Hallo und Guten Tag.
Vor geraumer Zeit habe ich mich beim Job Center für 6 Monate rückwirkend abgemeldet, damit ich in die Familienversicherung meines Mannes rutschen kann. (Wir hatten unterschiedliche Versicherungen und ich konnte meine nicht kündigen). Wir haben sämtliche Beiträge (20Euro im Monat) zurück gezahlt.
Im Schreiben des JC stand, dass ich bei Abmeldung nicht mehr versichert sei für die letzten 6 Monate. Jetzt erfuhren wir, dass das JC mich nicht rückwirkend bei der Krankenkassen abgemeldet hat. Ist das JC dazu verpflichtet oder nicht ? Kann es mich nur auf Kulanz rückwirkend abmelden?
Gibt es eventuell bereits Fälle wo das JC Gerichtlich dazu verurteilt wurde Mandanten RÜCKWIRKEND bei der Krankenkasse abzumelden?
Ich mir kann jemand helfen
Ist das dieselbe Angelegenheit wie hier (https://hartz.info/index.php?topic=125697.msg1477094#msg1477094) und hier (https://hartz.info/index.php?topic=125787.msg1479267#msg1479267)?
ja. Aber diesmal suche ich nach konkreten Hinweisen zu einem Präzedenzfall. Wo das JC die Abmeldung Rückwirkend machen musste
Zitat von: lilly4627 am 30. September 2021, 11:49:53Vor geraumer Zeit habe ich mich beim Job Center für 6 Monate rückwirkend abgemeldet
Wie darf man das verstehen?
Zitat von: lilly4627 am 30. September 2021, 11:49:53m Schreiben des JC stand, dass ich bei Abmeldung nicht mehr versichert sei für die letzten 6 Monate
Hast du dem JC denn die neue Versicherung mitgeteilt?
Zitat von: lilly4627 am 30. September 2021, 11:49:53Gibt es eventuell bereits Fälle wo das JC Gerichtlich dazu verurteilt wurde Mandanten RÜCKWIRKEND bei der Krankenkasse abzumelden?
Die Abmeldung bei der KK ist ein 2 Minutenakt.
Ich denke eher, hier fehlt es an Transparenz zwischen dir, der KK und dem JC
Willst du, dass das JC dich rückwirkend abmeldet und sich selbst darum bemüht, die gezahlten KV Beiträge zurück zu bekommen? Kannst du wahrscheinlich vergessen. Eher bekommst du einen Erstattungsbescheid.
Das JC hat mich Rückwirkend aus dem Leistungsbezug genommen und ich habe alles zurück gezahlt. Das JC hat mich aber nicht rückwirkend bei der Krankenkasse abgemeldet. Das JC kann das, hat es aber nicht. Das einzige was ich will ist eine Information ob jemand einen konkreten Hinweis am Besten mit Urteil ha, idem das JC dazu gezwungen wurde jemanden Rückwirkend nicht nur aus dem Leistungsbezug zu nehmen sondern auch bei der Krankenkasse abzumelden.
Das wird nicht gehen, weil du eben weiter versicherungspflichtig bist:
1. Versicherungspflichtig sind:
(2a) Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen werden; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html
Du warst während dem Bezug für 15.000 bei Ärzten und hattest zwei verschiedene Krankenkassenkarten?
Was genau sind das denn für KV Leistungen im Wert von 15.000 Euro, die nur durch eine Familienversicherung in Anspruch genommen werden können, aber nicht, wenn du selbst freiwillig versichert bist?
ja, das JC muß das machen wenn die tatsächliche Rechtslage das so vorgibt.
z.b. wenn du einem anderen System der sozialen Sicherheit im Sinne der VO 833/2004 zugeordnet bist,aber gleichzeitig Anspruch auf Leistungen nach dem SGb II hast und das JC das nicht whrhaben wollte.
Die Frage der TE hast du aber schon verstanden, oder? Ich zweifle da grad dran...
Ich habe hier noch einen ähnlich gelagerten Fall und bitte um Einschätzung: Rechtzeitige Abmeldung beim JC wegen eines neuen Jobs ab 16.9.2021. Rückzahlung der gezahlten Leistung für 09/2021. Aber das JC hatte bereits den KK-Beitrag angewiesen. Zeitgleich mit Jobeintritt Wechsel der KK (ohne Kündigungsfrist möglich). Nun behauptet die alte KK, dass eine Kündigungsfrist bestehe, da noch Leistungen vom JC im 09/2021 bezogen wurden. Das JC weigert sich anzuerkennen, dass der KK-Beitrag für 2. Hälfte 09/2021 überzahlt war. In der Folge stehen nun weitere 3 Monate bei der alten KK und wahrscheinlich Verweigerung eines Krankengeldes an, das die neue KK anstandslos zahlen würde. Der finanzielle Schaden, der durch die alte KK und die Weigerung des JC verursacht wird, ist also immens. Kann man das irgendwie abwenden?
CH1967
Für den Fall das du doch noch mal hier rein schaust
ZitatLetzter Besuch:
06. Januar 2022, 16:53:40
dann eröffne dazu ein eigenes Thema wie es laut Nutzungsbedingungen (http://hartz.info/index.php?action=custom;show=terms) eh machen solltest.
Wie du in deinem Fall erkennen wirst ist so etwas durchaus begründet, da ansonsten Fragen "untergehen " können.
MfG FN
Die Frage ist allerdings recht einfach zu beantworten. Es kommt auf den Lohnzufluss an nicht auf den Arbeitsbeginn. War der Lohnzufluss Bedarfsdeckend und im September ist der komplette Monat September überbezahlt und nicht der Halbe. War der Lohnzufluss im Oktober war der September garnicht überbezahlt. Ansonsten ist die Zahlung von Krankengeld gesetzlich geregelt und hat nichts mit der zugehörigkeit zur Krankenkasse A oder B zu tun.