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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: dom3322 am 05. September 2021, 13:36:05

Titel: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: dom3322 am 05. September 2021, 13:36:05
Schönen Sonntag zusammen,

Das Thema HG wurde hier ja schon oft behandelt, allerdings habe ich für meinen Fall nichts ähnliches gefunden, deswegen dachte ich erstelle ich mal ein eigenes Thema.

Zu meinem Fall: Ich bin 25, wohne bei meinem Vater, (noch) Student. Aufgrund von psychischer Krankheit breche ich nun jedoch das Studium ab und will, bis ich zumindest eine Teilzeitstelle gefunden habe, damit die Krankenkasse bezahlt ist, Hartz 4 ab Oktober beantragen.

Was mir nun Sorgen macht ist dass mir mein Vater, als ich im Juni und Juli in der Psychiatrie war und meinen 400€-Job kündigen musste mir zweimal jeweils 400€ überwiesen hat. Allerdings will er jetzt seitdem ich wieder draußen bin nicht mehr zahlen, was ja auch sein gutes Recht ist und ich verstehe, vorallem da er ab März nächsten Jahres selbst arbeitslos sein wird. Zusätzlich will er, dass ich mich mit 100€ im Monat an der Miete beteilige, was ich auch angemessen finde. Allerdings habe ich jetzt ein bisschen Angst, dass das Amt wegen der zweimaligen Unterstützung davon ausgeht, dass wir grundsätzlich eine HG sind und dann sein Einkommen mit einrechnet, wonach dann wahrscheinlich nichts mehr für mich übrig bleiben würde, zumindest solange wie er noch seine Arbeit hat.

Reicht es aus, wenn wir beide schriftlich widersprechen, dass es weitere finanzielle Unterstützung geben wird (ab August gab es auch keine mehr), sowie die schriftliche Kostenbeteiligung an der Miete den Antrag beilegen um diesen Verdacht aus der Welt zu schaffen? Sollten wir sonst noch etwas beachten?

Für jede Hilfe bin ich dankbar.
Viele Grüße
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: crazy am 05. September 2021, 13:45:45
...ist erstmal die Frage ob Du überhaupt Alg2 bekommen kannst. Dazu wäre zunächst die Unterhaltsfrage zu klären. Deine Eltern sind dir bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu Unterhalt verpflichtet. Wenn die Ausbildung wegen Erkrankung unterbrochen wird bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen!
Klär das erstmal rechtssicher ab, dann hast Du was in der Hand bezüglich Jobcenter
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: dom3322 am 05. September 2021, 14:55:50
Es ist so, dass ich bereits eine Ausbildung 2017 abgeschlossen habe. Das Studium habe ich im Anschluss begonnen.
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: dom3322 am 06. September 2021, 13:06:38
Sonst niemand der dazu noch was sagen kann? Hab halt Angst, dass ich beim Antrag irgendetwas falsch mache, beziehungsweise wie ich die Zahlungen meines Vaters begründen kann wenn das Jobcenter frägt :/
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sheherazade am 06. September 2021, 13:12:04
Zitat von: dom3322 am 06. September 2021, 13:06:38
beziehungsweise wie ich die Zahlungen meines Vaters begründen kann wenn das Jobcenter frägt :/

So wie du bereits oben geschrieben hast, ganz einfach.
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: blaumeise am 06. September 2021, 13:31:02
Zitat von: dom3322 am 05. September 2021, 13:36:05Was mir nun Sorgen macht ist dass mir mein Vater, als ich im Juni und Juli in der Psychiatrie war und meinen 400€-Job kündigen musste mir zweimal jeweils 400€ überwiesen hat.
Klingt absolut nachvollziehbar. Außerdem, wenn es keine Unterhaltspflicht mehr gibt, ist es allein Sache deines Vaters, ob er die Zahlungen weiterhin aufrechterhält oder nicht. Das JC kann ihn nicht dazu verdonnern und aus euch zwangsweise eine HG machen, wenn dein Vater dich partout finanziell nicht unterstützen will und tut.

Unterhaltsvermutung bei Angehörigen  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=113128.0 (https://hartz.info/index.php?topic=113128.0)

Wenn nötig, kann dein Vater so etwas schreiben: Erklärung der Eltern von Volljährigen (Ü25), diese nicht zu unterstützen  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=17640.0 (https://hartz.info/index.php?topic=17640.0)
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. September 2021, 16:00:14
dom3322

Zitat von: dom3322 am 05. September 2021, 13:36:05vorallem da er ab März nächsten Jahres selbst arbeitslos sein wird. Zusätzlich will er, dass ich mich mit 100€ im Monat an der Miete beteilige, was ich auch angemessen finde.
Angemessen ist wenn Ihr halbe halbe macht und wenn du den ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529) stellst dann sollte dieser so ausgefüllt werden das dein Vater keine Erwähnung findet außer in einer KBV >Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454) als dein "Vermieter". und beim vereinfachten Antrag unter 2 kommt das du allein wohnst und bei 3 legst du die KBV als Anhang dazu
(bei dieser KBV hat das JC das Recht den Hauptmietvertrag deines Vaters zu sehen)
Geht aber nur wenn die Whg. KEIN Eigentum deines Vaters ist.

MfG FN
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: dom3322 am 06. September 2021, 17:31:46
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. September 2021, 16:00:14
dom3322

Zitat von: dom3322 am 05. September 2021, 13:36:05vorallem da er ab März nächsten Jahres selbst arbeitslos sein wird. Zusätzlich will er, dass ich mich mit 100€ im Monat an der Miete beteilige, was ich auch angemessen finde.
Angemessen ist wenn Ihr halbe halbe macht und wenn du den ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529) stellst dann sollte dieser so ausgefüllt werden das dein Vater keine Erwähnung findet außer in einer KBV >Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454) als dein "Vermieter". und beim vereinfachten Antrag unter 2 kommt das du allein wohnst und bei 3 legst du die KBV als Anhang dazu
(bei dieser KBV hat das JC das Recht den Hauptmietvertrag deines Vaters zu sehen)
Geht aber nur wenn die Whg. KEIN Eigentum deines Vaters ist.

MfG FN

Danke erstmal an alle Antworten.

Jetzt habe ich noch eine Frage. Du sagst, ich soll meinen Vater nicht erwähnen außer in der Kostenbeteiligungsvereinbarung.

Aber muss ich meinen Vater nicht in der Anlage HG angeben, da ich 25 bin und bei ihm Wohne? Dann kann ich doch unter zwei nicht angeben, dass ich alleine wohne, oder doch?

Mein Vater ist nicht der Eigentümer, wir überlegen, ob wir die Vermieterin darum bitten mich auch in den Mietvertrag aufzunehmen und zum Antrag die KBV beizulegen.

VG und schönen Montag. Ich schätze die Hilfe hier, das ist mein erster richtiger Kontakt mit dem JC.
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: crazy am 06. September 2021, 17:38:51
Ja, aber die Anlage HG hat ja die Möglichkeit, dass keine Unterstützun stattfindet anzugeben.
Nein, nicht als 2er Hauptmieter rein!
Such Dir lieber baldmöglichst was Eigenes dort wo Du Arbeit findest. Bei Papa aus dem Kinderzimmer raus hat keine Kündigungsfrist
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: dom3322 am 06. September 2021, 18:10:38
Zitat von: crazy am 06. September 2021, 17:38:51
Nein, nicht als 2er Hauptmieter rein!
Such Dir lieber baldmöglichst was Eigenes dort wo Du Arbeit findest. Bei Papa aus dem Kinderzimmer raus hat keine Kündigungsfrist

1. Warum? Kann es Probleme geben wenn wir das so machen?

2. Ja, das ist der Plan. Die Unterstützung vom JC soll als Überbrückung dienen. Bis zum Ende des Jahres will ich wieder eine Stelle in meinem Lehrberuf finden und ausziehen. So schnell wie möglich.
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: crazy am 06. September 2021, 18:47:00
Das Problem ist, dass Du dann ebenfalls als Haupmieter allen Rechten und Pflichten unterliegst.
Gibt also neuen Mietvertrag und den müssten dann dein Vater und Du gemeinsam kündigen wenn Du ausziehen möchtest.
Ergo lasst es.
Ihr untereinander könnt vereinbaren was Du an Beteiligung abgeben musst, geht den Vermieter gar nichts an.
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. September 2021, 15:49:06
dom3322

Zitat von: dom3322 am 06. September 2021, 17:31:46
Aber muss ich meinen Vater nicht in der Anlage HG angeben, da ich 25 bin und bei ihm Wohne? Dann kann ich doch unter zwei nicht angeben, dass ich alleine wohne, oder doch?
Normal braucht es die Anlage HG gar nicht denn du bist Ü25 und hast eine abgeschlossene Ausbildung. Allerdings wie crazy schon schrieb:
Zitat von: crazy am 06. September 2021, 17:38:51Ja, aber die Anlage HG hat ja die Möglichkeit, dass keine Unterstützun stattfindet anzugeben.
und nur weil du in der selben Wohnung wohnst heisst das nicht dass das der selbe Haushalt ist, den bildest du allein für sich und dein Vater allein für sich.
Die Begrifflichkeiten sind irreführend und Absicht damit uU (falsche Angabe wg. Unwissenheit) Gelder eingespart werden können.

Was den MV angeht stimme ich ebenfalls mit crazy überein!

MfG FN
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: dom3322 am 10. September 2021, 20:02:18
Danke nochmal für die Antworten.

So, da es jetzt dieses Wochenende an den Antrag geht nochmal eine Frage. Sollte ich jetzt beim Hauptantrag unter 2 die Angabe machen, dass ich alleine wohne, oder doch lieber angeben, dass ich mit einem Elternteil lebe und in der Anlage HG einfach jede Unterstützung verneinen?

Was mich etwas stutzig macht ist in der Anlage HG die Formulierung "zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft". Gebe ich mit ausfüllen der Anlage nicht zu, in einer Haushaltsgemeinschaft zu leben? Oder fahre ich sicher, wenn ich sie wahrheitsgemäß ausfülle?

VG
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. September 2021, 18:16:29
dom3322

Zitat von: dom3322 am 10. September 2021, 20:02:18Sollte ich jetzt beim Hauptantrag unter 2 die Angabe machen, dass ich alleine wohne, oder doch lieber angeben, dass ich mit einem Elternteil lebe und in der Anlage HG einfach jede Unterstützung verneinen?
ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529)
Da zumindest auf dieser Seite kein normaler, also alter, HA zu finden ist wirst du wohl den vereinfachten haben.
Entscheiden musst du selber! Vllt. liest du dazu die Erklärung unter Pkt 5 Haushaltsgemeinschaft aus den Ausfüllhinweisen (https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-algii-antrag_ba013180.pdf)

Ich würde angeben das ich allein wohne. Erstens weil es bei einer WG so ist und zweitens weil das so in den Ausfüllhinweisen steht.
Darüber hinaus ist es je nach SB egal wenn der/die will stellt er in beiden Fällen weitere Nachfragen.

MfG FN
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: dom3322 am 12. September 2021, 11:03:41
Ok, ich habe es nun folgendermaßen gehandhabt:

Im vereinfachten Antrag angegeben, dass ich mit einem Elternteil zusammenlebe. In der Anlage HG Nummer 2 und 3 leer gelassen, da dort steht "Angaben zur Person in meiner Haushaltgemeinschaft" und wir keine Haushaltsgemeinschaft sind, sondern nur eine Wohngemeinschaft, da mein Vater mich nicht mehr unterstützt und wir auch getrennt einkaufen gehen. Unter 4 angekreuzt, dass die BG keine Unterstützung erhält und unter 5 die Kosten, die ich zur Wohnung beitrage.

Ich werde berichten sobald sich das JC meldet.

Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 12. September 2021, 13:00:52
dom3322

Zitat von: dom3322 am 12. September 2021, 11:03:41Ich werde berichten sobald sich das JC meldet.
:ok:

MfG FN
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: dom3322 am 08. Oktober 2021, 12:13:45
So, das Jobcenter hat sich gemeldet.

Neben einigen Dokumenten mit denen ich einverstanden bin, gibt's doch wieder Probleme.

Das Jobcenter hat mir die Anlage HG zurückgeschickt, sie sei falsch ausgefüllt. Markiert wurde Punkt 2,wo man eine Angabe zu der Person in der Haushaltsgemeinschaft machen soll. Diesen Punkt hab ich wie gesagt frei gelassen, da ich und mein Vater keine Haushaltsgemeinschaft, lediglich eine Wohngemeinschaft, bilden.

Außerdem hat mir das Jobcenter noch eine Mietbescheinigung mitgeschickt die wohl mein Vermieter ausfüllen soll. Hier ist es mir absolut unklar, wer diese ausfüllen soll. Mein Vater? Immerhin habe ich eine Kostenvereinbarung mit ihm abgeschlossen, oder die Vermieterin meines Vaters, die ja mit dem ganzen nichts zu tun hat. Im Internet habe ich gelesen, solche Mietbescheinigungen seien rechtswidrig. Auch ist mir nicht klar, wie diese überhaupt auszufüllen ist. Soll dort die Miete und Nebenkosten der gesamten Wohmung eingetragen werden, oder nur der Teil, den ich bewohne.

Werde später nochmal beim Jobcenter anrufen. Bin mir aber unsicher wie ich mich verhalten soll, vorallem in Bezug auf die Anlage HG. Darauf bestehen, dass wir keine HG sind, oder fügen und einfach ausfüllen und ankreuzen "Die genannte Person zahlt keine Leistungen an die BG"?

Wenn sonst noch jemand Tipps hat wäre ich dankbar.
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: crazy am 08. Oktober 2021, 12:26:10
Dein Vater wird zwar namentlich in der Anlage HG genannt. Das hat aber keine Auswirkungen auf deine Leistungen, da er Dich wirtschaftlich nicht unterstützt.

Da dein Vater dein Vermieter ist, muss er auch die Bescheinigung ausfüllen. Was er nicht weiß (er könnte z.B. mal bei sich schauen in den Abrechnungen bezüglich Gesamtwohnfläche des Gebäudes) schreibt er unbekannt oder ca.
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: dom3322 am 08. Oktober 2021, 12:44:27
Zitat von: crazy am 08. Oktober 2021, 12:26:10
Dein Vater wird zwar namentlich in der Anlage HG genannt. Das hat aber keine Auswirkungen auf deine Leistungen, da er Dich wirtschaftlich nicht unterstützt.

Da dein Vater dein Vermieter ist, muss er auch die Bescheinigung ausfüllen. Was er nicht weiß (er könnte z.B. mal bei sich schauen in den Abrechnungen bezüglich Gesamtwohnfläche des Gebäudes) schreibt er unbekannt oder ca.

Danke erstmal. Sollte dann in dieser Bescheinigung die Wohnfläche der gesamten Wohnung angegeben werden? Oder nur, was ich selbst bewohne? Wobei ich ja sagen muss, dass ich mit einem
natürlich die anderen Räume (Wohnzimmer, Flur, Bad) mitnutze. So wurde das auch in der Kostenbeteiligungsvereinbarung zwischen uns vereinbart.
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: crazy am 08. Oktober 2021, 13:07:01
Wenn ihr die Vermieterbescheinigung nicht versteht, stell sie mal ein.
Es gibt da zig verschiedene
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: Sophiagirl am 08. Oktober 2021, 13:17:20
Moin,

Ich hab ja auch das Problem mit der hg, soll dein Papa auch den Antrag mit unterschreiben? Bei mir schon und da weigert er sich natürlich weil auch über 25.

Liebe Grüße
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: dom3322 am 08. Oktober 2021, 13:24:04
ZitatKostenbeteiligungsvereinbarung
Zwischen:
[Mir]
und
[Meinem Vater]
Es wird für die Dauer, die [Ich] noch im Haushalt von [Mein Vater] wohnt,
Nachfolgendes vereinbart.
1. [Ich] zahl(e) monatlich pauschal für die Unterkunft und Nebenkosten 250€
Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 20. des Monats in Bar gegen Quittung oder per Überweisung
auf das Konto von [Vater] .
1.1. Die Wohnung wird aktuell von 2 Personen (einschl. der Vertragspartner) bewohnt.
2. [Ich] zahl(e) die Kosten für seine eigenen Nahrungsmittel/Verbrauchsmittel selbst.
3. [Mir] ist es gestattet neben seinem Wohnraum noch Küche, Bad, Flur und
Wohnzimmer mit zu benutzen.
4. Der Vertrag gilt ab 13.08.2021 für unbefristete Zeit.

Etwas zensiert, wegen Namen und so, Grundaussagen sind aber noch vorhanden.
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: crazy am 08. Oktober 2021, 13:29:35
Das ist eure KBV.
Wie sieht das Formular aus (Vermieterbescheinigung)
Manchmal steht da schon
Gesamtfläche Wohnung/Haus  davon vom Mieter(das bist Du) bewohnt xx
z.B.
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: dom3322 am 08. Oktober 2021, 18:07:53
Am Anhang die Mietbescheinigung.
Von selbst bewohnt steht dort nichts, ich denke es geht um die gesamte Wohnung


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Hartz 4 und Haushaltsgemeinschaft
Beitrag von: crazy am 08. Oktober 2021, 18:30:57
Na dann.
Also Untermiete, 1 Zimmer, Küche/Bad, 1 Zimmer(zur Mitnutzung ) Fläche wäre dann nur dein Zimmer.
Bei der Mietaufschlüsselung nur Gesamtwarmmiete eintragen und alles was von den Kosten zutrifft mit "inklusive".