Hi,
ich habe einen Opel Astra Bj. 2007 und da sind jetzt einige Reparaturen fällig ua. Zahnriemen neue Sommerreifen sind fällig usw. würde alles in allem so 1000€ kosten. Will ich aber nicht mehr ausgeben. ich habe ein Teilzeit Job und bekomme jeden Monat 50€ vom Amt dazu. Jetzt hat mir mein Chef angeboten das ich von ihm ein Auto haben kann. Dafür will er aber jeden Monat 150€ haben mit all incl. Das heißt Steuern, Versicherung, Reparaturen geht alles über Chef ich muß nur tanken auf meine Kosten.
Die 150€ zieht er mir gleich vom Lohn ab so das ich weniger dann verdiene und ich dann vom Amt statt 50€ 200€ bekommen würde. Nun meine Frage: Muß ich dem Amt meinen Verkaufserlös von meinem alten Auto melden oder fällt das unter Vermögensumwandlung? Das ich ein neues Auto vom Chef fahre brauche ich ja nicht melden da es nicht mir gehört und ich nur der Fahrer bin.
Zitat von: egon6 am 19. September 2021, 18:32:37Die 150€ zieht er mir gleich vom Lohn ab so das ich weniger dann verdiene und ich dann vom Amt statt 50€ 200€ bekommen würde.
Das wird so nicht funktionieren, Kosten für das Leihen eines KFZ sind nicht vom ALG2 absetzbar. Dafür hast du den Freibetrag!
Den Verkaufserlös musst du nur melden wenn du damit und deinem restlichen Vermögen über den Vermögensfreibetrag kommst.
Zitat von: egon6 am 19. September 2021, 18:32:37Die 150€ zieht er mir gleich vom Lohn ab so das ich weniger dann verdiene und ich dann vom Amt statt 50€ 200€ bekommen würde.
Dein Netto bleibt gleich, nur der Auszahlbetrag verringert sich.
Dein Netto bleibt gleich, nur der Auszahlbetrag verringert sich.
Ähhh wie meinst du das? Nö es wird Brutto weniger Lohn und der Auszahlbetrag verringert sich um 150€.
Kosten für das Leihen eines KFZ sind nicht vom ALG2 absetzbar.
Ich will ja nix absetzen. Der Chef meint es ändert sich nix insgesamt an meinem Einkommen. Das was der Chef weniger zahlt bekomme ich vom Amt oben drauf.
Da denkt der Chef aber falsch! Es zählt weiterhin das im Arbeitsvertrag festgelegte Gehalt.
Entweder stellt dir dein AG den Wagen kostenfrei oder du musst das, was er vom Lohn abzieht verschmerzen. Das JC wird dir ganz sicher keine Leihgebühr fürs Auto finanzieren. Es erkennt ja auch keine Rate für einen Autokauf o.Ä. an.
Also ich habe gerade mit einem Bekannten telefoniert der ist Steuer und Finanzexperte. Der meinte das passt schon so, solange das Fahrzeug kein Firmenwagen ist. Ich muß nur dem Amt das geringere Einkommen melden. Falls es dennoch zu Nachfragen oder gar zu Problemen kommen sollte, dann einfach die Art des Beschäftigungsverhältnis ändern zB. von Teilzeit in einen 450€ Job. Dann bin ich nicht mehr über den AG versichert sondern über das Amt und die haben dann noch mehr Kosten.
Als ginge das so einfach, einen Vertrag zu ändern. Stimm dem zu, dann machst du dich kostenersatzpflichtig. Und die Aussage, dass ein Kfz-Mietvertrag den Bruttolohn mindert, ist der dümmste Quatsch. Das eine hat überhaupt nichts mit dem anderen zu tun.
Zitat von: egon6 am 19. September 2021, 20:26:54
Also ich habe gerade mit einem Bekannten telefoniert der ist Steuer und Finanzexperte. Der meinte das passt schon so, solange das Fahrzeug kein Firmenwagen ist. Ich muß nur dem Amt das geringere Einkommen melden. Falls es dennoch zu Nachfragen oder gar zu Problemen kommen sollte, dann einfach die Art des Beschäftigungsverhältnis ändern zB. von Teilzeit in einen 450€ Job. Dann bin ich nicht mehr über den AG versichert sondern über das Amt und die haben dann noch mehr Kosten.
Der Gedankenzug ist schon richtig frech,sorry.
Aber du musst doch wohl selbst einsehen,daß bei deiner Denkensweise das Amt dann voll deinen Wagen finanziert. Stimmts?!
Das glaubst du doch wohl selbst nicht,das das Amt dir deinen Wagen schenkt.
Dein Bekannter ist scheinbar kein SGB II - Experte:
BSG Urteil vom 24. 5. 2017 – B 14 AS 32/16 R)
,,Vielmehr hat der Kläger im Vorhinein eine Verwendungsentscheidung über das in den betreffenden Monaten zu erwartende Einkommen getroffen, die grundsätzlich nicht anders zu bewerten ist wie jede andere Entscheidung über die zur Verfügung stehenden Mittel (zur Einkommensverwendung vgl bereits BSG vom 20. 2. 2014 – B 14 AS 53/12 R – SozR 4—4200 § 11b Nr 4 RdNr 30; BSG vom 29. 4. 2015 – B 14 AS 10/14 R – SozR 4—4200 § 11 Nr 70 RdNr 33)."
Auf gut Deutsch: ob du das Geld direkt vom AG einbehalten wird oder er dir das überweist und du es ihm dann gibst, unterm Strich wird dir das volle Nettogehalt angerechnet.
Wenn du vorsätzlich dein Einkommen minderst bekommst du ganz schnell gar kein ALG2 mehr. So funktioniert das Ganze nämlich nicht. Die Absetzbeträge vom Brutto stehen im §11b. Wenn du dort die Kosten für ein Auto findest, dann Glückwunsch. Und nein, es sind auch keine arbeitsbedingten Aufwendungen, denn das KfZ wird auch einkommenssteuerrechtlich als Privatanschaffung gesehen.
wenn du das Auto für den Weg zur Arbeit zwingend benötigst müsste das JC schon was beitragen, aber keine 150€ im Monat.
Das trägt es doch bei, indem es die Fahrkostenpauschale absetzt. Und das ist nicht nur für Benzin...
Der Gedankenzug ist schon richtig frech,sorry.
Ach komm schon unsere Politiker sind doch Vorbild und machen es uns vor.
Diese 150 Euro tauchen doch nirgendwo auf, also wer will da was anrechnen? Ist doch nix anderes wie die Tipps die man hier bekommt wenn das Enkel 150 Euro von der Oma bekommt. Dann heißt es nicht aufs Konto überweisen lassen, dann wirds angerechnet, sondern lieber so auf die Hand geben.
Aber ich frage morgen mal beim Amt nach was ich machen soll wenn mir mein AG ab nächstes Jahr monatlich 150 Euro weniger Lohn zahlen kann/will.
Grumdsätzlich passt das. Ist in vielen Firmen üblich.
Auf der Abrechnung steht dann Abzug Fahrzeugnutzung.
Frage mal mein Töchterlein, die hatte das so und macht das auch mit ihrem Angestellten jetzt so
Zitat von: crazy am 20. September 2021, 07:17:05
Grumdsätzlich passt das. Ist in vielen Firmen üblich.
Auf der Abrechnung steht dann Abzug Fahrzeugnutzung.
Frage mal mein Töchterlein, die hatte das so und macht das auch mit ihrem Angestellten jetzt so
Aber wenn es auf der Abrechnung erscheint, dann wird das JC wohl kaum sagen: Ja gut, dann bekommen Sie jetzt halt 150 Euro mehr von uns, wie vom TE erhofft. Aber da wird ja scheinbar schon darüber nachgedacht, dass gar nicht erst auf der Abrechnung erscheinen zu lassen, sondern einfach zu behaupten, dass man plötzlich weniger verdient.
Es gibt manche TEs, da wünsche ich mir echt, dass die mit ihren Vorhaben ganz böse auf die Nase fallen.
Der TE hat einen Arbeitsvertrag. Da kann er nicht plötzlich eine Abrechnung einreichen, auf der plötzlich 150,00 Euro weniger ausgezahlt werden. Da wird das JC schon Fragen stellen. Und da rate ich dringend zur Wahrheit. Alles andere ist Sozialbetrug.
Ist doch voll clever... der Chef zieht direkt alle laufenden Kosten vom Lohn ab und das JC muss dann richtig schön zuzahlen, weil der Nettolohn niedrig gehalten wird.
:ironie:
Denke mal so ist das gedacht:
Hier geht es dem Chef nicht darum dem Arbeiter was gutes zukommen zu lassen.
Der Trick ist Sozialabgaben zu sparen und das Fahrzeug abzusetzen.
Grob geschätzt spart sich der Chef 40€ pauschale Sozialabgaben per Monat
Der Arbeitnehmer wäre dann bei einer 1% Regelung mit einem angerechneten Betrag als Einkommen.
Setzen wir das Fahrzeug mit 7000 an macht dann 70 x 12 = 840 per anno dabei
Nehme ich also noch 150 x12 = 1800
1800 - 840 = Wären dann 960 Kosten die der Arbeitnehmer noch zu tragen hätte weil nicht vom JC übernommen.
So könnte das Kind einen Namen bekommen.
Könnte auch das JC befürworten weil gültiges Steuerrecht.
Ich war heute beim Amt und habe gesagt das ich ab nächstes Jahr weniger Lohn bekommen würde und was ich zu beachten hätte. Darauf die freundliche Dame: einfach Veränderungsmitteilung und Lohnabrechnung einreichen. Dann wird der Aufstockbetrag neu ausgerechnet. sie meinte dann noch ich sollte froh sein überhaupt noch einen Job zu haben.
Sie meinte dann noch beiläufig das das gar nicht so selten sei das AN seit Corona Zeiten plötzlich weniger verdienten trotz gleicher Stunden. Die Leute hätten einfach weniger zu tun weil Aufträge wegfallen, die Arbeit weniger wird man aber trotzdem den ganzen Tag anwesend sein muß.
Also von daher ist doch alles ok.
Du verdienst aber Brutto nicht weniger. Und ich bezweifle das du der Dame den Grund für das geringere Netto gesagt hast. Und das BSG-Urteil ist ebenfalls eindeutig.
Zitat von: egon6 am 20. September 2021, 17:40:19Also von daher ist doch alles ok.
Sicherlich nicht. Der Dame hast du nämlich nur die halbe Wahrheit erzählt und bewusst den delikaten Teil weggelassen.
Dein zuständiger SB wird sicherlich nachfragen wie es zur Gehaltsreduzierung gekommen ist. Dann wird auch wissen wollen um wieviel deine Arbeitsstunden reduziert wurden. Die scheinen jedoch gleichzubleiben. Also muss somit dein Stundenlohn sinken. Du solltest dann eine schlüssige Erklärung haben, wieso du dich trotz bestehendem Arbeitsvertrag, in dem dein Gehalt dokumentiert ist, plötzlich mit einem geringeren Gehalt zufrieden gibst für die gleiche Arbeitsleistung.
Du solltest nicht den Fehler machen und alle Mitarbeiter des JC für dumm halten.
Bei solchen Threads wünsche ich mir immer, dass einer der mitlesenden JC-Mitarbeiter dieses Forums mal eine Mail an alle JC des Landes verschickt mit dem freundlichen Hinweis auf den dazugehörigen Thread und der Bitte um Prüfung, ob das einem der Sachbearbeiter gerade so passiert ist, bzw. er den Leistungsempfänger zuordnen kann.
Auf jeden Fall ist das Auto Lohn also wird immer etwas angerechnet-
Mag ja sein das die Meinungen hier auseinander gehen. Alternative ist ich muß mich kündigen lassen und mache mir bis zur Rente ein schönes Leben. Ich persönlich brauche kein Auto. Öffentlicher Nahverkehr 150Meter, ebenso die Einkaufsmöglichkeiten. Wie sagte doch der Westerwelle? Arbeit muss sich wieder lohnen. Wenn man sich jeden Mist anrechnen lassen muß lohnt das mit Sicherheit nicht. Offenbar ist das gewollt das sich die Leute das 2x überlegen ob sie arbeiten gehen. Naja egal, schönen abend noch.
Komisch, dass immer gemosert wird, wenn einem die Antworten nicht passen :weisnich:
Zitat von: egon6 am 20. September 2021, 20:07:34Alternative ist ich muß mich kündigen lassen und mache mir bis zur Rente ein schönes Leben.
Eine Rente die dann niedriger ausfällt. Aber wenig Geld scheint dir ja nix auszumachen, wenn du mit ALG2 ein "schönes Leben" führst.
Zitat von: egon6 am 20. September 2021, 20:07:34Wenn man sich jeden Mist anrechnen lassen muß lohnt das mit Sicherheit nicht.
Ohne Freibetragsregelung würdest du gar kein ALG2 bekommen, mal darüber nachgedacht?