Guten Tag an alle
ich fühle gerade einen Prozesskosthilfeantrag für das Sozialgericht aus, wegen einer Rückzahlung an das JC. Darf ich in den eingereichten Kontoauszügen Schwärzungen vornehmen, die soll Buchungen betreffen? Hierbei handelt es sich nicht um relevante oder wiederkehrende Buchungen wie Miete etc. Werden die Daten bzw. die Kontoauszüge dem JC weitergegeben? Besten Dank im Voraus!
nimra
Lies dir mal den Ratgeber Kontoauszüge (http://hartz.info/index.php?topic=1844.0) durch da steht was du schwärzen darfst. Das sollte auch für so einen Antrag gelten.
Ob das vom SG weitergeleitet wird weiß ich nicht glaube aber nicht, anders ist es dann mit dem Klageverfahren selber da bekommt das JC deine Sachen und du die Sachen vom JC zur Kenntnisnahme übermittelt.
MfG FN
Die Schwärzung der Kontoauszüge führt zur Ablehnung der Prozesskostenhilfe, da es nicht zulässig ist (OLG Brandenburg, Beschluß vom 10. 5. 2006 - 9 WF 127/06)