Guten Morgen an alle.
Ich hatte dann heute morgen um 8:30uhr den Termin beim JC. Wie sich herausstellte, wurde ich nur deshalb eingeladen, weil der ÄD sich mit meinen "Sachbearbeitern" (JA es waren wieder 2) in Verbindung gesetzt hat, weil ich die Schweigepflichtsentbindungen für meine Ärzte hier aus dem Forum genommen habe (wie ich es auch bei den letzten 3 mal gemacht habe), diese würde der ÄD NICHT Annehmen. NUR die ORIGINAL Schweigepflichtsenbindungen vom JC. Sonst NICHTS!
ICH habe darauf nur gesagt, dass mir dies neu sei, da es schon 3 mal so Akzeptiert wurde.
Die SBs meinten daraufhin das ich einfach mal das tun müsse was man mir beim JC in Auftrag geben würde und ich solle mal aufhören immer solche "unnötigen" Manöver zu fahren!
Ich habe daraufhin nur gesagt, dass ich mir sicher nicht von den beiden (SBs) verschreiben lassen muss, wie ich zu handeln habe und das ich mich bezüglich der Schweigepflichtsentb. erstmal Informieren werde.
Dies könne ich tun, aber egal was ich tun würde, am Ende würde der ÄD so oder so diese Schweigepflichtsenb. Nicht annehmen/Akzeptieren und es würde in einer "schleife"enden, das würde für mich sehr Negativ ausgehen.
Noch was dazu sagen konnte ich nicht weil die SB das Thema abhakte. Darüber würde nicht mehr Diskutiert...
Dann wegen der Sache mit der Einladung zum 22.9. Die ich nicht erhalten hatte und mir eine Sanktion angedroht wurde habe ich den beiden...sorry :wand: ... die entsprechenden Briefumschläge mit dem jeweils Entsprechenden Datum und der Unterschrift des Postboten gezeigt...
Da könnten dir beiden nichts machen...obwohl sie mir sichtlich gern eine Sanktion reingehauen hätten...
Ich wollte dann nochmal auf das Thema mit dem ÄD zurückkommen...aber keine Chance, ich wurde mit "Geleitschutz" aus dem JC entfernt.
Meine Frage ist jetzt. Was mache ich bezüglich der Schweigepflichtsentbindungen? Damals wurde mir hier im Forum ausdrücklich abgeraten die Vordrucke des Jobcenters zu nehmen und geraten die Vorlage hier aus dem Forum zu nehmen. Dies habe ich wie gesagt ja auch schon 3mal gemacht. Jedesmal wurden diese Angenommen. Jetzt nicht mehr.
Was soll ich da tun?
Liebe Grüße
PS.: Bis zum 12.9. Soll ich alles eingereicht haben, auch eine neue EGV. Diese kann ich erst heute abend hier ins Forum Laden da ich unterwegs bin und gerade vom Handy aus hier rein schreibe.
Lade doch auch mal die Schweigepflichtentbindung vom JC hoch.
Mit solchen Sachen muss man vorsichtig sein.
Zitat von: Gast50147 am 30. September 2021, 11:24:27
Lade doch auch mal die Schweigepflichtentbindung vom JC hoch.
Mit solchen Sachen muss man vorsichtig sein.
Mache ich heute Abend oder morgen früh auf jedenfall.
Ich bin immer noch total Aufgebracht.
Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 11:39:30Ich bin immer noch total Aufgebracht.
Kein Grund sich aufzuregen. Du und nur du entscheidest über diese Entbindung und was Ottokar im Beispiel schreibt ist nichts weiter als dein gutes Recht wahrgenommen.
Mich interessiert inwieweit der JC-Vordruck abweicht und ob das zulässig ist.
Eine wirksame Wirksame Schweigepflichtentbindung bedarf lediglich einer klaren und verständlichen Konkretisierung, wer an wen Patientendaten weitergibt, zu welchem Zweck dies erfolgt und um welche Daten es sich konkret handelt.
Es besteht Dokumentationspflicht!
Steve-O
Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 11:16:45diese würde der ÄD NICHT Annehmen. NUR die ORIGINAL Schweigepflichtsenbindungen vom JC. Sonst NICHTS!
Das hatte ich mal als Beistand da war es aber ein inkompetenter SB, der dann später nach weiteren und extremeren Fehlleistungen auch nicht mehr zuständig war :zwinker: , der so dachte und sprach.
Meine Antwort war einfach:
Oben steht Schweigepflichtsentbindung und unten ist die Unterschrift und damit ist das eine korrekte Schweigepflichtsentbindung. Hat natürlich ähnliches von sich gegeben wie du geschrieben hast, aber
Damit war das erledigt mich hat es nicht interessiert bin auf meinem Standpunkt geblieben und vom ÄD gab es keine Schwierigkeiten.
Anders würde ich bei deinem JC auch nicht reagieren!
Zitat von: Gast50147 am 30. September 2021, 11:24:27
Lade doch auch mal die Schweigepflichtentbindung vom JC hoch.
Mit solchen Sachen muss man vorsichtig sein.
Genau
MfG FN
Ich werde versuchen, heute Abend noch alles hier hochzuladen. Ansonsten Morgen früh.
Ich habe wirklich das Gefühl, das die mich beim JC fertigmachen wollen.
Und was mich so richtig stutzig macht, ist die Sache mit den 2 SBs ... Aber Hauptsache, man darf "laut JC" keinen Beistand mitbringen wegen Corona. Steht ja dick in den Einladungen drin. (Ich weiß ihr habt mir hier schon Paragrafen gezeigt in denen das Gegenteil steht.) Aber die sitzen da zu zweit, man wird noch massiver angegangen und ist noch mehr unter Stress, ich merke das meine Psyche wieder mehr leidet seit dem ich wieder mit dem JC zu tun habe.
Ich glaube diesmal brauche ich wirklich mehr denn je die Hilfe dieses Forums.
Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 15:39:15heute Abend noch alles hier hochzuladen
Das ist glaub nicht unbedingt Notwendig.
Die hier im Forum ist, reicht völlig aus.
Wenn das JC was anderes labert soll es ruhig machen.
Zumal es bei der Schweigepflichtsentbindung eh keine Mitwirkungspflicht gibt.
Es ist Grundsätzlich dir Überlassen, ob du jemanden davon entbindest und wenn ja wen genau.
Gibt es keine muss der ÄD nach Aktenlage Entscheiden, oder dich zu einer Untersuchung vor Ort Einladen.
Was der ÄD annimmt oder nicht, hat ein SB vom JC gar nicht zu Bestimmen.
Ich würde die labern lassen, entweder die nehmen deinen Vordruck, oder sie sollen es dann lassen.
Sanktion können sie dir deswegen keine rein würgen.
Woher wissen die denn überhaupt welchen Vordruck du genommen hast?
Die ist ja eigentlich in einem verschlossenen Umschlag beim SB gelandet?
Ob der ÄD wirklich mit dem SB gesprochen hat, auch da habe ich gewisse Zweifel.
Denn reden kann der SB viel.
Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 11:16:45
... weil ich die Schweigepflichtsentbindungen für meine Ärzte hier aus dem Forum genommen habe (wie ich es auch bei den letzten 3 mal gemacht habe), diese würde der ÄD NICHT Annehmen. NUR die ORIGINAL Schweigepflichtsenbindungen vom JC. Sonst NICHTS!
Nicht rumdiskutieren mit solchen Leuten und lass dich ja nicht einschüchtern.
Bleib bei den Schweigepflichtenbindungen aus dem Forum. Für eine Nichtannahme gibt es keine Rechtsgrundlage.
Wenn der ÄD deine Schweigepflichtentbindungen nicht annehmen möchte, dann verlange, dass man dir das SCHRIFTLICH mitteilt, mit aussagekräftiger Begründung warum GENAU und mit welcher Rechtsgrundlage die Annahme verweigert wird. Damit dürfte sich das Problem erledigt haben.
Übrigens hatte ich vor ein paar Jahren die Schweigepflichtentbindungen aus dem Forum genommen und sogar noch um einiges ergänzt bzw. weiter verschärft. Auch diese wurden genommen.
Nochmal, lass dich nicht einschüchtern.
Zitat von: vanessa am 30. September 2021, 15:49:28
Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 15:39:15heute Abend noch alles hier hochzuladen
Das ist glaub nicht unbedingt Notwendig.
Die hier im Forum ist, reicht völlig aus.
Wenn das JC was anderes labert soll es ruhig machen.
Zumal es bei der Schweigepflichtsentbindung eh keine Mitwirkungspflicht gibt.
Es ist Grundsätzlich dir Überlassen, ob du jemanden davon entbindest und wenn ja wen genau.
Gibt es keine muss der ÄD nach Aktenlage Entscheiden, oder dich zu einer Untersuchung vor Ort Einladen.
Was der ÄD annimmt oder nicht, hat ein SB vom JC gar nicht zu Bestimmen.
Ich würde die labern lassen, entweder die nehmen deinen Vordruck, oder sie sollen es dann lassen.
Sanktion können sie dir deswegen keine rein würgen.
Woher wissen die denn überhaupt welchen Vordruck du genommen hast?
Die ist ja eigentlich in einem verschlossenen Umschlag beim SB gelandet?
Ob der ÄD wirklich mit dem SB gesprochen hat, auch da habe ich gewisse Zweifel.
Denn reden kann der SB viel.
Die vom JC können das nur vom ÄD wissen das ich nicht die Schweigepflichtsentbindungen vom JC genommen habe, weil ich alles per Post (per Einschreiben) zum ÄD geschickt habe. Als die Unterlagen beim ÄD eingegangen sind, hat dieser beim JC angerufen und meinen SBs gesagt, dass sie diese Schweigepflichtsentbindungen NICHT annehmen. Aus diesem Grund sollte ich dann am 22.9. beim JC Antanzen, die Einladung für diesen Tag kam ja erst am 25.9 bei mir an... :wand: und so weiter uns sofort...
Also bekam ich ne Sanktion angedroht und einen neuen Termin für gestern, den 30.9.2021.
Ich habe hier ja schon öfter die Behauptung aufgestellt, dass das JC mit dem ÄD im stetigen Austausch steht, dort fließen definitiv Imformationen. Genau so ist es bei unserm Sozialamt und dem JC....
Ich war letztes Jahr beim ÄD vor Ort um dort die alles Persönlich abzugeben (kann man auch glaub bei meinen alten Themen lesen was da los war...) ein Sau haufen der seines gleichen sucht...ich glaub ich habe noch nie was Unmenschlicheres erlebt in meinem bisherigen leben...
Leider wird man dies nie beweisen können.
Wenn der ÄD Entscheiden würde, das ich wieder Arbeiten gehen KANN dann hätte ich ein Problem, weil es mir seit Jahren schlecht geht. Daher finde ich es wichtig meine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit diese entsprechend was dazu sagen können.
Meine Ex SB (nochmal zur Erklärung, es sind 2 SBs, meine Ex SB und ein neuer Kerl...beide wie gesagt jetzt immer mit mir in einem Raum) meinte gestern eh schon, dass Sie mich auch einfach wieder vermitteln könnten also mir Jobangebote schicken könnten und auf diese MÜSSTE ich mich bewerben sonst gäbe es ne Sanktion und dazu käme das mich auch Firmen anschreiben könnten da mein Profil wieder online gehen würde. Von diesem ONLINE Portal habe ich noch nie gehört...und ich habe auch noch nie was unterschrieben u d meine Erlaubnis gegeben das mich irgendwelche Firmen anschreiben dürfen o.ä.
Zitat von: Simone- am 30. September 2021, 21:21:35
Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 11:16:45
... weil ich die Schweigepflichtsentbindungen für meine Ärzte hier aus dem Forum genommen habe (wie ich es auch bei den letzten 3 mal gemacht habe), diese würde der ÄD NICHT Annehmen. NUR die ORIGINAL Schweigepflichtsenbindungen vom JC. Sonst NICHTS!
Nicht rumdiskutieren mit solchen Leuten und lass dich ja nicht einschüchtern.
Bleib bei den Schweigepflichtenbindungen aus dem Forum. Für eine Nichtannahme gibt es keine Rechtsgrundlage.
Wenn der ÄD deine Schweigepflichtentbindungen nicht annehmen möchte, dann verlange, dass man dir das SCHRIFTLICH mitteilt, mit aussagekräftiger Begründung warum GENAU und mit welcher Rechtsgrundlage die Annahme verweigert wird. Damit dürfte sich das Problem erledigt haben.
Übrigens hatte ich vor ein paar Jahren die Schweigepflichtentbindungen aus dem Forum genommen und sogar noch um einiges ergänzt bzw. weiter verschärft. Auch diese wurden genommen.
Nochmal, lass dich nicht einschüchtern.
Ich bin leider sehr schlecht im Verfassen irgendwelcher Texte, sonst würde ich denen das Passende schreiben. Vielleicht kann mir in den nächsten Tagen jemand hier helfen?
Ich lade sograde die EGV und die Schweigepflichtsentbindungen vom JC hier hoch, ich will bei allem auf Nummer sicher gehen.
Zitat von: Steve-O am 01. Oktober 2021, 07:26:58
Ich habe hier ja schon öfter die Behauptung aufgestellt, dass das JC mit dem ÄD im stetigen Austausch steht, dort fließen definitiv Imformationen.
Davon gehe ich ebenfalls aus, deshalb hatte ich die Schweigepflichtentbindungen aus dem Forum noch verschärft.
Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 11:16:45
Ich bin leider sehr schlecht im Verfassen irgendwelcher Texte, sonst würde ich denen das Passende schreiben. Vielleicht kann mir in den nächsten Tagen jemand hier helfen?
Hier kommt es jetzt darauf an, was genau du bezüglich Nicht-Annahme der Schweigepflichtentbindungen schriftlich hast.
Sollte dazu was in der EGV stehen, ist diese sowieso rechtswidrig, da - wie @vanessa schon geschrieben hat - diese einzureichen nicht der Mitwirkungspflicht unterliegt. Der ÄD müsste dann dich zur Untersuchung einbestellen und alles selbst herausfinden. Wenn aber deine gesundheitlichen Probleme so sagen wir mal "kompliziert" sind, dann ist es besser, der ÄD holt sich die Befunde von deinen Ärzten.
Übrigens fällt mir gerade ein - wichtig bei den Entbindungen von der Schweigepflicht ist es, diese für jeden Arzt einzeln auszustellen. Gesammelt geht nicht. Solltest du das getan haben, kann der ÄD das tatsächlich nicht verwenden.
Zitat von: Simone- am 01. Oktober 2021, 08:20:43
Zitat von: Steve-O am 01. Oktober 2021, 07:26:58
Ich habe hier ja schon öfter die Behauptung aufgestellt, dass das JC mit dem ÄD im stetigen Austausch steht, dort fließen definitiv Imformationen.
Davon gehe ich ebenfalls aus, deshalb hatte ich die Schweigepflichtentbindungen aus dem Forum noch verschärft.
Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 11:16:45
Ich bin leider sehr schlecht im Verfassen irgendwelcher Texte, sonst würde ich denen das Passende schreiben. Vielleicht kann mir in den nächsten Tagen jemand hier helfen?
Hier kommt es jetzt darauf an, was genau du bezüglich Nicht-Annahme der Schweigepflichtentbindungen schriftlich hast.
Sollte dazu was in der EGV stehen, ist diese sowieso rechtswidrig, da - wie @vanessa schon geschrieben hat - diese einzureichen nicht der Mitwirkungspflicht unterliegt. Der ÄD müsste dann dich zur Untersuchung einbestellen und alles selbst herausfinden. Wenn aber deine gesundheitlichen Probleme so sagen wir mal "kompliziert" sind, dann ist es besser, der ÄD holt sich die Befunde von deinen Ärzten.
Übrigens fällt mir gerade ein - wichtig bei den Entbindungen von der Schweigepflicht ist es, diese für jeden Arzt einzeln auszustellen. Gesammelt geht nicht. Solltest du das getan haben, kann der ÄD das tatsächlich nicht verwenden.
Ich habe jeden Arzt einzeln Entbunden.
Hier mal die EG, Infoblatt für den ÄD und die Schweigepflichtsentbindungen die ich benötige, die restlichen landen eh im Müll.
PS: es lässt sich nicht alles auf einmal hochladen, bekomme die dateien nicht mehr kleiner, hab sie schon geschnitten und komprimiert. Lade den rest gleich gesondert hoch.
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Hier das Infoblatt und die Schweigepflichtsentbindungen.
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Auf gar keinen Fall würde ich eine Wirksamkeitsdauer von 3 Jahren unterschreiben.
Die Entbindung würde ich explizit auf die Befunde beschränken die für deine Krankheitsbeurteilung relevant sind.
Mir wäre das ganze zu pauschal.
Ob das JC überhaupt die Nutzung eines Vordruckes vorschreiben kann ist mehr als fraglich.
Aber für solche Fragen gibt es hier bessere User als mich.
Ich hoffe du hast den EGV Wisch nicht unterschrieben, denn der ist völlig daneben.
Wenn der ÄD schon die relevanten Entbindungen von dir hat, muss er das auch Akzeptieren.
Wie gesagt, dies ist eh grundsätzlich Freiwillig ob und welchen Arzt du davon Entbindest.
Das hat mit Mitwirkungspflicht gar nichts zu tun.
Die gibt es aber soweit, dass du mit dem ÄD zusammen arbeitest, was ja von dir auch getan wird.
Hast du eine Tel. Nummer vom ÄD, dann ruf mal an und frage was eigentlich deren Problem ist.
Sie haben die Schweigepflichtsentbindung/en, reicht die nicht müssen sie dich zu einer Untersuchung Einladen.
Zum JC noch, so lange deine Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist, muss das JC auch Abwarten was da raus kommt.
Da ist eh nichts mit EGV und Vermittlungsvorschlägen bzw. sinnlosen Zwangsmaßnamen.
Sanktion nicht möglich, wenn doch sofort in Widerspruch gehen!
Deine Mitwirkungspflicht besteht hier mit dem ÄD zusammen zu arbeiten, aber nicht auf irgendeine Schweigepflichtsentbindung.
Das JC geht so etwas grundsätzlich nichts an, sondern nur die Stelle wo deine Erwerbsfähigkeit festgestellt werden soll.
Und die haben ja wohl schon alles dazu, von dir bekommen.
Steve-O
EinV ist ja nicht meins, aber warum wurde die EinV vom 13.09. am 30.09 fortgeschrieben das geht ja nur bei wesentlichen Änderungen?
Überhaupt nicht erforderlich kommt noch dazu denn wie erwähnt:
Zitat von: vanessa am 01. Oktober 2021, 16:30:48Zum JC noch, so lange deine Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist, muss das JC auch Abwarten was da raus kommt.
Da ist eh nichts mit EGV und Vermittlungsvorschlägen bzw. sinnlosen Zwangsmaßnamen.
Zitat von: vanessa am 01. Oktober 2021, 16:30:48Deine Mitwirkungspflicht besteht hier mit dem ÄD zusammen zu arbeiten, aber nicht auf irgendeine Schweigepflichtsentbindung.
Das hat sich ja leider 2017 geändert und steht sogar im Begleitschreiben sowie in der Dienstanweisung der BA.
s. Anhang und da Seite 10 unter Punkt 3.2.4.1
und im angegebenen § 66 SGB 1 > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html
Was im Begleitschreiben Infoblatt fehlt ist der Hinweis dass es Teil A gibt und man dies nur über den ÄD bekommt!
Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 15:39:15Aber die sitzen da zu zweit, man wird noch massiver angegangen und ist noch mehr unter Stress, ich merke das meine Psyche wieder mehr leidet seit dem ich wieder mit dem JC zu tun habe.
und genau deswegen solltest du in Zukunft nur noch mit Beistand dort hingehen.
Die Fahrtkostenerstattung hast du aber beim letzten Termin gemacht?
MfG FN
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Der ganze Rotz bei * Einschaltung ärztlichen Dienst:
- Gesundheitsfragebogen + Schweigepflichtentbindungen bis zum zurück geben
- Bereitschaft zur Untersuchung
- Einladungstermin wahrnehmen
- "uneingeschränkte" Mitwirkung während der Untersuchung
Das gehört nicht in eine EGV.
Ich würde folgendes machen:
Teil 1:
Ein Schreiben zurück senden und erklären, dass diese EGV nicht unterschriftsfähig ist. Dazu später mehr.
Teil 2:
Da du ja trotzdem den ÄD einschalten möchtest und Gesundeheitsfragebogen wie Schweigepflichtentbindungen abgeben möchtest, würde ich genau das tun. Und zwar diese Unterlagen NUR and den ÄD.
Die Schweigepflichtentbindungen halt wie gehabt die eigenen.
An den ÄD würde ich ein Anschreiben verfassen, in dem aufgelistet ist, was für Anlagen dabei sind. Hier würde ich gleichzeitig darauf hinweisen, dass - falls der ÄD die eigenen Entbindungen von der Schweigepflicht nicht annehmen möchte, dies SCHRIFTLICH mit BEGRÜNDUNG und RECHTSGRUNDLAGE mitzuteilen hat. Weiterhin würde ich DEUTLICH darauf hinweisen, dass es hier um gesundheitliche Daten geht, welche ganz besonders dem DATENSCHUTZ unterliegen.
Zu Teil 1 - EGV - Vertragsverhandlungen habe ich folgende Texte gespeichert:
EG-VA ohne Verhandlungen
Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck des § 15 Abs. 1 SGB II
(aF) sprechen nach allem eher dafür, dass ein die EinV ersetzender
EinV-VA nur in Betracht kommt, wenn der Grundsicherungsträger zuvor den
Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitssuchenden eine Vereinbarung zu
schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den
Abschluss einer Vereinbarung als nicht sachgerecht erscheinen lassen,
was im ersetzenden EinV-VA im Einzelnen darzulegen wäre.
vgl. BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R
Nach § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II (aF) sollen die Regelungen nach § 15 Abs. 1
S. 2 SGB II (aF) durch EinV-VA erfolgen, wenn eine EinV nicht zustande
kommt. Dem Wortlaut dieser Regelung folgend, hat eine konsensuale Lösung
(= EinV als Vertrag) demnach gegenüber dem hoheitlichen Handeln durch
Verwaltungsakt Vorrang.
vgl. SG Stuttgart, Beschluss vom 21.05.2014 - S 18 AS 2698/14 ER sowie
diverse LSG-Urteile in Folge
Die neuere Rechtssprechung des BSG berücksichtigt nunmehr den Willen des
Gesetzgebers und gibt der konsensualen Lösung den Vorzug. Damit kann der
Leistungsträger die vom Gesetzgeber gewünschte Verhandlungsführung nicht
dadurch umgehen, dass ein Verwaltungsakt erlassen wird, um die
Regelungsinhalte einseitig und hoheitlich vorzugeben. Es kann nur eine
EinV zulässig durch Verwaltungsakt ersetzt werden, über die zuvor mit
dem Leistungsberechtigten verhandelt worden ist. Der Erlass eines eine
EinV ersetzenden Verwaltungsaktes mit einem von der verhandelten EinV
abweichenden Inhalt ist rechtswidrig.
Sonnhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 15, Rn. 30
Es reicht dabei nicht aus, lediglich den Entwurf einer EinV anzubieten,
ohne dass Verhandlungsbereitschaft auf Seiten des Leistungsträgers
besteht. Anders stellt sich die Situation dar im Fall der Weigerung des
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, Verhandlungen zu führen. Dann kann der
Leistungsträger unmittelbar einen Verwaltungsakt erlassen, ohne zuvor in
(von vorneherein fruchtlose) Verhandlungen getreten zu sein. Das gilt
auch dann, wenn aus den Vorschlägen des Hilfebedürftigen klar
hervorgeht, dass der Abschluss einer EinV nicht erwünscht ist bzw.
vereitelt werden soll.
Sonnhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 15, Rn. 142
Hieraus kann man zitieren als Rechtsgrundlage, dass sozusagen nun die Verhandlungsphase der EGV beginnt. In diesem Sinne kommt dann die Begründung, warum die EGV nicht unterschriftsfähig ist.
Und zwar weil die genannten Verpflichtungen bezüglich ÄD nicht in eine EGV gehören.
Natürlich wird auch mit sofortiger Klage gedroht, falls der Mist als Eingliederungs-Verwaltungsakt erlassen wird.
Ich würde sogar so weit gehen, und der ausstellenden SB eine Fachaufsichtsbeschwerde androhen, falls sie ihren Stiefel mit solchen Verpflichtungen in einer EGV weiter fährt.
Noch ein Gedanke als Beispiel: Sanktion wegen nicht einhalten des Termins beim ÄD plus Sanktion wegen nicht einhalten der Verpflichtung einer EGV. Dann sanktionieren sie doppelt.
Vielleicht hat jemand Zeit, dir da etwas bei der Formulierung zu helfen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Oktober 2021, 17:06:28
Steve-O
EinV ist ja nicht meins, aber warum wurde die EinV vom 13.09. am 30.09 fortgeschrieben das geht ja nur bei wesentlichen Änderungen?
Überhaupt nicht erforderlich kommt noch dazu denn wie erwähnt:
Zitat von: vanessa am 01. Oktober 2021, 16:30:48Zum JC noch, so lange deine Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist, muss das JC auch Abwarten was da raus kommt.
Da ist eh nichts mit EGV und Vermittlungsvorschlägen bzw. sinnlosen Zwangsmaßnamen.
Zitat von: vanessa am 01. Oktober 2021, 16:30:48Deine Mitwirkungspflicht besteht hier mit dem ÄD zusammen zu arbeiten, aber nicht auf irgendeine Schweigepflichtsentbindung.
Das hat sich ja leider 2017 geändert und steht sogar im Begleitschreiben sowie in der Dienstanweisung der BA.
s. Anhang und da Seite 10 unter Punkt 3.2.4.1
und im angegebenen § 66 SGB 1 > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html
Was im Begleitschreiben Infoblatt fehlt ist der Hinweis dass es Teil A gibt und man dies nur über den ÄD bekommt!
Zitat von: Steve-O am 30. September 2021, 15:39:15Aber die sitzen da zu zweit, man wird noch massiver angegangen und ist noch mehr unter Stress, ich merke das meine Psyche wieder mehr leidet seit dem ich wieder mit dem JC zu tun habe.
und genau deswegen solltest du in Zukunft nur noch mit Beistand dort hingehen.
Die Fahrtkostenerstattung hast du aber beim letzten Termin gemacht?
MfG FN
Weil ich diese EGV vorher bekommen hatte beim letzten Termin ( zumindest in diesem Threat: https://hartz.info/index.php?topic=126463.msg1499464#msg1499464 (https://hartz.info/index.php?topic=126463.msg1499464#msg1499464)
Aber da mir keiner hier im Forum darauf geantwortet hatte, habe ich bei einem Sozialverband nachgefragt bei dem ich Mitglied bin. Hatte die egv dort hin geschickt per Email und ein Anwalt rief mich dann an und sagte das diese EGV (aus dem gerade geteilten Threat!) Ok sei, es sei eine übliche Standart EGV und sei nichts schlimmes drin, weil ich keine Zeit mehr hatte habe ich diese unterschrieben und dann per Einschreiben zum JC gesendet.
Die aktuelle habe ich aber noch nicht unterschrieben! Also die jetzt hier in DIESEM Theat hochgeladen ist!
Also jetzt wird mir langsam Mulmig, ich bekomme Angst. Ich bin nicht die hellste Leuchte wenn es um solche Sachen geht und mir rennt die Zeit davon.
Einen Beistand, habe ich nicht, habe schon mehrfach hier im Forum geschaut ob jemand aus meiner nähe sowas anbietet und mir wurden hier seiten genannt wie man nachfragen kann, leider finde ich niemanden und auch privat habe ich niemanden der mit dort hin möchte. Dazu kommt noch, dass die wegen Corona keinen Beistand mit rein lassen. Ich weiß, ihr habt mir schon Paragraphen gezeigt das trotz Corona ein Beistand nicht Verwehrt werden darf vom JC, aber die machen es trotzdem so. Ich bin gerade echt total Verzweifelt.
Ich habe erst am 2.12. Einen Termin bei meinem Psychologen, dort komme ich auch nicht mehr vorher hin, weil der so überfüllt ist. Was soll ich nur tun? Ich bin gerade wirklich verzweifelt, ich dachte wirklich nach all den Jahren wäre ich diesem JC Druck...Schikanen u.ä. gewachsen, aber jetzt merke ich das ich mich da derbe getäuscht habe.
Meine Anwältin ist auch im Mutterschutz also kan mir keiner helfen.
Fahrtkosten habe ich keine da das JC nur 5 Minuten zu Fuß von mir entfernt ist.
Zitat von: Simone- am 01. Oktober 2021, 22:06:31
Der ganze Rotz bei * Einschaltung ärztlichen Dienst:
- Gesundheitsfragebogen + Schweigepflichtentbindungen bis zum zurück geben
- Bereitschaft zur Untersuchung
- Einladungstermin wahrnehmen
- "uneingeschränkte" Mitwirkung während der Untersuchung
Das gehört nicht in eine EGV.
Ich würde folgendes machen:
Teil 1:
Ein Schreiben zurück senden und erklären, dass diese EGV nicht unterschriftsfähig ist. Dazu später mehr.
Teil 2:
Da du ja trotzdem den ÄD einschalten möchtest und Gesundeheitsfragebogen wie Schweigepflichtentbindungen abgeben möchtest, würde ich genau das tun. Und zwar diese Unterlagen NUR and den ÄD.
Die Schweigepflichtentbindungen halt wie gehabt die eigenen.
An den ÄD würde ich ein Anschreiben verfassen, in dem aufgelistet ist, was für Anlagen dabei sind. Hier würde ich gleichzeitig darauf hinweisen, dass - falls der ÄD die eigenen Entbindungen von der Schweigepflicht nicht annehmen möchte, dies SCHRIFTLICH mit BEGRÜNDUNG und RECHTSGRUNDLAGE mitzuteilen hat. Weiterhin würde ich DEUTLICH darauf hinweisen, dass es hier um gesundheitliche Daten geht, welche ganz besonders dem DATENSCHUTZ unterliegen.
Zu Teil 1 - EGV - Vertragsverhandlungen habe ich folgende Texte gespeichert:
EG-VA ohne Verhandlungen
Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Sinn und Zweck des § 15 Abs. 1 SGB II
(aF) sprechen nach allem eher dafür, dass ein die EinV ersetzender
EinV-VA nur in Betracht kommt, wenn der Grundsicherungsträger zuvor den
Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitssuchenden eine Vereinbarung zu
schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den
Abschluss einer Vereinbarung als nicht sachgerecht erscheinen lassen,
was im ersetzenden EinV-VA im Einzelnen darzulegen wäre.
vgl. BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R
Nach § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II (aF) sollen die Regelungen nach § 15 Abs. 1
S. 2 SGB II (aF) durch EinV-VA erfolgen, wenn eine EinV nicht zustande
kommt. Dem Wortlaut dieser Regelung folgend, hat eine konsensuale Lösung
(= EinV als Vertrag) demnach gegenüber dem hoheitlichen Handeln durch
Verwaltungsakt Vorrang.
vgl. SG Stuttgart, Beschluss vom 21.05.2014 - S 18 AS 2698/14 ER sowie
diverse LSG-Urteile in Folge
Die neuere Rechtssprechung des BSG berücksichtigt nunmehr den Willen des
Gesetzgebers und gibt der konsensualen Lösung den Vorzug. Damit kann der
Leistungsträger die vom Gesetzgeber gewünschte Verhandlungsführung nicht
dadurch umgehen, dass ein Verwaltungsakt erlassen wird, um die
Regelungsinhalte einseitig und hoheitlich vorzugeben. Es kann nur eine
EinV zulässig durch Verwaltungsakt ersetzt werden, über die zuvor mit
dem Leistungsberechtigten verhandelt worden ist. Der Erlass eines eine
EinV ersetzenden Verwaltungsaktes mit einem von der verhandelten EinV
abweichenden Inhalt ist rechtswidrig.
Sonnhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 15, Rn. 30
Es reicht dabei nicht aus, lediglich den Entwurf einer EinV anzubieten,
ohne dass Verhandlungsbereitschaft auf Seiten des Leistungsträgers
besteht. Anders stellt sich die Situation dar im Fall der Weigerung des
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, Verhandlungen zu führen. Dann kann der
Leistungsträger unmittelbar einen Verwaltungsakt erlassen, ohne zuvor in
(von vorneherein fruchtlose) Verhandlungen getreten zu sein. Das gilt
auch dann, wenn aus den Vorschlägen des Hilfebedürftigen klar
hervorgeht, dass der Abschluss einer EinV nicht erwünscht ist bzw.
vereitelt werden soll.
Sonnhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 15, Rn. 142
Hieraus kann man zitieren als Rechtsgrundlage, dass sozusagen nun die Verhandlungsphase der EGV beginnt. In diesem Sinne kommt dann die Begründung, warum die EGV nicht unterschriftsfähig ist.
Und zwar weil die genannten Verpflichtungen bezüglich ÄD nicht in eine EGV gehören.
Natürlich wird auch mit sofortiger Klage gedroht, falls der Mist als Eingliederungs-Verwaltungsakt erlassen wird.
Ich würde sogar so weit gehen, und der ausstellenden SB eine Fachaufsichtsbeschwerde androhen, falls sie ihren Stiefel mit solchen Verpflichtungen in einer EGV weiter fährt.
Noch ein Gedanke als Beispiel: Sanktion wegen nicht einhalten des Termins beim ÄD plus Sanktion wegen nicht einhalten der Verpflichtung einer EGV. Dann sanktionieren sie doppelt.
Vielleicht hat jemand Zeit, dir da etwas bei der Formulierung zu helfen.
Ich bin gerade Komplett überfordert, weil ich sowas absolut nicht selbst kann. Ich bin echt total Verzweifelt, habe gerade Erbrochen, weil ich mir so Sorgen mache. Was soll ich denn jetzt machen?
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich glaube diesesmal hat das JC gewonnen....
Am besten wohl du klickst auf "Beitrag melden" und bittest @ Ottokar um seine Meinung. Der ist echter Fachmann auf dem Gebiet.
Steve-O
Wie geschrieben ist EinV nicht mein Ding zumindest dahingehend um entsprechende Schreiben vor zu formulieren. Da sollte alles Hand und Fuß haben auch wenn es schwierig ist überhaupt eine rechtskonforme EinV zu erhalten;
also selbst nach Verbesserungsvorschlägen oder Widerspruch/Klage.
Zitat von: Steve-O am 02. Oktober 2021, 08:34:40Ok sei, es sei eine übliche Standart EGV und sei nichts schlimmes drin, weil ich keine Zeit mehr hatte habe ich diese unterschrieben und dann per Einschreiben zum JC gesendet.
Damit ist diese gültig und damit braucht es
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Oktober 2021, 17:06:28vom 13.09. am 30.09 fortgeschrieben das geht ja nur bei wesentlichen Änderungen?
Kommt darauf an was da drin steht im Verhältnis zur neuen also ob es wesentl. Änderungen gab was ja eher nicht zu glauben ist.
Am besten auch zum Vergleich mal einstellen.
Zitat von: Gast50147 am 02. Oktober 2021, 11:23:17Am besten wohl du klickst auf "Beitrag melden" und bittest @ Ottokar um seine Meinung.
Das empfehle ich auch in Ausnahmefällen, wenn sich sonst keine/r der Ahnung hat, dazu meldet.
Sehr schade dass das mit Beistand nicht klappt dann könntest du an der JC Tür gleich wieder umdrehen wenn Ihr nicht eingelassen werdet
und du hättest einen Zeugen das der Zutritt verweigert wird, damit würde spätestens das JC vor Gericht scheitern (müssen).
Das von Simone könntest du auch übernehmen und dann den Spieß umdrehen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage...... und nennen sie mir die dazugehörenden §....... nach § 13-15 SGB 1
......gibt es eine neue EinV
......regeln sie die Klärung meiner Erwerbsfähigkeit in einer EinV
.....schreiben sie die OA Regelung diese ist bereits gesetzlich geregelt und hat nichts in einer EinV zu suchen......u.s.w.
MfG FN
Zitat von: Gast50147 am 02. Oktober 2021, 11:23:17
Am besten wohl du klickst auf "Beitrag melden" und bittest @ Ottokar um seine Meinung. Der ist echter Fachmann auf dem Gebiet.
Ist das dann echt ok? Weil die Funktion ja eigentlich nicht dazu gedacht ist?! Nicht das Ottokar böse wird. :sad:
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Oktober 2021, 14:01:59
Am besten auch zum Vergleich mal einstellen.
Die hatte ich schonmal eingestellt wie ich erwähnte, da hatte keiner drauf reagiert. Lade sie als Anhang nochmal hoch.
Aber die war nicht vom 13.09. Sondern vom 03.09.2021.
Ich habe seit demmich wieder zum JC muss, nur eine Eingliederungsvereinbarung am 03.09.2021 bekommen als ich beim JC war, dies habe ich wie erwähnt bei einem Sozialverband prüfen lassen und es hieß die Eingliederungsvereinbarung sei, eine Standard Eingliederungsvereinbarung eben.
Und am Donnerstag den 30.09.2021 habe ich die bekommen die ich gestern in diesen threat hochgeladen habe. Sonst keine.
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Zitat von: Steve-O am 02. Oktober 2021, 16:49:03da hatte keiner drauf reagiert
Meinst du den anderen thread, da war das Thema Mietbescheinigung, darum wohl nicht.
Zitat von: Steve-O am 02. Oktober 2021, 16:49:03am Donnerstag den 30.09.2021 habe ich die bekommen
Egal keine Unterschrift unter den Wisch, die ist alles andere als Standard, wobei es so etwas bei einer EGV eh nicht gibt.
Warum haben sie dir noch eine gegeben, weil die vom 03.09.21 nicht unterschrieben wurde?
So lange die Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist, durch den ÄD, kann/darf eh keine EGV gemacht werden.
Wenn möglich, ruf beim ÄD an und frage nach, warum denen deine eingesendeten Daten nicht reichen.
Man muss nicht zwingend das Formular vom JC nehmen.
Ansonsten, dass du gern bereit bist mit dem ÄD zusammen zu arbeiten, was aber auch ohne Schweigepflichtsentbindung möglich ist.
Wie schon geschrieben, die ist grundsätzlich freiwillig, wenn keiner was von bestimmten Behandlungen erfahren soll, muss man das auch nicht preis geben.
Zitat von: vanessa am 02. Oktober 2021, 17:25:49
Zitat von: Steve-O am 02. Oktober 2021, 16:49:03da hatte keiner drauf reagiert
Meinst du den anderen thread, da war das Thema Mietbescheinigung, darum wohl nicht.
Zitat von: Steve-O am 02. Oktober 2021, 16:49:03am Donnerstag den 30.09.2021 habe ich die bekommen
Egal keine Unterschrift unter den Wisch, die ist alles andere als Standard, wobei es so etwas bei einer EGV eh nicht gibt.
Warum haben sie dir noch eine gegeben, weil die vom 03.09.21 nicht unterschrieben wurde?
So lange die Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist, durch den ÄD, kann/darf eh keine EGV gemacht werden.
Wenn möglich, ruf beim ÄD an und frage nach, warum denen deine eingesendeten Daten nicht reichen.
Man muss nicht zwingend das Formular vom JC nehmen.
Ansonsten, dass du gern bereit bist mit dem ÄD zusammen zu arbeiten, was aber auch ohne Schweigepflichtsentbindung möglich ist.
Wie schon geschrieben, die ist grundsätzlich freiwillig, wenn keiner was von bestimmten Behandlungen erfahren soll, muss man das auch nicht preis geben.
Nochmal:
Am 03.09.2021 habe ich eine bekommen, diese habe ich hier eingestellt und um hilfegeben, da hatte mir aber keiner weitergeholfen, also habe ich bei einem Sozialverband um hilfe geben bei dem ich auch Mitglied bin. Antwort war, dass die Eingliederungsvereinbarung ok sei da gäbe es nichts dran auszusetzen und das es eine Standard Eingliederungsvereinbarung sei. Also habe ich sie unterschrieben und abgeschickt zum Jobcenter.
Danach habe ich keine mehr bekommen. ERST WIEDER EINE AM 30.09.2021!!! Bei der der SB wohl nur einen kleinen Abschnitt eingefügt hat im Gegensatz zu der vom 03.09.2021.(hat er mit gelben neonstift markiert was er hinzugefügt hatte, ich habe die Stelle mit roten Strichen hier beim hochladen markiert.)
Also: Die vom 03.09.2021 habe ich unterschrieben.
Die vom 30.09.2021 NICHT Unterschrieben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Oktober 2021, 17:06:28
Zitat von: vanessa am 01. Oktober 2021, 16:30:48Deine Mitwirkungspflicht besteht hier mit dem ÄD zusammen zu arbeiten, aber nicht auf irgendeine Schweigepflichtsentbindung.
Das hat sich ja leider 2017 geändert und steht sogar im Begleitschreiben sowie in der Dienstanweisung der BA.
s. Anhang und da Seite 10 unter Punkt 3.2.4.1
und im angegebenen § 66 SGB 1 > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html
[/quote]
Anscheinend wurde das mit den Schweigepflichtsentbindungen geändert, man ist wenn ich es richtig verstanden habe dazu verpflichtet die ärzte zu entbinden von der Schweigepflicht.
Diese EinV ist klar rechtswidrig.
Zunächst muss der Umfang der Erwerbsfähigkeit feststehen, bevor überhaupt eine EinV abgeschlossen werden darf, andernfalls liegen die unter § 15 Abs. 1 SGB II genannten Voraussetzungen zum Abschluss einer EinV gar nicht vor.
Alles was unter 4. und 5. steht sind gesetzlich geregelte Pflichten und Ansprüche, die gemäß §§ 53 und 55 SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen, da sie nicht dem Ermessen des JC unterliegen.
Wie in allen Standart-EinV, in denen sich der erste Satz unter 6. findet, ist auch diese Klausel rechtswidrig.
Das JC hat kein Ermessen, ob es eine EinV nach Ablauf von 6 Monaten nur "bei Bedarf" fortschreibt, da das Gesetz hier eindeutig eine Fortschreibung nach spätestens 6 Monaten zwingend fordert.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Pflicht, das Formular des JC zur Entbindung des äD von der Schweigepflicht zu nutzen.
Es ist auch jede andere Form einer Schweigepflichtentbindung zulässig, insbesondere darf man darin von seinem Recht gebrauch machen, diese auf bestimmte Zwecke und Inhalte einzuschränken, ebenso wie die Weitergabe der so erlangten Daten.
Wenn der äD sich dort so anstellt, dass er eine andere Form nicht akzeptieren will, würde ich das Formular selbst modifizieren, indem ich dieses einscannen und die Datums-/Unterschriftenzeile nach unten versetzen würde.
In den Zwischenraum würde ich dann die entsprechenden Einschränkungen einfügen.
Zitat von: Steve-O am 02. Oktober 2021, 17:41:50habe dazu verpflichtet die ärzte zu entbinden von der Schweigepflicht.
Das steht sogar im Formular vom JC dabei, dass es Freiwillig ist und auch schon immer so war.
Egal bei wem man irgendwo jemanden von der Schweigepflicht entbindet.
Niemand kann dich dazu Verpflichten.
Auch ohne muss der ÄD damit klar kommen, dann sollen sie nach Aktenlage Entscheiden oder dich zu einer Untersuchung Einladen.
Die haben eine von dir erhalten und das muss auch reichen.
Zitat von: Steve-O am 02. Oktober 2021, 17:41:50Die vom 03.09.2021 habe ich unterschrieben.
Erst recht ein Fall für den Papierkorb für die EGV vom 30.09.21 wobei beide völlig daneben sind.
Auch die Forderungen der EGV vom 03.09.21 sind rechtswidrig.
Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2021, 17:52:02
Diese EinV ist klar rechtswidrig.
Zunächst muss der Umfang der Erwerbsfähigkeit feststehen, bevor überhaupt eine EinV abgeschlossen werden darf, andernfalls liegen die unter § 15 Abs. 1 SGB II genannten Voraussetzungen zum Abschluss einer EinV gar nicht vor.
Alles was unter 4. und 5. steht sind gesetzlich geregelte Pflichten und Ansprüche, die gemäß §§ 53 und 55 SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen, da sie nicht dem Ermessen des JC unterliegen.
Wie in allen Standart-EinV, in denen sich der erste Satz unter 6. findet, ist auch diese Klausel rechtswidrig.
Das JC hat kein Ermessen, ob es eine EinV nach Ablauf von 6 Monaten nur "bei Bedarf" fortschreibt, da das Gesetz hier eindeutig eine Fortschreibung nach spätestens 6 Monaten zwingend fordert.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Pflicht, das Formular des JC zur Entbindung des äD von der Schweigepflicht zu nutzen.
Es ist auch jede andere Form einer Schweigepflichtentbindung zulässig, insbesondere darf man darin von seinem Recht gebrauch machen, diese auf bestimmte Zwecke und Inhalte einzuschränken, ebenso wie die Weitergabe der so erlangten Daten.
Wenn der äD sich dort so anstellt, dass er eine andere Form nicht akzeptieren will, würde ich das Formular selbst modifizieren, indem ich dieses einscannen und die Datums-/Unterschriftenzeile nach unten versetzen würde.
In den Zwischenraum würde ich dann die entsprechenden Einschränkungen einfügen.
Vielen lieben Dank Ottokar!
Allerdings brauche ich jetzt noch jemanden der mir bei diesem ganzen Schriftkram hilft. Ich habe ja überhaupt keine Ahnung von Paragrapfen etc. und im Formulieren bin ich auch eine Niete.
Zitat von: harry am Heute um 11:23:17
Am besten wohl du klickst auf "Beitrag melden" und bittest @ Ottokar um seine Meinung. Der ist echter Fachmann auf dem Gebiet.[/quote]
Zitat von: Steve-O am 02. Oktober 2021, 16:49:03
Ist das dann echt ok? Weil die Funktion ja eigentlich nicht dazu gedacht ist?! Nicht das Ottokar böse wird.
Na, was habe ich dir gesagt? :mocking: Alles klar jetzt!
Den Schriftkram kriegen wir hier auch noch gemeinsam hin
Zitat von: Gast50147 am 02. Oktober 2021, 18:15:26
Zitat von: Steve-O am 02. Oktober 2021, 16:49:03Zitat von: harry am Heute um 11:23:17
Am besten wohl du klickst auf "Beitrag melden" und bittest @ Ottokar um seine Meinung. Der ist echter Fachmann auf dem Gebiet.
Ist das dann echt ok? Weil die Funktion ja eigentlich nicht dazu gedacht ist?! Nicht das Ottokar böse wird.
Na, was habe ich dir gesagt? :mocking: Alles klar jetzt!
Den Schriftkram kriegen wir hier auch noch gemeinsam hin
Also habe ich das jetzt richtig verstanden. Die Eingliederungsvereinbarung vom 03.09.2021 die ich unterschrieben habe kann mir nicht das Genick brechen?
Zum nachlesen von Ottokar:
Diese EinV ist klar rechtswidrig.
Zunächst muss der Umfang der Erwerbsfähigkeit feststehen, bevor überhaupt eine EinV abgeschlossen werden darf, andernfalls liegen die unter § 15 Abs. 1 SGB II genannten Voraussetzungen zum Abschluss einer EinV gar nicht vor.
Zitat von: Steve-O am 02. Oktober 2021, 18:18:16die ich unterschrieben habe kann mir nicht das Genick brechen?
Eher nicht, weil die Forderungen darin eben rechtswidrig sind, momentan mit dir eh keine EGV gemacht werden darf.
So lange der ÄD keine Entscheidung getroffen hat und der ist jetzt am zug, die haben was sie brauchen ja von dir bekommen.
Wenn es da JC doch mit einer Sanktion versuchen sollte, hast du gute Karten, dass die damit keinen Erfolg haben werden.
Wozu willst du hier ein Schreiben an wen Aufsetzen?
Zitat von: vanessa am 02. Oktober 2021, 18:42:01
Wenn es da JC doch mit einer Sanktion versuchen sollte, hast du gute Karten, dass die damit keinen Erfolg haben werden.
Wozu willst du hier ein Schreiben an wen Aufsetzen?
Ja ih muss mich doch irgendwie äußern dazu, weshalb ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibe. Sonst bekomme ich direkt eine Sanktion. Ich kenne mich doch garnicht aus mit solchen sachen. Ich bin nicht umsonst beim Psychologen, ich hoffe hier wird das verstanden.
Und für die Sache mit dem ÄD brauche ich ja auch ein passendes Schreiben.
Ich muss kurz dazu aussholen:
Letztes Jahr, war ich persönlich beim ÄD um den Gesundheitsfragebogen und die Unterlagen und Schweigepflichtsentbindungen meiner Ärzte dort Persönlich abzugeben. Dies endete im Desaster, trotz Beisein meiner Mitbewohnerin die damals ausnahmsweise mitmachen gefahren ist, der ÄD ist eine gute Std. Fahrt von mir entfernt.
Die haben dir Unterlagen damals nicht angenommen, erst nach dem ich bei meiner Anwältin war und die beim JC dampf gemacht hat. Übrigens hatte ich da auch die Schweigepflichtsentbindungen aus diesem forum!
Aber ich weiß, das definitiv zwischen JC und dem ÄD ein reger Informationsfluss fließt. Weil sich beide Seiten ab und an bei mir verplappert haben, es fiel auf, dass mein damaliger SB Sachen wusste die ich beim ÄD gesagt hatte als ich die Unterlagen dort abgeben wollte.
Ist auch alles egal jetzt, eswürde den Rahmen Sprengen.
Ich kann alles nur schriftlich mit dem JC und dem ÄD machen, ICH MUSS was in der Hand haben.
Gründe
1. Es gibt keine EinV vom 13.09.2021 die fortgeschrieben werden könnte.
2. Die EinV vom 03.09. und 30.09.2021 sind inhaltlich identisch, eine Fortschreibung ist lt. Gesetz nicht erforderlich.
3. Die EinV vom 03.09.2021, und damit auch inhaltlich identische vom 30.09.2021, ist aus den folgenden Gründen rechtswidrig.
Zunächst muss der Umfang der Erwerbsfähigkeit feststehen, bevor überhaupt eine EinV abgeschlossen werden darf, andernfalls liegen die unter § 15 Abs. 1 SGB II genannten Voraussetzungen zum Abschluss einer EinV gar nicht vor.
Alles was unter 4. und 5. steht sind gesetzlich geregelte Pflichten und Ansprüche, die gemäß §§ 53 und 55 SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen, da sie nicht dem Ermessen des JC unterliegen.
Das JC hat kein Ermessen, ob es eine EinV nach Ablauf von 6 Monaten nur "bei Bedarf" fortschreibt, da das Gesetz hier eindeutig eine Fortschreibung nach spätestens 6 Monaten zwingend fordert.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Pflicht, das Formular des JC zur Entbindung des äD von der Schweigepflicht zu nutzen.
Es ist auch jede andere Form einer Schweigepflichtentbindung zulässig, insbesondere darf man darin von seinem Recht gebrauch machen, diese auf bestimmte Zwecke und Inhalte einzuschränken, ebenso wie die Weitergabe der so erlangten Daten.
Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2021, 20:42:25
Gründe
1. Es gibt keine EinV vom 13.09.2021 die fortgeschrieben werden könnte.
2. Die EinV vom 03.09. und 30.09.2021 sind inhaltlich identisch, eine Fortschreibung ist lt. Gesetz nicht erforderlich.
3. Die EinV vom 03.09.2021, und damit auch inhaltlich identische vom 30.09.2021, ist aus den folgenden Gründen rechtswidrig.
Zunächst muss der Umfang der Erwerbsfähigkeit feststehen, bevor überhaupt eine EinV abgeschlossen werden darf, andernfalls liegen die unter § 15 Abs. 1 SGB II genannten Voraussetzungen zum Abschluss einer EinV gar nicht vor.
Alles was unter 4. und 5. steht sind gesetzlich geregelte Pflichten und Ansprüche, die gemäß §§ 53 und 55 SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen, da sie nicht dem Ermessen des JC unterliegen.
Das JC hat kein Ermessen, ob es eine EinV nach Ablauf von 6 Monaten nur "bei Bedarf" fortschreibt, da das Gesetz hier eindeutig eine Fortschreibung nach spätestens 6 Monaten zwingend fordert.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Pflicht, das Formular des JC zur Entbindung des äD von der Schweigepflicht zu nutzen.
Es ist auch jede andere Form einer Schweigepflichtentbindung zulässig, insbesondere darf man darin von seinem Recht gebrauch machen, diese auf bestimmte Zwecke und Inhalte einzuschränken, ebenso wie die Weitergabe der so erlangten Daten.
Okay! Vielen, vielen Dank nochmal Ottokar!
Liebe Mitglieder, wer ist denn bereit dazu mir dabei zu helfen ein Schreiben für das JC und für den ÄD zu verfassen und zwar so, das es auch aussagekräftig ist und unmissverständlich ist.
Ohne euch schaffe ich es nicht.
Allgemein: Wie man einen Brief ordentlich aufbaut, wirst du wissen - oder?
EGV heißt Eingliederungs-Vereinbarung, das ist ein Vertrag, den du akzeptieren (unterschreiben) sollst. Du möchtest diese Vereinbarung (diesen Vertrag) nicht akzeptieren und unterschrieben, also beginnt jetzt die Verhandlungsphase über den Inhalt. Das muss klar und deutlich deinem Schreiben zu entnehmen sein.
Im Prinzip hast du bereits alle Texte für das Schreiben bezüglich EGV Verhandlungsphase bereits vorliegen.
- Als Einleitung kurzer Dank zur Gelegenheit, die EGV vom xxxx überprüfen zu können.
- Gesetzestexte, die Aussagen, dass Verhandlung vor hoheitlicher Festsetzung als Verwaltungsakt Vorrang hat.
- Schreiben, dass in diesem Sinne die Eingliederungsvereinbarung überprüft wurde, doch leider so nicht akzeptiert und unterschrieben werden kann.
- Begründung von Ottokar einfügen
- Schreiben, dass du selbstverständlich gerne bereit bist, einen erneuten Vorschlag seitens des JC zu überprüfen.
- Deutlich klar machen, dass du eine rechtskonforme EGV selbstverständlich unterschreiben wirst.
- Wenn du möchtest - Drohkulisse aufbauen: deutlich machen, dass du, im Falle eines EG-Verwaltungsakts mit dem gleichen oder einem ähnlich rechtsfehlerhaften Inhalt sofort Widerspruch einreichen wirst. Auch eine Klage beim SG wirst du nicht scheuen. Möglicherweise ankündigen, dass du im Falle eines EG-VA über eine FAB nachdenkst.
Wenn du das jetzt trotzdem nicht schaffst, kann vielleicht jemand helfen. Ich schaffe es leider nicht.
Zitat von: Simone- am 03. Oktober 2021, 09:29:32
Allgemein: Wie man einen Brief ordentlich aufbaut, wirst du wissen - oder?
EGV heißt Eingliederungs-Vereinbarung, das ist ein Vertrag, den du akzeptieren (unterschreiben) sollst. Du möchtest diese Vereinbarung (diesen Vertrag) nicht akzeptieren und unterschrieben, also beginnt jetzt die Verhandlungsphase über den Inhalt. Das muss klar und deutlich deinem Schreiben zu entnehmen sein.
Im Prinzip hast du bereits alle Texte für das Schreiben bezüglich EGV Verhandlungsphase bereits vorliegen.
- Als Einleitung kurzer Dank zur Gelegenheit, die EGV vom xxxx überprüfen zu können.
- Gesetzestexte, die Aussagen, dass Verhandlung vor hoheitlicher Festsetzung als Verwaltungsakt Vorrang hat.
- Schreiben, dass in diesem Sinne die Eingliederungsvereinbarung überprüft wurde, doch leider so nicht akzeptiert und unterschrieben werden kann.
- Begründung von Ottokar einfügen
- Schreiben, dass du selbstverständlich gerne bereit bist, einen erneuten Vorschlag seitens des JC zu überprüfen.
- Deutlich klar machen, dass du eine rechtskonforme EGV selbstverständlich unterschreiben wirst.
- Wenn du möchtest - Drohkulisse aufbauen: deutlich machen, dass du, im Falle eines EG-Verwaltungsakts mit dem gleichen oder einem ähnlich rechtsfehlerhaften Inhalt sofort Widerspruch einreichen wirst. Auch eine Klage beim SG wirst du nicht scheuen. Möglicherweise ankündigen, dass du im Falle eines EG-VA über eine FAB nachdenkst.
Wenn du das jetzt trotzdem nicht schaffst, kann vielleicht jemand helfen. Ich schaffe es leider nicht.
Mein Problem ist, ich weis nicht wie ich das alles in Sinnvolle, Schlagkräftige und verständliche schreiben mit eventuellen Paragraphen etc. Verfassen muss/kann. Auch Psychisch bin in ich nicht auf der Höhe, darum geht ja der ganze Wirbel mit dem JC.
:heul:
Im Prinzip genügt die Begründung von @ Ottokar,
verbunden mit dem Satz
Zitat von: Simone- am 03. Oktober 2021, 09:29:32
dass du selbstverständlich gerne bereit bist, einen erneuten Vorschlag seitens des JC zu überprüfen und zu konstruktiver Zusammenarbeit mit dem JC immer bereit bist.
Steve-O
Ich hoffe das ist jetzt von dir verstanden worden!
Zu Ottokars Begründungen fehlt nur
Im Briefkopf oben
deine Anschrit mit BG Nr. und das Datum
Dann die Anschrift vom JC mit
z.Hd. SB Name
vor der Postleitzahl Ort
Sehr gee... D und Herren oder der Name
Ihre Eingliederungsvereinbarung (nachfolgend EinV genannt) vom ..........
Begründung
dann Ottokars Begründung reinkopieren
(wenn es kein schönes Bild macht kannst du ja einzelne Absätze machen)
evtl. noch
Zitat von: Simone- am 03. Oktober 2021, 09:29:32- Wenn du möchtest - Drohkulisse aufbauen: deutlich machen, dass du, im Falle eines EG-Verwaltungsakts mit dem gleichen oder einem ähnlich rechtsfehlerhaften Inhalt sofort Widerspruch einreichen wirst. Auch eine Klage beim SG wirst du nicht scheuen. Möglicherweise ankündigen, dass du im Falle eines EG-VA über eine FAB nachdenkst.
Dann Unterschrift und fertig !
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Oktober 2021, 16:42:50
Steve-O
Ich hoffe das ist jetzt von dir verstanden worden!
Zu Ottokars Begründungen fehlt nur
Im Briefkopf oben
deine Anschrit mit BG Nr. und das Datum
Dann die Anschrift vom JC mit
z.Hd. SB Name
vor der Postleitzahl Ort
Sehr gee... D und Herren oder der Name
Ihre Eingliederungsvereinbarung (nachfolgend EinV genannt) vom ..........
Begründung
dann Ottokars Begründung reinkopieren
(wenn es kein schönes Bild macht kannst du ja einzelne Absätze machen)
evtl. noch
Zitat von: Simone- am 03. Oktober 2021, 09:29:32- Wenn du möchtest - Drohkulisse aufbauen: deutlich machen, dass du, im Falle eines EG-Verwaltungsakts mit dem gleichen oder einem ähnlich rechtsfehlerhaften Inhalt sofort Widerspruch einreichen wirst. Auch eine Klage beim SG wirst du nicht scheuen. Möglicherweise ankündigen, dass du im Falle eines EG-VA über eine FAB nachdenkst.
Dann Unterschrift und fertig !
MfG FN
Ich werde morgen früh mal versuchen was zusammen zu kitzeln und poste es dann vorher hier wenn das ok ist. Natürlich ohne Namen zu nennen etc.
Und was ist damit? Das muss ja auch dann irgendwie mit in das Schreiben rein oder?!
Zitat von: Gast50147 am 03. Oktober 2021, 11:16:19
Im Prinzip genügt die Begründung von @ Ottokar,
verbunden mit dem Satz
Zitat von: Simone- am 03. Oktober 2021, 09:29:32
dass du selbstverständlich gerne bereit bist, einen erneuten Vorschlag seitens des JC zu überprüfen und zu konstruktiver Zusammenarbeit mit dem JC immer bereit bist.
Brauche ich dann dem ÄD erstmal garnichts zukommen lassen? Weil die SBs haben mir ja wie gesagt wieder alles NEU mitgegeben, also Neuen Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtsentbindungen... wie gehe ich diese Sache dann an?
UND
Was mache ich wenn die mich wieder zum Gespräch einladen? Ich weiß dann garnicht was ich da sagen soll? Habe heute nochmL versucht bekannte von mir dafür zu gewinnen das jemand mitkommt zu Terminen, aber da will einfach niemand mit mir hin.
Mfg Steve-O
@Steve-O
Du bist ziemlich schlau, keine Ahnung warum Du Dich immer noch mit dem JC rumschlägst.
Zitat von: Saskia am 03. Oktober 2021, 20:03:01
@Steve-O
Du bist ziemlich schlau, keine Ahnung warum Du Dich immer noch mit dem JC rumschlägst.
Was soll das jetzt bitte?
Ich habe es mal so gut gemacht wie ich konnte. Hoffe es ist so OK?
An einer Stelle mit den Gesetzestexten usw. brauche ich nochmal eure Hilfe.
Und natürlich wenn nochwas fehlt oder verbessert oder besser formuliert werden kann/muss.
siehe Anhang:
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Den Text zur Rechtsgrundlage habe ich eingefügt. Siehe Anhang docx Datei.
Alles nochmal genau durchlesen, schaffe ich jetzt zeitlich nicht mehr.
Jedenfalls würde das Ding immer Eingliederungsvereinbarung nennen - nicht EinV.
Und Vereinbarung ohne h (nicht Vereinbahrung)
PS: Wenn du nochmal alles (Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungen) bekommen hast, dann würde ich der Ordnung halber den Gesundheitsfragebogen nochmal ausfüllen, nochmal die eigenen Schweigepflichtsentbindungen zusammenstellen und alles nochmal NACHWEISBAR dem ÄD zukommen lassen. Am Besten mit Anschreiben, so wie ich vorher mal geschrieben habe. Wenn du die Adresse des ÄD kennst, kannst du es ja eventuell per Einschreiben schicken, mit Hinweis auf Zeugen, die beim Packen des Umschlags dabei waren und den Inhalt bezeugen können.
Wenn du nicht so weit weg wärst, würde ich als Beistand mitgehen bzw. das mit dir abgeben.
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Zitat von: Simone- am 04. Oktober 2021, 09:43:04
Den Text zur Rechtsgrundlage habe ich eingefügt. Siehe Anhang docx Datei.
Alles nochmal genau durchlesen, schaffe ich jetzt zeitlich nicht mehr.
Jedenfalls würde das Ding immer Eingliederungsvereinbarung nennen - nicht EinV.
Und Vereinbarung ohne h (nicht Vereinbahrung)
Vielen Dank Simone!
Ich schaue heute Nachmittag/Abend nochmal drüber und lasse es am ende nochmal durch eine Online Rechtschreibprüfung laufen.
Falls noch jemand irgendwas bemerkt was noch fehlt oder verbessert werden muss, bitte melden!!!
Danke für alles!
Aus deinem Schreiben kopiert:
Auch eine Klage beim Strafgericht werde ich scheuen.
Im Falle eines EG-Verwaltungsaktes denke ich ebenfalls über eine Fallaufsichtsbeschwerde nach
_______________________
Es muss Sozialgericht heißen nicht Strafgericht
ebenso muss es Fachaufsichtsbeschwerde heißen und nicht Fallaufsichtsbeschwerde
Die benannten § würde ich raus lassen und nur einen Hinweis auf die Rechtsgrundlagen geben. Die § kennt dein SB selber, bzw. muss sie kennen!
Die § kannst du in deine Klagebegründung oder deinem eA dem Sozialgericht vortragen, wenn dein SB sich stur stellt.
Das Ganze würde ich in einem etwas freundlicheren Ton schreiben, der aber die Bestimmtheit deiner künftigen Handlung deutlich ausdrückt.
Mit dem jetzigen Text gehst du auf volle rechtliche Konfrontation mit dem SB und verhinderst damit unter Umständen ein konstruktives persönliches Gespräch, wenn er dich auf dem Kieker hat und seine kleine "Macht" gegen dich ausspielen will.
Steve-O
Ich habe gleich den Verbesserungsvorschlag von Simone- gelesen und bis auf die
Zitat von: Gast50147 am 04. Oktober 2021, 12:09:26_______________________
Es muss Sozialgericht heißen nicht Strafgericht
ebenso muss es Fachaufsichtsbeschwerde heißen und nicht Fallaufsichtsbeschwerde
Die benannten § würde ich raus lassen und nur einen Hinweis auf die Rechtsgrundlagen geben. Die § kennt dein SB selber, bzw. muss sie kennen!
Punkte, die du ja noch ausbessern musst, stört mich nur eins.
Dass hier:
ZitatSelbstverständlich bin ich gerne dazu bereit einen erneuten Vorschlag seitens des Jobcenters zu überprüfen und eine Rechtskonforme Eingliederungsvereinbarung werde ich gerne unterschreiben.
würde ich mit den Worten > nach Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit durch den Amtsärztlichen Dienst< ergänzen!
Also in:
Selbstverständlich bin ich gerne dazu bereit, nach Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit durch den Amtsärztlichen Dienst, einen erneuten Vorschlag seitens des Jobcenters zu überprüfen und eine Rechtskonforme Eingliederungsvereinbarung werde ich gerne unterschreiben.
Der Grund ist
das in Pkt 3 der von Ottokar aufgezeigte Gründe steht das eine EinV nur mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten abgeschlossen werden soll/darf und
Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2021, 20:42:25Zunächst muss der Umfang der Erwerbsfähigkeit feststehen, bevor überhaupt eine EinV abgeschlossen werden darf, andernfalls liegen die unter § 15 Abs. 1 SGB II genannten Voraussetzungen zum Abschluss einer EinV gar nicht vor.
damit kannst du ja schlecht schreiben eine andere EinV würdest du unterschreiben!
DAS IST EIN KOMPLETTER WIDERSPRUCH an sich! der so nicht da hin gehört!
MfG FN
Ich weiß nicht genau, warum machst du aus der Sache so ein Drama?
Der ÄD hat alles von dir bekommen, mit Einschreiben. (warum kontaktierst du die nicht einfach)
Du hast eine EGV, wenn auch klar rechtswidriger Inhalt, also die andere (vom 30.09.21) ist in den Mülleimer.
Zumal man eh nicht zur Unterschrift verpflichtet werden kann.
Erst recht nicht wenn die andere EGV gerade mal 4 Wochen alt ist.
Aktuell wird deine Erwerbsfähigkeit geprüft, bis zum Ergebnis muss das JC abwarten.
So lange kann es dich zu gar nichts Verdonnern, weder eine erneute EGV noch Maßnahmen und Jobangebote mit Pflichtbewerbung.
Ich würde einfach warten was weiter passiert, von JC Seite.
Mit dem Schreiben machst du es sicherlich nicht einfacher für dich.
Meine Vermutung hier, das JC glaubt jemanden vor sich zu haben, mit dem man alles machen kann.
Das einzig Verpflichtende für dich im Moment ist die Zusammenarbeit mit dem ÄD, dem bist du auch nachgekommen.
Steve-O
Ich sehe dass du dir sehr schwer tust mit der richtigen Formulierung und den Gründen.
Wenn du es nicht schaffst, schreibe ich dir eine vor die du nur zu kopieren brauchst.
@ Fettnäpfchen bitte ich dann mal drauf zu schauen weil meine sozialrechtlichen Kenntnisse mit seinen nicht mithalten können.
Zitat von: vanessa am 04. Oktober 2021, 15:45:39Ich weiß nicht genau, warum machst du aus der Sache so ein Drama?
vanessa weil die ihn systematisch fertig machen bzw es gemacht haben und es immer weiter versuchen. Wenn man da angeschlagen ist wird es nicht leichter mit so sinnfreien Anforderungen und du kannst davon ausgehen das er sofort eine EinV/VA bekommt wenn er nicht auf die EinV reagiert.
Kann auch mit dem Schreiben passieren da steht dann halt das es von seiner Seite zu keiner Einigung gekommen ist. Ähnliches hatte ich auch selber schon und am Schluss hat der Richter vom SG geglaubt was in der Akte vom JC Chef eingetragen wurde. Ist ja leicht wenn es am Telefon war und meine Begründung lautete Ich habe geschrieben und ich erwarte eine rechtlich zustehende schriftl. Antwort.
Ein vernünftiger SB weiß das es so nicht geht und alles andere wie hier ist entweder Unwissenheit o. interne Anweisung o. Hybris o. Rachegelüste o. alles zusammen.
Der Thread https://hartz.info/index.php?topic=120642.msg1378830#msg1378830 spricht für sich!
Zitat von: Gast50147 am 04. Oktober 2021, 16:10:22@ Fettnäpfchen bitte ich dann mal drauf zu schauen weil meine sozialrechtlichen Kenntnisse mit seinen nicht mithalten können.
Glaub ich jetzt nicht
was ich weiß habe ich mir hier erarbeitet und helfe weil auch mir geholfen wurde als ich 0 Ahnung von der SGB Materie hatte.
Zudem gibt es noch mein Standpunkt dass die mich nicht umsonst falsch beraten haben und dadurch Teile meiner Alterssicherung verloren gegangen sind und das ist nur ein Beispiel von viiieeeelllen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2021, 16:39:37ihn systematisch fertig machen bzw es gemacht haben und es immer weiter versuchen
Das ist ja auch meine Vermutung und das wird sich mit dem Schreiben, vermutlich erst recht nicht Ändern.
Darum würde ich auf das Schreiben gar keine Reaktion zeigen.
Hier hilft wohl eher nur noch die Anwältin von Steve-O weiter. wenn das JC meint hier eine Sanktion verhängen zu müssen.
Wenn sie es denn vor haben sollten und genau darauf, würde ich es hier ankommen lassen.
Natürlich weiß ich nicht ob Steve-O dem gewachsen ist.
Aber ohne grundsätzlichen Schuss vor den Bug dieser, offenbar völlig inkompetenten, MA im JC wird es wohl nie Ruhe geben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2021, 16:39:37das er sofort eine EinV/VA bekommt
Sollen sie doch tun, der Grund dafür wird aber schwierig.
Er hat ja eine EGV mit Unterschrift von Anfang September bei sich rum liegen.
Notfalls tut es evtl. noch ein Attest von einem Psychiater, das keine Termine im JC mehr wahr genommen werden können.
Eben wegen der ewigen Schikanen und der möglichen Angst vor dem JC.
Ich würde dem Rat von @ Ottokar folgen.
Es sind korrekte Ausführungen die rechtlich ok sind.
Was anderes kann ein RA auch nicht schreiben der sowieso an bestimmte Kriterien gebunden ist.
Steve-O dagegen ist frei in seinen Formulierungen.
Eine Sanktion sollte so meine ich verhindert werden, denn dann braucht er einen RA und es kann sich lange hinziehen.
Zitat von: vanessa am 04. Oktober 2021, 17:21:44
Natürlich weiß ich nicht ob Steve-O dem gewachsen ist.
Denke nein, so fertig wie sie den gemacht haben!
Zitat von: Gast50147 am 04. Oktober 2021, 12:09:26
Auch eine Klage beim Strafgericht werde ich scheuen.
werde ich NICHT scheuen - muss es heißen.
Zitat von: Gast50147 am 04. Oktober 2021, 12:09:26
Die benannten § würde ich raus lassen und nur einen Hinweis auf die Rechtsgrundlagen geben. Die § kennt dein SB selber, bzw. muss sie kennen!
Tut mir leid, aber das sehe ich aus
persönlicher Erfahrung anders. Ohne Nennung Rechtsgrundlagen wird auch gerne mal völlig ignoriert was der LB schreibt. Wenn ein LB seine Rechte kennt UND sie in § bzw. Urteile nennen kann, kommt das ganz anders rüber. Mit so einem LB werden die SB deutlich vorsichtiger umgehen. Also IMMER ! die Rechtsgrundlagen nennen - gerne auch lang und breit.
Zitat von: Gast50147 am 04. Oktober 2021, 12:09:26
Mit dem jetzigen Text gehst du auf volle rechtliche Konfrontation mit dem SB und verhinderst damit unter Umständen ein konstruktives persönliches Gespräch
Auch das sehe ich anders, denn der Grundton des Briefes ist genau wie er sein soll: Klar und deutlich.
Zitat von: Gast50147 am 04. Oktober 2021, 12:09:26
.. wenn er dich auf dem Kieker hat und seine kleine "Macht" gegen dich ausspielen will
Und wenn ich dann so was wieder lese, geht mir der Hut hoch.
SB soll mal aufpassen, man ihn/sie nicht auf dem Kieker hat. Das ist der Ruf, den man sich als LB in seinem JC erarbeiten muss, erst dann hat man seine Ruhe.
Ich habe es schon öfter erzählt und tue das wieder:
Bevor ich das gelernt habe, wurde ich viele Jahre von den SB verarscht, mir wurde dreist ins Gesicht gelogen, ich wurde um Geld beschissen, es wurden Unterlagen verschlampt, ich wurde blöd angemacht, angepamt, als Depperl hingestellt, belogen, extra zum Termin bestellt, nur um für 5 Minuten Formulare entgegen zu nehmen, doch man ließ mich draußen 25 Minuten warten, während sie drinnen mit der Kollegin, die Kaffee für beide brachte, schwatzend und lachend saß, usw. usf.
Die Liste könnte ich ewig weiterführen.
Das hörte erst auf, als ich anfing, alles hundertprozentig nachweisbar einzureichen, in meinen Schreiben IMMER für alles lang und breit die Rechtsgrundlagen nannte, Widersprüche und Fachaufsichtsbeschwerden zu schreiben, Anfragen beim Datenschutz zu starten, und so weiter.
Es dauerte einige Zeit aber dann kapierte man beim JC, dass ich meine Rechte kenne und mich wehre. Erst dann behandelte man mich mit Respekt und Vorsicht. Es gab keine unnötigen Termine mehr, keine ungerechtfertigten Anliegen/Forderungen, keine Dumm-Versuche bei Eingliederungsvereinbarungen, keine Antragsvermeidung (brauchen Sie nicht beantragen, bekommen Sie sowieso nicht), nichts mehr dergleichen.
Guten Morgen an euch alle.
Ich habe jetzt alles von euch gelesen. Allerdings bin ich jetzt so richtig Verwirrt.
Jetzt weiß ich garnicht mehr ob ich das überhaupt machen soll oder nicht. Ich weiß auch das ihr jetzt schreiben werdet, dass dies eh mir überlassen ist, ob ich das mache oder nicht. Schließlich ist das ein Selbsthilfe forum.
Da mir aber die Zeit wegrennt und ich aus den fast 10 Jahren (davor auch schonmal) beim JC aus eigener Erfahrung weiß wie die da drauf sind und wie die ihre "Kunden" fertig machen, entscheide ich mich dazu zu Kämpfen.
Allerdings ist es nicht leicht für mich, ich habe die Fachoberschulreife, davon merkt man Mitlerweile nichts mehr.
Die Jahre beim JC haben Spuren hinterlassen...Natürlich ist nicht nur das JC schuld, der tot meines Vaters hat mich komplett aus der Bahn geworfen...Freunde sind gestorben...mein Bester Freund auch....usw...usw...
Ich habe viel verloren in meinem leben....ich war jetzt in dem jahr Erwerbsminderungsrente nicht beim Psychologen, das wird negativ ausfallen für mich, dass ist mir bewusst, aber in der Zeit als ich jetzt nicht beim JC war, ging es mir auch eindeutig besser.
Fakt ist, ich muss jetzt handeln, ich bitte euch um eure Hilfe und die gebt ihr mir ja auch. Meine Anwältin ist eh im Mutterschutz und kann mir nicht helfen.
Ich frage mal ganz blöd....auch wenn ich sehr Schlau bin....wie eine hier meinte....
Was soll ich jetzt tun?
Zunächst wurde dir geraten, an das JC ein Schreiben zu senden. Jetzt gibt es wenige, die dir auf einmal raten, nichts zu machen.
Es ist nach wie vor an dir zu entscheiden, wessen Rat du folgst.
Nun erwähnst du auch, dass du handeln möchtest.
Also nimm deinen Brief bezüglich EGV Verhandlungen, lies nochmal genau drüber, bessere aus, was geschrieben wurde, setzt den Brief nochmal hier rein wenn du mit der Korrektur fertig bist - und dann schick das ab.
Ich hoffe so ist es jetzt richtig und komplett.
Oder soll ich wirklich überall "Eingliederungsvereinbarung" aus dem "EinV" machen? (siehe Anhang)
Zitat von: Simone- am 04. Oktober 2021, 09:43:04
PS: Wenn du nochmal alles (Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungen) bekommen hast, dann würde ich der Ordnung halber den Gesundheitsfragebogen nochmal ausfüllen, nochmal die eigenen Schweigepflichtsentbindungen zusammenstellen und alles nochmal NACHWEISBAR dem ÄD zukommen lassen. Am Besten mit Anschreiben, so wie ich vorher mal geschrieben habe. Wenn du die Adresse des ÄD kennst, kannst du es ja eventuell per Einschreiben schicken, mit Hinweis auf Zeugen, die beim Packen des Umschlags dabei waren und den Inhalt bezeugen können.
Wie meinst du das mit: " Am besten mit Anschreiben, so wie ich es vorher mal geschrieben habe."?!
Die Adresse habe ich. habe ja auch beim letzten mal alles per Einschreiben zum ÄD geschickt.
Wie formulliere ich das am besten, dass dies Zeugen bezeugen können? Ich wollte morgen früh alles komplett fertig machen und dann zur Post bringen. oder soll ich lieber noch 2-3- tage warten mit dem abschicken? bis zum 14.09. habe ich ja Zeit.
Und ich müsste noch hilfe haben beim Schreiben der Schweigepflichtsentbindungen, würde die dann gern auch noch Verschärfen wie hier jetzt mehrmals so schön erwähnt wurde.
ALso ich bin fest davon überzeugt, das mich die SBs wieder zu einem Persönlichen Gespräch einladen werden weil die dann genau wissen, das ich vor Ort nicht in der Lage bin mich so zu wehren wie Schriftlich.
MFG Steve-O
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Die Meinungen hier sind "durchwachsen".
Ich persönlich bin als erstes immer für den normalen, geschäftlich-höflichen Weg der aber auch gleichzeitig die Bereitschaft zu hartem Handeln aufzeigt.
Erst wenn das auf normalem geschäftlichen Weg nichts bringt, gehe ich im Folgeschreiben mit harten rechtlichem handeln ohne weitere Nachricht gegen den SB, das JC vor.
Damit habe ich jetzt meine Vorgehensweise dargelegt.
@ Simone ist gegenteiliger Ansicht. Das ist ihr gutes Recht. Allerdings kann man nicht ihr negatives Erlebtes nicht grundsätzlich verallgemeinern.
Der TE ist aufgeklärt und die letzte Entscheidung liegt nun beim TE.
Ich ziehe mich daher aus dem Thread zurück.
Edit: Persönlich denke ich dein Brief geht dem JC am A... vorbei. Solche kriegen sie zu Hunderten.
Zitat von: Gast50147 am 05. Oktober 2021, 09:21:27
Die Meinungen hier sind "durchwachsen".
Ich persönlich bin als erstes immer für den normalen, geschäftlich-höflichen Weg der aber auch gleichzeitig die Bereitschaft zu hartem Handeln aufzeigt.
Erst wenn das auf normalem geschäftlichen Weg nichts bringt, gehe ich im Folgeschreiben mit harten rechtlichem handeln ohne weitere Nachricht gegen den SB, das JC vor.
Damit habe ich jetzt meine Vorgehensweise dargelegt.
@ Simone ist gegenteiliger Ansicht. Das ist ihr gutes Recht. Allerdings kann man nicht ihr negatives Erlebtes nicht grundsätzlich verallgemeinern.
Der TE ist aufgeklärt und die letzte Entscheidung liegt nun beim TE.
Ich ziehe mich daher aus dem Thread zurück.
Du brauchst dich da nicht zurückziehen harry, im gegenteil. Ich bin um jede hilfe Dankbar. Mehr als Dankbar sogar!
Allerdings ist es ja nicht das erste mal, das mich das JC bzw. deren SBs "fertig machen" wollen. Also vermute ich das es okay ist so einen "Ton anzuschlagen", im Reallife habe ich in solchen Situationen auch immer erst dann "meine klappe auf" wenn mir Unrecht wiederfährt. Und mir ist halt jetzt mehrfach Unrecht getan worden, ich wurde Beleidigt, Erpresst, Genötigt, die Unterlagen für den ÄD wurden von meinem EX SB einfach geöffnet usw...usw...usw... Jahre lang den selben Mist...
Ich bin dafür, dass hier jeder seine Meinung vertreten sollte und ich kann ja echt jede hilfe gebrauchen. Also bitte helft mir alle weiter.
Ich bin seit glaube 2012 oder sogar davor schonmal hier im Forum und ich wäre sicher das ein oder andere mal Verloren gewesen ohne die Hilfe von euch. Fettnäpfchen kenne ich glaub z.B. seit dem ich hier im Forum bin. Angie69 hies auch mal eine hier die ist wohl weg...leider...die hat mir auch immer geholfen...
Wenn ich könnte, würde ich euch alle Umarmen. Weil ohne dieses Forum und seine Leute, wäre ich Aufgeschmissen!
DANKE FÜR ALLES!
Zitat von: Gast50147 am 05. Oktober 2021, 09:21:27
Ich persönlich bin als erstes immer für den normalen, geschäftlich-höflichen Weg der aber auch gleichzeitig die Bereitschaft zu hartem Handeln aufzeigt.
Und genau das sagt mein Schreiben aus. Unser Problem ist, dass du es anders bewertest. Ich hole einfach nur länger aus und nenne Rechtsgrundlagen. Das ist weder unhöflich noch ungeschäftlich und auch kein "hartes rechtliches Handeln" - jedenfalls meiner Meinung nach.
Wenn sich der TE für meinen längeren Weg mit Nennung von Rechtsgrundlagen entscheidet, wäre es tatsächlich besser, du hältst dich ab jetzt raus.
Anderenfalls halte ich mich raus, weil ich für Nebendiskussionen keine Zeit habe.
Also Steve-0 bitte entscheide, welchen Weg du gehen möchtest.
Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 09:09:51
Oder soll ich wirklich überall "Eingliederungsvereinbarung" aus dem "EinV" machen? (siehe Anhang)
Musst du wissen. Ich nutze IMMER die Ausdrucksweise, wie es vom JC kommt. Wenn das JC nirgendwo EinV schreibt, würde ich es auch nicht tun. Lieber mache ich mir die Mühe - ob nötig oder nicht ist mir egal.
Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 09:09:51
Wie meinst du das mit: " Am besten mit Anschreiben, so wie ich es vorher mal geschrieben habe."?!
Die Adresse habe ich. habe ja auch beim letzten mal alles per Einschreiben zum ÄD geschickt.
Meine Antwort #15
Anschreiben an den ÄD
- Anlagen auflisten
- Hinweis, falls eigene Entbindungen von der Schweigepflicht nicht angenommen werden, dies SCHRIFTLICH mit BEGRÜNDUNG und RECHTSGRUNDLAGE mitzuteilen ist
- DEUTLICH darauf hinweisen, dass es hier um gesundheitliche Daten geht, welche ganz besonders dem DATENSCHUTZ unterliegen
Wenn du möchtest, kannst du noch dazu schreiben, dass diese Unterlagen bereits NACHWEISLICH seit dem xxxxx beim ÄD vorliegen und du der Güte halber das alles nochmal schickst, so wie es vom JC gewünscht wurde.
Text Zeugen:
dieser Umschlag enthält wichtige und sensible medizinische Unterlagen im Hinblick auf den Datenschutz. Sämtliche aufgelisteten Anlagen dieses Schreibens mit sämtlichen Seiten wurden vor Zeugen in den Umschlag gepackt und vor denselben Zeugen bei der Post per Einwurf-Einschreiben aufgegeben.
Text aus meiner eigenen Schweigepflichtentbindung:
ZitatEntbindung von der Schweigepflicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit entbinde ich folgende Ärztin /folgenden Arzt von der Schweigepflicht, soweit dies zur Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit nach §§ 8 und 44a SGB II durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit erforderlich ist:
XXXXX
Ich bin damit einverstanden, dass die Befunde, Untersuchungsergebnisse, Krankheitsgeschichten, Röntgenbilder und ähnliche Unterlagen, die zur Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit nötig sind, zur Sachaufklärung und zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen dem ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden.
Der Übermittlung von Daten widerspreche ich gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X wie folgt:
Diese Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen dürfen ausschließlich vom ärztlichen Dienst und nur zur beauftragen Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit benutzt werden.
Ich bin nicht damit einverstanden, dass der ärztliche Dienst die mit dieser Erklärung zugängig gemachten Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen der behandelnden Ärzte anderen zugängig macht oder übersendet.
Ich bin nicht damit einverstanden, dass die Untersuchungsergebnisse, die der ärztliche Dienst nach der durchgeführten Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit an den Leistungsträger (der diese Feststellung veranlasste) übersendet, ärztliche Diagnosen enthalten.
Die Untersuchungsergebnisse sind lediglich in der zulässigen allgemein einschätzenden Form des Leistungsbildes zu übersenden (Teil B).
Mit freundlichen Grüßen
Wobei das mit der Schweigepflichtentbindung bereits im Jahr 2014 war, weshalb ich nicht genau weiß, ob die genannten §§ so noch stimmen. Entweder checkt man sie (ich würde mir die Mühe machen) oder man lässt sie weg.
Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 09:50:14
Zitat von: Gast50147 am 05. Oktober 2021, 09:21:27
Ich persönlich bin als erstes immer für den normalen, geschäftlich-höflichen Weg der aber auch gleichzeitig die Bereitschaft zu hartem Handeln aufzeigt.
Und genau das sagt mein Schreiben aus. Unser Problem ist, dass du es anders bewertest. Ich hole einfach nur länger aus und nenne Rechtsgrundlagen. Das ist weder unhöflich noch ungeschäftlich und auch kein "hartes rechtliches Handeln" - jedenfalls meiner Meinung nach.
Wenn sich der TE für meinen längeren Weg mit Nennung von Rechtsgrundlagen entscheidet, wäre es tatsächlich besser, du hältst dich ab jetzt raus.
Anderenfalls halte ich mich raus, weil ich für Nebendiskussionen keine Zeit habe.
Also Steve-0 bitte entscheide, welchen Weg du gehen möchtest.
Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 09:09:51
Oder soll ich wirklich überall "Eingliederungsvereinbarung" aus dem "EinV" machen? (siehe Anhang)
Musst du wissen. Ich nutze IMMER die Ausdrucksweise, wie es vom JC kommt. Wenn das JC nirgendwo EinV schreibt, würde ich es auch nicht tun. Lieber mache ich mir die Mühe - ob nötig oder nicht ist mir egal.
Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 09:09:51
Wie meinst du das mit: " Am besten mit Anschreiben, so wie ich es vorher mal geschrieben habe."?!
Die Adresse habe ich. habe ja auch beim letzten mal alles per Einschreiben zum ÄD geschickt.
Meine Antwort #15
Anschreiben an den ÄD
- Anlagen auflisten
- Hinweis, falls eigene Entbindungen von der Schweigepflicht nicht angenommen werden, dies SCHRIFTLICH mit BEGRÜNDUNG und RECHTSGRUNDLAGE mitzuteilen ist
- DEUTLICH darauf hinweisen, dass es hier um gesundheitliche Daten geht, welche ganz besonders dem DATENSCHUTZ unterliegen
Wenn du möchtest, kannst du noch dazu schreiben, dass diese Unterlagen bereits NACHWEISLICH seit dem xxxxx beim ÄD vorliegen und du der Güte halber das alles nochmal schickst, so wie es vom JC gewünscht wurde.
Text Zeugen:
dieser Umschlag enthält wichtige und sensible medizinische Unterlagen im Hinblick auf den Datenschutz. Sämtliche aufgelisteten Anlagen dieses Schreibens mit sämtlichen Seiten wurden vor Zeugen in den Umschlag gepackt und vor denselben Zeugen bei der Post per Einwurf-Einschreiben aufgegeben.
Text aus meiner eigenen Schweigepflichtentbindung:
ZitatEntbindung von der Schweigepflicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit entbinde ich folgende Ärztin /folgenden Arzt von der Schweigepflicht, soweit dies zur Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit nach §§ 8 und 44a SGB II durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit erforderlich ist:
XXXXX
Ich bin damit einverstanden, dass die Befunde, Untersuchungsergebnisse, Krankheitsgeschichten, Röntgenbilder und ähnliche Unterlagen, die zur Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit nötig sind, zur Sachaufklärung und zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen dem ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden.
Der Übermittlung von Daten widerspreche ich gemäß § 76 Abs. 1 und 2 SGB X wie folgt:
Diese Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen dürfen ausschließlich vom ärztlichen Dienst und nur zur beauftragen Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit benutzt werden.
Ich bin nicht damit einverstanden, dass der ärztliche Dienst die mit dieser Erklärung zugängig gemachten Untersuchungsergebnisse oder Unterlagen der behandelnden Ärzte anderen zugängig macht oder übersendet.
Ich bin nicht damit einverstanden, dass die Untersuchungsergebnisse, die der ärztliche Dienst nach der durchgeführten Feststellung meiner Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit an den Leistungsträger (der diese Feststellung veranlasste) übersendet, ärztliche Diagnosen enthalten.
Die Untersuchungsergebnisse sind lediglich in der zulässigen allgemein einschätzenden Form des Leistungsbildes zu übersenden (Teil B).
Mit freundlichen Grüßen
Wobei das mit der Schweigepflichtentbindung bereits im Jahr 2014 war, weshalb ich nicht genau weiß, ob die genannten §§ so noch stimmen. Entweder checkt man sie (ich würde mir die Mühe machen) oder man lässt sie weg.
Ich mache es so wie du, weil ich genug ertragen musste in all den Jahren.
Ob die §§ stimmen, weis ich natürlich selbst nicht, kann ich da Ottokar fragen? Und ich ändere jetzt alles in Eingliederungsvereinbarung. Wer weiß, nachher wissen die beim JC nicht was das bedeutet, obwohl es da steht.
Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 10:00:47Und ich ändere jetzt alles in Eingliederungsvereinbarung. Wer weiß, nachher wissen die beim JC nicht was das bedeutet, obwohl es da steht.
Die Mitarbeiter im JC wissen ganz sicher was mit EinV oder EGV gemeint ist. Du kannst diese gängige Abkürzung ruhig weiterhin nutzen.
Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 09:50:14Wenn sich der TE für meinen längeren Weg mit Nennung von Rechtsgrundlagen entscheidet, wäre es tatsächlich besser, du hältst dich ab jetzt raus.
Kannst du nicht lesen? Ich habe mich schon lange hier ausgeklinkt.Merke: Druck erzeugt Gegendruck und das bei einem nervlich fertigen TE.
Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 09:50:14Unser Problem ist, dass du es anders bewertest.
Auch falsch! Ich bewerte nicht anders, ich Handel anders! TE kann handeln wie er will, er sitzt ja am Ende dem SB gegenüber - ohne dich als Unterstützerin
Grins, :mocking: das um sich schmeißen mit Pragraphen und Urteilen betrachten doch viele als Zeichen ihrer Stärke und ihres Wissens.
Wenn schon Rechtsquellen genannt werden, dann würde ich gleich eine Fachaufsichtsbeschwerde schreiben und Bezug auf das Gesetz nehmen und nich ein Briefchen an den SB wo alles auf unterster Ebene bleibt.
Eine deutliche Fachaufsichtsbeschwerde an den Teamleiter ist jedenfalls durchschlagender und erfolgreicher als das Briefchenan den SB.
So eine Bescherde zeigt zugleich an "richtet euch gefälligst nach dem Gesetz" und zeigt auch an dass sich der TE kundig gemacht hat und jetzt bereit ist seine Rechte durchzusetzen.
Dazu brauchts keine §§, die kennt der Vorgesetzte auswändig.
Ich würde auch dazu schreiben, dass ich durch einen rechtswidrigen Akt auf den aktiven Klageweg durch das JC gezwungen werde. und die Sinnlosigkeit aufzeigen
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 11:39:08dass ich durch einen rechtswidrigen Akt auf den aktiven Klageweg durch das JC gezwungen werde und die Sinnlosigkeit aufzeigen
Dann weiß das JC auch gleich was die Uhr geschlagen hat.
Aber im Endeffekt muss jeder TE selber wissen welchen Weg er geht. Er muss ja letztendlich auch alles vertreten.
Man muss aber immer dem anderen einen Spielraum zum Rückzug geben wo er sein Gesicht wahren kann. Bei 2 eisenharten gibt es immer nur 1 Gewinner, beim gemäßigten Weg unter Umständen 2
Die §§ aus der Schweigepflichtentbindung dürften noch stimmen:
§ 8 SGB II
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__8.html
44a SGB II
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__44a.html
§ 76 Abs. 1 und 2 SGB X
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__76.html
Habe mal zwei Briefe geschrieben, in einer Datei. Siehe Anhang.
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Lach, das ist ja der Brief von ottokar gemischt mit einem Teil des Briefes von steve-O.
Das SG Urteil zählt schon mal nicht. Jedes SG kann und wird eigenständig entscheiden und ist nicht an das genannte SG Urteil gebunden.
Das Zitat ist echt überflüssig.
Eine Fachaufsichtsbeschwerde hat keinen Erfolg mehr wenn bereits ein SG Verfahren läuft. Die muss schon vorher gemacht werden.
Das JC kann dann höchstens noch die EinV aufheben
Dann unterstellst du dem JC auch künftig einen VA mit gleichen oder ähnlichen Rechtsfehlern zu erlassen die du im Absatz vorher als Rechtsfehler rügst.
Besser wäre wohl die Aufforderung künftig rechtskonform zu handeln.
Ein Widerspruchsverfahren kann sich durchaus 3 Monate hinziehen. Vorher gibts keine Klagemöglichkeit.
Hinweis
* .... dass ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt nur in Betracht kommt, wenn der Grundsicherungsträger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer Vereinbarung als nicht sachgerecht erscheinen lassen; was im ersetzenden Verwaltungsakt im Einzelnen darzulegen wäre (Bundessozialgericht – B 14 AS 195/11 R – Urteil vom 14.02.2013).
Konsensuale Handlungen des JC sind eine Strategie zur Konfliktvermeidung.
Dann muss es heißen: vor DAS SG nicht DEM SG
Und wieso SGB alte Fassung? Bekanntmachung der Neufassung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 20. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2094) 01.01.2011 (25.06.2011) - Das ist die neue Fassung (n.F.)
Auweia das wird was langes. Da gibt es aber viel bessere Wege! Dann mal viel Glück bei der Sache.
Professionell ist was anderes :mocking:
@ steve-O du schreibst in deiner Antwort # 8:
Wenn der ÄD Entscheiden würde, das ich wieder Arbeiten gehen KANN dann hätte ich ein Problem, weil es mir seit Jahren schlecht geht. Daher finde ich es wichtig meine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit diese entsprechend was dazu sagen können.
Du kannst doch die Entbindung von der Schweigepflicht so begrenzen, dass dein Arzt nur die negativen Krankheitsbefunde rausgeben darf sofern die nicht Jahre alt sind,
und dazu seine persönliche Einschätzung deines derzeitigen Krankheitsbildes.
Dabei gibt es doch keine Probleme.
Der äD aber kann gar keine rechtsmittelfähige Begründung für die Nichtannahme der Entbindung raus geben. Das wäre Sache des JC.
Zitat von: Gast50787 am 05. Oktober 2021, 15:32:51Du kannst doch die Entbindung von der Schweigepflicht so begrenzen, dass dein Arzt nur die negativen Krankheitsbefunde rausgeben darf sofern die nicht Jahre alt sind,
und dazu seine persönliche Einschätzung deines derzeitigen Krankheitsbildes.
Dabei gibt es doch keine Probleme.
Was? Ich glaube ich missverstehe dich. Soll der Arzt nur die negativen Schilderungen und Befunde mitteilen, jedoch nicht ob ein Medikament oder eine Therapie Wirkung gezeigt haben und eine Besserung eintrat?
Frau Simone hat übernommen
Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 09:50:14
Wenn sich der TE für meinen längeren Weg mit Nennung von Rechtsgrundlagen entscheidet, wäre es tatsächlich besser, du hältst dich ab jetzt raus. [/quote]
Zitat von: BigMama am 05. Oktober 2021, 16:06:10Ich glaube ich missverstehe dich.
Ach Big Mama ich hab mich wieder mal zu kurz und missverständlich ausgedrückt.
Natürlich soll und muss er die Medikation und den Therapieplan mit raus geben.
Nur dann ist in Verbindung mit negativen Befunden festzustellen wie krank er wirklich ist und ob die Therapie anschlägt oder nicht.
Leute, jetzt bin ich KOMPLETT verwirrt. Jetzt weiß ich absolut nicht mehr wo hinten und vorne ist.
Aus deiner Antwort # 56:
Ich mache es so wie du, weil ich genug ertragen musste in all den Jahren.
Gemeint hasst du damit Frau Simone und die hat schon Vorarbeit geleistet.
Zitat von: Gast50147 am 05. Oktober 2021, 16:40:14Frau Simone hat schon Vorarbeit geleistet.
So gut sie konnte. Ihr Schreiben ist quasi
Ausbesserungspflichtig.Ein geschäftlich bedeutsames Schreiben sieht anders aus.
Da spreche ich aus beruflicher Erfahrung. An den "kleinen" SB bringt das gar nix. Der lässt ihn am ausgestreckten Arm verhungern und "nach oben" dringt sowieso nix durch.
Deutlich würde ich zum Ausdruck bringen, dass eine EinV eine freiwillige Abmachung zwischen steve-O und dem JC ist die mein Krankheitsbild zu berücksichtigen hat, wenn es vom ä.D. festgestellt ist.
Wenn ich schon lese "rechtsmittelfähige Begründung vom ä.D." muss ich lachen.
Sowas kann und darf der gar nicht ausstellen sonst wäre er u.U. verklagbar.
... eine Fortschreibung ist lt. Gesetz nicht erforderlich steht im Brief ....
da würde ich schon das Gesetz dazu benennen.
Und weiter im Brief: ... ebenso wie die Weitergabe der so erlangten Daten ...
hier würde ich explizit auf die DSGVO verweisen
Und eine korrekte Anrede lautet: "Sehr geehrte Damen und Herren"
Und bei allem daaran denken:
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 13:38:06
Man muss aber immer dem anderen einen Spielraum zum Rückzug geben wo er sein Gesicht wahren kann.
Macht mir keine Vorwürfe. Ich bin nur verzweifelt und suche nach einer Lösung. Ich weiß jetzt gerade wieder nicht mehr was ich tun soll.
Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 17:02:26Macht mir keine Vorwürfe. Ich bin nur verzweifelt und suche nach einer Lösung.
Dir macht doch keiner Vorwürfe und die Lösung bringt doch @ Simone.
Die hat genug negative Erfahrungen mit dem JC gemacht und kennt sich daher aus.
Also Kopf hoch, das wird schon!
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31So gut sie konnte. Ihr Schreiben ist quasi Ausbesserungspflichtig.
Ein geschäftlich bedeutsames Schreiben sieht anders aus.
Wie wär's, wenn du zwei komplette Schreiben erstellst, wenn du meinst, es so viel besser zu können als @Simone?
Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 14:03:43Habe mal zwei Briefe geschrieben, in einer Datei. Siehe Anhang.
Ich finde die Schreiben gut. In Sachen EinV kenne ich mich nicht aus, aber da du Ottokars Stichpunkte hergenommen hast, passt das. Habe ich auch immer so gehandhabt. Und wenn man Paragraphen zur Hand hat und die mit einfügt, dann schadet das nicht. Wieso sollte es.
Zitat von: blaumeise am 05. Oktober 2021, 18:57:40
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31So gut sie konnte. Ihr Schreiben ist quasi Ausbesserungspflichtig.
Ein geschäftlich bedeutsames Schreiben sieht anders aus.
Wie wär's, wenn du zwei komplette Schreiben erstellst, wenn du meinst, es so viel besser zu können als @Simone?
Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 14:03:43Habe mal zwei Briefe geschrieben, in einer Datei. Siehe Anhang.
Ich finde die Schreiben gut. In Sachen EinV kenne ich mich nicht aus, aber da du Ottokars Stichpunkte hergenommen hast, passt das. Habe ich auch immer so gehandhabt. Und wenn man Paragraphen zur Hand hat und die mit einfügt, dann schadet das nicht. Wieso sollte es.
Ich bin schon kurz davor auf Beitrag Melden zu kklicken. Weil ich jetzt so durcheinander bin, dass ich echt nicht mehr weiß was ich für richtig halten soll.
Es gibt hier kein RICHTIG oder FALSCH!!!
Du musst das alleine entscheiden. Es gibt (offensichtlich) viele Möglichkeiten. Niemand hier weiß, was für Dich das Beste ist.
Aber, egal, wie Du Dich entscheidest. Du solltest es verstanden haben. Was Du schreibst, warum es schreibst. Und wie Du es schreibst. Niemand hier kann Dir diese Verantwortung abnehmen.
Jepp.
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31
Deutlich würde ich zum Ausdruck bringen, dass eine EinV eine freiwillige Abmachung zwischen steve-O
Das wurde klar gemacht.
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31
und dem JC ist die mein Krankheitsbild zu berücksichtigen hat, wenn es vom ä.D. festgestellt ist.
Die Leistungs-Erwerbsfähigkeit bzw. deren Umfang ist doch noch nicht mal festgestellt. Sowas wird erst wichtig, wenn das Gutachten da ist und es dann an die Vermittlung geht. Also was soll der verwirrende Schwachsinn.
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31
Wenn ich schon lese "rechtsmittelfähige Begründung vom ä.D." muss ich lachen.
Sowas kann und darf der gar nicht ausstellen sonst wäre er u.U. verklagbar.
Angeblich will der ÄD die eigenen Entbindungen von der Schweigepflicht nicht nehmen - und das darf er nicht schriftlich mitteilen? Um so besser...
Wie auch immer.
Du bist jetzt dran: Wenn du es besser kannst, texte du für Steve-O die Schreiben, wie du meinst dass es richtig ist. Er wird deine Verbesserungsvorschläge nicht umsetzen können.
Also los...
@ Steve-O
In jedem Thread wird es mindestens einen geben, der das, was andere dem Hilfesuchenden vorschlagen, prinzipiell madig macht. Egal ob es vorgefertigte Schreiben sind, Handlungs- bzw. Vorgehensweisen geraten werden, oder was auch immer - es wird dagegen getextet was das Zeug hält. Oft sind es User, die plötzlich auftauchen, überall mitschreiben und ihre Beitragsanzahl mit viel bla bla aufblähen.
Leider verwirren den Hilfesuchenden diese Beiträge.
Aber jetzt ist ja @Kaputt dran, und schreibt dir bessere Briefe.
Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 21:42:48
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31
Deutlich würde ich zum Ausdruck bringen, dass eine EinV eine freiwillige Abmachung zwischen steve-O
Das wurde klar gemacht.
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31
und dem JC ist die mein Krankheitsbild zu berücksichtigen hat, wenn es vom ä.D. festgestellt ist.
Die Leistungs-Erwerbsfähigkeit bzw. deren Umfang ist doch noch nicht mal festgestellt. Sowas wird erst wichtig, wenn das Gutachten da ist und es dann an die Vermittlung geht. Also was soll der verwirrende Schwachsinn.
Zitat von: Kaputt am 05. Oktober 2021, 16:53:31
Wenn ich schon lese "rechtsmittelfähige Begründung vom ä.D." muss ich lachen.
Sowas kann und darf der gar nicht ausstellen sonst wäre er u.U. verklagbar.
Angeblich will der ÄD die eigenen Entbindungen von der Schweigepflicht nicht nehmen - und das darf er nicht schriftlich mitteilen? Um so besser...
Wie auch immer.
Du bist jetzt dran: Wenn du es besser kannst, texte du für Steve-O die Schreiben, wie du meinst dass es richtig ist. Er wird deine Verbesserungsvorschläge nicht umsetzen können.
Also los...
@ Steve-O
In jedem Thread wird es mindestens einen geben, der das, was andere dem Hilfesuchenden vorschlagen, prinzipiell madig macht. Egal ob es vorgefertigte Schreiben sind, Handlungs- bzw. Vorgehensweisen geraten werden, oder was auch immer - es wird dagegen getextet was das Zeug hält. Oft sind es User, die plötzlich auftauchen, überall mitschreiben und ihre Beitragsanzahl mit viel bla bla aufblähen.
Leider verwirren den Hilfesuchenden diese Beiträge.
Aber jetzt ist ja @Kaputt dran, und schreibt dir bessere Briefe.
Ich habe @kaputt nicht um hilfe gebeten. Ich bin einfach nur unsicher in allem was ich mache, weil ich so oft im Leben aufs Maul gefallen bin.
Ich denke ich lasse das jetzt so, mache morgen früh alles fertig und lasse es nochmal hier hoch wenn ich fertig bin. Lasse dich/euch drüber schauen und gut ist.
Ich bin zwar sehr Psychisch belastet, aber ich Persönlich fand das was du geschrieben hast super und bin der Meinung das es der richtige Weg ist.
I
Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 21:54:07aber ich Persönlich fand das was du geschrieben hast super und bin der Meinung das es der richtige Weg ist.
Na also dann passt doch alles! Leg los!
Zitat von: Simone- am 05. Oktober 2021, 21:42:48Angeblich will der ÄD die eigenen Entbindungen von der Schweigepflicht nicht nehmen - und das darf er nicht schriftlich mitteilen?
Die weiß noch nicht mal den Unterschied zwischen einer schriftlichen Mitteilung und einem rechtsmittelfähigen Bescheid. Die Dame ist super.
Oh nein @ Simone! Du hast den Thread an dich gezogen, also führe deinen Schützling durch das JC-Gewirr.
Einen anderen User hast ja auch schon aufgefordert sich raus zu halten.
Ich habe nur meine Meinung geäußert und deine grammatischen Fehler aufgezeigt. Und in einem Forum lasse ich mir von dir nichts verbieten.
Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 21:54:07Ich habe @kaputt nicht um hilfe gebeten. Ich bin einfach nur unsicher in allem was ich mache, weil ich so oft im Leben aufs Maul gefallen bin.
Nein du hast das ganze Forum um Hilfe gebeen nicht einen Einzelnen.
Bin recht froh mich rechtzeitig ausgeklinkt zu haben, damit die "Klugen" ungestört freie Fahrt haben :grins:
Zitat von: Gast50147 am 06. Oktober 2021, 09:51:03
Zitat von: Steve-O am 05. Oktober 2021, 21:54:07Ich habe @kaputt nicht um hilfe gebeten. Ich bin einfach nur unsicher in allem was ich mache, weil ich so oft im Leben aufs Maul gefallen bin.
Nein du hast das ganze Forum um Hilfe gebeen nicht einen Einzelnen.
Bin recht froh mich rechtzeitig ausgeklinkt zu haben, damit die "Klugen" ungestört freie Fahrt haben :grins:
harry so wie es rüber kam, sollte es nicht rüberkommen. Wirklich nicht!
Mir läuft halt die Zeit davon, ich weiß garnicht wie ich mit allem umgehen soll. Durch das geschriebene von @kaputt ist für mich alles noch Problematischer geworden. Und Konflikte zwischen anderen Usern helfen mir echt nicht weiter. :sad:
Bild' Dir selbst Deine Meinung!
Wenn Du der Meinung bist, dass @Simone- Dir am besten hilft, dann höre doch einfach nicht auf die anderen. Ich finde die unterschiedlichen Ansätze und Hinweise sehr hilfreich. Und ich (!) würde mich nicht blind auf Fremde verlassen. Du solltest die Paragrafen, die Du zitierst, wenigstens mal gelesen (und damit überprüft) haben, wenn möglich sogar verstanden.
Der ottokar hat doch alles 100 pro korrekt zum kopieren geschrieben.
Sehr geehrtes Team drüber und Mit freundlichem Gruß drunter, die BG-Nr. angeben und ab die Post per Einschreiben.
ok, man kanns höflicher schreiben, aber ist das JC immer höflich zu uns?
Wichtig ist nur denen ihre Fehler aufzuzeigen.
Ich würde das auch in Form einer Fachaufsichtsbeschwerde machen.
und wieder eine Meinung...
Zitat von: Gast50787 am 06. Oktober 2021, 11:11:11Ich würde
Das heißt aber doch nicht, dass Du das so machen, musst, @Steve-O!
Zitat von: justine1992 am 06. Oktober 2021, 11:27:27
und wieder eine Meinung...
Zitat von: Gast50787 am 06. Oktober 2021, 11:11:11Ich würde
Das heißt aber doch nicht, dass Du das so machen, musst, @Steve-O!
Habe ja auch garnicht gesagt das ich das "muss".
Ich werde die Schreiben von Simone anpassen mit Adressen etc. und dann so ausdrucken, unterschreiben für mich kopieren und dann morgen per Einschreiben Wegschicken. Und dann abwarten.
Ich hatte mich doch bereits auf Seite 2 in Antwort #30 (https://hartz.info/index.php?topic=126776.msg1503328#msg1503328) erschöpfend geäußert.
Den dortigen Text kann man so wie er ist als Begründung übernehmen und muss lediglich eine Anrede darüber und eine Grußformel darunter setzen.
Was die Schweigepflichtentbindung betrifft, würde ich dem äD den Wind aus den Segeln nehmen und das Formular anpassen, wie schon in Antwort #22 (https://hartz.info/index.php?topic=126776.msg1503304#msg1503304) im 2. Absatz beschrieben.
Einen Scanner hast du ja offenbar und sofern du mit Bildbearbeitung nicht soweit vertraut bist, das so hinzubekommen, scanne das Formular so ein, dass du zunächst den oberen Teil ohne Unterschriftenleiste einscannst und in ein Word- oder Write-Dokument als Hintergrund oben Links bündig einfügst. Das gleiche machst du dann mit der Unterschriftenleiste, die setzt du dann unten links bündig ein (Bild einfügen und als hinter den Text formatieren).
Hier hast du deinen Brief. Ottokar fast im Original. Damit gibst du deine Rechtsposition bekannt, machst deutlich dass du informiert bist ..... und das wars! Einfach in Word rein kopieren! Dann mal warten was das JC schreibt
Absender dein Name 05.10.2021
straße ort
Empfänger JC
straße Ort
BG-Nr. xxxxxxxx
Sehr geehrtes Team,
es gibt keine Eingliederungsvereinbarung (nachfolgend EinV genannt)
vom 13.09.2021 die fortgeschrieben werden könnte.
Die EinV vom 03.09. und 30.09.2021 sind inhaltlich identisch, eine Fortschreibung ist lt. Gesetz nicht erforderlich.
Die EinV vom 03.09.2021, und damit auch inhaltlich identische vom 30.09.2021, sind aus den folgenden Gründen rechtswidrig:
Zunächst muss der Umfang der Erwerbsfähigkeit feststehen, bevor überhaupt eine EinV abgeschlossen werden darf,
andernfalls liegen die unter § 15 Abs. 1 SGB II genannten Voraussetzungen zum Abschluss einer EinV nicht vor.
Alles was unter den Punkten 4. und 5. steht sind gesetzlich geregelte Pflichten und Ansprüche,
die gemäß §§ 53 und 55 SGB X nicht Inhalt einer EinV sein dürfen,
da sie nicht dem Ermessen des Jobcenters unterliegen.
Es besteht ihrerseits kein Ermessen, ob eine EinV nach Ablauf von 6 Monaten oder nur "bei Bedarf" fortzuschreiben ist.
Das Gesetz fordert hier eindeutig, dass eine Fortschreibung nach spätestens 6 Monaten zwingend erforderlich ist.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Pflicht, das Formular des Jobcenters zur Entbindung des Ärztlichen Dienstes von der Schweigepflicht zu nutzen.
Es ist auch jede andere Form einer Schweigepflichtentbindung zulässig, insbesondere darf man darin von seinem Recht Gebrauch machen, diese auf bestimmte Zwecke und Inhalte einzuschränken, ebenso wie die Weitergabe der so erlangten Daten.
Aus vorgenannten Gründen kann die Eingliederungsvereinbarung (EinV) meinerseits nicht akzeptiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
steve-O
Anbei das Formular so wie es lt. Gesetz eigentlich aussehen müsste.
Die Formularfelder sind alles Freitextfelder, ich rate jedoch davon ab, den Text zu verändern.
Im Formularfeld unter "Einschränkung von Datenerhebung und -übermittlung" können (dann vor dem dort schon stehenden Text) zusätzlich noch Einschränkungen hinzugefügt werden.
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Eine Schweigepflichtsentbindung ist an keine Form gebunden, daran ändert auch die Agentur für Arbeit nichts. Die haben ihr Formblatt natürlich so gestaltet, dass es ihnen am besten in den Kram passt. Desweiteren besteht kein Anspruch auf Abgabe einer Schweigepflichtsentbindung, diese ist IMMER freiwillig.
Ebenso offen ist es, ob der Ärztliche Dienst überhaupt von der Schweigepflichtsentbindung Gebrauch macht. Dieser ist nicht verpflichtet, bei den angegebenen Ärzten einen Befundbericht anzufordern. Das wird abgewogen, auch weil dadurch ein Honorar fällig wird.
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2021, 11:15:29
Anbei das Formular so wie es lt. Gesetz eigentlich aussehen müsste.
Die Formularfelder sind alles Freitextfelder, ich rate jedoch davon ab, den Text zu verändern.
Im Formularfeld unter "Einschränkung von Datenerhebung und -übermittlung" können (dann vor dem dort schon stehenden Text) zusätzlich noch Einschränkungen hinzugefügt werden.
Danke dir Ottokar! Vielen, vielen Dank!!!
Zitat von: jens123 am 07. Oktober 2021, 18:55:12
Eine Schweigepflichtsentbindung ist an keine Form gebunden, daran ändert auch die Agentur für Arbeit nichts. Die haben ihr Formblatt natürlich so gestaltet, dass es ihnen am besten in den Kram passt. Desweiteren besteht kein Anspruch auf Abgabe einer Schweigepflichtsentbindung, diese ist IMMER freiwillig.
Ebenso offen ist es, ob der Ärztliche Dienst überhaupt von der Schweigepflichtsentbindung Gebrauch macht. Dieser ist nicht verpflichtet, bei den angegebenen Ärzten einen Befundbericht anzufordern. Das wird abgewogen, auch weil dadurch ein Honorar fällig wird.
Allein schon aus dem Grund, weil ich weis das das JC und der ÄD im regen Verkehr miteinander sind, bin ich mir sicher das sich der ÄD (durch Absprache meiner SBs) die Unterlagen (Befundberichte etc.) Anfordern wird. Aber egal, abwarten.
Falls der äD da immer noch meckert, nimmt das Original, streiche das was du nicht willst und mache den Widerspruch separat.