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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: engländer75 am 19. September 2021, 11:15:27

Titel: Sinnlosmassnahme 451 eurojob
Beitrag von: engländer75 am 19. September 2021, 11:15:27
Hallo schönen sonntag gewūnscht.Hätte gern noch mal eine frage,ich soll morgen eine Sinnlos Massnahmeanfangen,die 6 monate leider geht,nun steht hier komme nur aus dieser Massnahme bei 6Wochen krank selber Abbruch 30 Prozent sanktion,oder einen sozialversichungs pflichtigen job.Wie sieht es aus wenn ich ei en 451 euro job finden wūrde blieb ich den beim jobcenter.Kann mir einer erklären was ei  451 euro Job ist?Meine frage blieb ich den trotzden beim Jobcenter.Ich habe nur ein Einkommen von373euro unfallrente.Bitte um Hilfe.S
Titel: Re: Sinnlosmassnahme 451 eurojob
Beitrag von: BigMama am 19. September 2021, 11:54:21
Diese Frage wurde dir bereits in deinem anderen Faden zum gleichen Thema beantwortet.
Titel: Re: Sinnlosmassnahme 451 eurojob
Beitrag von: crazy am 19. September 2021, 11:58:33
So ist es...
Da Du bereits Unfallrente bekommst müsstest Du dann noch so viel verdienen, dass es für Dich ihne JC ausreicht.
451 Brutto wird da nicht reichen. Vorteil bei allen sozialversicherungspflichtigen Jobs wären Krankengeld bei längerer Erkrankung, Absicherung bei erneuter Arbeitslosigkeit in Form von Alg1 und Versicherungsleistungen der DRV-hier auch gerade Zeiten um EM und Altersrente zu sichern
Titel: Re: Sinnlosmassnahme 451 eurojob
Beitrag von: blaumeise am 19. September 2021, 18:32:57
Zitat von: engländer75 am 19. September 2021, 11:15:27nun steht hier komme nur aus dieser Massnahme bei 6Wochen krank selber Abbruch 30 Prozent sanktion,oder einen sozialversichungs pflichtigen job.Wie sieht es aus wenn ich ei en 451 euro job finden wūrde blieb ich den beim jobcenter.Kann mir einer erklären was ei  451 euro Job ist?
Ein 451-Euro-Job ist ein Midi-Job. Der gehört zu den sozialversicherungspflichtigen Jobs, somit könntest du nicht sanktioniert werden, wenn du mindestens 451 Euro pro Monat verdienst und aus diesem Grund die Maßnahme abbrichst. Es müssen aber tatsächlich mindestens 451 Euro sein, sonst wäre es nur ein Minijob. Du wärst jedoch höchstwahrscheinlich weiterhin auf ergänzendes ALG II angewiesen, wie @crazy schon geschrieben hat.