Hallo Zusammen,
Ich erhielt vom JC ein Schreiben, dass mein Kind (8 Jahre) Zinsen erwirtschaftet hätte.
Darüber soll ich einen Nachweis erbringen.
Es handelt sich dabei um einen Sparvertrag, der zwar auf den Namen meines Kindes lautet, de aber monatlich von seiner Oma i.H.v. 10€ bezahlt wird. Sie hat diesen auch für ihn abgeschlossen und wenn er mal volljährig ist, soll er darüber verfügen können.
Frage: bekomme ich dadurch jetzt Schwierigkeiten? Wir haben darüber keine Ermächtigung und können auch nicht an das Geld dran. Ich bekomme nur 1 x einen Auszug zur Information.
Danke für eure Hilfe.
Da der Sparvertrag namentlich auf das Kind läuft, welches Leistungen nach dem SGB II bezieht, taucht es m Datenabgleich mit Zinseinkünften auf.
Daher ist in der Folge auch ein Nachweis über die Zinseinkünfte zu erbringen.
Zitat von: Schneeglöckchen am 02. September 2021, 10:27:13bekomme ich dadurch jetzt Schwierigkeiten?
Eher nicht, wenn du es dem JC meldest und die Zinsen darf das Kind auch Behalten, da sicherlich kaum bemerkbar.
Einen Rat aber noch, wegen dem Sparvertrag.
Sollte die Oma mal in Sozialhilfe fallen (Altersheim) kann das Soz. Amt das Geld für die letzten 10 Jahre von dem Kind zurück fordern.
Evtl. besser eine andere Lösung dafür finden.
Zitat von: vanessa am 02. September 2021, 15:27:49
Zitat von: Schneeglöckchen am 02. September 2021, 10:27:13bekomme ich dadurch jetzt Schwierigkeiten?
Eher nicht, wenn du es dem JC meldest und die Zinsen darf das Kind auch Behalten, da sicherlich kaum bemerkbar.
Einen Rat aber noch, wegen dem Sparvertrag.
Sollte die Oma mal in Sozialhilfe fallen (Altersheim) kann das Soz. Amt das Geld für die letzten 10 Jahre von dem Kind zurück fordern.
Evtl. besser eine andere Lösung dafür finden.
Auch vom Enkelkind?
Es ist irrelevant für wen das Geld ausgegeben wurde. Jede Schenkung in den letzten 10 Jahren kann zurückgefordert werden.
So ist es leider, ob so etwas Gerecht ist muss jeder selbst Wissen.
Ich kann nur von solchen, sicher gut gemeinten, Sparverträgen Abraten.
Ausser man ist sich zu 100% sicher nie in Sozialhilfe zu fallen.
Danke für eure Antworten. :smile:
Reicht dann der Jahresauszug aus als Nachweis? Ich nehme mal an, ja.
Würdet ihr mir aber empfehlen zwei drei Sätze als Erklärung dazuzuschreiben (so wie oben schon von mir erklärt, wer den Bausparvertrag abgeschlossen hat und darauf einzahlt - nämlich die Oma) oder spielt das keine Rolle und ich sollte besser nichts dazu schreiben?
P.S. Der Vertrag ist so schon ok, sie wird nicht in die Sozialhilfe abdriften.
Zitat von: Schneeglöckchen am 07. September 2021, 12:47:51
Danke für eure Antworten. :smile:
Reicht dann der Jahresauszug aus als Nachweis? Ich nehme mal an, ja.
Würdet ihr mir aber empfehlen zwei drei Sätze als Erklärung dazuzuschreiben (so wie oben schon von mir erklärt, wer den Bausparvertrag abgeschlossen hat und darauf einzahlt - nämlich die Oma) oder spielt das keine Rolle und ich sollte besser nichts dazu schreiben?
P.S. Der Vertrag ist so schon ok, sie wird nicht in die Sozialhilfe abdriften.
Für das JC reicht der Jahresauszug.
Eine Erklärung wird nicht benötigt, da der Sachverhalt für das JC absolut klar ist. Mit dem Einreichen des Auszuges bestätigst du ja, das alles seine Richtigkeit hat.
OK, Dankeschön. :bye:
Eine Frage habe ich nun doch noch dazu:
Kann das JC denn jetzt irgendwas zurückfordern, wenn ich den Jahreskontoauszug nun hinschicke?
Wäre ein Betrag zu erstatten, soll eine Aufrechnung gem. §43 SGB II erfolgen.
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/43.html
Wurde das Vermögen erstmals durch den Datenabgleich bekannt, erfolgt weiter die Abgabe des Sachverhaltes an die OWI-Stelle (Ordnungswidrigkeiten)