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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Der Aufstocker am 27. September 2021, 12:28:33

Titel: Bedarfsgemeonschaft
Beitrag von: Der Aufstocker am 27. September 2021, 12:28:33
Hallo..frage für einen Bekannten mal folgendes...
Er kümmert sich in seiner Freizeit um jemanden mit
Schwerbehinderung und Pflegegrad 2.
Könnte er auch bei demjenigen einziehen,
Ohne das sein Einkommen auf das Einkommen des Pflege-
Bedürftigen angerechnet wird?
Der Pflegebedürftige lebt von Sozialgeld-Grundsicherung.
Mein Bekannter ist  kein rechtlich
Beststellter Betreuer oder gewerbliche Pflegekraft.
BG Regeln sind bekannt..aber Ich bin der Meinung,
Das diese Regeln bei Schwerbehinderten mit Pflegegrad
Nicht greifen...
MfG
Der Aufstocker
Titel: Re: Bedarfsgemeonschaft
Beitrag von: Sheherazade am 27. September 2021, 12:31:16
Zitat von: Der Aufstocker am 27. September 2021, 12:28:33
Könnte er auch bei demjenigen einziehen,
Ohne das sein Einkommen auf das Einkommen des Pflege-
Bedürftigen angerechnet wird?

Kommt auf den Grund an. Handelt es sich um eine WG oder um eine Partnerschaft?
Titel: Re: Bedarfsgemeonschaft
Beitrag von: Der Aufstocker am 27. September 2021, 12:35:21
Bei Einzug meines Bekannten waere es dann eine WG
Es besteht keine Partnerschaft...
Titel: Re: Bedarfsgemeonschaft
Beitrag von: Sheherazade am 27. September 2021, 12:43:44
Dann muss das ordentlich vorbereitet werden mit Untermietvertrag etc., dann sollte es (eigentlich) machbar sein. Allerdings habe ich nicht so sehr Ahnung vom Sozialamt und wie die bei so etwas reagieren.