Meine frage ist
5 Personen
5 Personen Bedarfsgemeinschaft 100 Quadratmeter Wohnung ... Warm Miete 730€
2 meiner Söhne ziehen aus, und sind aus der BedarfGemeinschaft raus da sie ihr eigenes Geld verdienen
muss jetzt die anderen 3 Personen ausziehen aus der Wohnung, weil es zu gross ist ? oder wird es anteilig berechnet, und Rest müssen diese 3 Personen aufbringen ???
Es kommt nicht auf die Größe an, sondern auf die Höhe der Miete.
Aber ich lese doch immer eine Person 45 Quadratmeter und dann jede weitere Person 15 Quadratmeter ??
ok nehmen wir mal an wegen den Mietpreis ......aber die können mich jetzt nicht zwingen dort auszuziehen ? was sie machen können wäre halt anteilig denn Mietzuschuss senken ,oder ??
Zitat von: Marlon2021 am 21. September 2021, 14:17:43Aber ich lese doch immer eine Person 45 Quadratmeter und dann jede weitere Person 15 Quadratmeter ??
Wo? Und was steht da genau?
Zitat von: Marlon2021 am 21. September 2021, 14:17:43aber die können mich jetzt nicht zwingen dort auszuziehen ?
nein
Zitat von: Marlon2021 am 21. September 2021, 14:17:43was sie machen können wäre halt anteilig denn Mietzuschuss senken ,oder ??
Ja, sechs Monate nach der Kostensenkungsaufforderung ohne Nachweis, dass Ihr erfolglos eine andere Wohnung gesucht habt, auf den angemessenen Satz für drei Personen.
Zum Nachlesen: Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ==> https://hartz.info/index.php?topic=15.0 (https://hartz.info/index.php?topic=15.0)
Hi,
ich befinde mich in einer ähnlichen Situation und bei mir wird bei der Miete nur der angemessene Teil übernommen, den Rest zahle ich vom Regelsatz dazu.
Bei den Nebenkosten genauso, hier wird auch ein Höchstsatz angesetzt, nur die Heizung wurde bisher voll übernommen.
Marlon2021
Zitat von: Marlon2021 am 21. September 2021, 13:59:08100 Quadratmeter Wohnung ... Warm Miete 730€
schau mal ob dein Ort bei H.Thome > https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html gelistet ist und was da zu der Angemessenheit in Euro für drei Personen steht!
Wie
Zitat von: Sheherazade am 21. September 2021, 14:08:21Es kommt nicht auf die Größe an, sondern auf die Höhe der Miete.
schrieb, es gilt die Gesamtangemessenheit
und sollte es zu einer Kostensenkungsaufforderung kommen dann:
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
M (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))
MfG FN
In diesem Video (https://www.youtube.com/watch?v=SCfBof8eZvc) wird es erklärt. Eventuell verstehst du es so besser.
Und hier (https://www.youtube.com/watch?v=EmTl5i87DYo) sind sogar bis zu 1.600€ für zwei behinderte Personen möglich.