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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Taxima am 07. September 2021, 00:47:21

Titel: Erstattung der Krankenversicherungsbeträge bei vorläufiger Bewilligung?
Beitrag von: Taxima am 07. September 2021, 00:47:21
Hallo,

ich wollte mal fragen wie das so aussieht bei einer vorläufigen Bewilligung mit den gezahlten Krankenversicherungsbeiträgen in diesem Zeitraum? Muss man da noch auf einen endgültigen Beschluss warten? Und von wem würde man das Geld erstattet bekommen (Jobcenter oder Krankenkasse)?

Titel: Re: Erstattung der Krankenversicherungsbeträge bei vorläufiger Bewilligung?
Beitrag von: am 07. September 2021, 06:54:44
Wie endet dein vorläufiger Bewilligungszeitraum?
Zahlst du zurück? Wird etwas nachgezahlt?

Warum wurde vorläufig bewilligt? Schwankendes Einkommen? Selbstständig?
Titel: Re: Erstattung der Krankenversicherungsbeträge bei vorläufiger Bewilligung?
Beitrag von: justine1992 am 07. September 2021, 08:19:58
Zitat von: Taxima am 07. September 2021, 00:47:21
Und von wem würde man das Geld erstattet bekommen (Jobcenter oder Krankenkasse)?
von der Krankenkasse
Titel: Re: Erstattung der Krankenversicherungsbeträge bei vorläufiger Bewilligung?
Beitrag von: Taxima am 07. September 2021, 17:42:15
@ Nö :

Ende Oktober endet der Zeitraum oder was war genau mit "Wie" gemeint?
Die Bearbeitung zieht sich aufgrund von immer weiteren angeforderten Unterlagen in die Länge. Eine Anlage bei dem Hauptantrag fehlte auch irgendwie (nicht bekommen), Habe auch Antrag dann auf einen Vorschuss eingereicht, weil schon über 3 Monate verstrichen sind. Es sei dazu gesagt, dass ich auch eine Menge an Unterlagen einreichen musste.

Für die letzten Monate zahle ich definitiv nichts zurück. Hab alles angegeben und eingereicht was die letzten Monate anging. Für die beiden nächsten Monate muss geschaut werden. Schwankendes Einkommen und teils selbstständig, ja.

Wann könnte ich dann mit einer Rückzahlung rechnen? nach der endgültigen Bewilligung oder vielleicht demnächst? Werde die Tage bei Krankenkasse auch nochmal anrufen.