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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Marlon2021 am 21. September 2021, 00:53:03

Titel: Auszug von der Bedarfsgemeinschaft in eigene Wohnung
Beitrag von: Marlon2021 am 21. September 2021, 00:53:03
Unser beiden Sohn 21 und 19 wollen aus der Bedarfgemeinschaft in ihre eigene Wohnung einziehen.. Da beide eine Ausbildung machen, und ihr Geld verdienen werden sie auch nicht mehr berücksichtig und sind auf Null.

Sie wollen auch nichts mit Hartz 4 zu tun haben .... und wollen auch nicht mehr Kontoauszüge oder persönliche Sachen preis geben.

Meine Frage : Die Miete wollen sie mit dem Kindergeld bezahlen ... da sie Unkosten für arbeitsstrecke noch haben ..... wird dann trotzdem das Kindergeld von unserem ( 3 Personen )  Regelsatz abgezogen ? Wir selber habe ja mit dem Kindergeld nichts mehr zu tun .....
Titel: Re: Auszug von der Bedarfsgemeinschaft in eigene Wohnung
Beitrag von: Sheherazade am 21. September 2021, 05:51:15
Sobald ihr den ausgezogenen Kindern das Kindergeld nachweislich weiterleitet, darf bei euch dieses Kindergeld nicht mehr angerechnet werden.