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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: AlexS am 02. September 2021, 22:10:33

Titel: Arbeitszimmer in Wohnung bei Solo-Selbständigem
Beitrag von: AlexS am 02. September 2021, 22:10:33
Ich arbeite als Solo-Selbständiger von zu Hause aus mit dem Laptop und habe mir zu Hause einen Arbeitsbereich eingerichtet.

Auf Aufforderung des Jobcenters habe ich eine Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung gemacht.

Jetzt hat das Jobcenter mir folgende Rückfrage gestellt:
"Ist der Arbeitsplatz
a) Ein eigenes Arbeitszimmer oder
b) Ein Schreibtisch im allgemeinen Wohnbereich?"

Warum fragen die das und was sind die Auswirkungen der jeweiligen Antworten?

Danke für Eure Antworten!
Titel: Re: Arbeitszimmer in Wohnung bei Solo-Selbständigem
Beitrag von: blaumeise am 02. September 2021, 22:31:33
Die wollen die Kosten der Unterkunft, die du möglicherweise für ein separates Arbeitszimmer ausgibst, als Betriebskosten ansetzen, sodass du dafür erst mal betriebliche Einnahmen erwirtschaften musst, um nicht auf diesen Kosten sitzen zu bleiben. Damit erspart das JC sich, dir die vollen Kosten der Unterkunft zu zahlen.

Wenn du lediglich einen Schreibtisch im Wohnbereich hast, hat sich das erledigt und das JC muss sowieso die vollen Mietkosten anerkennen.

Falls du ein ev. "Arbeitszimmer" sowieso auch privat nutzt und nicht ausschließlich geschäftlich, würde ich das betonen. Denn auch dann muss das JC dir die vollen Mietkosten als KdU anerkennen. Vielleicht gibt es aber gar kein ausschließliche für die Selbständigkeit genutztes Arbeitszimmer. Es hängt ganz von deiner individuellen Situation und Lebensweise zu Hause ab.
Titel: Re: Arbeitszimmer in Wohnung bei Solo-Selbständigem
Beitrag von: Ansichtskarte am 03. September 2021, 04:47:43
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte das Jobcenter KdU gewähren und gleichzeitig davon einen Teil als Betriebskosten anerkennen?
Titel: Re: Arbeitszimmer in Wohnung bei Solo-Selbständigem
Beitrag von: crazy am 03. September 2021, 07:56:52
Nein, nicht gleichzeitig.
Dass was man als Betriebsausgabe angibt, wird bei den privaten KdU abgezogen.
Blöd wenn man z.B.anteilig 150 als Betriebsausgabe angibt, aber dann nichts großartig umsetzt. Man hat ja noch mehr Betriebsausgaben als nur das Büro in der Wohnung/Haus.Dann hat man ein Minus, was man vom Regelsatz zahlen müsste.
Titel: Re: Arbeitszimmer in Wohnung bei Solo-Selbständigem
Beitrag von: Ansichtskarte am 03. September 2021, 11:01:06
@AlexS

Das Jobcenter ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen.

In welcher Höhe machst du Raumkosten als Betriebsausgabe geltend?

Beinhalten deine veranschlagten Raumkosten auch Energie- und Nebenkosten?
Titel: Re: Arbeitszimmer in Wohnung bei Solo-Selbständigem
Beitrag von: blaumeise am 03. September 2021, 11:19:22
Zitat von: Ansichtskarte am 03. September 2021, 11:01:06In welcher Höhe machst du Raumkosten als Betriebsausgabe geltend?
Man muss gar keine Raumkosten geltend machen, mal als Anmerkung. Nicht, wenn man in seiner Privatwohnung, in privat genutzten Räumen, seiner geschäftlichen Tätigkeit nachgeht. War bei mir genauso.
Titel: Re: Arbeitszimmer in Wohnung bei Solo-Selbständigem
Beitrag von: Sheherazade am 03. September 2021, 11:24:02
Zitat von: blaumeise am 03. September 2021, 11:19:22
Man muss gar keine Raumkosten geltend machen, mal als Anmerkung. Nicht, wenn man in seiner Privatwohnung, in privat genutzten Räumen, seiner geschäftlichen Tätigkeit nachgeht. War bei mir genauso.

Richtig, ist auch nur ratsam, wenn die tatsächliche Miete oberhalb der Angemessenheitsgrenze liegt.

Wir wissen dennoch nicht, was TE beim Jobcenter angegeben hat, dass ihm solche Fragen gestellt werden.
Zitat von: AlexS am 02. September 2021, 22:10:33Jetzt hat das Jobcenter mir folgende Rückfrage gestellt:
"Ist der Arbeitsplatz
a) Ein eigenes Arbeitszimmer oder
b) Ein Schreibtisch im allgemeinen Wohnbereich?"

Die kommen ja nicht ohne Grund darauf.
Titel: Re: Arbeitszimmer in Wohnung bei Solo-Selbständigem
Beitrag von: Ansichtskarte am 03. September 2021, 11:26:06
Zitat von: blaumeise am 03. September 2021, 11:19:22
Man muss gar keine Raumkosten geltend machen, mal als Anmerkung.

Richtig! Offensichtlich hat der TE aber dazu Angaben gemacht, sonst würde das Jobcenter nicht nachfragen.