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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Ei am 17. September 2021, 23:52:53

Titel: Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und Räumungsklage
Beitrag von: Ei am 17. September 2021, 23:52:53
Hei,

1. Frage allgemein: kennt Ihr Fälle bei denen Menschen aus der Wohnung geklagt werden sollten? Wie hat sich hier die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit verhalten? Hat sie geholfen?

2. Angenommen eine Wohnung ist seit Jahrzehnten bewohnt. Überhöhte Miete für ein paar Quadratmeter "zuviel" wurde stets mieterseitig getragen. Dann schickt Vermieter Räumungsklage und FaSt verweigert Hilfe mit der Begründung, der Wohnraum sei nicht angemessen. Ist das rechtens?

Danke,
Ei
Titel: Re: Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und Räumungsklage
Beitrag von: crazy am 18. September 2021, 09:50:49
Musste erstmal schauen was die anbieten und hab das hier gefunden:

Drohende Wohnungslosigkeit?
Gründe hierfür gibt es viele: Mietschulden, Eigenbedarfskündigung, reguläre Mietkündigung, Räumungsklage usw.

Unsere Angebote
Wir informieren, beraten Sie und helfen Ihnen gerne. Zu unseren kostenlosen Angeboten gehören:

Persönliche Beratung
Auskunft über den Ablauf von der Kündigung bis zur Räumung
Unterstützung beim Kontakt mit Behörden und der Beantragung finanzieller Hilfen
Suche nach einer Lösung mit Ihrem Vermieter
Vermittlung weiterführender Hilfen


Mehr tun die nicht. Sie stellen also keine kostenlosen Anwälte zur Verfügung.

Für eine Klageabwehr wäre ggf. PKH zu beantragen. PKH wird gewährt, wenn es Aussicht auf Erfolg gibt.
Titel: Re: Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und Räumungsklage
Beitrag von: Gast50147 am 18. September 2021, 10:37:18
Zitat von: Ei am 17. September 2021, 23:52:53Überhöhte Miete für ein paar Quadratmeter "zuviel" wurde stets mieterseitig getragen.
Bei mehr als 20 % über den ortsüblichen/marktüblichen Mietpreis liegt Mietwucher vor, der zurück gefordert werden kann.
Titel: Re: Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und Räumungsklage
Beitrag von: Ei am 22. September 2021, 13:25:50
Danke. Die Aussagen kenne ich. In meinem Fall lag Prozessbetrug vor und laut meiner Anwältin auch Rechtsbeugung. Richterin ist nicht auf zig Seiten Beweismaterial eingegangen.

Doch es ließ sich dann kein Rechtsbeistand finden: Geld, Krähenprinzip.
Titel: Re: Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und Räumungsklage
Beitrag von: Gast50147 am 22. September 2021, 13:41:33
WER hat sich denn der Rechtsbeugung und des Prozessbetruges schuldig gemacht?
Dabei muss ja Vorsatz einer Amtsperson vorliegen.
Rechtsbeugung ist die vorsätzlich falsche Anwendung geltenden Rechts.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html

Und ein Prozessbetrug ist eine vorsätzliche falsche Aussage.
Erfüllt den Tatbestand Betrug nach § 263 StGB

Wenn du gegen solch schwerwiegende Anschuldigungen vorgehen willst, musst du dich schon genau erklären. Sonst kann man dazu gar nichts sagen.
Rechtsbeugung z.B. ist ein sehr eng auszulegender Begriff, ebenso wie Betrug sehr weit gefasst ist.