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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Seecher am 27. September 2021, 12:02:43

Titel: ist dies rechtens?
Beitrag von: Seecher am 27. September 2021, 12:02:43
Hallo liebe User,

ich wende mich an euch, da es mir unerklärlich ist.

Beziehe derzeit ALG2 bis ENDE OKTOBER, d.h. die letzte Zahlung ist ende September.
Ab 01. Oktober bin ich wieder Berufstätig.

Mein Gehalt vom Arbeitgeber wird zum 30.10.21 ausgezahlt.

Darf das Jobcenter/Mainarbeit mir die gezahlte Regelleistung für Oktober vom Gehalt für November anrechnen ?

:flag: :flag: :flag:
Titel: Re: ist dies rechtens?
Beitrag von: Sheherazade am 27. September 2021, 12:18:09
Zitat von: Seecher am 27. September 2021, 12:02:43
Beziehe derzeit ALG2 bis ENDE OKTOBER, d.h. die letzte Zahlung ist ende September.
Ab 01. Oktober bin ich wieder Berufstätig.

Mein Gehalt vom Arbeitgeber wird zum 30.10.21 ausgezahlt.

Die Zahlung Ende September ist für Oktober, da kann noch was angerechnet werden.

Zitat von: Seecher am 27. September 2021, 12:02:43Darf das Jobcenter/Mainarbeit mir die gezahlte Regelleistung für Oktober vom Gehalt für November anrechnen ?

Die Frage verstehe ich nicht.
Titel: Re: ist dies rechtens?
Beitrag von: Tina2405 am 27. September 2021, 12:49:26
Wenn du Ende Oktober deinen Lohn bekommst, wirst du zurückzahlen müssen.

Je nach Verdienst, einen Teil oder alles.
Titel: Re: ist dies rechtens?
Beitrag von: blaumeise am 27. September 2021, 14:13:11
Zitat von: Seecher am 27. September 2021, 12:02:43Mein Gehalt vom Arbeitgeber wird zum 30.10.21 ausgezahlt.
An deiner Stelle würde ich versuchen, dass das erste Gehalt erst im November kommt. Dann kannst du das ALG II für Oktober behalten. Falls das Gehalt doch im Oktober kommt, würde es als Einkommen angerechnet mit dem Oktober-ALG-II, das du Ende September bekommst.

Es gilt nämlich das Zuflussprinzip: https://hartz.info/index.php?topic=41.0 (https://hartz.info/index.php?topic=41.0)