Hallo,
ich frage für eine Freundin, die die Ablehnung der Nebenkosten-Nachzahlung erhalten hat. Sie hat momentan kein Internet. Ich hab den fraglichen Part aus dem Schreiben mal angehangen.
Der dort genannte Betrag für Miete incl. Nebenkosten ist angemessen. Das wurde seinerzeit extra abgeklärt mit dem JC, damit die Kosten auch übernommen werden.
Bescheid über die Angemessenheit liegt ihr auch vor.
Nach Einreichung der Nachzahlung bekam sie nun das angehängte Schreiben.
Ich verstehe das so, dass die Nachzahlung nicht übernommen wird, weil mit dieser die Angemessenheit überschritten wird. Ist das rechtens so?
Wenn eine Wohnung angemessen ist, müssten doch NK-Nachzahlungen übernommen werden, oder?
Meine Freundin ist ratlos und nicht sicher, ob sie da nun Widerspruch einlegen kann.
Lieben Gruß
Banane
[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Sie wurde offensichtlich am 15.10.2020 darauf hingewiesen, dass sie am äußersten Rand der Angemessenheit liegt und keine weiteren Kosten mehr übernommen werden können.
Hallo,
danke Dir. Ich muss sie mal fragen, was genau in diesem Schreiben steht, auf das sich die SB da bezieht.
Gruß
Banane
Wenn die Wohnung vom JC als angemessen Anerkannt wurde, müssen auch Nachzahlungen bei den BK Kosten Übernommen werden.
Zitat von: Banane007 am 30. September 2021, 17:03:55Bescheid über die Angemessenheit liegt ihr auch vor.
Somit darf das JC nicht einfach Ablehnen, seltene Ausnahme die BK Kosten wurden extrem niedrig Angesetzt, um die Angemessenheit zu erreichen.
Aber das hätte beim JC bei der Bewilligung auch Auffallen müssen.
bei insgesamt unangemessenen Wohnkosten, die aber voll vom JC übernommen werden, wie ist es dann, ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung steht dann dem Jobcenter zu und eine Nachzahlung wäre dann nicht vom JC übernahmefähig und müsste von mir selbst getragen werden?
So wäre es. Das sollte dann auch so in deinem Bescheid drinstehen. Zumindest was Nachzahlungen betrifft
Hallo crazy, das sollte oder muss dann im Bescheid drin stehen? und was und wo sollte da stehen? Hab dazu bisher nichts im Bescheid finden können.
Wenn das laut Dir
Zitat von: crazy am 02. Oktober 2021, 10:23:00So wäre es.
ist, dann kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Da eine Nachzahlung die bei mir bald kommen wird, nicht aufgrund eines Mehrverbrauchs durchs mich entstanden ist, sondern, weil die Vermietergesellschaft bisherig vergessen hatte TV Gebühren mtl. zu berechnen und demnach hier jetzt 12x 10 Euro mtl. mehr anfallen werden.
Zitat von: Banane007 am 30. September 2021, 18:01:52danke Dir. Ich muss sie mal fragen, was genau in diesem Schreiben steht, auf das sich die SB da bezieht.
Es wäre gut, wenn du das Schreiben ebenfalls hochladen könntest.
Meines Erachtens muss trotzdem erst noch eine Kostensenkungsaufforderung kommen. Denn es geht immer um die aktuellen Angemessenheitskriterien. Die können sich seit dem Einzug durchaus geändert haben, das weiß man als Leistungsempfänger nicht. Folglich muss erst eine Aufforderung kommen mit dem aktuellen Stand der Dinge.
Abgesehen davon: Wann ist sie denn umgezogen? Wann begann der letzte Bewilligungszeitraum? Es gilt ja immer noch § 67 SGB II. Lies mal hier, ab S. 8 der Pdf-Datei: https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf (https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf)
:offtopic: jeschik
Zitat von: jeschik am 02. Oktober 2021, 10:54:49Hallo crazy, das sollte oder muss dann im Bescheid drin stehen?
Weder noch.
So etwas ist gesetzlich geregelt und steht (wahrscheinlich) auch in den Merkblättern die man bei Antragstellung bekommt
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html hier Satz 3
:offtopic: (
Ende)
MfG FN
@Fettnäpfchen
Also wenn vom JC die vollen und unangemessenen Kdu übernommen werden und das seit Jahren, dann klingt es irrsinnig, wenn Guthaben verrechnet wird, aber Nachzahlungen dann selbst von mir bezahlt werden müssten. Vor allem da die Mehrkosten aus der Nachzahlung nicht aufgrund eines Mehrverbrauchs durch mich entstanden sind.
jeschik
Zitat von: jeschik am 02. Oktober 2021, 18:34:08
@Fettnäpfchen
Also wenn vom JC die vollen und unangemessenen Kdu übernommen werden und das seit Jahren, dann klingt es irrsinnig, wenn Guthaben verrechnet wird, aber Nachzahlungen dann selbst von mir bezahlt werden müssten. Vor allem da die Mehrkosten aus der Nachzahlung nicht aufgrund eines Mehrverbrauchs durch mich entstanden sind.
Fragst du jetzt für dich oder gehört das zu dem Thread von Banane007? Habe deinen Beitrag, bzw meine Antwort, nicht umsonst mit OT markiert.
Und wenn ja dann mach ein eigenes Thema dafür auf, das bringt hier alles durcheinander.
Und wenn ja dann braucht es
entsprechende Schreiben vom JC und um welche Zeiträume es geht,
wieviel Personen
wie hoch die Angemessenheit insgesamt ist was das JC als Obergrenze zieht ob die HK da dabei sind, ansonsten die tatsächlichen HK auch.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Oktober 2021, 16:12:05Fragst du jetzt für dich oder gehört das zu dem Thread von Banane007? Habe deinen Beitrag, bzw meine Antwort, nicht umsonst mit OT markiert.
Ja sorry dafür, hatte für mich gefragt!