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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: eby am 29. September 2021, 10:09:05

Titel: Hausnebenkosten im SGBXII Grundsicherung
Beitrag von: eby am 29. September 2021, 10:09:05
Hallo bin neu hier und habe eine Frage.

Meine Abwasser und Holzrechnung habe ich schon vor 2 Monaten beim Amt eingereicht, bis heute wurden diese nicht an mich angewiesen. Begründung: Die monatlichen Zinsen für die Finanzierung unserer Bank liegt nicht monatlich vor. Meine Bank erstellt die Zinsen 1/4 jährlich. Dies habe ich beim Amt auch so eingereicht. Mein Bescheid war genau aus diesem Grund nur vorläufig bewilligt, da die Zinszahlung von Monat zu Monat immer geringer wird.
Ist das rechtens das ich mit der Erstattung meiner Holz und Abwasser Rechnung warten muss bis der Bescheid endgültig ist?

Titel: Re: Hausnebenkosten im SGBXII Grundsicherung
Beitrag von: crazy am 29. September 2021, 11:18:01
Nein. Zumal es sich bei der monatlich geringeren Zinszahlung ja nur um sehr geringfügige Änderung handelt.
Man kann das Ganze auch mit der Abbuchung nachweisen. Zins und Tilgungsanteil steht im Verwendungszeck
Titel: Re: Hausnebenkosten im SGBXII Grundsicherung
Beitrag von: Sheherazade am 29. September 2021, 11:29:39
Oder mit dem Tilgungsplan, den man mal von der Bank erhalten hat bzw. auch ganz leicht noch mal anfordern kann.
Titel: Re: Hausnebenkosten im SGBXII Grundsicherung
Beitrag von: eby am 29. September 2021, 13:22:41
Den Tilgungspan akzeptieren die nicht, da es ja zu Abweichungen kommen kann, auch wenn sie nur im Cent Bereich sind.   

Zinsen und Tilgung stehen leider nicht im Kontoauszug separat aufgeschlüsselt.
Könnte ich mir auch ein Darlehen beantrage wenn das Amt so ewig braucht?
Titel: Re: Hausnebenkosten im SGBXII Grundsicherung
Beitrag von: Sheherazade am 29. September 2021, 13:45:15
Zitat von: eby am 29. September 2021, 13:22:41
Zinsen und Tilgung stehen leider nicht im Kontoauszug separat aufgeschlüsselt.

Bei mir (Sparkasse) steht das da aber, Tilgung und Zinsen des Hypothekendarlehens sind genau aufgelistet.
Titel: Re: Hausnebenkosten im SGBXII Grundsicherung
Beitrag von: eby am 29. September 2021, 14:35:23
Bei mir leider nicht, ist ein Bauspardarlehen von Schwäbisch Hall (Annuitätendarlehen).
Titel: Re: Hausnebenkosten im SGBXII Grundsicherung
Beitrag von: crazy am 11. Oktober 2021, 11:18:15
Dann gibt es nur den jährlichen Kontoauszug und den Tilgungsplan. Das muss vom JC dann so akkzeptiert werden. Da die Zinsen feststehen gibt es da auch keine Abweichungen im Plan-es sei denn man hätte zwischendurch Geld über gehabt und das dann eingezahlt. Damit hätten sich die Bedingungen geändert, aber dann würde man das auch mitgeteilt bekommen haben.