Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Mostrich84 am 01. Oktober 2021, 04:50:47

Titel: Arzttermin wahrnehmen trotz vorl. Zahlungseinstellung?
Beitrag von: Mostrich84 am 01. Oktober 2021, 04:50:47
Schönen guten Morgen zusammen,

ich habe da ein kleines ( größeres ) Anliegen. Bzw. Frage.

Für uns wurde zu diesem Monat die Zahlung komplett vorl. eingestellt. Ein Antrag gem. § 86b Abs. 2 SGG liegt schon seit gestern Abend dem 30.09.2021 beim zuständigen SG vor.

Allerdings habe ich heute. Bzw. gleich, einen sehr wichtigen Arzttermin auf den ich nun fast schon 4 Monate warte.


Jetzt frage ich mich, ob ich den Termin ohne Probleme annehmen kann / sollte? Da ja durch die vorl. Einstellungen der Leistung nichts bezahlt worden ist, also weder unser Geld, noch Miete, Strom, Gas und auch nicht die Krankenversicherung. Kann es hier Probleme geben und ich sollte den Termin bis zur Klärung erneut verschieben ( was eigentlich nicht die Option seien sollte ) ?



Vielen Dank
Titel: Re: Arzttermin wahrnehmen trotz vorl. Zahlungseinstellung?
Beitrag von: crazy am 01. Oktober 2021, 06:55:40
Alles gut. Selbstverständlich nimmst Du den Termin wahr.