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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Filip2610 am 21. September 2021, 07:10:47

Titel: Verrechnung Riesterrente und ALGII
Beitrag von: Filip2610 am 21. September 2021, 07:10:47
Guten Tag,
eine Frage für einen Freund: Ein Mann lebt mit einer Frau in einer ALGII-Bedarfsgemeinschaft. Er will sich evtl. seine staatlich geförderte Riesterrente auszahlen lassen, es geht um ca. 6.000 Euro. Würde das Geld im Auszahlungsfall mit dem ALGII verrechnet werden?
Vielen Dank im Voraus! :sehrgut:
Filip

Titel: Re: Verrechnung Riesterrente und ALGII
Beitrag von: Sheherazade am 21. September 2021, 07:41:27
Erstmal handelt es sich nur um eine Vermögensumwandlung (von Altersvorsorgevermögen in allgemeines Vermögen). Nur, wenn der allgemeine Vermögensfreibetrag mit dieser Auszahlung überschritten wird, käme eine Anrechnung in Frage.
Titel: Re: Verrechnung Riesterrente und ALGII
Beitrag von: crazy am 21. September 2021, 07:48:12
...und vorher beraten lassen. Nicht nur die Zulagen sind weg, sondern auch ggf sind Steuern zu zahlen, da während der Ansparphase ein Steuervorteil gegeben wurde.
Titel: Re: Verrechnung Riesterrente und ALGII
Beitrag von: sunnytn am 22. September 2021, 10:03:06
Zitat von: Sheherazade am 21. September 2021, 07:41:27
Nur, wenn der allgemeine Vermögensfreibetrag mit dieser Auszahlung überschritten wird, käme eine Anrechnung in Frage.
Wird dann nur der Teil der Auszahlung angerechnet, der den Vermögensfreibeitrag überschreitet?
Also z. B. Vermögen 3000€, Auszahlung Riesterrente 6000€ = 9000€. Wenn man aber nur 7000€ Vermögensfreibetrag hat, werden also dann die 2000€ angerechnet?
Titel: Re: Verrechnung Riesterrente und ALGII
Beitrag von: Sheherazade am 22. September 2021, 11:06:02
Zitat von: sunnytn am 22. September 2021, 10:03:06
Wird dann nur der Teil der Auszahlung angerechnet, der den Vermögensfreibeitrag überschreitet?

Ja, sollte jedenfalls.
Titel: Re: Verrechnung Riesterrente und ALGII
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. September 2021, 16:50:48
sunnytn

Wenn die Frage von Dir für dich war ?
dann gilt das untere nur wenn du auch einen Partner hast,
gibt ja einen Grund warum man eigene Fragen nicht in einem fremden Thread stellen soll.

Zitat von: sunnytn am 22. September 2021, 10:03:06Also z. B. Vermögen 3000€, Auszahlung Riesterrente 6000€ = 9000€. Wenn man aber nur 7000€ Vermögensfreibetrag hat, werden also dann die 2000€ angerechnet?



Filip2610

Zitat von: Filip2610 am 21. September 2021, 07:10:47Ein Mann lebt mit einer Frau in einer ALGII-Bedarfsgemeinschaft.
wenn sie jetzt verheiratet wären würde das Schonvermögen auch zusmmen gerechnet werden können. Da kommt es wohl auf den Status des Paares an
und leider weiß ich nicht ob es auch gelten würde wenn sie nicht verheiratet sind aber nach SGB 2 als Paar gesehen werden.
Mal gucken gehen: Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
ZitatEr gilt pro Person und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Ausnahme: bei Partnern werden sie addiert und dem ebenfalls addierten Vermögen der Partner gegenüber gestellt.
Partner  :scratch: heisst für mich die müssen nicht verheiratet sein. Theoretisch also nichts anzurechnen außer der Partner hat das Schonvermögen voll ausgenutzt.
Im https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html habe ich jetzt auch immer nur von Partner gelesen...

MfG FN
Titel: Re: Verrechnung Riesterrente und ALGII
Beitrag von: Quinky am 23. September 2021, 18:03:19
Sobald als BG, wird das Vermögen addiert sowie die Vermögensfreibeträge

Gruß
Ernie
Titel: Re: Verrechnung Riesterrente und ALGII
Beitrag von: sunnytn am 24. September 2021, 08:16:27
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. September 2021, 16:50:48
sunnytn

Wenn die Frage von Dir für dich war ?
Nein, diese war allgemeiner Natur. (gut zu erkennen an den Beispiel mit den 6000€ aus dem Ursprungsbeitrag)
Die Antwort könnte also durchaus auch für den Fragesteller interessant sein.

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. September 2021, 16:50:48gibt ja einen Grund warum man eigene Fragen nicht in einem fremden Thread stellen soll.
Da ich weder spezielle Daten, noch irgendwelche anderen Euro-Werte oder sonstige Umstände von mir genannt habe, ist fraglich, wie Sie darauf kommen, das ich diese Frage direkt auf mich beziehe?

Es ging einfach nur darum, was genau angerechnet werden darf und dies wurde mir hier fast 6h vor Ihrer Antwort bereits schon beantwortet.

Ich dachte ein Forum ist dafür da, um Fragen zu stellen  :scratch: