Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Tipps zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fussel am 24. September 2021, 07:59:11

Titel: Kostenübernahme einmalige Kosten "Kultur" für Kinder?
Beitrag von: Fussel am 24. September 2021, 07:59:11
Hallo zusammen,

bei mir steht eine neue Gitarre für den Großen an. Er wächst halt und die alte ist zu klein (er kriegt jetzt eine 7/8). Durch Sucherei habe ich eine gebrauchte gefunden die der Gitarrenlehrer auch gut findet (war eine schwere Geburt). :schaem:
Ausserdem muss unser altes Klavier hier dringend gestimmt werden auf dem mein Kleiner spielt.

Das sind zusammen Kosten von ca. 200,- für beides (vielleicht etwas mehr). Gibt es da eine Möglichkeit, eine Chance, daß mir die Kosten übernommen werden? Leistung und Teilhabe (die 15,-€uro monatlich) gehen bei uns schon für den Sport-Unterricht drauf.

Danke und liebe herbstliche Grüße  :bye:
Titel: Re: Kostenübernahme einmalige Kosten "Kultur" für Kinder?
Beitrag von: Schnuffel01 am 24. September 2021, 08:21:56
Wenn die Teilhabe- Leistungen ausgeschöpft sind, sehe ich keine Chancen für eine Übernahme der Kosten.

Das Jobcenter interessiert es nicht, ob das Klavier gestimmt ist oder nicht.


Du hättest den Freizeitbonus dafür verwenden können.
Titel: Re: Kostenübernahme einmalige Kosten "Kultur" für Kinder?
Beitrag von: Fussel am 24. September 2021, 09:26:53
Ich habe den Freizeitbonus nicht bekommen, da ich alleinerziehend bin ...  :wand:

Aber ich danke dir.
Titel: Re: Kostenübernahme einmalige Kosten "Kultur" für Kinder?
Beitrag von: Schnuffel01 am 24. September 2021, 10:11:03
Ich habe den Freizeitbonus erhalten, auch alleinerziehend. Daran kann es nicht liegen.
Titel: Re: Kostenübernahme einmalige Kosten "Kultur" für Kinder?
Beitrag von: Yavanna am 24. September 2021, 12:48:48
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kinderfreizeitbonus-1927190

Fällst du in keine der Kategorien für Anspruchsberechtigte?

Bzw.
https://hartz.info/index.php?topic=126273.0
Titel: Re: Kostenübernahme einmalige Kosten "Kultur" für Kinder?
Beitrag von: Deadpool am 24. September 2021, 17:50:56
Das hatten wir schon. Die Kinder sind nicht hilfebedürftig wegen Kindergeld und Unterhalt. Nur sie bezieht ALG2.

Mehrbedarf für Alleinerziehung gibt es doch monatlich zusätzlich und die TE arbeitet glaube auch, als Freibetrag. Kann man daraus nichts ansparen?
Titel: Re: Kostenübernahme einmalige Kosten "Kultur" für Kinder?
Beitrag von: Yavanna am 24. September 2021, 19:08:38
Ok, habe die Lebensgeschichten der einzelnen TE nicht auf dem Schirm