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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fussi86 am 27. September 2021, 14:59:04

Titel: Witwenrente und angepasster Hartz 4 Bescheid
Beitrag von: Fussi86 am 27. September 2021, 14:59:04
Guten Tag liebe Gemeinde,

folgender Sachverhalt bzgl. der Auszahlung einer (sehr kleinen) Witwenrente und der darauffolgenden Anpassung von Hartz 4 macht mich etwas stutzig und ich hoffe ihr könnt mir hierbei behilflich sein:

Eine Dame, dessen Ehemann im Februar diesen Jahres verstorben ist, bezieht Hartz 4 und zwar den Regelbedarf von 446€ monatlich

Bescheid von April 2021:
446€ + Regelbedarf von 01. Mai 2021 bis 30.November 2021 genehmigt, dazu kommt noch die Miete.

Witwenrente wurde Ihr im Juli 2021 folgend zugesagt:
142,93€ monatlicher Zahlung
714,65€ einmalige Zahlung

Die monatliche Auszahlung dieser Witwenrente erfolgt erstmalig Ende August 2021.

Nun hat die Dame vor einer Woche einen angepassten Hartz 4 Bescheid erhalten.
333,07€ monatlicher Regelbedarf für Oktober + November 2021.

Somit ist sie mit der Witwenrente bei ca. 475€ und somit ca. 30€ mehr als der monatliche Regelbedarf.

Für mich erscheint das wenig, da ich mich nun eingelesen habe und die Witwenrente als zusätzliches Einkommen gezählt wird.
Wenn ich mich nicht verlesen habe, sind die ersten 100€ von laufenden Einnahmen frei und dann von 101-1000€ wird 20% davon noch angerechnet.

Somit dürften Ihr doch eigentlich nur. ca 34€  Regelbedarf  abgezogen werden oder nicht?

Habe ich hier einen Denkfehler oder hat sich das Jobcenter hier vertan?

Ich hoffe, ihr könnt mir bei diesem Rätsel behilflich sein.

Falls noch Fragen bestehen, beantworte ich diese gerne.



Titel: Re: Witwenrente und angepasster Hartz 4 Bescheid
Beitrag von: Deadpool am 27. September 2021, 15:00:25
Zitat von: Fussi86 am 27. September 2021, 14:59:04Wenn ich mich nicht verlesen habe, sind die ersten 100€ von laufenden Einnahmen frei und dann von 101-1000€ wird 20% davon noch angerechnet.


Da hast du dich verlesen. Das gilt für Erwerbseinkommen. Witwenrente ist aber kein Lohn.
Titel: Re: Witwenrente und angepasster Hartz 4 Bescheid
Beitrag von: Fussi86 am 27. September 2021, 15:20:03
Dann habe ich mich wohl von dieser Meldung https://www.hartziv.org/news/20200302-hartz-iv-witwenrente-zaehlt-als-laufendes-einkommen.html täuschen lassen.

Der Bescheid ist somit korrekt?
Wie findet denn sonst die Berechnung statt?
Titel: Re: Witwenrente und angepasster Hartz 4 Bescheid
Beitrag von: crazy am 27. September 2021, 15:26:08
30 Euro  Veraixherungspauschale auf die Rente, das wars.
Bei Erwerbseinkommen gäbe es Erwerbstätigen Freibeträge, die können bis zu 300 Euro plus in der Kasse ergeben
Titel: Re: Witwenrente und angepasster Hartz 4 Bescheid
Beitrag von: Deadpool am 27. September 2021, 15:26:23
Wo steht in dem verlinkten Artikel was von Freibetrag auf die Witwenrente?

Wenn sie keine weiteren Absetzungen hat (Kfz-Versicherung, Riesterrente...), ist der Bescheid korrekt. Die 30 Euro Freibetrag sind Versicherungspauschale.
Titel: Re: Witwenrente und angepasster Hartz 4 Bescheid
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. September 2021, 17:03:25
und was ist damit ? veraltet weil von 2016 ?

Quelle
Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II
Fachliche Weisungen
§§ 11-11b SGB II
Zu berücksichtigendes Einkommen
Zitat5.
Privilegiertes Einkommen
Nach § 11a sind neben den Leistungen nach dem SGB II weitere
bestimmte Einnahmen ganz oder teilweise nicht als Einkommen zu
berücksichtigen.
5.1
Privilegiertes
Einkommen
(11.79)
Grundrenten
(1) Die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist
nach § 11a Absatz 1 Nr. 2 ausdrücklich nicht als Einkommen zu be-
rücksichtigen. Der Alterserhöhungsbetrag ist Teil der Grundrente
nach § 31 Absatz 1 Satz 2 BVG und damit ebenfalls anrechnungs-
frei (vergleiche BSG, Urteil vom 17.10.2013, B 14 AS 58/12 R).
Auch bei den Hinterbliebenen (Witwen/Witwer, Waisen) wird die
Grundrente nicht angerechnet. Zur Höhe der jährlich angepassten
Grundrenten siehe Arbeitshilfe ,,Wesentliche Eckwerte des SGB II".
BA Zentrale GR 11
Stand: 18.08.2016
Seite 23

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html
Zitat(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind

1.
    Leistungen nach diesem Buch,
2.
    die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,

MfG FN
Titel: Re: Witwenrente und angepasster Hartz 4 Bescheid
Beitrag von: Tina2405 am 27. September 2021, 17:05:52
Witwenrente ist keine Grundrechte oder habe ich was verpasst?
Titel: Re: Witwenrente und angepasster Hartz 4 Bescheid
Beitrag von: crazy am 27. September 2021, 17:06:18
So ist es
Titel: Re: Witwenrente und angepasster Hartz 4 Bescheid
Beitrag von: mousekiller am 27. September 2021, 17:17:28
Witwenrente ist (sofern es nicht die Witwe eines im Dienst verstorbenen Soldaten ist) kein privilegiertes Einkommen und wird bis auf die Versicherungspauschale i. H. von 30,00 € voll angerechnet.
Titel: Re: Witwenrente und angepasster Hartz 4 Bescheid
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. September 2021, 17:35:17
Bin ja kein Rentner und weil ich etwas dazulernen will frage ich gerne mal nach.
Was mich halt nach dem Nachschauen irritiert hat ist im Zitat:
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. September 2021, 17:03:25frei (vergleiche BSG, Urteil vom 17.10.2013, B 14 AS 58/12 R).
Auch bei den Hinterbliebenen (Witwen/Witwer, Waisen) wird die
Grundrente nicht angerechnet.
und da dachte ich
naja vllt wird ja nicht alles angerechnet oder gar nicht oder ... wie Geschrieben keine Ahnung.

Edit
Könntet Ihr mir das Bitte verständlich erklären damit ich auch was dazu lerne?

MfG FN
Titel: Re: Witwenrente und angepasster Hartz 4 Bescheid
Beitrag von: Deadpool am 27. September 2021, 18:03:46
Das bedeutet nur, dass die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz  (also für jemanden, der durch Krieg, militärischen oder militärähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigt worden ist) anrechnungsfrei ist. Und, dass es nicht nur für den Verletzten frei ist, sondern auch, wenn er verstorben ist und deshalb Angehörige eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Mit der normalen Hinterbliebenenrente nach dem SGB VII hat diese Rente aber nichts zu tun.
Titel: Re: Witwenrente und angepasster Hartz 4 Bescheid
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. September 2021, 16:00:03
Deadpool

:danke: Dir !

MfG FN