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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Marlon2021 am 21. September 2021, 13:59:08

Titel: Wohnung zu Gross ??
Beitrag von: Marlon2021 am 21. September 2021, 13:59:08
Meine frage ist

5 Personen

5 Personen Bedarfsgemeinschaft 100 Quadratmeter Wohnung ... Warm Miete 730€

2 meiner Söhne ziehen aus, und sind aus der BedarfGemeinschaft raus da sie ihr eigenes Geld verdienen

muss jetzt die anderen 3 Personen ausziehen aus der Wohnung, weil es zu gross ist ? oder wird es anteilig berechnet, und Rest müssen diese 3 Personen aufbringen ???
Titel: Re: Wohnung zu Gross ??
Beitrag von: Sheherazade am 21. September 2021, 14:08:21
Es kommt nicht auf die Größe an, sondern auf die Höhe der Miete.
Titel: Re: Wohnung zu Gross ??
Beitrag von: Marlon2021 am 21. September 2021, 14:17:43
Aber ich lese doch immer eine Person 45 Quadratmeter und dann jede weitere Person 15 Quadratmeter ??

ok nehmen wir mal an wegen den Mietpreis ......aber die können mich jetzt nicht zwingen dort auszuziehen ? was sie machen können wäre halt anteilig denn Mietzuschuss senken ,oder ??
Titel: Re: Wohnung zu Gross ??
Beitrag von: justine1992 am 21. September 2021, 14:20:36
Zitat von: Marlon2021 am 21. September 2021, 14:17:43Aber ich lese doch immer eine Person 45 Quadratmeter und dann jede weitere Person 15 Quadratmeter ??
Wo? Und was steht da genau?

Zitat von: Marlon2021 am 21. September 2021, 14:17:43aber die können mich jetzt nicht zwingen dort auszuziehen ?
nein

Zitat von: Marlon2021 am 21. September 2021, 14:17:43was sie machen können wäre halt anteilig denn Mietzuschuss senken ,oder ??
Ja, sechs Monate nach der Kostensenkungsaufforderung ohne Nachweis, dass Ihr erfolglos eine andere Wohnung gesucht habt, auf den angemessenen Satz für drei Personen.
Titel: Re: Wohnung zu Gross ??
Beitrag von: blaumeise am 21. September 2021, 17:12:38
Zum Nachlesen: Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=15.0 (https://hartz.info/index.php?topic=15.0)
Titel: Re: Wohnung zu Gross ??
Beitrag von: eifelbahner am 21. September 2021, 17:42:46
Hi,
ich befinde mich in einer ähnlichen Situation und bei mir wird bei der Miete nur der angemessene Teil übernommen, den Rest zahle ich vom Regelsatz dazu.
Bei den Nebenkosten genauso, hier wird auch ein Höchstsatz angesetzt, nur die Heizung wurde bisher voll übernommen.
Titel: Re: Wohnung zu Gross ??
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. September 2021, 17:56:36
Marlon2021

Zitat von: Marlon2021 am 21. September 2021, 13:59:08100 Quadratmeter Wohnung ... Warm Miete 730€
schau mal ob dein Ort bei H.Thome > https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html gelistet ist und was da zu der Angemessenheit in Euro für drei Personen steht!
Wie
Zitat von: Sheherazade am 21. September 2021, 14:08:21Es kommt nicht auf die Größe an, sondern auf die Höhe der Miete.
schrieb, es gilt die Gesamtangemessenheit

und sollte es zu einer Kostensenkungsaufforderung kommen dann:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
M (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))

MfG FN
Titel: Re: Wohnung zu Gross ??
Beitrag von: Gast45217 am 24. September 2021, 02:37:50
In diesem Video (https://www.youtube.com/watch?v=SCfBof8eZvc) wird es erklärt. Eventuell verstehst du es so besser.

Und hier (https://www.youtube.com/watch?v=EmTl5i87DYo) sind sogar bis zu 1.600€ für zwei behinderte Personen möglich.