Guten Tag liebe Gemeinde,
folgender Sachverhalt bzgl. der Auszahlung einer (sehr kleinen) Witwenrente und der darauffolgenden Anpassung von Hartz 4 macht mich etwas stutzig und ich hoffe ihr könnt mir hierbei behilflich sein:
Eine Dame, dessen Ehemann im Februar diesen Jahres verstorben ist, bezieht Hartz 4 und zwar den Regelbedarf von 446€ monatlich
Bescheid von April 2021:
446€ + Regelbedarf von 01. Mai 2021 bis 30.November 2021 genehmigt, dazu kommt noch die Miete.
Witwenrente wurde Ihr im Juli 2021 folgend zugesagt:
142,93€ monatlicher Zahlung
714,65€ einmalige Zahlung
Die monatliche Auszahlung dieser Witwenrente erfolgt erstmalig Ende August 2021.
Nun hat die Dame vor einer Woche einen angepassten Hartz 4 Bescheid erhalten.
333,07€ monatlicher Regelbedarf für Oktober + November 2021.
Somit ist sie mit der Witwenrente bei ca. 475€ und somit ca. 30€ mehr als der monatliche Regelbedarf.
Für mich erscheint das wenig, da ich mich nun eingelesen habe und die Witwenrente als zusätzliches Einkommen gezählt wird.
Wenn ich mich nicht verlesen habe, sind die ersten 100€ von laufenden Einnahmen frei und dann von 101-1000€ wird 20% davon noch angerechnet.
Somit dürften Ihr doch eigentlich nur. ca 34€ Regelbedarf abgezogen werden oder nicht?
Habe ich hier einen Denkfehler oder hat sich das Jobcenter hier vertan?
Ich hoffe, ihr könnt mir bei diesem Rätsel behilflich sein.
Falls noch Fragen bestehen, beantworte ich diese gerne.
Zitat von: Fussi86 am 27. September 2021, 14:59:04Wenn ich mich nicht verlesen habe, sind die ersten 100€ von laufenden Einnahmen frei und dann von 101-1000€ wird 20% davon noch angerechnet.
Da hast du dich verlesen. Das gilt für Erwerbseinkommen. Witwenrente ist aber kein Lohn.
Dann habe ich mich wohl von dieser Meldung https://www.hartziv.org/news/20200302-hartz-iv-witwenrente-zaehlt-als-laufendes-einkommen.html täuschen lassen.
Der Bescheid ist somit korrekt?
Wie findet denn sonst die Berechnung statt?
30 Euro Veraixherungspauschale auf die Rente, das wars.
Bei Erwerbseinkommen gäbe es Erwerbstätigen Freibeträge, die können bis zu 300 Euro plus in der Kasse ergeben
Wo steht in dem verlinkten Artikel was von Freibetrag auf die Witwenrente?
Wenn sie keine weiteren Absetzungen hat (Kfz-Versicherung, Riesterrente...), ist der Bescheid korrekt. Die 30 Euro Freibetrag sind Versicherungspauschale.
und was ist damit ? veraltet weil von 2016 ?
Quelle
Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II
Fachliche Weisungen
§§ 11-11b SGB II
Zu berücksichtigendes Einkommen
Zitat5.
Privilegiertes Einkommen
Nach § 11a sind neben den Leistungen nach dem SGB II weitere
bestimmte Einnahmen ganz oder teilweise nicht als Einkommen zu
berücksichtigen.
5.1
Privilegiertes
Einkommen
(11.79)
Grundrenten
(1) Die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist
nach § 11a Absatz 1 Nr. 2 ausdrücklich nicht als Einkommen zu be-
rücksichtigen. Der Alterserhöhungsbetrag ist Teil der Grundrente
nach § 31 Absatz 1 Satz 2 BVG und damit ebenfalls anrechnungs-
frei (vergleiche BSG, Urteil vom 17.10.2013, B 14 AS 58/12 R).
Auch bei den Hinterbliebenen (Witwen/Witwer, Waisen) wird die
Grundrente nicht angerechnet. Zur Höhe der jährlich angepassten
Grundrenten siehe Arbeitshilfe ,,Wesentliche Eckwerte des SGB II".
BA Zentrale GR 11
Stand: 18.08.2016
Seite 23
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html
Zitat(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
1.
Leistungen nach diesem Buch,
2.
die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,
MfG FN
Witwenrente ist keine Grundrechte oder habe ich was verpasst?
So ist es
Witwenrente ist (sofern es nicht die Witwe eines im Dienst verstorbenen Soldaten ist) kein privilegiertes Einkommen und wird bis auf die Versicherungspauschale i. H. von 30,00 € voll angerechnet.
Bin ja kein Rentner und weil ich etwas dazulernen will frage ich gerne mal nach.
Was mich halt nach dem Nachschauen irritiert hat ist im Zitat:
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. September 2021, 17:03:25frei (vergleiche BSG, Urteil vom 17.10.2013, B 14 AS 58/12 R).
Auch bei den Hinterbliebenen (Witwen/Witwer, Waisen) wird die
Grundrente nicht angerechnet.
und da dachte ich
naja vllt wird ja nicht alles angerechnet oder gar nicht oder ... wie Geschrieben keine Ahnung.
Edit
Könntet Ihr mir das Bitte verständlich erklären damit ich auch was dazu lerne?
MfG FN
Das bedeutet nur, dass die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (also für jemanden, der durch Krieg, militärischen oder militärähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigt worden ist) anrechnungsfrei ist. Und, dass es nicht nur für den Verletzten frei ist, sondern auch, wenn er verstorben ist und deshalb Angehörige eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Mit der normalen Hinterbliebenenrente nach dem SGB VII hat diese Rente aber nichts zu tun.
Deadpool
:danke: Dir !
MfG FN