohngeld, nicht für die Angemessenheit. Dazu gibt es eigene Richtlinien.
Zitat von: Ruda13 am 17. September 2021, 14:30:50Ich bin nicht aus Spaß umgezogen. Es ging nicht anders, das wurde dem Jc auch mitgeteilt.
Was du dem Jc beweisen musst. Hast du die Zusicherung zum Umzug vorher beantragt?
Ruda13
Der Beitrag von Levana kam zeitgleich zum unten geschriebenen, deswegen lass ich es al so stehen. Evtl. kann dir Levana sogar weiterhelfen als ich....
Zitat von: Ruda13 am 17. September 2021, 14:30:50Ich hab grad gesehen das mein Wohnort jetzt nicht mehr in mietstufe 3 ist wie beim Einzug in die alte Wohnung, sondern in Stufe 2. Ist es dann korrekt das nicht die Kosten wie in der alten Wohnung auch übernommen werden?
Tut mir leid da habe ich keine Ahnung wie das betrachtet wird.
Vllt. weiß es ein anderer User.
Vllt. hilft ja auch das Schreiben vom Amt aber da steht ja nichts, nach deiner Aussage, daher fehlt meiner Meinung nach auch die Begründung weniger zu leisten als in der alten Whg.
Zitat von: Ruda13 am 17. September 2021, 14:30:50Es ging nicht anders, das wurde dem Jc auch mitgeteilt.
Was genau meinst du damit denn du hast selber geschrieben:
Zitat von: Ruda13 am 31. August 2021, 20:16:24Habe dem JC den Umzug lediglich mitgeteilt aber keine Umzugskosten usw.beantragt.
Edit:
Zitat von: Gast50874 am 17. September 2021, 16:57:06Hast du die Zusicherung zum Umzug vorher beantragt?
Den Gedanken hatte ich auch aber wenn die Whg. unangemessen ist wird das JC gesagt haben das es keine Zusicherung gibt da nicht angemessen.
MfG FN
Was mir hier nicht ganz klar wird: liegst du mit deinen Kosten über der Angemessenheit für eine Person? Du schriebst, die Mietkosten sind gleich geblieben. Gab es bei der vorherigen Wohnung keine Probleme mit der Angemessenheit?
Wenn die Angemessenheitskriterien steigen muss auch eine unangemessene Miete bis zur neuen Maximalhöhe übernommen werden. Sind z.B. 400€ angemessen bei 500€ realer Miete zahlst du 100€ dazu. Wird die Angemessenheit auf 420€ erhöht muss das JC dann auch so viel dazuzahlen und du die restlichen 80€.
Du bist von einer zu teuren Wohnung in eine andere zu teure Wohnung gezogen und das ohne vorherige Rücksprache.
Klar bezahlen die dann nur die angemessene Kosten und nicht das, was drüber liegt.
Ja das ist mir klar. Wäre auch gerne in eine angemessene Wohnung gezogen aber die gibt es hier nicht. Ich kann froh sein überhaupt etwas gefunden zu haben. Bis jetzt war es auch kein Problem. Habe 30€ selber gezahlt. Jetzt zahlen sie aber viel weniger als für die alte Miete. Die Kaltmiete ist identisch geblieben nur die nebenkostenvorrauszahlung sind hier statt 100 eben 150€. Wohnungsgröße ist auch gleich.
Weil die Angemessenheit nicht nur die Kaltmiete betrifft sondern KM + Nebenkosten. Wenn du 50€ mehr NK hast zahlt das JC das natürlich nicht.
Sie zahlen jetzt aber ca. 40euro weniger wie in der alten Wohnung.
Bei Dir steigt man iwie nicht durch.
Wie hoch war die Bruttokaltmiete(Kaltmiete plus Nebenkosten, ohne Heizkostenvorauszahlung)
in der alten Wohnung und wie viel musstest Du da schon selbst vom Regelsatz zahlen?
Wie hoch ist jetzt die Bruttokaltmiete?
Links die alte Wohnung, rechts die neue.
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Bei euch ist Grundmiete gleich Bruttokaltmiete?
Heizkosten hattest Du in der alten Wohnung keine?
Wenn ich es richtig sehe hattest Du für WW früher Durchlauferhitzer, den Mehrbedarf bekommst Du nicht mehr. Der ist jetzt in den Heizkosten inkludiert da zentral?
Eigentlich laut Muster müsste es so aussehen:
nlage zum Bescheid vom 20.01.2021
Vertreter der Bedarfsgemeinschaft: Müller, Hans
Berechnung der Leistungen für Januar 2021 bis Dezember 2021:
Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro
Gesamtbedarf
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Mehrbedarf
Warmwassererzeugung 22,15
Grundmiete 750,00
Heizkosten 90,00
Nebenkosten 150,00
Gesamtbedarf 2123,15
Doch klar hatte ich Heizkosten. In meinem alten Mietvertrag stand 550€ +100€ Nebenkosten.
Aufgeschlüsselt war aber nicht wieviel davon Heizkosten oder eben andere Nebenkosten sind. Hat auch nie jemand nach gefragt.
Jetzt steht halt 550€ +150€ im Mietvertrag auch ohne aufschlüsselung.
Haben die jetzt was falsch gemacht und ich bin im Recht und kann verlangen das sie genauso viel wie in der alten auch für die jetzige Wohnung zahlen? Mehrbedarf für dezentrale Wasserversorgung habe ich hier genauso.
Also 650 Gesamt alte Wohnung, davon 620 Euro angemessen in der alten Wohnung ?
Jetzt 700 Gesamtmiete, also nochmal 50 Euro mehr. Macht 80 Euro für Dich an Zahlung aus dem Regelsatz.
Wenn Du wieder Dezentrales WW hast, müsste der Mehrbedarf dafür noch bezahlt werden.
Sieht so aus als wäre die angemessene Bruttokaltmiete bei euch eigentlich noch geringer, deshalb jetzt nur noch angemessene Bruttokaltmiete plus angemessene Heizkosten.
Du bist der Kostensenkungsaufforderung nicht gefolgt. Statt dessen hast Du Dir noch was teureres gesucht. Das war dein Fehler
Ich habe nie eine Kostensenkungsaufforderung
bekommen. Für meine alte Wohnung habe ich auch eine Erhöhung der Nebrnkostenvorrauszahlung ab 1.8. Um 50€ bekommen. Dieses Schreiben hat auch das Jc bekommen. Somit wäre die alte Wohnung ganz genauso teuer ab 1.8 geworden.
Aber Du hast doch 30 Euro selbst bezahlt? Dann existiert dazu auch ein Schreiben irgendwo.
Für die Erhöhung hättest Du eh dann eine Ablehnung erhalten.
Wie alt sind die örtlichen Richtlinien bei euch?
Ja die habe ich selber bezahlt. Dazu gibt es auch ein Schreiben. Warum werden denn jetzt nicht die Kosten sowie in der alten Wohnung gezahlt? Mein Ort ist jetzt in mietstufe 2 nicht mehr wie beim Einzug in die alte Wohnung in Stufe 3. Und ich bin nachweislich nicht ohne Grund ausgezogen, das weiß das jc. Die Sache liegt beim Anwalt, klage ist auch eingereicht gegen den alten Vermieter.
Meine Frage ist muß das Jc hier die Kosten in Höhe der alten Wohnung zahlen oder jetzt weniger, denke wegen dem Wechsel in eine geringere mietstufe. Aber das ganze Jahr ist mein Ort ja schon in einer geringeren mietstufe und da wurden a auch weiterhin soviel Miete gezahlt wie davor aucv und nicht plötzlich weniger.
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Durch den Umzug hast Du den Bestandsschutz verloren, daran liegt es.
Es bleibt Dir nur, nochmal umzuziehen in eine passendere Wohnung oder iwie Geld zu verdienen damit ihr die Wohnung bezahlen könnt ohne euch noch mehr einschränken zu müssen.
Die Gefahr, dass auch hier noch mal eine Nachzahlung kommt existiert ja noch oben drauf.
Ok. Aber die Kosten für die Wasserversorgung kann ich beantragen oder? Was ist wenn im nächsten Jahr mein Ort in der mietstufe wieder steigen sollte. Kann ich dann verlangen es anzupassen?
Ja unbedingt noch den Mehrbedarf nachfordern.
Und ja, wenn die angemessenen KdU steigen musst Du aufpassen, dass dann auch dein Mietzuschuss angepasst wird
Zitat von: Ruda13 am 18. September 2021, 12:16:01Was ist wenn im nächsten Jahr mein Ort in der mietstufe wieder steigen sollte.
Nochmal: die Mietstufe hat nichts mit ALG2 zu tun sondern mit Wohngeld. Für ALG2 zählen die Angemessenheitsrichtlinien und die werden separat festgelegt. Steigen die, muss auch das Jc mehr bezahlen.
Levana, das ist in diesem Fall falsch, siehe Bild!
Es gibt Kreise in denen es Unterschiede gibt. Mal wird es nach Stufe 1 und 2 sogar 3 unterschieden mal bezeichnet man das dann als Nord und Süd
Zitat von: Ruda13 am 17. September 2021, 14:30:50Ich bin nicht aus Spaß umgezogen. Es ging nicht anders, das wurde dem Jc auch mitgeteilt.
Dann hattest du einen triftigen Grund, der einen Umzug notwendig gemacht hat? Wurde das vom JC anerkannt?
Ok. Ich danke dir sehr für deine Hilfe!
Ich hab da allerdings noch eine Sache. Weiß nicht ob du mir hier auch helfen kannst oder ob ich nochmal ein neues Thema aufmachen. Ich schreibe einfach mal hier rein.
Der Unterhalt für meine Tochter ist weniger geworden, da der Vater weniger verdient durch Kurzarbeit. Hab das dem Jc mitgeteilt, wurde dann auch neuberechnet. Es sind monatlich ca.40€ weniger. Nachgeahmt wurden mir für August 1,19€ und zusätzlich wurden für den 1.10.-30.11.21 Leistungen für Bildung und teilhabe wieder eingestellt. Vorher waren sie bewilligt. Frag mich wie das sein kann sie bekommt 40€ weniger Unterhalt, normal dann ja wieder 40€ mehr vom jc da ja weniger Einkommen oder? Wurde aber eben nur 1,19€ nachgezahlt.
Rate mal...
Wie hoch war der Barunterhalt vorher?
Wurde Dir schon was vom Kige auf Dich angerechnet?
Der Bedarf des Kindes ist halbe angemessene KdU plus Regelsatz der jeweiligen Altersstufe.
Die geänderten KdU haben sich auch hälftig bei deinem Kind ausgewirkt!
Ihr Bedarf hat sich um 13.92 Euro verringert wegen der KdU
Ja ich hatte einen trifftigen Grund den ich dem jc auch mitgeteilt habe.
Der Umzugsgrund betrifft nur ggf Kaution und Umzugskosten.
Nicht aber den Umstand, dass Du Dir eiene unangemessen teure Wohnung gesucht hast
Wenn das JC den Umzugsgrund anerkennt, dann muss es zumindest die maximal angemessenen Kosten zahlen und darf die Mietkosten nicht auf die vorherigen beschränken. Macht das JC das denn? Das kann ich nicht erkennen aus den Zahlen.
Das JC zahlt die anerkannten angemrssenen KdU.
Das Bild einfach anklicken.
Der Betrag ist exakt der Betrag, der für 2 Personen angemessen ist.
Nur Dezentral WW fehlt, was TE noch nachweisen und nachfordern müsste
Das Jc zahlt die max angemessenen Kosten.
Nur waren die max angemessenen Kosten zum Einzug in der alten Wohnung höher angesetzt. Das heisst sie zahlen jetzt weniger als in der neuen Wohnung.
Gibt es eine Chance das sie die Höhe der alten Miete auch hier übernehmen da ich wirklich einen triftigen Grund hatte?
Der Umzugsgrund hat nichts mit der Angemessenheit zu tun, von daher sehe ich da wenig Chancen. Es geht dir schließlich nicht um Kaution oder Umzugskosten, sondern um eine unangemessen hohe Miete. Da dürfte nichts zu holen sein, du müsstest nachweisen dass du in der Zeit keine andere (angemessene) Wohnung hättest finden können, dass der Verbleib in der alten Wohnung nicht möglich war usw.
War der Bescheid vor deinem Umzug ein vorläufiger Bescheid (viell. aufgrund von schwankendem Einkommen) oder hattest du für den Zeitraum einen endgültigen Bescheid bekommen? Ab dem 01.08. war es ja erst mal nur ein vorläufiger Bescheid.
Ja es war vorher auch ein vorläufiger wegen schwankendem Einkommen.
Wenn dann noch kein abschließender Bescheid erfolgt war, dann hättest du die vollen neuen Mietkosten bekommen müssen. Guck hier: https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf (https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf) Ab S. 14 von 16, unter der Überschrift "Die »Angemessenheitsfiktion« wird nach § 67 Abs. 3 Satz 3 SGB II nicht angewendet, wenn im vorangehenden Bewilligungszeitraum die Unterkunftsbedarfe schon abgesenkt waren: Was heißt das?"
Darin steht (aus einem Urteil des LSG Bayern):
ZitatDie Nichtanwendung der Sonderregelung setzt voraus, dass die Absenkung der Unterkunftsbedarfe im vorangegangenen Bewilligungszeit-raum bestandskräftig ist.Dies geht aus der Gesetzesbegründung wörtlichhervor, wie das LSG Bayern betont
ZitatWurden Leistungen nur vorläufig bewilligt, besteht angesichts der Möglichkeit, die abschließende Festsetzung zu beantragen, keine Bestandskraft. Bei fehlender Be-standskraft der Absenkung der Unterkunftsbedarfe muss die »Angemessenheits-fiktion« weiter angewendet werden.
Damit hätten dir meiner Ansicht nach die vollen Mietkosten zugestanden, sofern noch kein abschließender Bescheid für den vorangegangenen Bewilligungszeitraum erfolgt war.
Ok. Wie gehe ich jetzt da vor?
Einen Widerspruch schreiben, falls die Frist dafür noch nicht abgelaufen ist. Ich jedoch würde dafür einen Fachanwalt für Sozialrecht nehmen, denn sofern du nicht in Bayern wohnst, wird das JC das wohl kaum einfach so akzeptieren. Daher sollte der Widerspruchstext rechtlich fundiert und gut ausformuliert sein, da wäre ich persönlich mit überfordert.
Ich wohne in Baden Württemberg. Könnte mir hier vielleicht jemand helfen einen Widerspruch zu schreiben? Wenn das nicht klappt kann ich es dann nicht auch noch einem Anwalt übergeben? Hab nur ein bisschen Bedenken das dann die Zahlung erstmal wieder eingestellt wird wenn ich widerspreche. Oder läuft es dann trotzdem weiter?
Zitat von: Ruda13 am 20. September 2021, 16:45:33Hab nur ein bisschen Bedenken das dann die Zahlung erstmal wieder eingestellt wird wenn ich widerspreche. Oder läuft es dann trotzdem weiter?
Die Zahlungen, die du aktuell bekommst, die müssen weiterlaufen. Das ist ja das Minimum, das dir sowieso bewilligt wird. Es geht darum, ob dir noch mehr zusteht, daher kann das JC dir nicht grundsätzlich alle Leistungen streichen, nur weil du in Widerspruch gehst. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, nein.