Hallo liebe Forumsgemeinschaft,
ich wohne in einer 2er WG und bin Untermieterin.
Sowohl der Hauptmieter als auch ich beziehen Hartz 4.
Die Wohnung kann nur mit Strom beheizt werden.
Der HM ist alleiniger Vertragspartner des Stromanbieters.
Die Abschläge werden vom Jobcenter Anteilig berechnet und der gesamte Abschlag direkt an den Stromanbieter überwiesen.
Die letzte Stromabrechnung schloss mit einem Guthaben ab.
Der HM hat angeblich die Abrechnung des Stromanbieters in den Briefkasten des Jobcenters geworfen. Doch die FM bestreitet den Erhalt.
Das JC schreibt nun mich an und will von mir die Hälfte der Gutschrift als Erstattung und behauptet:
Als Rückantwort auf die Anhörung machen Sie geltend, dass die Guthabenzahlung auf das Konto von Herrn X erfolgte und Sie hiervon nichts erhalten hätten. Dieses Vorbringen ist für das Jobcenter nicht relevant. Sie teilen sich ein 1-Zimmer Appartment mit Herrn X und bilden eine Wohngemeinschaft. Die finanziellen Risiken dieser Wohngemeinschaft, ob es nun um Nachforderungen oder Guthabenzahlungen, Verbrauchsanteile oder Anderes geht, tragen Sie beide innerhalb der Wohngemeinschaft und klären dies miteinander. Eine Abwälzung von Ermittlungsrisiken auf das Jobcenter, wie von Ihnen vorgetragen, dass nämlich Herr X das Guthaben nicht hälftig an Sie weitergeleitet habe, weshalb das Jobcenter hier an Sie keine Rückforderungen stellen kann, geht nicht. Gleichfalls tragen Sie das Risiko, dass Herr X die Änderung der Anschlagshöhe des Stromanbieters nicht mitgeteilt hat und es deshalb zu Überzahlungen des Jobcenters kam.
Es ist von Ihnen selbst mit Herrn X zu klären, wie der interne Ausgleich stattzufinden hat, hierzu gibt es zivilrechtliche Möglichkeiten.
Sie sind bzw. waren nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz Nr." Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X)
Der letzte Absatz würde dann bedeuten, dass ich noch eine Anzeige wegen Unterschlagung oder Ähnliches kassieren könnte.
Kann ich für das Versäumnis des HM mitverantwortlich gemacht werden?
Beim Recherchieren habe ich folgendes gefunden
Wenn der Hauptmieter seine Miete nicht bezahlt, kann sich der Vermieter nicht an die Untermieter wenden. ...
Lässt sich das auf meinen Fall übertragen?
Lediglich wenn der Leistungsberechtigte aus Rechtsgründen nicht oder nicht ohne weiteres über das Guthaben verfügen kann, stehen ihm insoweit bereite Mittel zur Bedarfsdeckung nicht zur Verfügung und eine Anrechnung des Guthabens kann nicht erfolgen (vgl. insgesamt BSG, Urteil vom 16.05.2012, Az. B 4 AS 132/11 R).
Ich habe keinerlei Handhabe über Konto meines Mitbewohners.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
Ist der Hauptmieter des gemeinsam bewohnten 1-Zimmer-Appartments auch ALGII-Bezieher?
Zitat von: Sheherazade am 09. September 2021, 14:17:37Ist der Hauptmieter des gemeinsam bewohnten 1-Zimmer-Appartments auch ALGII-Bezieher?
Ja, ist er.
Zitat von: Manjana am 09. September 2021, 14:13:18
Der HM hat angeblich die Abrechnung des Stromanbieters in den Briefkasten des Jobcenters geworfen. Doch die FM bestreitet den Erhalt.
Das JC schreibt nun mich an und will von mir die Hälfte der Gutschrift als Erstattung und behauptet:
Offenbar hat das Jobcenter ja die Abrechnung des Energieversorgers erhalten, sonst würde man jetzt nicht von dir die Hälfte der Erstattung verlangen. Im übrigen steht dir die Auszahlung des hälftigen Guthabens vom Hauptmieter zu, das sollte entsprechend in deinem Untermietvertrag geregelt sein. Insofern hat das Jobcenter Recht, es handelt sich dabei um eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dir und de Hauptmieter.
Das Jobcenter darf das Guthaben aber nicht fordern solange es dem TE noch nicht zugeflossen ist.
Es ist vom Versorger an den Hauptmieter geflossen. Der Rest ist Privatrecht. Dann könnte in einer WG ja immer einer Guthaben zurück halten
Zitat von: Meph1977 am 10. September 2021, 01:15:39
Das Jobcenter darf das Guthaben aber nicht fordern solange es dem TE noch nicht zugeflossen ist.
Sorry, steh auf der Leitung ;-) Wer ist TE?
Zitat von: Manjana am 09. September 2021, 14:13:18
Sie sind bzw. waren nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz Nr." Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X)[/i]
Ist es somit grob fahrlässig von mir, dem Hauptmieter zu vertrauen, der mir mitteilte, dass die Abrechnung in den Briefkasten beim JC gelandet ist? Bis dato konnte ich mich in diesen Angelegenheiten auf ihn verlassen.
Vor Corona haben sowohl er als auch ich die Unterlagen immer persönlich abgegeben und einen Stempel verlangt.
Er muss Dir eine Kopie aushändigen, d3nn Du bist für deine BG allein zuständig.
Selbstverständlich muss er dir auch deinen Anteil am Guthaben auszahlen.
Die Rechnung ist ja beim JC angekommen-für seine BG!
Ihr seid ja keine 2er BG, sondern 2 mal eine 1er BG
Zitat von: Yavanna am 10. September 2021, 06:24:29
Es ist vom Versorger an den Hauptmieter geflossen. Der Rest ist Privatrecht. Dann könnte in einer WG ja immer einer Guthaben zurück halten
Das ist eben nicht so. Das heist es stimmt schon das die Auszahlung des Guthabens Privatrecht ist das spielt aber überhaupt keine Rolle. Geld das dem Leistungsempfänger nicht zugeflossen ist darf nicht angerechnet werden es spielt dabei überhaupt keine Rolle warum es nicht zugeflossen ist.
Der TE ist kein Vertragspartner des Energieversorger sondern der Hauptmieter ist quasi sein Energieversorger. Erst wenn der zahlt darf das Geld auch angerechnet werden. Ich geb mal ein Beispiel in anderem zusammenhang. Erster Lohnzufluss vertraglich vereinbart zum letzten des Monats. Kommt das Geld erst nach Ende des Monats darf es nur im nachfolgenden Monat angerechnet werden selbst dann wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich dafür gesorgt hat dass das Geld erst später zufliest weil er z.B. ne falsche Kontonummer angeben hat oder so. Entscheidend ist ob das Geld auch tatsächlich zur Verfügung steht.
@Manjana TE = Thema Ersteller also du
Das Jobcenter wird dann nicht lange rumfackeln und dem Hauptmieter die komplette Rückerstattung anrechnen. Schließlich hat er sie ja auch bekommen.
Zitat von: Manjana am 09. September 2021, 14:13:18Als Rückantwort auf die Anhörung machen Sie geltend, dass die Guthabenzahlung auf das Konto von Herrn X erfolgte und Sie hiervon nichts erhalten hätten. Dieses Vorbringen ist für das Jobcenter nicht relevant. Sie teilen sich ein 1-Zimmer Appartment mit Herrn X und bilden eine Wohngemeinschaft. Die finanziellen Risiken dieser Wohngemeinschaft, ob es nun um Nachforderungen oder Guthabenzahlungen, Verbrauchsanteile oder Anderes geht, tragen Sie beide innerhalb der Wohngemeinschaft und klären dies miteinander. Eine Abwälzung von Ermittlungsrisiken auf das Jobcenter, wie von Ihnen vorgetragen, dass nämlich Herr X das Guthaben nicht hälftig an Sie weitergeleitet habe, weshalb das Jobcenter hier an Sie keine Rückforderungen stellen kann, geht nicht. Gleichfalls tragen Sie das Risiko, dass Herr X die Änderung der Anschlagshöhe des Stromanbieters nicht mitgeteilt hat und es deshalb zu Überzahlungen des Jobcenters kam.
Es ist von Ihnen selbst mit Herrn X zu klären, wie der interne Ausgleich stattzufinden hat, hierzu gibt es zivilrechtliche Möglichkeiten.
Darauf solltest du schriftlich mit den passenden Kommentaren von hier reagieren!
Vllt. wäre es ja für den WG Frieden besser das mit dem HM abzuklären bevor du diesen Weg gehst denn der Leidtragende wird Er/Sie/Es sein.
MfG FN
Vielen Dank für eure schnelle und kompetente Hilfe :ok:
Der Widerspruch ist in Bearbeitung. Ich melde mich, sobald der Widerspruchsbescheid eingegangen ist.
Hallo,
lange hat's gedauert ... Mein Widerspruchsbescheid ist endlich gekommen. :-)
! Danke eurer Hilfe :-) wurde der Aufrechnungs- und Erstattungsbescheid zurückgenommen.
Ich muss nichts erstatten!
Mit solidarischen Grüßen
Manjana
:danke: für die Rückmeldung!
Ein schönes WE
FN