Hallo,
Vielleicht kann mir jemand hier kurz eine Frage beantworten:
Wenn eine Maßnahme seitens des Jobcenter erfolgen soll, und man erkrankt ist und dadurch nicht arbeitsfähig dann muss es durch ein Arzt attestiert werden damit keine Kürzungen erfolgen.
Nehmen wir mal an der Hartz Bezieher Hat keine Krankenversicherung und kann daher auch kein Arzt aufsuchen der ihn kostenlos diagnostiziert und ein gelben Schein erstellt.
Kann die Agentur teotzdessen durch sein nicht erscheinen der Maßnahme Kürzungen vornehmen ?
Immerhin besteht keine kranken Versicherung und kein Geld Für ein atest ?
Im ALG-Bezug ist man krankenversichert. Und ja, die AU muss attestiert werden!
Ja man ist krankenversichert wenn man sich um eine Krankenversicherung selbst kümmert.
Wenn nun der Fall ist, SBG2 bezug, keine Krankenversicherung ?
Dann muss man die Behandlung selber zahlen solange es keine Notfallbehandlung darstellt. Ohne eine AU-Bescheinigung als Nachweis wird sanktioniert werden.
Ja wenn man kein Geld hat kann man auch nichts zahlen? Oder wie soll das funktionieren ?
Beantworte dich erstmal folgendes:
Wie soll es angesichts einer in Deutschland bestehenden Versicherungspflicht möglich sein, nicht versichert zu sein?
Geht es um ein konkretes Problem oder ist das nur eine "mir ist gerade langweilig" Frage?
Glaub mir es ist möglich , und es ist keine ,, mir ist gerade langweilig ,, frage .
-SBG2 Bezieher
-nicht Krankenversichert
Wie kann dann sanktioniert werden wenn die Person nicht die Möglichkeit hat sich ein Atesr vom Arzt zu besorgen, aufgrund der fehlenden Geldmittel. ?
Nochmal: es herrscht Versicherungspflicht in Deutschland.
Entweder schilderst du korrekt, wieso der Mensch keine haben soll oder deine Frage ist nicht zu beantworten.
Ah... hat es vielleicht was damit zu tun, dass du gar nicht in Deutschland bist?
https://hartz.info/index.php?topic=126114.0
Da, war ein ärztliches Attest aber anscheinend kein Problem
ZitatKann ich ein ärztlichen Attest vorlegen um den Termin zu verlegen oder allgemein den Termin verlegen ohne das eine Kürzung erfolgt ?
Wieso jetzt?
Guten Morgen,
Der Mensch lebt in Deutschland, hat keine Krankenversicherung, auch wenn in Deutschland die Pflicht dafür besteht. Hat es den deutschen Staat oder die Behörden bis zum heutigen Tag nicht interessiert das er keine hat.
Auch keine Krankenversicherung möchte Irgendwelche Beiträge etc
Fakt ist : er hat keine weil er nachdem sbg2 bewilligt worden ist sich auch bisher um keine gekümmert, natürlich würde jetzt das Jobcenter die Kosten hierfür Übernehmen.
Die Frage aber hier aus rechtlicher Sicht :
SBG2 Bezug
Keine Krankenversicherung
Jobcenter möchte Maßnahme durchführen, der Bezieher ist krank, kann aber kein Attest vorlegen da keine Krankenversicherung und auch kein Geld um es privat vorzufinanzieren.
Darf dann das Jobcenter Kürzungen vornehmen ?
Bzw darf das Jobcenter ihn Maßnahmen auflegen obwohl für ihn derzeit keine Krankenversicherung besteht .?
Der Alg2 Bezieher bekommt vom JC auch die Beiträge zur KV bezahlt.
Normalerweise wird für den Antrag die Mitgliedsbescheinigung der KV gefordert, damit die Beiträge korrekt angewiesen werden können.
Der LE wühlt daher mal in seinen Unterlagen.
Notfallbehandlung ist immer drin, ohne Cash.
Der LE sucht sich, sollte er tatsächlich nichts haben dann mal eine KV aus und gut ist
Schau doch mal bitte im Bescheid nach.
Dort wird die KV mit Beiträgen zur KV/PV aufgeführt.
Leistungen werden nicht ohne KV/PV bewilligt. Im schlimmsten Fall, wir die zuletzt gewählte KK als bestehende aktuelle KV genommen.
Zitat von: Pama am 20. September 2021, 06:12:45Der Mensch lebt in Deutschland, hat keine Krankenversicherung, auch wenn in Deutschland die Pflicht dafür besteht. Hat es den deutschen Staat oder die Behörden bis zum heutigen Tag nicht interessiert das er keine hat.
Geht es noch ungenauer? Ist er Deutscher? Ausländer? Hat er schonmal in Deutschland gearbeitet?
Was soll denn das? Beschreibe die Situation endlich mal vernünftig.
Er ist deutscher Staatsbürger, war noch nie fest eingestellt, war vor 8 Jahren selbständig . Hatte auch keine private Krankenversicherung gehabt, obwohl ja in Deutschland die Pflicht dazu besteht.
Her hat trotzdessen wie schon erwähnt keine KV, weil er sich um keine gekümmert hat.
Er war bisher weder privat noch gesetzlich versichert, sbg2 ist bewilligt seit 1 Jahr.
Damals lief die KV über seine Eltern( Familienversichert) seitdem keine KV.
Er hat weder eine KV Karte noch irgendwelche offenen Beträge dazu bei den Krankenkassen.
Dann soll er dem JC mitteilen, wo er familienversichert war bzw. welche KK er für sich wählt. Und der Drops ist gelutscht
Die Fragestellung ist hier eine ganz andere siehe erste Seite.
Und du liest die Antworten nicht.
Zitat von: Gast50874 am 19. September 2021, 20:58:41Ohne eine AU-Bescheinigung als Nachweis wird sanktioniert werden.
Die Erkrankung muss nachgewiesen werden und dafür benötigt der LE die AU-Bescheinigung.
Zitat von: Pama am 20. September 2021, 13:42:55
Die Fragestellung ist hier eine ganz andere siehe erste Seite.
Nein!
1. Krankenkasse wählen
2. Arzt aufsuchen
3. Diagnostizieren/untersuchen lassen
4. Attest erhalten
Wenn es dem Bezieher möglich ist es zu attestieren dann können natürlich Sanktionen verhängt werden, Wenn es den Bezieher jedoch bucht möglich ist ein Attest zu erhalten aufgrund fehlender KV dann kann meiner Meinungen nach nicht sanktioniert werden, da der Bezieher ja nicht die Möglichkeit hat ein Attest sich zu verschaffen.
Keine Kv + kein Geld = kein Attest
Also möchte Mister X gart keine KV? Weil er meint dann nicht sanktioniert werden zu können?
Damit kann er sich definitiv nicht rausreden. Er muss eine Krankenversicherung abschliesen ob er will oder nicht.
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html
Zitat von: Pama am 20. September 2021, 14:07:39
Wenn es dem Bezieher möglich ist es zu attestieren dann können natürlich Sanktionen verhängt werden, Wenn es den Bezieher jedoch bucht möglich ist ein Attest zu erhalten aufgrund fehlender KV dann kann meiner Meinungen nach nicht sanktioniert werden, da der Bezieher ja nicht die Möglichkeit hat ein Attest sich zu verschaffen.
Keine Kv + kein Geld = kein Attest
Da denkst du falsch. Aber du darfst es natürlich gern ausprobieren.
Über den angehäuften hübschen Schuldenberg bei der zuständigen Krankenkasse darf er sich dann zusätzlich freuen.
Man kann sich das Leben auch selbst schwer machen.
Es geht nicht ob er dieses in Zukunft so handhaben möchte sondern
In der jetzigen Situation, das eine KV abgeschlossen wird ist verständlich.
Soll ja kein Dauerzustand sein.
Das ist ja genauso wie einer Maßnahme nachzukommen die weit entfernt vom Wohnort ist
Dazu Braucht der Bezieher erstmal eine Fahrkarte um dort hinzukommen.
Wenn kein Geld dafür da ist muss doch erstmal das Jb ihn doch die Kosten für die Fahrten
Zukommen lassen oder ? Oder können auch Sanktionen verhängt werden ?und dem JB es egal ist wie er dahin kommt ?
Sage doch dem JC einfach die Wahrheit und frage die was du tun sollst.
So klärt sich das am schnellsten. Die Zeit rast dir sonst davon
Zitat von: Pama am 20. September 2021, 14:34:26Es geht nicht ob er dieses in Zukunft so handhaben möchte sondern
In der jetzigen Situation, das eine KV abgeschlossen wird ist verständlich.
Gemäß deiner Schilderung ist in der jetzigen Situation noch gar nichts passiert und von daher sollte einfach schnellstmöglich eine KK gesucht werden.
Gibt schließlich erst in Zukunft ggf. eine Maßnahme:
Zitat von: Pama am 19. September 2021, 19:56:32
Wenn eine Maßnahme seitens des Jobcenter erfolgen soll, .....
Na, dann nochmal von vorn:
Zitat von: Pama am 19. September 2021, 19:56:32Nehmen wir mal an der Hartz Bezieher Hat keine Krankenversicherung und kann daher auch kein Arzt aufsuchen der ihn kostenlos diagnostiziert und ein gelben Schein erstellt.
Kann die Agentur teotzdessen durch sein nicht erscheinen der Maßnahme Kürzungen vornehmen ?
Immerhin besteht keine kranken Versicherung und kein Geld Für ein atest ?
1. Das JC kann sanktionieren.
2. Der Mensch ist im ALG2 Bezug. Er hat also Geld. Er kann also sich ein Attest vom Arzt ausstellen lassen. Soviel kostet das nicht.
Merke: Wie er den wichtigen Grund, nicht zur Maßnahme zu erscheinen, beweist, ist sein Problem.
:flag:
um das nochmal zu verdeutlichen obwohl es ja schon zweimal da steht.
Ja er kann sanktioniert werden und das wird er dann sicher auch + meinem ersten Gedanken der auch da steht.
Zitat von: Gast50874 am 19. September 2021, 20:58:41Ohne eine AU-Bescheinigung als Nachweis wird sanktioniert werden.
Zitat von: Deadpool am 20. September 2021, 14:47:161. Das JC kann sanktionieren.
Zitat von: Deadpool am 20. September 2021, 14:32:29Über den angehäuften hübschen Schuldenberg bei der zuständigen Krankenkasse darf er sich dann zusätzlich freuen.
MfG FN
Zitat von: Deadpool am 20. September 2021, 14:47:16Er kann also sich ein Attest vom Arzt ausstellen lassen. Soviel kostet das nicht.
Denke mir ein Arzt wird keine AU ausstellen ohne vorherige Untersuchung. Und die kostet auch Geld.
Auch das ist das Problem der Person, die einen Nachweis des wichtigen Grundes erbringen muss.
Und da es eine Versicherungspflicht gibt und das JC sogar die Beiträge zahlt kann man sich auch nicht rausreden von wegen kein Geld. Zumal man die Schulden die bei der KV aufgelaufen sind monatlich damit mehrt, obwohl das JC die Beiträge zahlen würde.
Vielen Dank für die Antworten .
Ein Attest kostet in der Regel 30/40€ ob es möglich ist dieses von den 430& zu zahlen ist fraglich, immerhin braucht man auch was zum Leben.
Es kann keineswegs einen SBG2 Bezieher zugemutet werden von sein knappen Geld so hohe Attest kosten zu bezahlen. Wenn auch kein Geld dafür da ist.
Heutzutage braucht man für ein Attest nicht untersucht werden, es reicht ein Anruf aufgrund der Corona Pandemie.
3 Monate x 10% Sanktion ist mehr Geld und das wird dir bis 30% im Monat auch zugemutet. Sogar bestätigt vom Verfassungsgericht.
Auch das Argument zieht bei deinem selbstgewählten Leid nicht.
Für eine ungenehmigte Ortsabwesenheit hat das Geld ja auch gereicht...
Zitat von: Pama am 20. September 2021, 20:50:57Es kann keineswegs einen SBG2 Bezieher zugemutet werden von sein knappen Geld so hohe Attest kosten zu bezahlen. Wenn auch kein Geld dafür da ist.
Es kann aber einem ALG-Empfänge zugemutet werden sich nach geltendem Recht zu versichern und sich darum zu kümmern! Spätestens bei der Aufnahme einer Arbeit fällt einem der riesengroße Berg Schulden auf die Füße!
Zitat von: Pama am 20. September 2021, 20:50:57Heutzutage braucht man für ein Attest nicht untersucht werden, es reicht ein Anruf aufgrund der Corona Pandemie.
Aber sicher nicht für jemanden, der seit über einem Jahr bei keinem Arzt war.
Ausserdem stellt kein Arzt einAttest telefonisch aus, wenn keine KV vorliegt...
Wo ist jetzt das eigentliche Problem zur KK zu gehen und sich zu versichern??
Zitat von: Pama am 20. September 2021, 20:50:57Ein Attest kostet in der Regel 30/40€ ob es möglich ist dieses von den 430& zu zahlen ist fraglich,
Ein Attest kostet bei meinem Hausarzt max. 10 €
Ohne KV rechnet der Arzt aber auch die Untersuchung ab, das wird dann eben teuer.
Zitat von: Gast50874 am 21. September 2021, 12:22:54Ohne KV rechnet der Arzt aber auch die Untersuchung ab, das wird dann eben teuer.
Schrieb ich bereits in meiner Antwort # 27
Zitat von: Pama am 19. September 2021, 19:56:32
Nehmen wir mal an der Hartz Bezieher Hat keine Krankenversicherung
Das ist unmöglich, oder sollte es zumindest sein.
Seit 01.04.2007 besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Seit dem 01.01.2016 werden grundsätzlich alle Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Nur wenn der Bezieher zuletzt privat versichert war, erfolgt die Versicherung wieder in der privaten Krankenversicherung.
Das JC muss bei jedem Antragsteller prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme in entweder die gesetzliche oder private Krankenversicherung vorliegen und den Antragsteller auffordern, sich zu versichern. Tut er das nicht, muss das JC die Anmeldung bei der Krankenversicherung vornehmen, bei welcher der Antragsteller zuletzt versichert war - das gilt imho aber nur für die GKV.