Hallo zusammen,
Ich habe vor wenigen Tagen meinen Vater beerdigt und leider muss auch über die Kosten gesprochen werden denn diese belaufen sich in etwa auf 6.000€-8.000€.(ohne Grabstein)
Wir sind 3 Kinder leben alle in eigenen Haushalten und 2 davon beziehen Hartz4. Das dritte Kind ist normal Arbeitstätig. Alle Kinder sind älter als 30. Mutter und Großeltern leben auch nicht mehr.
Mein Vater hatte kein Eigenvermögen und war bis zu seinem Tod Privatinsolvent. Er war Frührentner und seine Rente war ca 100€ über den Regelsatz.
Ich weiß nicht wie wir das zahlen sollen. Jeder müsste ca 2 bis 3 Tausend Euro zahlen. Gibt es eine Möglichkeit für uns die im Hartz4 Bezug sind wenigstens einen Teil des Geldes erstattet zu bekommen?
In solchen Fällen gibt es normalerweise ein sog. Sozialbegräbnis (egal ob Erd- oder Feuerbestattung). Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.500 € wenn Grabstätte bereits vorhanden.
Wer hat denn die Beerdigung zu diesen Kosten in Auftrag gegeben?
Wir als Kinder waren nicht in der Lage irgendwas zu beantragen.... Mein Schwager hat ein Bestattungsunternehmen beauftrag was angeblich gut sein soll. Ich habe nicht wirklich eine Ahnung was eine Bestattung normalerweise kostet aber auch google schreibt " Die Kosten für eine einfache Erdbestattung betragen im Durchschnitt 7.930 Euro."
Zitat von: orbit1 am 10. September 2021, 12:46:47" Die Kosten für eine einfache Erdbestattung betragen im Durchschnitt 7.930 Euro."
Aber nicht bei einer Sozialbestattung. Wir hatten einen solchen Fall.
Für die Beerdigung des Erblassers sind die Erben verantwortlich.
Hier ist es egal @BiMama wer die Beerdigung in Auftrag gegeben hat.
Zitat von: orbit1 am 10. September 2021, 12:46:47Mein Schwager hat ein Bestattungsunternehmen beauftrag was angeblich gut sein soll.
Hat dein Schwager denn nicht beim Bestatter die Möglichkeiten der Kostenerstattung bzw. div. Bestattungsmöglichkeiten wie eine Sozialbestattung erfragt oder angesprochen?
Wennd in Vater in Privatinsolvenz war, habt ihr dann alle das Erbe ausgeschlagen?
Zitat von: BigMama am 10. September 2021, 12:55:25
Hat dein Schwager denn nicht beim Bestatter die Möglichkeiten der Kostenerstattung bzw. div. Bestattungsmöglichkeiten wie eine Sozialbestattung erfragt oder angesprochen?
Wennd in Vater in Privatinsolvenz war, habt ihr dann alle das Erbe ausgeschlagen?
Nein der Schwager hat im Vorfeld keine Sozialbestattung angesprochen.
Der Vater hat kein Erbe ausgeschrieben. Aktiv haben wir nichts ausgeschlagen oder zugestimmt. Sollten wir das noch extra tun oder läuft das automatisch? Er war wie gesagt selbst Privatinsolvent.
Bedeutet das das diese sogenannte Sozialbestattung schon bevor man ein Bestattungsunternehmen beauftrag hätte beantragt werden müssen oder kann man auch jetzt noch wenigstens einen Teil zurück erhalten?
Auch wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen, muss der Staat die Kosten für die Beisetzung nicht allein tragen. ... Der Staat zahlt nur dann die Beerdigung, wenn alle erbberechtigten Angehörigen das Erbe ausschlagen und niemand dem Verstorbenen zum Unterhalt verpflichtet gewesen ist.
Das weiß ich nicht ob im Nachhinein noch etwas zu machen ist. Da bist du auf der sicheren Seite wenn du das Sozialamt anrufst.
Bei der Grabmiete für die 12 Jahre Ruhezeit lässt sich bei der Stadtverwaltung möglicherweise was machen.
Zitat von: kämpfer am 10. September 2021, 12:58:44und niemand dem Verstorbenen zum Unterhalt verpflichtet gewesen ist.
oder auf Grund seines Einkommen nicht zur (Teil)-Zahlung herangezogen werden kann
Jo, ein Anruf auf dem Amt kann nicht schaden.
Mein Beileid. Sehr schlechte Situation. Vom JC gibt es leider nichts.
Falls noch keine 6 Wochen zwischen Bekanntwerden des Todesfalls und heute vergangen sind, ist bei solchen Verhältnissen die Erbausschlagung dringend anzuraten (am Wohnort zuständiges Amtsgericht oder Notar). Auch sonstige, noch unbekannte Schulden sollten bedacht werden.
M. W. wäre in eurem Fall das ÄLTESTE Kind bestattungspflichtig. Da hier kein Sozialbegräbnis vorliegt, wird der in voller Summe haften müssen, der das Begräbnis beauftragt und den Vertrag unterschrieben hat.
Danke für die Informationen
Zitat von: jens123 am 10. September 2021, 19:04:46wird der in voller Summe haften müssen, der das Begräbnis beauftragt und den Vertrag unterschrieben hat.
An den wird sich der Bestattungsunternehmer - auch gerichtlich - halten.
Zahlungspflichtig sind aber alle Kinder, sofern ihr Einkommen eine Beteiligung an den Kosten zulässt. Hierfür gibt es genaue Listen.
Dein Schwager hätte beim Erstgespräch mit dem Bestattungsunternehmer sagen müssen dass nur eine Sozialbestattung in Frage kommt und sich nicht auf die Beratung des Unternehmers verlassen dürfen.
Die machen ihre Geschäft wie jede Firma - je teurer umso besser.
Jetzt sind die Kosten bereits angefallen und es geht nichts mehr.
Brauchst so meine ich schon sehr großes Glück wenn das Sozialamt im Nachhinein einen Zuschuss gibt.
Wenn euer Einkommen minimal ist muss die Stadt die städtischen Gebühren zahlen, einschl. der 12 Jahre Ruhezeit sprich Pacht der Grabstätte.
Zitat
Die Bestattungskosten werden nur für eine Beerdigung an dem Ort übernommen, an dem der Verstorbene sich tatsächlich aufgehalten hat bzw. an dem er gestorben ist. Überführungskosten werden nur in Ausnahmefällen übernommen, die besonders zu begründen sind, z.B. bei einem Unfall oder wenn eine Beerdigung nach den religiösen Bräuchen des Verstorbenen in Deutschland nicht möglich ist.
4. Praxistipps
Welche Kosten konkret das zuständige Sozialamt übernimmt, ist in jedem Fall vor der Beauftragung des Bestatters beim Sozialamt zu erfragen.
Allerdings ist im Gegensetz zu vielen anderen Sozialhilfeleistungen der Antrag auf Kostenübernahme auch noch nach der Bestattung möglich. Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt ist aber in jedem Fall zu empfehlen.
Theoretisch können die Sozialämter die Kostenzusage vorher erteilen und dann direkt mit dem Bestatter abrechnen. In der Praxis ist das aber aus Zeitgründen oft nicht möglich.
Beim Bestatter immer den kompletten "Endpreis" erfragen. Bestatter sind verpflichtet, die Kosten transparent auszuweisen. Bei unseriösen Billigangeboten können im Nachhinein Zusatzkosten anfallen.
Je nachdem, wie eine angenommene Erbschaft ausfällt, verrechnet das Sozialamt dann die Beerdigungskosten mit dem Erben. Es bleiben 6 Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob das Erbe ausgeschlagen oder angenommen wird.
Die Verbraucherinitiative Aeternitas hat den Ratgeber "Sozialbestattung" erstellt. Diesen können Sie unter www.aeternitas.de > Publikationen > Kostenlose Downloads > Ratgeber "Sozialbestattung" herunterladen.
5. Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt. Wenn der Verstorbene Sozialhilfeempfänger war, ist der Träger der Sozialhilfe zuständig, der bis zum Tod Sozialhilfe leistete; in anderen Fällen ist der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt (§ 98 Abs. 3 SGB XII).
Auch die Bestattungsunternehmen sind im Allgemeinen gut über finanzielle Fragen und insbesondere über die stark abweichenden örtlichen Bedingungen informiert.
Quelle und mehr Infos (https://www.betanet.de/bestattungskosten-sozialhilfe.html)