Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Monserich am 23. September 2021, 18:50:10

Titel: Darf Jobcenter Grundriss meiener Wohnung fordern
Beitrag von: Monserich am 23. September 2021, 18:50:10

Hallo

Ich habe einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und darauf bin ich aufgefordert worden einen Grundriss meiner Wohnung einzureichen
und andere sinnlose fragen zu beantworten,
Darf das Jobcenter Grundriss überhaupt fordern ?   

MfG

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Titel: Re: Darf Jobcenter Grundriss meiener Wohnung fordern
Beitrag von: crazy am 23. September 2021, 19:06:42
Nö, aber Du kannst natürlich wenn Du willst eine Skizze zeichnen.
Die Frage nach eigene Küche/Bad kannst Du beantworten.
Auf die weitere Frage , antwortest Du, wie Ihnen bekannt und auch in ihrem Schreiben bestätigt handelt es sich um eine Pauschalinklusimiete. Daher erübrigen sie Messeinrichtungen.

Wohnst Du so undurchsichtig? Geht es um ggf. VuE?
Titel: Re: Darf Jobcenter Grundriss meiener Wohnung fordern
Beitrag von: Monserich am 23. September 2021, 19:13:48

Keine ahnung was die wollen,ich wohn oben Vermieterin unten,
was ist VuE?
Titel: Re: Darf Jobcenter Grundriss meiener Wohnung fordern
Beitrag von: Yavanna am 23. September 2021, 19:22:22
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft, ein unverheiratetes Paar, das eine BG bildet
Titel: Re: Darf Jobcenter Grundriss meiener Wohnung fordern
Beitrag von: Monserich am 23. September 2021, 19:27:38

Okay

weis ich nichts von steht auch nichts bei
Titel: Re: Darf Jobcenter Grundriss meiener Wohnung fordern
Beitrag von: Gast50874 am 23. September 2021, 19:38:50
Die wollen damit prüfen ob du wirklich nur eine eigene Wohnung dort mietest oder eine Partnerschaft zur Vermieterin besteht, die du nicht angegeben hast. Ob du also wirklich alleine wohnst oder dir die Wohnung/Haus teilst.


Und mit den Messeinrichtungen will man prüfen, ob ein Pauschalmietvertrag rechtens ist. Ist aber nicht Sache des JC.
Titel: Re: Darf Jobcenter Grundriss meiener Wohnung fordern
Beitrag von: Gast45217 am 24. September 2021, 02:44:48
Ich würd erstmal nur die Fragen beantworten.

1 ja / nein

2 Gegenfrage, was für ein Nachweis, wird als ausreichend angesehen? Wie machen das die anderen? Können die Behörden zB MKV Video Dateien abspielen? Haben Sie schon den Kurs belegt?

3 ja/nein

die wollen dich verarschen und nerven. Nix ausführlich. Sollen die die arbeit doch selber machen.

Was kommt als nächstes, antworgen sie bitte in reimen und Gedicht. Bitte mit 120 Seite und 4 cm abstand am Rand.


Titel: Re: Darf Jobcenter Grundriss meiener Wohnung fordern
Beitrag von: Yavanna am 24. September 2021, 04:55:40
Zitat von: Gast45217 am 24. September 2021, 02:44:48

die wollen dich verarschen und nerven. Nix ausführlich. Sollen die die arbeit doch selber machen.

Bei einem WBA kann es dem TE passieren,  dass er erstmal ohne Geld da steht. Konfrontation ist nicht immer die klügste Lösung
Titel: Re: Darf Jobcenter Grundriss meiener Wohnung fordern
Beitrag von: Paul am 24. September 2021, 10:31:16
Zitat von: Yavanna am 24. September 2021, 04:55:40
Zitat von: Gast45217 am 24. September 2021, 02:44:48

die wollen dich verarschen und nerven. Nix ausführlich. Sollen die die arbeit doch selber machen.

Bei einem WBA kann es dem TE passieren,  dass er erstmal ohne Geld da steht. Konfrontation ist nicht immer die klügste Lösung

Das kann ich bestätigen. Das muss man selber für sich abwägen.


Sonst einfach eine Skizze erstellen und abgeben. So grob.
Titel: Re: Darf Jobcenter Grundriss meiener Wohnung fordern
Beitrag von: MagnaCharta am 24. September 2021, 11:11:34
Sowas wird normalerweise bei Antrag direkt durch den Außendienst des Jobcenters vor Ort überprüft. Offenkundig wollen sie das gerade nicht, also wählen sie eben diesen Weg. Ziemlich ungewöhnlich...
Titel: Re: Darf Jobcenter Grundriss meiener Wohnung fordern
Beitrag von: Sheherazade am 24. September 2021, 11:13:06
Die Wohngeldstelle hat das immer schon so gemacht.