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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: RADO am 26. September 2021, 15:47:13

Titel: Heiz und Betriebskostenabrechnung 2020
Beitrag von: RADO am 26. September 2021, 15:47:13
Hallo Leute im Forum,
wir haben gestern die Heiz und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 von unserem Vermieter erhalten  .Wir haben ein Guthaben bei den Heizkosten und eine Nachzahlung bei den Nebenkosten(Betriebskosten).Das wird verrechnet. Es bleibt eine Nachzahlung von fast 110,€.Wir bekommen zur Rente  Grundsicherung im Alter. Meine Frage: Übernimmt das Sozialamt die Betriebskostennachzahlung? Die Guthaben wurden in den vergangenen Jahren immer angerechnet.

Liebe Grüße Rado
Titel: Re: Heiz und Betriebskostenabrechnung 2020
Beitrag von: Kaputt am 26. September 2021, 15:51:05
Ja, übernimmt sie
Titel: Re: Heiz und Betriebskostenabrechnung 2020
Beitrag von: RADO am 26. September 2021, 15:55:08
Danke Kaputt,
das beruhigt uns sehr, besonders meine Frau .Wir waren seit gestern sehr beunruhigt.

Liebe Grüße Rado
Titel: Re: Heiz und Betriebskostenabrechnung 2020
Beitrag von: blaumeise am 26. September 2021, 18:54:32
Werden denn eure vollen Mietkosten anerkannt oder zahlt ihr jeden Monat selbst etwas drauf aus eurem Regelsatz?
Titel: Re: Heiz und Betriebskostenabrechnung 2020
Beitrag von: RADO am 26. September 2021, 19:05:22
Danke blaumeise,
unsere vollen Mietkosten werden anerkannt.

Liebe Grüße Rado
Titel: Re: Heiz und Betriebskostenabrechnung 2020
Beitrag von: blaumeise am 26. September 2021, 20:18:57
Dann wird auch die Nachzahlung voll übernommen, wie schon von @Kaputt geschrieben.
Titel: Re: Heiz und Betriebskostenabrechnung 2020
Beitrag von: RADO am 27. September 2021, 06:22:52
Danke  blaumeise,
ich habe noch eine Frage: müssen wir extra einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt stellen? Oder reicht es, wenn wir nur die Kopien von der Betriebs-und Heizkostenabrechnung 2020 zuschicken?

Liebe Grüße Rado
Titel: Re: Heiz und Betriebskostenabrechnung 2020
Beitrag von: blaumeise am 27. September 2021, 10:30:44
Ich würde sicherheitshalber ein formloses Anschreiben mit dazuschicken, indem ihr die Übernahme beantragt. Nötig sein dürfte das vom Gesetz her nicht, aber wie gesagt, ich würde da auf Nummer sicher gehen. Und dann vor allem die Unterlagen nachweislich dem Amt zukommen lassen, also so, dass ihr den Zugang ggf. später beweisen könnt.
Titel: Re: Heiz und Betriebskostenabrechnung 2020
Beitrag von: RADO am 27. September 2021, 11:04:54
Danke blaumeise für die Antworten, das hat uns weitergeholfen.

Liebe Grüße Rado
Titel: Re: Heiz und Betriebskostenabrechnung 2020
Beitrag von: Maunzi am 27. September 2021, 21:25:45
Die Abrechnungen müssen egal wie immer in Kopie eingereicht werden, da Guthaben dem Amt zusteht (sofern es alles zahlt) und Nachzahlungen ja ebenfalls übernommen werden müssen, zumal diese meist eine Erhöhung zur Folge haben und das Amt die ja auch wissen muss um die Zahlungen anzupassen.

Dementsprechend immer einreichen!
Titel: Re: Heiz und Betriebskostenabrechnung 2020
Beitrag von: RADO am 28. September 2021, 09:49:49
Danke Maunzi, gestern hat meine Frau die Kopien zur Post gebracht .Die Betriebskosten sind deutlich teurer geworden ,da haben wir keinen Einfluss drauf. Nochmal ganz herzlichen Dank an Kaputt ,blaumeise und Maunzi. Wir haben schon öfters gute Ratschläge hier im Forum erhalten.

Liebe Grüße Rado