Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Flo84 am 24. September 2021, 19:25:16

Titel: Ausbildungskosten: Zuschuss zu Büchern bzw. Zuschuss von AG
Beitrag von: Flo84 am 24. September 2021, 19:25:16
Hallo,

ich brauche einen Rat, wie ich mich verhalten soll:

Ich habe am 01.09 eine "genehmigte" zweite Ausbildung begonnen und beziehe aufstocken ALG 2. Wir mussten uns für die Berufsschule diverse Bücher anschaffen, insgesamt ca. 105 Euro.

Der Arbeitgeber zahlt Ende des Monats zusammen mit dem Gehalt einen einmaligen Zuschuss i. H. v. 50 € für Lehrmittel aus.

Wie gehe ich nun vor, um in irgendeiner Form von einer finanziellen Erleichterung zu profitieren, sei es, dass ich

a) einen Zuschuss des Jobcenter für die Schulbücher bekomme, oder
b) mir die 50 € Zuschuss des AG nicht als erhöhtes Einkommen verrechnet werden?


Hat jemand einen Tipp wie ich vorgehen kann/ was ich für Anträge stellen muss? Oder bleibe ich auf den gesamten Kosten sitzen?

Zweite Frage am Rande: Ich habe monatliche Fahrtkosten (Bus) i. H. v. 35 € - ich vermute, die sind aber mit dem Freibetrag von 100 € als Werbungskosten abgedeckt? Oder kann man da auch noch was machen?

Danke!


- 37 Jahre, Schwerbehindert
- 2. Duale 3-jährige Ausbildung gesundheitlich bedingt (keine Umschulung!)
- Aufstockung ALG 2 zum Ausb. Gehalt, keine weiteren Zuschüsse
- allein lebend
Titel: Re: Ausbildungskosten: Zuschuss zu Büchern bzw. Zuschuss von AG
Beitrag von: crazy am 24. September 2021, 20:23:29
Wie hoch ist denn der tatsächliche Freibetrag?
Mit dem Freibetrag sind erstmal alle Kosten a zudecken, die ausbildungsbedingt entstehen. Ergibt sich höherer Brdarf kann dieser mittel Nachweis vom Netto abgezogen werden.
Da zweckbestimmt(sollte so auf der Abrechnung stehen) sollte keine Anrechnung erfolgen für den Lehrmittelzuschuss
Titel: Re: Ausbildungskosten: Zuschuss zu Büchern bzw. Zuschuss von AG
Beitrag von: Flo84 am 24. September 2021, 20:58:04
Hallo,

Danke - das mit dem "zweckgebunden Zuschuss" ist ja schon mal was.

Ansonsten:

Bedarf: 793,00 €
Bruttoverdienst: + 802,51 €
Nettoverdienst:  + 625,12 €
Freibetrag auf Erwerbseinkommen: 240,50 € (lt. Bescheid)
zu berücksichtigendes Einkommen: 384,62 €


Ausgaben (Werbungskosten)
- Fahrtkosten Bus monatlich:   35,00 €
- Anschaffung (Einmalig)     : 103,70 €
Summe                                138,70 €