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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hammers_Heinz am 19. September 2021, 09:48:04

Titel: Weiterbewilligungsantrag mit folgenden Umzug zwei Monate später
Beitrag von: Hammers_Heinz am 19. September 2021, 09:48:04
Habe den Antrag vor fünf Wochen gefaxt. Und dann letzte Woche noch mal eine Kopie. Laut Sendebericht ist es beide Male angekommen. Bisher immer noch keine Antwort. Habe sonst im kommenden Monat keine Leistungen!!

Außerdem findet ein Umzug unmittelbar kurz nach dem neuen Bewilligungszeitraum statt. Die Unterlagen der neuen Vermieterin erhalte ich aber erst in circa vier Wochen. Der genaue Auszug steht noch nicht fest, ob es November oder Dezember wird (Renovierung!).

Der Umzug ist bisher dem Job Center noch nicht kommuniziert, da es sich erst gestern ergeben hatte! Da es völlig unmöbliert ist brauche ich auch eine Erstausstattung für die Wohnung! D.h. ich brauche alles komplett bis auf die Küche. Schränke, Bett und Waschmaschine.
Titel: Re: Weiterbewilligungsantrag mit folgenden Umzug zwei Monate später
Beitrag von: Sheherazade am 19. September 2021, 10:16:48
Zitat von: Hammers_Heinz am 19. September 2021, 09:48:04
Habe den Antrag vor fünf Wochen gefaxt. Und dann letzte Woche noch mal eine Kopie. Laut Sendebericht ist es beide Male angekommen. Bisher immer noch keine Antwort.

Die warten offenbar auf das per Post hinterher gesendete Original. Anträge ausschließlich per Fax werden i. d. R. ignoriert.
Titel: Re: Weiterbewilligungsantrag mit folgenden Umzug zwei Monate später
Beitrag von: Ottokar am 19. September 2021, 11:22:35
Zitat von: Sheherazade am 19. September 2021, 10:16:48Anträge ausschließlich per Fax werden i. d. R. ignoriert.
Wenn dem so ist, wäre das grob rechtswidrig, da Anträge auf Sozialleistungen an keine Form gebunden sind und auch keine Originalunterschrift erfordern.

Zitat von: Hammers_Heinz am 19. September 2021, 09:48:04Habe den Antrag vor fünf Wochen gefaxt. Und dann letzte Woche noch mal eine Kopie. Laut Sendebericht ist es beide Male angekommen. Bisher immer noch keine Antwort. Habe sonst im kommenden Monat keine Leistungen!!
Du hast also noch keinen Bescheid auf deinen WBA erhalten.
Ich würde mal beim JC anrufen und mich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.
Einen Fax-Sendebericht hast du? Dann kannst du am 01.10.2021 beim zuständigen Sozialgericht beantragen, das JC im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zur vorläufigen Zahlung deines ALG II zu verurteilen.
Titel: Re: Weiterbewilligungsantrag mit folgenden Umzug zwei Monate später
Beitrag von: crazy am 19. September 2021, 12:01:41
....und wenn Du den Mietvertragsentwurf in den Händen hast kannst Du den gewünschten Umzug melden. Inklusive der weiteren Wünsche nach Ausstattung. Wichtig wäre ein guter Grund für ggf Kosten Transporter und Helfer und für das Zeug was in der neuen Wohnung fehlt.
Titel: Re: Weiterbewilligungsantrag mit folgenden Umzug zwei Monate später
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. September 2021, 13:11:25
Hammers_Heinz

Zitat von: Hammers_Heinz am 19. September 2021, 09:48:04
Der Umzug ist bisher dem Job Center noch nicht kommuniziert, da es sich erst gestern ergeben hatte!
Wenn es sich erst gestern ergeben hat frage ich mich was das soll denn hier
https://hartz.info/index.php?topic=126668.msg1500889#msg1500889 wusstest du schon ab bzw. vor dem 16ten Bescheid

MfG FN
Titel: Re: Weiterbewilligungsantrag mit folgenden Umzug zwei Monate später
Beitrag von: Hammers_Heinz am 20. September 2021, 13:24:39
Zitat von: Ottokar am 19. September 2021, 11:22:35
Zitat von: Sheherazade am 19. September 2021, 10:16:48Anträge ausschließlich per Fax werden i. d. R. ignoriert.
Wenn dem so ist, wäre das grob rechtswidrig, da Anträge auf Sozialleistungen an keine Form gebunden sind und auch keine Originalunterschrift erfordern.

Zitat von: Hammers_Heinz am 19. September 2021, 09:48:04Habe den Antrag vor fünf Wochen gefaxt. Und dann letzte Woche noch mal eine Kopie. Laut Sendebericht ist es beide Male angekommen. Bisher immer noch keine Antwort. Habe sonst im kommenden Monat keine Leistungen!!
Du hast also noch keinen Bescheid auf deinen WBA erhalten.
Ich würde mal beim JC anrufen und mich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.
Einen Fax-Sendebericht hast du? Dann kannst du am 01.10.2021 beim zuständigen Sozialgericht beantragen, das JC im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zur vorläufigen Zahlung deines ALG II zu verurteilen.


Das ist auch mein Kenntnisstand. Werde telefonisch nachfragen, ORIGINAL ist nicht eingereicht aber 2 Mal per Fax gesendet und auch den Sendebericht.