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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hansejunge am 12. September 2021, 13:33:52

Titel: abschließende Anlage EKS (Zuflussprinzip und Monatszuordnung)
Beitrag von: Hansejunge am 12. September 2021, 13:33:52
Guten Tag zusammen,

ich fülle zum ersten Mal die abschließende Anlage EKS aus.

Meine Frage: Bezieht sich die jeweile Angabe zu den Betriebseinnahmen pro Monat auf den Monat der Leistungserbringung oder auf den Zeitpunkt des Zuflusses auf mein Konto?

Beispiel: Für Leistungen im Monat August stelle ich 400 Euro in Rechnung. Diese 400 Euro erhalte ich im September. Gehören diese 400 Euro als Betriebseinnahme in den August oder in den September?

Danke.
Titel: Re: abschließende Anlage EKS (Zuflussprinzip und Monatszuordnung)
Beitrag von: Sheherazade am 12. September 2021, 13:54:59
Zitat von: Hansejunge am 12. September 2021, 13:33:52
auf den Zeitpunkt des Zuflusses auf mein Konto?

So.
Titel: Re: abschließende Anlage EKS (Zuflussprinzip und Monatszuordnung)
Beitrag von: Hansejunge am 12. September 2021, 14:23:58
 :sehrgut: