Guten Tag
Wollte fragen ob unterhaltsvorschuss angerechnet darf auf alg 2 trotz das ich es gar nicht erhalte und es von der Unterhaltskasse abgelehnt wurde? Wohne von Vater getrennt aber sind noch in einer beziehung aber halt getrennte Wohnungen 2 mal die woche sieht er sein kind .Der mehrbedarf für alleinerziehende wurde auch gestrichen.
Danke für Antworten
Also wenn ihr ggü. Unterhaltsvorschusskasse erklärt ha t, dass der KV seinen Baru terhalt in Betreuung leistet, so heißt das im.Umkehrschluss, dass Du nicht Alleinerziehend bist, sondern ihr gemeinsam das Kind betreut und erzieht.
Ihr müsst euch schon entscheiden ind nicht 2 verschiedene Angaben ggü. den Behörden machen.
Der KV ist Barunterhaltsverpflichtet.