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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: sjadha am 01. September 2021, 21:56:43

Titel: Beratungsschein
Beitrag von: sjadha am 01. September 2021, 21:56:43
Muss man den Beratungsschein in voraus holen? Oder kann ein Anwalt auch nach dem Termin Antrag stellen?
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: Ansichtskarte am 01. September 2021, 22:02:36
Ein Anwalt ist nicht dein Laufbursche!
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: justine1992 am 01. September 2021, 22:03:45
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 21:56:43Oder kann ein Anwalt auch nach dem Termin Antrag stellen?
Kann er. Wollen manche aber nicht. Hängt auch vom Tonfall des Bittenden ab. Also: Nein.
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: sjadha am 01. September 2021, 22:14:52
Zitat von: justine1992 am 01. September 2021, 22:03:45Hängt auch vom Tonfall des Bittenden ab.
Eher von dem Anwalt, würde ich sagen.

Und wenn man ohne den Schein zum Anwalt geht, gibts es dass das Risiko dass man abgelehnt wird oder dass man den Anwalt selber bezahlen muss?
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: Ansichtskarte am 01. September 2021, 22:23:43
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 22:14:52
Und wenn man ohne den Schein zum Anwalt geht, gibts es dass das Risiko [...] dass man den Anwalt selber bezahlen muss?

Richtig!

Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 22:14:52
Eher von dem Anwalt, würde ich sagen.

Erstaunlich, wie schnell du einen "Schuldigen" benennen kannst!
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: sjadha am 02. September 2021, 00:53:50
Zitat von: Ansichtskarte am 01. September 2021, 22:23:43

Erstaunlich, wie schnell du einen "Schuldigen" benennen kannst!
Du kannst mich mal.
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: Deadpool am 02. September 2021, 01:13:30
Kann das sein, dass du ein Problem hast, eigene Fehler einzusehen?

Scheint ja nicht das erste Mal zu sein, dass du hier Probleme machst:

https://hartz.info/index.php?topic=120415.0
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: Gast45217 am 02. September 2021, 01:19:23
Wenn du dich vorher darum kümmerst, und mit dem Beratungsschein zum Anwalt hingehst und diesen im Original abgibst, freut sich der Anwalt besondres und brät dich besonders gut.

Den Antrag ausfüllen, kannst du sofort. Das Einreichen kannst du dir bestätigen lassen. Das kannst du ebenfalls mit zum Anwalt mitnehmen.


Wenn du einfach hingehst und alles immer "nachreichst", ist der Anwalt nicht ganz so motiviert und falls du den Beratungsschein nicht nachreichst, so wird er dich ignorieren.

Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: sjadha am 02. September 2021, 02:37:55
Zitat von: Deadpool am 02. September 2021, 01:13:30
Kann das sein, dass du ein Problem hast, eigene Fehler einzusehen?

Scheint ja nicht das erste Mal zu sein, dass du hier Probleme machst:

https://hartz.info/index.php?topic=120415.0
Meine Fehler? Welche denn?
Hast du sonst nix zu Tun als die Beiträge von anderen Nutzern zu studieren?

Ach ja. Bei erstbester Gelegenheit werde ich dafür sorgen, dass Deutsche Email Server gesperrt werden. Die Erde ist rund  :smile:
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: justine1992 am 02. September 2021, 07:41:23
Zitat von: sjadha am 02. September 2021, 02:37:55Hast du sonst nix zu Tun als die Beiträge von anderen Nutzern zu studieren?
Ich habe mal wo gelesen, dass auf Beiträge, auf die eigentlich nur mit Verwarn-/Sperrwürdigem geantwortet werden kann, mit Kochrezepten geantwortet wird. Da wissen dann alle, dass ich mich geärgert habe, ohne dass ich es aussprechen muss. Und TEs Angriffe verlaufen im Sande.
Apropos - wie kriege ich denn ein bisschen "Pep" in Sandkuchen? Eigentlich mag ich ja trockenen Kuchen. Aber ohne Soßen/Beilagen ist er doch irgendwie lahm. Wie macht Ihr das?
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: Ansichtskarte am 02. September 2021, 07:50:26
 :troll:
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: blaumeise am 02. September 2021, 12:38:11
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 21:56:43Muss man den Beratungsschein in voraus holen?
Ich kenne es gar nicht anders. Du willst doch sichergehen, dass du überhaupt einen Schein erhältst zu deinem Problem, bevor du einen Anwalt beauftragst. Außerdem ist es m. W. nicht Sache des Anwalts, dem Schein hinterherzurennen, das ist deine Aufgabe.
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: Gast50147 am 02. September 2021, 12:38:24
Ich weiß langsam nicht mehr was ich denken soll.
@ sjadha ist doch im anderen Thread von uns vollständig aufgeklärt worden über ihre Möglichkeiten.
Morgen ist das P Konto nutzbar und rd. 1.200 € sind automatisch geschützt.
Falls die beiden 800 € auf dem Girokonto H 4-Gelder sind, sind sie dem jeweiligen Zahlungszeitraum zuzuordnen und müssten beide Beträge geschützt sein.

Falls nicht, kann sie versuchen - Erfolg nicht garantiert - sich bei der Bank eine Kopie des PfüB zu holen und zum Gericht zu gehen und Freigabe des unpfändbaren Betrages verlangen, wenn sie schon wegen Beratungsschein zum Gericht rennt.

Langsam wirkt das ganze komisch! Frage mich da schon  nach dem Sinn unserer Aufklärungsarbeit wenn TE dann doch zum RA geht. Kann man dann auch gleich tun!!

Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: sjadha am 02. September 2021, 13:01:20
Zitat von: Gast50147 am 02. September 2021, 12:38:24
Frage mich da schon  nach dem Sinn unserer Aufklärungsarbeit
Tue ich auch.
ZitatAufklärungsarbeit
Motzen passt besser.

ZitatMorgen ist das P Konto nutzbar und rd. 1.200 € sind automatisch geschützt.
Und wenn nicht - überweisst du mir den Rest?

Es geht hier nur um das was im OP steht. IHR trollt doch hier.
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: Gast40555 am 02. September 2021, 13:13:55
 :sleep:
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: Gast50147 am 02. September 2021, 13:16:24
Zitat von: sjadha am 02. September 2021, 13:01:20IHR trollt doch hier.
Wir haben dich bis ins Detail aufgeklärt. Wenn das für dich trollen ist solltest du dich vielleicht trollen.
Ich bin hier raus. Für mich ...  :tempclosed: Du bist unverbesserlich!

Wolltest du um diese Zeit nicht bei einem RA sein und vorher den Beratungsschein holen? :lol:
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: justine1992 am 02. September 2021, 21:07:55
Mal ganz im Ernst: Was hätte Dir "Nein. Ja." geholfen? Ist es nicht besser, wenn Du auch weißt, dass es zwar so geht, aber es - vor allem taktisch - besser wäre, es anders zu machen? Deine vor Dankbarkeit triefende Antwort trägt sicherlich dazu bei, dass Du auch in Zukunft Antworten auf Deine Fragen kriegst. Von Lili. Die weiß, dass Du intelligent bist und das alles schon meistern wirst.
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: Gast45217 am 03. September 2021, 21:24:40
Zitat von: sjadha am 02. September 2021, 13:01:20
Es geht hier nur um das was im OP steht.

"Muss man den Beratungsschein in voraus holen?"
Nein

"Oder kann ein Anwalt auch nach dem Termin Antrag stellen?"
Machen nur wenige. Weil sie Daten von dir benötigen. (zb Kontoauszüge) Und die Anwälte bekommen den selben Betrag, egal ob sie den Antrag für dich einreichen, oder nicht. Aber dadurch haben sie mehr aufwand. Eigentlich macht das kaum noch ein Anwalt. Aber es gibt noch einige. Deswegen, ließ dir gut meine vorherige Antwort durch. ;-)

Viel Erfolg!
Titel: Re: Beratungsschein
Beitrag von: Ottokar am 05. September 2021, 10:26:29
Zitat von: justine1992 am 02. September 2021, 07:41:23
Ich habe mal wo gelesen, dass auf Beiträge, auf die eigentlich nur mit Verwarn-/Sperrwürdigem geantwortet werden kann, mit Kochrezepten geantwortet wird.
Diese Netzkultur finde ich super.

Zitat von: justine1992 am 02. September 2021, 07:41:23
Apropos - wie kriege ich denn ein bisschen "Pep" in Sandkuchen? Eigentlich mag ich ja trockenen Kuchen. Aber ohne Soßen/Beilagen ist er doch irgendwie lahm. Wie macht Ihr das?
Pep in den Sandkuchen?
Fürs Auge empfielt sich Lebensmittelfarbe, aber bitte nicht die Zuckerpaste, meine bessere Hälfte nimmt immer Brauns Heitmann Crazy Colors. Oder als Marmorkuchen die halbe Teigmasse mit gutem Kakao (Gepa) anreichern.
Und was den Geschmack anbetrifft, es soll doch nach Sandkuchen schmecken, also immer gute Butter nehmen und hochwertiges Mehl sowie Eier, die auch gekocht schmecken. Was an Zutaten nicht auch solo schmeckt, gibt im Kuchen auch keinen (guten) Geschmack.
Es kommt also tatsächlich auf die inneren Werte an.