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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hammers_Heinz am 21. September 2021, 03:37:07

Titel: Erstausstattung Wohnung
Beitrag von: Hammers_Heinz am 21. September 2021, 03:37:07
Hallo, ziehe von einem möblierten WG Zimmer in eine Wohnung und brauche eine Erstausstattung.
Wie geht man da geschickt vor, die Wohnung wird momentan noch renoviert und sollte im optimalen
Fall schon zum November bezogen werden. Bis auf den Kleiderschrank und die EBK brauche ich alles
komplett. Also Schränke, Schreibtisch und Bett, usw. Danke.
Titel: Re: Erstausstattung Wohnung
Beitrag von: Birgit63 am 21. September 2021, 06:23:27
Formlos einen Antrag stellen und aufzählen, was du alles benötigst.
Titel: Re: Erstausstattung Wohnung
Beitrag von: Hammers_Heinz am 21. September 2021, 06:55:48
Habe immer möbliert gewohnt, nach dem Studium war ich fast 10 Jahre im Ausland. Habe gar nichts, außer TV und Computer. WAS wird denn bezahlt, Bett, Schrank und eine NEUE Matratze, auch ein Schreibtisch mit Stuhl?
Titel: Re: Erstausstattung Wohnung
Beitrag von: crazy am 21. September 2021, 07:20:22
Alles was Du brauchst auflisten. Du bekommst dann ggf nur Teile davon. Eben das was nötig ist. Auch Wama,Kühlschrank, Spüle etc...
Titel: Re: Erstausstattung Wohnung
Beitrag von: MagnaCharta am 21. September 2021, 09:48:25
Also bezahlt werden muss alles, was zum Leben dazugehört und was du nicht besitzt. Das heißt z.B. komplettes Bett mit Matratze und Bettwäsche, Küchenrichtung, Herd, Spüle, Waschmaschine, Kühlschrank/Gefrierkombi, Handtücher, Kleiderschrank, Schreibtisch, Kochtöpfe, Pfannen, Geschirr, Besteck, Staubsauger, Besen, Wischmop...

Was definitiv nicht bezahlt wird, sind: Geschirrspülmaschine - Spüle reicht, Fernseher, Computer, Wäschetrockner, Reiskocher, usw.

Das Jobcenter kann die Leistung als Geldbetrag oder Gutschein gewähren. Erstausstattung ist eine Einmalzahlung, und damit kein Darlehen!
Titel: Re: Erstausstattung Wohnung
Beitrag von: Hammers_Heinz am 21. September 2021, 12:42:32
Kleine Dachgeschosswohnung zwei Zimmer mit Küche und Bad. Wobei ein Zimmer renovierungsbedürftig ist und auf absehbare Zeit nicht bewohnt wird. 700 € alles komplett mit Nebenkosten, außer Strom. Es wird teilmöbliert vermietet mit kompletter neuer EBK, ganz neuen Bad. Ein gebrauchtes Bett, Kleiderschrank und Schreibtisch sind vorhanden. Was benötigt wird ist ein komplettes Wohnzimmer mit Schrank, Sofa und Tisch. Bekommt man dann einen Vorschuss, damit man einkaufen gehen kann?!
Titel: Re: Erstausstattung Wohnung
Beitrag von: BigMama am 21. September 2021, 12:50:26
Zitat von: Hammers_Heinz am 21. September 2021, 12:42:32Kleine Dachgeschosswohnung zwei Zimmer mit Küche und Bad. Wobei ein Zimmer renovierungsbedürftig ist und auf absehbare Zeit nicht bewohnt wird.
Wenn von den zwei Zimmern, eins nicht bewohnbar ist, dann bleibt doch nur noch ein Zimmer übrig. Dafür brauchst du ein komplettes Wohnzimmer incl. Schrank und bekommst auch noch Kleiderschrank, Bett und Schreibtisch unter? Das muss ja ein riesieger Raum sein.
Zahlst du Miete für des renovierungsbedürftige Zimmer?
Titel: Re: Erstausstattung Wohnung
Beitrag von: Birgit63 am 21. September 2021, 13:08:18
Wo wohnst du denn 700,00 Euro für eine kleine Dachgeschosswohnung, in der das eine Zimmer erstmal nicht bewohnt werden kann, finde ich ziemlich teuer.
Titel: Re: Erstausstattung Wohnung
Beitrag von: Gast40555 am 21. September 2021, 13:13:56
Erwarte aber nicht viel. Das Jobcenter setzt dafür Beträge an, dass man die Sachen entweder gebraucht kaufen muss oder vor allem bei Möbeldiscountern im unteren Viertel der Preistabelle suchen muss. Ich selbst hatte auch schon solch einen Antrag gestellt und die Summen, die das JC da veranschlagt hatte, waren schon fast komplett ein schlechter Witz.
Titel: Re: Erstausstattung Wohnung
Beitrag von: Birgit63 am 21. September 2021, 14:40:32
Es gibt im Internet auch viele Rubriken "zu verschenken". Dort kann man z. B. nach einem Wohnzimmerschrank Ausschau halten. Was neu sein muss, ist eine Matratze. Alles andere geht auch Second Hand oder eben an "schwarzen Brettern" etc.
Titel: Re: Erstausstattung Wohnung
Beitrag von: justine1992 am 22. September 2021, 06:54:48
https://weitergeben.org/
ZitatWir vermitteln Gebrauchtmöbel exklusiv an interessierte gemeinnützige Organisationen. Übersteigt die Spendenmenge die Anzahl der von Gemeinnützigen angefragten Möbel, ist das Ziel, diese übrig gebliebenen Möbelstücke in die Weiternutzung zu vermitteln

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