Hallo,
ich bin gerade etwas unschlüssig was ich glauben soll. Im Netz stehen zulässige Bearbeitungszeiten von WBAs zwischen 4 Wochen und 6 Monaten. Was ist denn nun richtig?
Ich hab zu Anfang des Monats einen WBA (persönlich beim JC eingeworfen) gestellt, habe aber bisher keinen Bescheid bekommen und das Ende des Monats nähert sich. Sonst haben die WBAs bei mir immer so 5 bis wirklich maximal 10 Tage gedauert. Ende des Monats läuft meine Bewilligung aus. Für den nächsten Monat habe ich noch Rücklagen. Aber die Krankenversicherung (und GEZ) hängen ja auch immer noch dran.
Jetzt habe ich Bammel der WBA ist verloren gegangen. Eine Kopie des WBAs habe ich bei mir liegen.
Anrufen und nachfragen.
Zitat von: Sheherazade am 27. September 2021, 13:48:14
Anrufen und nachfragen.
Laut eines Anwalts kann man erst 6 Monate nach Antragsstellung eine Untätigkeitsklage stellen. Nächstes mal stelle ich einfach 6 Monate vor Ablauf der Bewilligung einen neuen WBA oder wie? Solche Zeiträume sind tödlich.
Ich meinte nicht bei einem Anwalt anrufen und nachfragen, sondern beim Jobcenter ob dein WBA dort in Bearbeitung ist.
Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 14:16:20Nächstes mal stelle ich einfach 6 Monate vor Ablauf der Bewilligung einen neuen WBA oder wie?
Dann wird man dir den Antrag zurücksenden.
Ruf einfach an und frage nach dem Bearbeitungsstand. Niemand wird den Antrag erst nach 6 Monaten bearbeiten, wenn vorher alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 13:42:07von WBAs zwischen 4 Wochen und 6 Monaten
Wenn dann eher 4 - 6 Wochen das ist üblich.
Dauert es länger hartnäckig Nachfragen, notfalls dann zum SG, damit das JC wenigstens vorläufig zahlt.
Als ALG II Empfänger kannst du dich von der GEZ befreien lassen. Das ist bis zu 3 Jahren rückwirkend möglich.
Momo123
Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 14:16:20Laut eines Anwalts kann man erst 6 Monate nach Antragsstellung eine Untätigkeitsklage stellen.
Super RA :wand: da weißt du dann ja schon dass du den NIE mit irgendwas was mit SGB 2 zu tun hat beauftragen brauchst.
Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 13:42:07Aber die Krankenversicherung (und GEZ) hängen ja auch immer noch dran.
Von GEZ lässt man sich als ALG 2 Empfänger eigentlich, durch Antrag, befreien!
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. September 2021, 16:44:43
Von GEZ lässt man sich als ALG 2 Empfänger eigentlich, durch Antrag, befreien!
MfG FN
Ja aber ohne Bewilligung kein Antrag. Aber die haben eh schon geschrieben "Bis zu 3 Jahre kann man sich rückwirkend befreien lassen". Die KV ist der kritische Part.
Momo123
Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 16:54:47Ja aber ohne Bewilligung kein Antrag.
Okay
Dass das mal zusammen triftt, also der Auslauf der Bewilligung ALG und der Befreiung GEZ, ist ja eher selten und deswegen bin ich davon ausgegangen das du gar keine Bewilligung beantragt hast.
Sorry für die Vermutung versuche ja meistens genau das zu vermeiden da sind wohl "die Pferde" mal wieder mit mir durchgegangen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. September 2021, 17:29:38
Momo123
Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 16:54:47Ja aber ohne Bewilligung kein Antrag.
Okay
Dass das mal zusammen triftt, also der Auslauf der Bewilligung ALG und der Befreiung GEZ, ist ja eher selten und deswegen bin ich davon ausgegangen das du gar keine Bewilligung beantragt hast.
Sorry für die Vermutung versuche ja meistens genau das zu vermeiden da sind wohl "die Pferde" mal wieder mit mir durchgegangen.
MfG FN
Ne der Auslauf der GEZ-Befreiung ist immer an den Auslauf der Bewilligung gekoppelt - auf den Tag genau sogar, würde ja sonst keinen Sinn ergeben. Man kann nur solange befreien wie eine Bewilligung lang läuft.
Zitat von: Momo123 am 28. September 2021, 18:52:57Ne der Auslauf der GEZ-Befreiung ist immer an den Auslauf der Bewilligung gekoppelt - auf den Tag genau sogar, würde ja sonst keinen Sinn ergeben. Man kann nur solange befreien wie eine Bewilligung lang läuft.
Nicht wirklich aber wenn du meinst.....
Zumindest nicht bei mir da gilt es sogar ein ganzes Jahr länger als mein Bewilligungszeitraum und das schon zum 2ten o. dritten mal.
MfG FN
Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 13:42:07
Hallo,
ich bin gerade etwas unschlüssig was ich glauben soll. Im Netz stehen zulässige Bearbeitungszeiten von WBAs zwischen 4 Wochen und 6 Monaten. Was ist denn nun richtig?
Ich hab zu Anfang des Monats einen WBA (persönlich beim JC eingeworfen) gestellt, habe aber bisher keinen Bescheid bekommen und das Ende des Monats nähert sich. Sonst haben die WBAs bei mir immer so 5 bis wirklich maximal 10 Tage gedauert. Ende des Monats läuft meine Bewilligung aus. Für den nächsten Monat habe ich noch Rücklagen. Aber die Krankenversicherung (und GEZ) hängen ja auch immer noch dran.
Jetzt habe ich Bammel der WBA ist verloren gegangen. Eine Kopie des WBAs habe ich bei mir liegen.
Kenne deine Problematik.
Ich warte auch schon seit mehr als 4 Wochen und das JC meldet sich 0.
Bei der GEZ kann ich dir sagen, dass die sich nicht so oft melden.
Solltest du mal nicht zahlen lassen die sich auch gerne ein paar Monate Zeit und du kannst dich auch Rückwirkend befreien lassen oder eben gar nicht zahlen ^^
LG
Zitat von: Momo123 am 28. September 2021, 18:52:57auf den Tag genau sogar, würde ja sonst keinen Sinn ergeben
Tut mir leid, aber das ist völliger Unsinn.
Der Bescheid von der GEZ ist unabhängig von dem, vom JC.
Es gibt Bescheide wo gleich 2 Jahre Befreiung drin stehen.
Ändert sich was, ist man eh dazu verpflichtet das Mitzuteilen.
Die Leitungen beim JC sind seit Tagen besetzt. Kein Durchkommen.
Hat wer sonst noch Tipps den Stand zu erfahren außer mit nem Schlägertrupp ins JC einzumarschieren?
Bedeutet, heute hast Du kein Geld auf dem Konto
Dann auch morgen hin und Vorschuss verlangen
Zitat von: crazy am 30. September 2021, 14:07:51
Bedeutet, heute hast Du kein Geld auf dem Konto
Dann auch morgen hin und Vorschuss verlangen
Für genau 30 Tage reicht es noch. Aber die KV ist mit Sicherheit nicht bezahlt wenn die WBA nicht durch ist oder? Ohne Truppe kommt man nicht rein weil 8 Sicherheitsfritzen vor der Tür stehen.
Zitat von: Momo123 am 30. September 2021, 14:11:00die KV ist mit Sicherheit nicht bezahlt wenn die WBA nicht durch ist oder?
Vermutlich nicht, kann man bei der KK aber raus bekommen.
Du hast den Antrag Anfang dieses Monats gestellt, wann vor 3 Wochen?
Nächstes mal besser etwas eher Abgeben, ich mache das immer mind. 6 Wochen vorher.
Sogar das JC hier möchte das so, nach Zusendung möglichst schnell wieder zurück.
Zitat von: vanessa am 30. September 2021, 16:00:03
Vermutlich nicht, kann man bei der KK aber raus bekommen.
Du hast den Antrag Anfang dieses Monats gestellt, wann vor 3 Wochen?
Nächstes mal besser etwas eher Abgeben, ich mache das immer mind. 6 Wochen vorher.
Sogar das JC hier möchte das so, nach Zusendung möglichst schnell wieder zurück.
Am 6. diesen Monat hab ichs denen reingesteckt. Wie gesagt, sonst hat es immer weniger als 10 Tage bis zum Bescheid gebraucht. Manchmal ist der Bescheid sogar noch in der gleichen Woche angekommen.
Bedeutet aber nicht, das es immer so sein muss.
Wie schon Geschrieben sind 4 - 6 Wochen ist durchaus üblich.
Da wirst du auch beim SG noch nichts erreichen, auch die haben eine gewisse Bearbeitungszeit.
Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 13:42:07
Hallo,
ich bin gerade etwas unschlüssig was ich glauben soll. Im Netz stehen zulässige Bearbeitungszeiten von WBAs zwischen 4 Wochen und 6 Monaten. Was ist denn nun richtig?
Ich hab zu Anfang des Monats einen WBA (persönlich beim JC eingeworfen) gestellt, habe aber bisher keinen Bescheid bekommen und das Ende des Monats nähert sich. Sonst haben die WBAs bei mir immer so 5 bis wirklich maximal 10 Tage gedauert. Ende des Monats läuft meine Bewilligung aus. Für den nächsten Monat habe ich noch Rücklagen. Aber die Krankenversicherung (und GEZ) hängen ja auch immer noch dran.
Da fehlen noch ein paar Daten, also:
1. Wann genau - Datum - hast du den WBA gestellt, und auf welche Art und Weise? Kannst du zur Not den Eingang beim Jobcenter beweisen?
2. Wann endet dein aktueller Bewilligungszeitraum?
Grundsätzlich zu der Thematik gilt: eine gewisse Bearbeitungszeit braucht jede Behörde, so auch das Jobcenter. Sechs Monate, wie der Spezialanwalt behauptet, ist allerdings absolut übertrieben. Das wäre ja ein ganzer Bewilligungszeitraum an Zeit!
Allerdings darf sich das Jobcenter auch nicht unendlich Zeit dafür lassen. Ottokar hat das hier sehr schön beschrieben, und was man direkt tun kann: https://hartz.info/index.php?topic=10.0
Momo123
Zitat von: Momo123 am 30. September 2021, 14:11:00Ohne Truppe kommt man nicht rein weil 8 Sicherheitsfritzen vor der Tür stehen.
Nimm halt Chuck Norris mit :zwinker:
MfG FN
Zitat von: MagnaCharta am 01. Oktober 2021, 00:23:36
Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 13:42:07
Hallo,
ich bin gerade etwas unschlüssig was ich glauben soll. Im Netz stehen zulässige Bearbeitungszeiten von WBAs zwischen 4 Wochen und 6 Monaten. Was ist denn nun richtig?
Ich hab zu Anfang des Monats einen WBA (persönlich beim JC eingeworfen) gestellt, habe aber bisher keinen Bescheid bekommen und das Ende des Monats nähert sich. Sonst haben die WBAs bei mir immer so 5 bis wirklich maximal 10 Tage gedauert. Ende des Monats läuft meine Bewilligung aus. Für den nächsten Monat habe ich noch Rücklagen. Aber die Krankenversicherung (und GEZ) hängen ja auch immer noch dran.
Da fehlen noch ein paar Daten, also:
1. Wann genau - Datum - hast du den WBA gestellt, und auf welche Art und Weise? Kannst du zur Not den Eingang beim Jobcenter beweisen?
2. Wann endet dein aktueller Bewilligungszeitraum?
Nope. Steht alles im Text und im Verlauf.
Inzwischen bin ich beim JC durchgekommen. Der Antrag liegt vor. Wenn bis Ende der Woche keine Bewilligung ankommt, soll ich mich dort nochmal melden.
Zitat von: Momo123 am 05. Oktober 2021, 15:42:10Nope. Steht alles im Text und im Verlauf.
Wer helfen will, muss suchen...
Zitat von: justine1992 am 05. Oktober 2021, 15:54:51
Zitat von: Momo123 am 05. Oktober 2021, 15:42:10Nope. Steht alles im Text und im Verlauf.
Wer helfen will, muss suchen...
Nein, wer helfen will, liest. Zumal so gut wie alle Infos bereits im zitierten Text stehen. Das ist so als würde man das Essen in einem Restaurant bewerten ohne jemals dort gegessen zu haben. Einzig das genauere Datum (das ungefähre steht sogar im Zitat) für den Einwurf steht im weiteren Verlauf.