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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hannelore55 am 17. September 2021, 17:11:01

Titel: Anhörung Frist versäumt den­noch Antworten
Beitrag von: Hannelore55 am 17. September 2021, 17:11:01
Hallo, ich habe eine Anhörung bekommen zu einem angeblich verpassten Termin bekommen. Eine Einladung mit der Post habe ich nie erhalten.
Die Anhörungs Frist zum Antworten war allerdings schon letzte Woche. Macht es Sinn den­noch darauf zu Antworten, habe das total vergessen.
Titel: Re: Anhörung Frist versäumt den­noch Antworten
Beitrag von: crazy am 17. September 2021, 17:13:58
Ja, macht es . Sonst wird nach Aktenlage entschieden. Versäumter Termin,könnte Leistungskürzung werden.
Wenn Du keine Einladung bekommen hast konntest Du auch nicht kommen
Titel: Re: Anhörung Frist versäumt den­noch Antworten
Beitrag von: Hannelore55 am 17. September 2021, 17:16:12
wenn nach Aktenlage entschieden wird bekomme ich aber doch auch noch mal einen bescheid. Kann ich nicht dann da wiedersprechen?
Titel: Re: Anhörung Frist versäumt den­noch Antworten
Beitrag von: Sheherazade am 17. September 2021, 17:23:45
Klar, aber das dauert länger und du musst ggf. mit dem gekürzten Geld leben.
Titel: Re: Anhörung Frist versäumt den­noch Antworten
Beitrag von: Kaputt am 17. September 2021, 17:46:00
Das JC ist beweispflichtig dafür, dass du die Einladung erhalten hast.
Rate dir sofort an das JC zu schreiben, dass du gar keine Einladung erhalten hast.
Dann müsste auch ein Rückläufer beim JC vorhanden sein.

Du kannst jeden Bescheid widersprechen und den begründen.
Fehlt dir Geld zum leben (Unterdeckung) kannst du auch eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen.
Titel: Re: Anhörung Frist versäumt den­noch Antworten
Beitrag von: bebe82 am 17. September 2021, 22:41:16
Zitat von: Kaputt am 17. September 2021, 17:46:00
Das JC ist beweispflichtig dafür, dass du die Einladung erhalten hast.
Rate dir sofort an das JC zu schreiben, dass du gar keine Einladung erhalten hast.
Dann müsste auch ein Rückläufer beim JC vorhanden sein.

Du kannst jeden Bescheid widersprechen und den begründen.
Fehlt dir Geld zum leben (Unterdeckung) kannst du auch eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen.

Deshalb auch die Anhörung, zu der man sich äußern soll...

Meld Dich bei Deinem AV, ist die Sanktion noch nicht umgesetzt, wird er sie wohl zurück ziehen.

Falls schon umgesetzt, musst du in den Widerspruch gehen. Wenn du über nachholen der Mitwirkung gehst, würde dir trotzdem ein Monat fehlen.
Widerspruch ist da sinnvoller, auch wenn es evtl etwas länger dauert