Guten Tag,
Ich hoffe das ich hier im richtigen Forum bin. Wenn nicht, bitte gern korrigieren, Danke.
Unsere Situation ist folgende:
Wir Eltern (verheiratet) haben 3 Kinder. Kind 1 studiert, bezieht Bafög. Kind 3 geht zur Schule, wird 2022 das Abitur machen.
Sorgenkind ist Kind2...er (wird im November 20 Jahre alt) hat mit Ach und Krach Anfang Juli eine Ausbildung abgeschlossen und ist seitdem ALG1-Bezieher. Er wohnt bei uns im EFH. In diesen Wochen stand er mittags auf, aß etwas, daddelte am PC und hat sage und schreibe 4 Bewerbungen versandt, ohne Erfolg. Gespräche, verständnisvoll, wie auch mit Nachdruck bringen nichts... Hotel Mama ist offenbar ganz cool.
Wir sind jetzt ratlos und aufgrund seiner uneinsichtigen, teils bei Kritik auch agressiven Art, suchen wir eine Lösung. Unsere jüngste Tochter leidet inzwischen sehr unter der unterschwellig immer angespannten Situation. Ein kontinuierlich arbeitender Vater war offenbar nicht genug Vorbild.
Welche Möglichkeiten haben wir?
Wären wir ihm zu Unterhalt verpflichtet, sollte er sich eine eigene Wohnung suchen? Wenn ja, wie hoch wäre dieser bzw. wo kann ich das berechnen lassen? Inwieweit wirkt sich das auf Kind1 im Bafögbezug aus?
Aktuell beziehe ich noch Kindergeld auf ihn. Sohn zahlt an uns nichts, falls das wichtig ist.
Ich danke vorab für hilfreiche Informationen. Unser Ziel ist nicht der Rauswurf, aber der Familienfrieden für alle Mitglieder und ein Schubs ins Leben und in die Selbständigkeit.
LG die Dreifachmama
Zitat von: Dreifachmama am 06. September 2021, 13:30:32
Wären wir ihm zu Unterhalt verpflichtet, sollte er sich eine eigene Wohnung suchen?
Dem Grunde nach ja. Wenn Kind 2 das jetzige Verhalten...
Zitat von: Dreifachmama am 06. September 2021, 13:30:32
In diesen Wochen stand er mittags auf, aß etwas, daddelte am PC und hat sage und schreibe 4 Bewerbungen versandt, ohne Erfolg.
... fortsetzt, müsste er sich aber wegen Verstoßes gegen die unterhaltsrechtliche Erwerbsobliegenheit fiktives Einkommen anrechnen lassen.
Falls er ergänzend ALG II würde beantragen wollen, sobald er ausgezogen ist, hätte er jedenfalls ein Problem. Guck hier, § 22 Abs. 5: http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm (http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm)
Danke soweit... was bedeutet ,,fiktives Einkommen"?
Und wo kann ich die Höhe des Unterhaltes berechnen lassen? Mal von keinem angerechneten fiktiven Einkommen ausgehend.
Zitat von: Dreifachmama am 06. September 2021, 13:40:47
Danke soweit... was bedeutet ,,fiktives Einkommen"?
Er muss sich bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit Einkommen in der Höhe anrechnen lassen, das er unter Berücksichtigung seiner Ausbildung, Berufserfahrung, Gesundheit usw. realistisch erzielen könnte, wenn er seiner Erwerbsobliegenheit nachkommen würde.
Zitat von: Dreifachmama am 06. September 2021, 13:40:47
Und wo kann ich die Höhe des Unterhaltes berechnen lassen?
Das und insbesondere die Qualität des Ergebnisses hängt davon ab, wie viel Du bereit bist, finanziell darin zu investieren.
Danke Nirvana
Quatsch.. Das Sorgenkind hat im.Juli seine Ausbildung abgeschlosswn.
Damit ist die Aufgabe der Eltern erledigt. Das volljährige Kind bekommt Alg1 und muss sich so lange es Hotel Mama genießen möchte natürlich auch an den Kosten beteiligen.
Zudem darf man als Eltern zum.Auszug auffordern
Zitat von: crazy am 06. September 2021, 14:10:49
Zudem darf man als Eltern zum.Auszug auffordern
Und das am besten noch innerhalb des ALGI-Bezuges.
Zitat von: crazy am 06. September 2021, 14:10:49
Quatsch.. Das Sorgenkind hat im.Juli seine Ausbildung abgeschlosswn.
Damit ist die Aufgabe der Eltern erledigt. Das volljährige Kind bekommt Alg1 und muss sich so lange es Hotel Mama genießen möchte natürlich auch an den Kosten beteiligen.
Zudem darf man als Eltern zum.Auszug auffordern
Hmm... aber ich dachte, unter 25 hat er kein Recht auf AlG2, auch nicht aufstockend?
Würde dann nicht ohnehin wieder auf uns Eltern zugegangen werden, also doch Unterhalt?
Und wieso am besten noch innerhalb ALG1 Bezug?
Zitat von: crazy am 06. September 2021, 14:10:49
Quatsch.. Das Sorgenkind hat im.Juli seine Ausbildung abgeschlosswn.
Damit ist die Aufgabe der Eltern erledigt.
§§ 1601 ff. BGB sind da anderer Auffassung.
Da die Frage sicherlich im Kontext von möglichen Sozialleistungen gestellt wurde (hier ALG 2): Da der Anspruch nicht nach § 33 SGB II übergeht (§ 33 Abs. 2 SGB II), wird das JC bzgl. Unterhalt nicht nachhaken.
Zitat von: Deadpool am 06. September 2021, 15:20:43
Da die Frage sicherlich im Kontext von möglichen Sozialleistungen gestellt wurde (hier ALG 2): Da der Anspruch nicht nach § 33 SGB II übergeht (§ 33 Abs. 2 SGB II), wird das JC bzgl. Unterhalt nicht nachhaken.
:flag:
Ich verstehe diese Antwort leider absolut nicht. Es tut mir leid, aber wir haben keinerlei Erfahrung mit ALG2 und auch nur sehr, sehr wenig mit ALG1. Können sie mir ihre Antwort bitte ,,übersetzen"? :schaem:
Das Kind zieht aus. Freiwillig zahlt ihr keinen Unterhalt. ALG 1 reicht nicht für Leben und Miete. Also wird das Kind ALG 2 beantragen. Das JC wird euch nicht in Bezug auf Unterhalt behelligen, da ein Anspruchsübergang in der Konstellation ausgeschlossen ist.
Dass das Kind euch "freiwillig" verklagt, halte ich angesichts der Antriebslosigkeit für ausgeschlossen, insbesondere, wenn das Jobcenter zahlt. Und auch unterhaltsrechtlich sehe ich aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Kindes keinen Unterhaltfähigkeit von eurer Seite.
Zitat von: Deadpool am 06. September 2021, 15:35:33
Das Kind zieht aus. Freiwillig zahlt ihr keinen Unterhalt. ALG 1 reicht nicht für Leben und Miete. Also wird das Kind ALG 2 beantragen. Das JC wird euch nicht in Bezug auf Unterhalt behelligen, da ein Anspruchsübergang in der Konstellation ausgeschlossen ist.
Dass das Kind euch "freiwillig" verklagt, halte ich angesichts der Antriebslosigkeit für ausgeschlossen, insbesondere, wenn das Jobcenter zahlt. Und auch unterhaltsrechtlich sehe ich aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Kindes keinen Unterhaltfähigkeit von eurer Seite.
Dankeschön, jetzt ist es klarer und verständlicher.
Ich werde mich zum Anspruchsübergang mal belesen, aus Interesse.
Mal realistisch davon ausgehend, das Sohn keine Wohnung findet, so ohne Einkommen.... Sein ALG1 läuft nach 12 Monaten aus. Was passiert dann? Welche Ansprüche hat er worauf?
Wir waren schon erstaunt, das wir auch jetztnoch weiterhin Kindergeld erhalten, aber das wird dann sicher auch wegfallen oder? Da wir das KiGe einbehalten, muss er bislang nichts an uns zahlen....
Ja, das Ende der Ausbildung müsst ihr der Kige Kasse mitteilen.
Zitat von: Nirvana am 06. September 2021, 15:00:01
Zitat von: crazy am 06. September 2021, 14:10:49
Quatsch.. Das Sorgenkind hat im.Juli seine Ausbildung abgeschlosswn.
Damit ist die Aufgabe der Eltern erledigt.
§§ 1601 ff. BGB sind da anderer Auffassung.
Das ist mit verlaub kompletter Blödsinn. Der Unterhaltsanspruch volljähriger endet Grundsätzlich mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Es gibt da nur in sehr engen Grenzen Ausnahmen.
Zitat von: Meph1977 am 06. September 2021, 16:46:46
Zitat von: Nirvana am 06. September 2021, 15:00:01
Zitat von: crazy am 06. September 2021, 14:10:49
Quatsch.. Das Sorgenkind hat im.Juli seine Ausbildung abgeschlosswn.
Damit ist die Aufgabe der Eltern erledigt.
§§ 1601 ff. BGB sind da anderer Auffassung.
Das ist mit verlaub kompletter Blödsinn. Der Unterhaltsanspruch volljähriger endet Grundsätzlich mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Es gibt da nur in sehr engen Grenzen Ausnahmen.
Nein. Deine Auffassung lässt sich weder aus dem Gesetz noch aus der familiengerichtlichen Rechtsprechung herleiten. Maßgebllich für einen Unterhaltsanspruch sind lediglich die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Die mit dem Abschluss der Ausbildung regelmäßig einhergehende "eigene Lebensstellung" des Kindes hat lediglich Einfluss darauf, was dem Unterhaltspflichtigen als angemessenem Selbstbehalt zu belassen ist.
Nö...
Der Unterhaltsanspruch endet stets mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Damit ist ergo seit August Schluss und das Kind kann sehen wie es rumkommt. Alg1 hat es ja. Wenn es jetzt keinen Bock auf arbeiten hat ist das nicht das Problem der Eltern.
Daher ruck zuck Rauswurf!
Sonst hockt der Bub noch Jahre rum
Zitat von: crazy am 06. September 2021, 17:14:15
Nö...
Der Unterhaltsanspruch endet stets mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Nein. Nur der Ausbildungsunterhalt endet dann.
Auch das ist kompletter Blödsinn es entspricht der voll Rechtsprechung das Volljährige Kinder nach Abschluss der Ausbildung selbst für ihren Unterhalt zu Sorgen haben nach der Ausbildung besteht Unterhaltspflicht lediglich Ausnahmsweise für eine Übergangsfrist von 3 Monaten. Da er Im Juli den Abschluss gemacht hat ist spätestens Oktober Ende.
Falsch. Richtig ist, dass volljährige Kinder nach Abschluss der Ausbildung selbst für ihren Unterhalt zu Sorgen haben. Sie trifft die volle Erwerbsobliegenheit, die auch beinhaltet, auch ausbildungsfremde Tätigkeiten aufzunehmen und sich bundesweit räumlich zu verändern. Erfüllt das volljährige Kind, das über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, diese Erwerbsobliegenheit und kann es sich trotzdem nicht selbst unterhalten, ist es nach Gesetz und Rechtsprechung unterhaltsberechtigt iSd. § 1602 Abs. 1 BGB (etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.2019, 4 UF 209/18).
1. der Kindergeldkasse wurde das Ausbildungsende selbstverständlich mitgeteilt. Wir beziehen weiterhin KiGe, wegen ALG1 Bezug und eben keiner möglichen Selbstversorgung.
2. Ihre durchaus interessanten Diskussionen verwirren mich ungemein. Wie soll ein Laie das verstehen? :sad:
Unser Sohn bekommt 330€ ALG1, dazu wir das KiGe. Mehr hat er nicht. Von einer Selbständigkeit oder nur der Möglichkeit ist derzeit also keine Rede. Mag sein, das wir ihn rauswerfen könnten, aber wo soll er denn hin? Ohne Einkommen keine Wohnung. Ohne Wohnung setze ich ihn sicher nicht einfach vor die Tür.
Ihm eine Wohnung zu finanzieren, kann und will ich nicht. Wir haben ja weitere unterhaltspflichtige Kinder. Ich suchte hier nach den Möglichkeiten für unseren Sohn und den rechtlichen Rahmenbedingungen für u25jährige mit abgeschlossener Ausbildung.
Die Antworten kamen. Wenn ihr ihn nicht rausschmeißt, müsst ihr ihn durchfüttern. Ab 23 kannst du dann auch noch KV/PV zahlen.
Zitat von: Deadpool am 06. September 2021, 17:49:36
Die Antworten kamen. Wenn ihr ihn nicht rausschmeißt, müsst ihr ihn durchfüttern. Ab 23 kannst du dann auch noch KV/PV zahlen.
Realistisch hinterfragt - wir werfen ihn raus und was dann? Wo muss er hin? Unter die Brücke, bis ein Jobcenter klärt, was wird?
Mir, nein uns als Eltern macht das Angst! Er ist trotz allem unser Kind... :heul:
Dann mach ihm Hotel Mama unbequem. Keine Wäsche waschen, kein Essen kochen, Internet abschalten, klare Regeln, was er im Haushalt zu tun hat, wenn er nicht arbeitet usw.
Was genau erwartest du denn sonst?
Zitat von: Deadpool am 06. September 2021, 18:01:25
Dann mach ihm Hotel Mama unbequem. Keine Wäsche waschen, kein Essen kochen, Internet abschalten, klare Regeln, was er im Haushalt zu tun hat, wenn er nicht arbeitet usw.
Was genau erwartest du denn sonst?
:cool: Ersteres tue ich inzwischen schon, deswegen ist hier auch miese Stimmung. Sorry, wenn ich hier quasi Lebenshilfe suche...
Was ich erwarte?
Eine rechtlich saubere Möglichkeit für Sohn, das er ausziehen kann, ohne zwischendurch obdachlos sein zu müssen. :weisnich:
Vor 25 schwierig wegen der U25 Regelung. Er könnte ausziehen, wenn er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Wird er dann wieder alo (Probezeit nicht bestanden oder so) und das Geld reicht nicht, kann er nicht mehr auf die elterliche Wohnung verwiesen werden.
Offenbar machst du es noch zu bequem...
Danke für all eure Informationen!
Ich mach es ihm bisher vielleicht zu leicht, das mag sein. Wir müssen alle daraus lernen, seufz.
Eure Informationen helfen mir erst einmal weiter und ich hoffe, es findet sich ein Weg....
Ihr müsst unbedingt der Kindergeldkasse mitteilen, dass euer Sohn die Ausbildung abgeschlossen hat. Das Kindergeld gibt es nur während der Ausbildung. Das steht euch jetzt überhaupt nicht mehr zu.
Zitat von: Birgit63 am 07. September 2021, 06:49:57
Ihr müsst unbedingt der Kindergeldkasse mitteilen, dass euer Sohn die Ausbildung abgeschlossen hat. Das Kindergeld gibt es nur während der Ausbildung. Das steht euch jetzt überhaupt nicht mehr zu.
Siehe Antwort #21
Bei allem Verständnis für deine Gefühle als Mutter: so kann es nicht weiter gehen. Wenn ihr den Familienfrieden bewahren wollt, solltet ihr jetzt handeln. Also: Kein Essen mehr kochen, keine Wäsche waschen, garnix. Ich weiß, dass es schwerfällt loszulassen, aber wenn er es nicht will, müsst ihr es tun. Um des Familienfriedens willen.
Er kann für eine eigene Wohnung Wohngeld beantragen. Helft ihm bei der Wohnungssuche, aber so lange könnt ihr anteilig von ihm Abgaben für Strom und Internet verlangen. Dafür darf er eure Geräte weiterhin nutzen. Ansonsten: W-Lan Passwort ändern und ihm die Bedingungen diktieren. Dafür muss sich aber der Rest der Familie einig sein.
Das Problem ist: solange er bei euch wohnt und ins ALG II fällt, seid ihr für ihn Unterhaltspflichtig bis zum 25. Lebensjahr. Dann müsst ihr euch auch vor dem Jobcenter quasi nackig machen und das ist größtenteils würdelos und sehr anstrengend.
Ein größeres Problem sehe ich in seiner Antriebslosigkeit und Untätigkeit. Das sind zwei von sehr vielen Anzeichen für eine Depression. Ich bin keine Psychologin, aber ich kenne es aus eigener Erfahrung. Möglicherweise könnt ihr ihn in dieser Sache unterstützen. Er benötigt Hilfe dafür. Nicht von euch, aber von außen.
Zitat von: Dreifachmama am 06. September 2021, 17:44:44
Unser Sohn bekommt 330€ ALG1, dazu wir das KiGe. Mehr hat er nicht.
Mit 330€ Taschengeld bei freier Kost und Logis kann es passieren, dass sich junge Menschen gut damit einrichten, im Hotel Mama zu wohnen.
Hat mal irgendjemand von euch durchgerechnet, ob das Kindergeld die tatsächlichen Kosten (anteilige Miete bzw. Unterkunftskosten und Verpflegung) überhaupt deckt?
Bei Antriebslosigkeit und Null Bock auf Arbeit gleich an Depressionen zu denken, finde ich übertrieben. Nicht jeder, der keinen Bock auf Arbeit hat, hat Depressionen. Ich denke einfach, dass es sich der junge Mann hier sehr bequem auf Kosten der Eltern macht. Da hilft nur eines. Eine Frist setzen. Er muss seine Bemühungen um einen Job unter Beweis stellen. Anderenfalls fliegt er raus. Außerdem müsste er bei mir zu Hause Aufgaben übernehmen. Gartenarbeit, Hilfe im Haushalt etc. Vielleicht hilft das ja schon. Meine Tochter hat auch zu Hause gewohnt bis sie mit 25 Jahren ihre 2. Ausbildung abgeschlossen hatte und auch einen festen Job hatte. Sie musste aber ihre Wäsche selbst machen und im Haushalt helfen. Allerdings war sie nie arbeitslos.
Wir Eltern haben gestern noch zusammen gesessen und eine Aufgabenliste erarbeitet, teils mit Termindruck. Haushalt, Jobsuche, Amt etc. Heute wurde das mit Sohnemann ruhig besprochen. Ich hatte mir notfalls paar Gesetze rausgesucht, zwecks Haushaltshilfe, Erwerbsobliegenheut usw. Er hat es aber so hingenommen.
Da wir in einem EFH ohne Schulden leben, kommt das Kindergeld für seine Kosten hin. Deshalb darf er sein ALG behalten und sparen. Das tut er auch. Mein Mann arbeitet und ich bin schon berentet, im übrigen wegen psych. Erkrankungen. In Sachen Depressionsgefahr bin ich also eh vorsichtig. ;)
Wir erwarten jetzt also jede Woche Bewerbungen, Rückmeldungen usw. und Hilfe in Haus und Grundstück. Mal sehen, wie es sich entwickelt. Ein bisschen bedauere ich, das ihm seine Sachbearbeiterin bei der Arbeitsagentur keinen Druck macht. Sein Job sei eben schwerer zu vermitteln, bla bla... nun ja...
Danke für euer Mut machen oder auch den Tritt in den Hintern. :)
Hallo...
Nirvana Und Meph 1977..
es gibt noch eine Konstellation, wonach Eltern weiter Unterhaltspflichtig sind...
Kind hat Abitur oder Fachabitur, macht Ausbildung und dann Studium...muss aber im Zusammmenhang stehen, sowohl fachlich als auch zeitlich..zum Beispiel Abitur-Lehre als Arzthelferin-Studium der Medizin..beide Elternteile voll Untetrhaltspflichtig im Rahmen der Gesetzte---
Mfg D.A.