Hallo Ihr Lieben,
wir haben mal wieder ein Problem... Wieder mal bei der Berechnung des Bedarfes...
Heute kam der neue Bewilligungsbescheid....man hat meiner Frau glatte 900 Euro als monatliches Einkommen berechnet, obwohl sie Nachweislich immer um die 600€ verdient... Diesen Monat erhielt sie tatsächlich einmalig 900€ aber auch nur weil Ihr die Überstunden der letzten 3 Monate ausgezahlt wurden. Kurzerhand wurde dieses hohe Einkommen als neues monatliche Einkommen benutzt... Uns sollen jetzt monatlich 300€ fehlen.... Was kann ich machen, ist das überhaupt so in Ordnung?
Wurden die Leistungen nach dem SGB II vorläufig bewilligt?
Ja wurde vorläufig bewilligt.
Zitat von: marapale am 17. September 2021, 07:13:43Ja wurde vorläufig bewilligt.
Übt deine Frau diese Tätigkeit schon länger aus?
Wenn vorläufig bewilligt wurde, soll aus den letzten Monaten ein ø-Einkommen gebildet werden. Der SB hat einfach nur das höchste genommen, was vorhanden war, das ist falsch.
Du kannst natürlich Widerspruch einlegen. Aber das wird zeitintensiv.
Ich an deiner Stelle würde die monatliche Berechnung (abschließende Entscheidung) des EK beantragen.
Ja das habe ich mir auch schon gedacht, aber ich habe weder Zeit (Umschulung täglich von 6 - 17 Uhr außer Haus) noch Lust jeden Monat das neu zu beantragen.
Ich denke ich werde da einen Wiederspruch schreiben oder von meinem Anwalt schreiben lassen.
Zitat von: marapale am 17. September 2021, 08:42:35Ich denke ich werde da einen Wiederspruch schreiben oder von meinem Anwalt schreiben lassen.
Ich gebe aber zu bedenken, dass dir der Widerspruch bei der aktuellen Bedarfsunterdeckung kaum helfen wird.
Wurde das EK in Höhe von 900,00 € durchgehend angerechnet?
Zitat von: marapale am 17. September 2021, 08:42:35noch Lust jeden Monat das neu zu beantragen
Das brauchst du nicht jeden Monat neu beantragen. Ein Antrag reicht.
Ja die 900€ wurden für alle Monate benutzt.
Hast du mal das Durchschnittseinkommen des letzten Bewilligungszeitraumes deiner Frau errechnet? Und waren die vorherigen Bescheide auch vorläufig?
marapale
Zitat von: marapale am 17. September 2021, 08:42:35Ich denke ich werde da einen Wiederspruch schreiben oder von meinem Anwalt schreiben lassen.
Da könnte man das unten stehend anpassen und nachweislich einreichen oder es einen RA machen lassen. In der Hoffnung das es ein SGB 2 tauglicher ist.
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens (http://hartz.info/index.php?topic=60.msg64#msg64)
MfG FN