Hallo zusammen
Ich habe einen Brief bekommen das Mitarbeiter des Hausdienstes vorbei kommen wollen am 5.10.
Ich kann mir leider beim besten Willen nicht erklären warum? Es steht auch kein genauer Grund drin.kann ich diesen Grund erst in Erfahrung bringen bevor ich die Herrschaften rein lassen muss oder reicht es was in dem Schreiben steht?
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Du musst sie gar nicht reinlassen.
Hast Du irgendetwas an Extra beantragt?
Wohnt außer Dir noch jemand in der Wohnung?
Ja, es ist beunruhigend, wenn man gar nicht weiß was geklärt werden soll.
Andererseits- ja ist blöd gedacht. LE beantragt Erstausstattung-wenn die dann schreiben , wollen sehen, dass die Wohnung leer ist- dann ist sie leer!
Nein rein gar nix weiter beantragt,ich beziehe ja schon länger hartz 4 und ich Befinde mich gerade auch im Erziehungsjahr.
In meinen Haushalt wohnen mein 1 jähriger Sohn und meine 15 jährige Tochter. Sonst niemand.
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 10:32:39
In meinen Haushalt wohnen mein 1 jähriger Sohn und meine 15 jährige Tochter. Sonst niemand.
Und wie lange wohnt ihr da alleine?
Im Mai letzten Jahres (https://hartz.info/index.php?topic=122298.msg1409666#msg1409666) gab es noch eine/n Partner/in.
Es gab einen Partner aber der hat seinen eigenen Haushalt gehabt und war hier nie eingezogen.
Ich wohne hier seid 3 Jahren alleine.
Und sonst hast du keine Idee, was dieser Sachverhalt sein könnte, den es angeblich zu klären gibt? Könnte es im Zusammenhang mit dem Vater des 1-Jährigen stehen (z. B. keine Unterhaltszahlungen und kein UVG bewilligt)?
Das 1 jährige Kind ist das gemeinsame Kind?
Barunterhalt wird gezahlt?
eigentlich kannst du nur abwarten und an der Tür dann fragen was die genau aufklären wollen.
Dazu nimmst Du dir bitte eine/n Zeugen . Und das ist bitte nicht der (jeweilige)Vater deiner Kinder.
Du kannst dann an der Tür entscheiden ob Du es für sinnvoll erachtest sie auch reinzubitten oder ob es ausreicht, dass du alles an der Eingangstür klärst.
Wir kümmern uns zu gleicher Teilen um das gemeinsame Kind (1 jahr) daher bekomme ich kein Unterhalt von der UVG. Daher bekomme ich den Satz vom jc und von ihm bekomme ich keine bargeldzahlungen.
In Sachen Außendienst findest du hier jede Menge Infos. Ich würde mir das mal sehr genau durchlesen: Fachliche Weisungen zu § 6 SGB II ==> https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015894.pdf (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015894.pdf)
Ah ja, daher weht der Wind..
Ein nettes Betreuungsmodell, aber sobald ein Elternteil ALGII bezieht, nicht mehr durchführbar ohne Probleme. Dann muss entweder Barunterhalt fließen oder UVG bezogen werden. Daher der Hausbesuch.
Zitat von: Sheherazade am 03. Oktober 2021, 12:27:10
Ein nettes Betreuungsmodell, aber sobald ein Elternteil ALGII bezieht, nicht mehr durchführbar ohne Probleme. Dann muss entweder Barunterhalt fließen oder UVG bezogen werden. Daher der Hausbesuch.
Nix davon trifft zu.
Kein Barunterhalt noch beziehe ich UVG
Wurdest du denn vorher schon mal angeschrieben vom JC bezüglich Unterhalt/UVG? Hat das JC versucht, das schriftlich mit dir zu klären?
Weil:
Zitat(4) Vor Durchführung eines Außendienstes sind alle Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung im JC selbst umfassend auszuschöp-fen. Bereits erfolgte Sachverhaltsermittlungen sind in der E-AKTEzu dokumentieren. In der E-AKTE und auch im Auftrag an den Au-ßendienst ist detailliert festzuhalten, aus welchen Gründen danach weiter Zweifel an den Anspruchsvoraussetzungen bestehen odereine Sachverhaltsklärung bisher nicht möglich war.
Aus den Fachlichen Weisungen
Dann kann es wohl nur noch darum gehen, ob dein Partner nicht doch gemeinsam mit euch zusammen in der Wohnung lebt. Besuche sind ja erlaubt, aber es geht um seinen gewöhnlichen Aufenthalt.
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 12:29:42
Nix davon trifft zu.
Kein Barunterhalt noch beziehe ich UVG
Wäre aber besser.
Zitat von: blaumeise am 03. Oktober 2021, 12:42:26
Wurdest du denn vorher schon mal angeschrieben vom JC bezüglich Unterhalt/UVG? Hat das JC versucht, das schriftlich mit dir zu klären?
Weil:
Zitat(4) Vor Durchführung eines Außendienstes sind alle Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung im JC selbst umfassend auszuschöp-fen. Bereits erfolgte Sachverhaltsermittlungen sind in der E-AKTEzu dokumentieren. In der E-AKTE und auch im Auftrag an den Au-ßendienst ist detailliert festzuhalten, aus welchen Gründen danach weiter Zweifel an den Anspruchsvoraussetzungen bestehen odereine Sachverhaltsklärung bisher nicht möglich war.
Aus den Fachlichen Weisungen
Dann kann es wohl nur noch darum gehen, ob dein Partner nicht doch gemeinsam mit euch zusammen in der Wohnung lebt. Besuche sind ja erlaubt, aber es geht um seinen gewöhnlichen Aufenthalt.
Ja diese Angelegenheit ist schon lange geklärt.
Der Kindesvater hat arbeit aufgenommen.
Dazu hat mich die UVG angeschrieben es ging darum zu klären das ich mit dem kindesvater zwar zusammen ein paar bilde wir aber nicht im selben Haushalt wohnen uns aber zu gleicher teilen um das gemeinsame Kind kümmern darauf wurde der Unterhalt eingestellt ,so habe ich das dem jc auch mitgeteilt darauf wurde ich neu berechnet beim jc und das war es. Und das ist jetzt schon mehrere Monate her.
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:33:56Dazu hat mich die UVG angeschrieben es ging darum zu klären das ich mit dem kindesvater zwar zusammen ein paar bilde wir aber nicht im selben Haushalt wohnen uns aber zu gleicher teilen um das gemeinsame Kind kümmern darauf wurde der Unterhalt eingestellt ,so habe ich das dem jc auch mitgeteilt darauf wurde ich neu berechnet beim jc und das war es.
Erklär mal: wie hat er in seinen 15 Tagen im Monat das Kind gestillt? Wie betreute er das Kind, als es unter einem Jahr war, während der Arbeitszeit? Wie macht er das jetzt? Du willst allen Ernstes erklären, ihr habt seit der Geburt das Baby für Tage oder Stunden hin und her gerissen?! Und du beanspruchst auch den vollen Regelsatz für das Kind und volles Elterngeld?
Sorry, aber ist doch logisch, dass da alle Alarmglocken schrillen. Ihr wollt, dass er nichts zahlen muss und ihr das Maximale an Sozialleistungen abschöpft. Das ist nicht Sinn und Zweck von ALG2. In erster Linie hat er für Mutter und Kind aufzukommen.
Zitat von: Deadpool am 03. Oktober 2021, 13:46:38
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:33:56Dazu hat mich die UVG angeschrieben es ging darum zu klären das ich mit dem kindesvater zwar zusammen ein paar bilde wir aber nicht im selben Haushalt wohnen uns aber zu gleicher teilen um das gemeinsame Kind kümmern darauf wurde der Unterhalt eingestellt ,so habe ich das dem jc auch mitgeteilt darauf wurde ich neu berechnet beim jc und das war es.
Erklär mal: wie hat er in seinen 15 Tagen im Monat das Kind gestillt? Wie betreute er das Kind, als es unter einem Jahr war, während der Arbeitszeit? Wie macht er das jetzt? Du willst allen Ernstes erklären, ihr habt seit der Geburt das Baby für Tage oder Stunden hin und her gerissen?! Und du beanspruchst auch den vollen Regelsatz für das Kind und volles Elterngeld?
Sorry, aber ist doch logisch, dass da alle Alarmglocken schrillen. Ihr wollt, dass er nichts zahlen muss und ihr das Maximale an Sozialleistungen abschöpft. Das ist nicht Sinn und Zweck von ALG2. In erster Linie hat er für Mutter und Kind aufzukommen.
Also als erstes hier will keiner irgendwo irgendwas ausschöpfen.
Die uvg hat mich angeschrieben und ich hab drauf reagiert mit allen nachweisen.
Uns ist es selber komisch damit er nix zahlen muss also auch die uvg hat sich nicht weiter bei ihm dazu gemeldet ob er was abgeben muss oder nicht. Normalerweise bin ich auch der Auffassung damit die uvg festlegt was er zahlen muss aber dazu gab es bis jetzt auch nix schriftlich weder an mich noch an ihn.
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:53:12
Die uvg hat mich angeschrieben und ich hab drauf reagiert mit allen nachweisen.
Und du hast erklärt, dass ihr ein Paar seid (auch ohne gemeinsame Wohnung) und dass ihr euch zu gleichen Teilen um das Kind kümmert. Deshalb gibt es kein UVG. Und das Jobcenter stellt sich jetzt ähnliche Fragen wie hier
Zitat von: Deadpool am 03. Oktober 2021, 13:46:38Erklär mal: wie hat er in seinen 15 Tagen im Monat das Kind gestillt? Wie betreute er das Kind, als es unter einem Jahr war, während der Arbeitszeit? Wie macht er das jetzt? Du willst allen Ernstes erklären, ihr habt seit der Geburt das Baby für Tage oder Stunden hin und her gerissen?! Und du beanspruchst auch den vollen Regelsatz für das Kind und volles Elterngeld?
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:53:12Also als erstes hier will keiner irgendwo irgendwas ausschöpfen.
Du redest dich raus. Beantworte doch mal, wie das geht, dass er sich um ein Baby kümmert und zwar in demselben Umfang wie du, obwohl er arbeitet und ihr nicht zusammen wohnt. Beantworte die Frage nach Regelsatz für das Kind und Elterngeld. Nochmal:
Zitat von: Deadpool am 03. Oktober 2021, 13:46:38Erklär mal: wie hat er in seinen 15 Tagen im Monat das Kind gestillt? Wie betreute er das Kind, als es unter einem Jahr war, während der Arbeitszeit? Wie macht er das jetzt? Du willst allen Ernstes erklären, ihr habt seit der Geburt das Baby für Tage oder Stunden hin und her gerissen?!
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:53:12Uns ist es selber komisch damit er nix zahlen muss also auch die uvg hat sich nicht weiter bei ihm dazu gemeldet ob er was abgeben muss oder nicht. Normalerweise bin ich auch der Auffassung damit die uvg festlegt was er zahlen muss
UVG legt gar nichts fest. Erst recht nicht, wenn kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird.
Warum zahlt er nicht für dich und sein Kind? Freiwillig? Worauf wartet er? Auf die Erscheinung der heiligen Mutter Maria und das Jesuskind?
Spätestens vor der Wohnungstür muss der Aussendienstmitarbeiter den genauen Grund nennen. Würde ich auch einfach mal vorher erfragen. Wenn Auskunft nicht erteilt wird, dann fragen aus welchem Grund nicht?
Wenn Dir etwas vorgeworfen wird und Du extra an dem Tag von 12-14 Uhr warten musst!?
Das Schreiben habe ich gelesen und es ist viel zu knapp geschrieben. Da würde ich nachhaken. Vor allem einen Beistand bei dem Termin dabei haben und Protokoll führen.
"Wenn Sie jetzt in meiner Wohnung sind, haben Sie sich sicherlich jetzt in diesem Augenblick vergewissert zu dem Grund, den ich nicht wissen darf, also verlassen Sie bitte jetzt meine Wohnung, denn ich habe noch immer das Hausrecht in meiner Wohnung."
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 10:22:56
Hallo zusammen
Ich habe einen Brief bekommen das Mitarbeiter des Hausdienstes vorbei kommen wollen am 5.10.
Ich kann mir leider beim besten Willen nicht erklären warum? Es steht auch kein genauer Grund drin.kann ich diesen Grund erst in Erfahrung bringen bevor ich die Herrschaften rein lassen muss oder reicht es was in dem Schreiben steht?
Auch ein Hausbesuch durch Aussendienstmitarbeiter des Jobcenters ist grundsätzlich ein zulässiges Vorgehen. Aus § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB X ergibt sich ausdrücklich, dass eine Sozialbehörde, im SGB-II-Bereich das Jobcenter, die Unterkunft- oder auch andere Sachen, z.B. ein Kfz - in Augenschein nehmen kann. Eine rechtliche Pflicht, dem Jobcenteraussendienst Zutritt zur Wohnung oder zum Haus zu gewähren und den Hausbesuch zu dulden, existiert jedoch nicht. Auch müssen sich Hausbesuche aufgrund des intensiven Eingriffs in die Privatsphäre des Hartz-IV-Empfängers in besonderem Maße am verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz messen lassen. D.h. ein Hausbesuch muss u.a. geeignet und erforderlich für den damit verfolgten Zweck sein. Ein Hausbesuch durch den Aussendienst des Jobcenters kann beispielsweise geeignet sein, um die tatsächlichen Wohnverhältnisse zu prüfen, nicht aber um gesundheitliche Fragen zu klären. Ein Hausbesuch kann beispielsweise erforderlich sein, um die Zahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft zu prüfen, wenn keine sonstigen Mittel zur Sachverhaltsaufklärung vorliegen, er ist aber sicherlich nicht erforderlich, um an Unterlagen zu gelangen, die der Leistungsbezieher auch selbst beim Jobcenter vorlegen kann. Auch wenn eigentlich keine entsprechende Pflicht besteht, kann es sinnvoll sein, einen Hausbesuch zuzulassen oder zu dulden. Denn wenn der Sachverhalt auch ansonsten nicht geklärt werden kann, beispielsweise Wohn- oder persönliche Verhältnisse in der Bedarfsgemeinschaft ungeklärt bleiben, kann es ein, dass keine SGB-II-Leistungen gewährt werden. Das Jobcenter hält dann die Anspruchsvoraussetzungen für nicht gegeben.
Die Folgen fehlender Mitwirkung regelt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende § 66 SGB I.
Kommt derjenige, der eine SGB-II-Leistungen beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 SGB I nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann das Jobcenter nach § 66 Abs. 1 S. 1 SGB I ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. SGB-II-Leistungen dürfen nach § 66 Abs. 3 SGB I wegen fehlender Mitwirkung allerdings - in der Praxis häufig missachtet - nur dann versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.
http://www.grundsicherungs-handbuch.de/Handbuch/Mitwirkungspflichten/mitwirkungspflichten.html
Zitat von: Deadpool am 03. Oktober 2021, 14:45:24
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:53:12Also als erstes hier will keiner irgendwo irgendwas ausschöpfen.
Du redest dich raus. Beantworte doch mal, wie das geht, dass er sich um ein Baby kümmert und zwar in demselben Umfang wie du, obwohl er arbeitet und ihr nicht zusammen wohnt. Beantworte die Frage nach Regelsatz für das Kind und Elterngeld. Nochmal:
Zitat von: Deadpool am 03. Oktober 2021, 13:46:38Erklär mal: wie hat er in seinen 15 Tagen im Monat das Kind gestillt? Wie betreute er das Kind, als es unter einem Jahr war, während der Arbeitszeit? Wie macht er das jetzt? Du willst allen Ernstes erklären, ihr habt seit der Geburt das Baby für Tage oder Stunden hin und her gerissen?!
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:53:12Uns ist es selber komisch damit er nix zahlen muss also auch die uvg hat sich nicht weiter bei ihm dazu gemeldet ob er was abgeben muss oder nicht. Normalerweise bin ich auch der Auffassung damit die uvg festlegt was er zahlen muss
UVG legt gar nichts fest. Erst recht nicht, wenn kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird.
Warum zahlt er nicht für dich und sein Kind? Freiwillig? Worauf wartet er? Auf die Erscheinung der heiligen Mutter Maria und das Jesuskind?
Also mal ganz ehrlich, das ist schon einwenig dreist oder ?
das sieht so aus als wenn da jemand keine Ahnung davon hat wie das mit dem UVG läuft.
1.
UVG Leistungen werden schon nicht mehr gezahlt wenn der (in diesem Fall der Kindesvater) sich zu 1/3 an der Kindeserziehung beteiligt.
Und das hat nichts mt stillen usw zu tun.
2.
Die UVG Stelle ist es die die eine derartige Rechtslage forciert. Das hat damit zu tun das das eben aus anderen Töpfen bezahlt wird und die schlicht keinen bock haben den eigenen Haushalt zu bezahlen.
3.
und dann immer dieser moralische Vorwurf. Also ich beziehe Leistungen nach dem SGB II und mir wird doch regelmäßig vom JC,dem SG wie auch dem LSG "nahegelegt" ich solle doch einfach keinen Unterhalt für die Kinder zahlen.
4.
Die Fragestellerin nutzt lediglich das Argumentationsmuster das eine UVG Stelle eben auch anwendet wenn sie eben keine Leistungen nach dem SGB II beziehen würde. (Wie gesagt 1/3 reichen aus,Berliner Verwaltungsgericht)
Es reicht dennen schon aus das er ihre Lage wesendlich verbessert, z.b für sie und das Kind einkaufen geht,kocht, Entscheidungen gemeinsam trifft, sich an der Erziehung generell beteiligt usw.
5.
Das beziehen von Sozialleistungen ist, solange es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, kein Abziehen oder ähnliches. Es ist schlichtweg eine staatliche Subvention.
Unterhaltsvorschuss wird nicht gezahlt, dafür muss KV eben selber zahlen. Er hat Einkommen, die KM könnte das über Beistandschaft regeln lassen. Andernfalls geht das JC direkt an den KV ran und holt sich seine Auslagen für Mutter und Kind direkt.
So einfach ist das.
Auch im echten Wechselmodell ist der Elternteil der verdient bzw. mehr verdient noch Barunterhaltsverpflichtet.
Der Vorteil bei echtem Wrchselmodell ist, dass beide Elternteile ihr Geld selbst verdienen können umd durch die Aufteilung der Betreuung Sichetheit haben Beruf und Familie in Einklang zi bringen. Da KM wie hier ja keinen 24/7 Dienst hat-Arbeit wieder aufnehmen und alle Sorgen sind weg
Er hat Einkommen. Ja und ?
Der Schlüssel ist doch wieviel Einkommen er hat. Der hat doch schon einen Selbstbehalt von 1160 €.
Das ist ja das komische ,da haben wir eine Gesellschaft die ganz stolz darauf ist einen gigantischen Nidriglohnsektor eingeführt zu haben, die sich dann aber wiederum wundert das diese Leute dann den Untrhalt nicht zahlen können oder keine ordentlichen Rentenbeiträge bezahlen usw.
Da ist nichts mit direkt an die KV und dann funzt das.
Zitat von: Jan Mustermann am 11. Oktober 2021, 09:56:32das sieht so aus als wenn da jemand keine Ahnung davon hat wie das mit dem UVG läuft.
Im Gegenteil. Ich bin Beschäftigte einer Kommune und war, wenn auch nur kurz, im Jugendamt. Und derzeit bin ich zu 50% Unterhaltssachbearbeiter in einem Jobcenter. Wer also hat offenbar keine Ahnung?
Derlei Dinge wie hier (beim UVG betreut man gemeinsam, damit der KV UVG nicht erstatten muss, beim JC ist man getrennt, damit man keine BG bildet) sind mein täglich Brot.
Leider hat die Fragestellerin sich bisher nicht mehr gemeldet.
Die hier im Thread geäußerten Vermutungen als Grund für einen Hausbesuch liegen nahe.
Jugendamt und Jobcenter sind 2 unterschiedliche Behörden. Eine antragstellende Person hat es nicht in der Hand welche Entscheidung ein SB trifft.
Während der JC Mitarbeiter erklärt haben will, wie man bei einem Stillkind die Betreuung 50:50 gestaltet, reicht dem Jugendamt zur Ablehnung die Angabe "Paar, getrennt wohnend", um Kosten zu sparen.
Übereifrige JA SBs sehen schon in der Äußerung "der andere ET nimmt Kinder Arzttermine wahr" einen UHV Ausschluss.
Vielleicht meldet sich die TE ja noch
Zitat von: Deadpool am 11. Oktober 2021, 15:14:43
Zitat von: Jan Mustermann am 11. Oktober 2021, 09:56:32das sieht so aus als wenn da jemand keine Ahnung davon hat wie das mit dem UVG läuft.
Im Gegenteil. Ich bin Beschäftigte einer Kommune und war, wenn auch nur kurz, im Jugendamt. Und derzeit bin ich zu 50% Unterhaltssachbearbeiter in einem Jobcenter. Wer also hat offenbar keine Ahnung?
Derlei Dinge wie hier (beim UVG betreut man gemeinsam, damit der KV UVG nicht erstatten muss, beim JC ist man getrennt, damit man keine BG bildet) sind mein täglich Brot.
Dann sind deine Ausführungen aber nicht nachvollziehbar.
Denn offenbar hast du bislang weder etwas von Gleitzeit/Teilzeit, Milchpumpe und Kühlschrank gehört? Es gibt sogar Babyflaschenwärmer!
Und die Betreuung durch den Kindsvater kann, rechtlich unschädlich, in den Räumen der Kindsmutter erfolgen.
Das muss die Kindsmutter aber alles nur dem JC erzählen, nicht dir.
Überlasse doch die Antwort bzgl. Milchpumpe und Co. der TE. Denn das sind letztlich auch nur Vermutungen deinerseits. Nicht mehr. Und natürlich muss die TE mir das nicht erzählen. Hat sie ja bis dato auch nicht. Ich lebe trotzdem noch.
Zitat von: Deadpool am 11. Oktober 2021, 15:14:43
Im Gegenteil. Ich bin Beschäftigte einer Kommune und war, wenn auch nur kurz, im Jugendamt. Und derzeit bin ich zu 50% Unterhaltssachbearbeiter in einem Jobcenter. Wer also hat offenbar keine Ahnung?
Wer hätte so etwas nicht vermutet, so sympathisch und hilfreich, wie du hier auftrittst?
was ist bloß aus diesem Forum geworden?
Bis auf ein paar Helfern, gibt es hier meistens fast nur noch JC Mitarbeiter, die vehement Ihre Meinung kundtun wollen, durchsetzen. Manche wiederum spionieren einen im Internet und fordern eine umgehende Löschung des Posts. Linke Bazillen, JC Mitarbeiter, drohende Massnahme durch das gewollte System. Zum Glück gibt es Ottokar, Hexe, Fettnäpfchen, oder einige wenige noch !!! Auf die ist wenigstens Verlass. !!!!
Hallo Liliexx, unter anderem Namen angemeldet?
Auch JC Mitarbeiter leisten hier hilfreiche Beiträge. Sie geben sich nur nicht gern zu erkennen weil ihnen dann bei jeder Antwort gleich böser und schadhafte Wille unterstellt wird.
Quatsch. Wer es gut meint, dem erkennt man das auch an.
Zitat von: Deadpool am 14. Oktober 2021, 17:01:01
Überlasse doch die Antwort bzgl. Milchpumpe und Co. der TE.
Sehr unprofessionell, mir zu verbieten, meine Meinung zu äußern.
selbst gelöscht
Zitat von: Ottokar am 15. Oktober 2021, 12:09:02Sehr unprofessionell, mir zu verbieten, meine Meinung zu äußern.
Als hättest du was anderes gemacht. Allein die Unterstellung, ich hätte wohl noch nie was von Kühlschrank usw. gehört. Aber, falls es dich interessiert: ich hatte in der Praxis einen ähnlichen Fall, angeblich getrennt lebend, aber der KV nahm Elternzeit und - Geld, was nur möglich ist, wenn man in einem Haushalt mit dem Kind lebt. Lt. Mutter lebte das Kind aber bei ihr. Also wurde entweder das Jobcenter betrogen oder die Elterngeldstelle. Der Vater war übrigens Polizist. Ach ja: betrogen wurde das JC, wie dann das SG feststellte.
Zitat von: Deadpool am 15. Oktober 2021, 18:23:40Als hättest du was anderes gemacht. Allein die Unterstellung, ich hätte wohl noch nie was von Kühlschrank usw. gehört.
Das nennt man Sarkasmus. Und nein, ich habe dir deutlich erkennbar nicht verboten, deine Meinung zu äußern. Also bitte unterlass derartige Unterstellungen.
Zitat von: Deadpool am 15. Oktober 2021, 18:23:40ich hatte in der Praxis einen ähnlichen Fall, angeblich getrennt lebend, aber der KV nahm Elternzeit und - Geld, was nur möglich ist, wenn man in einem Haushalt mit dem Kind lebt. Lt. Mutter lebte das Kind aber bei ihr.
Das ist dem hier Geschilderten nicht mal ansatzweise ähnlich.
Wer unterstellt denn nun hier wem was? Offensichtlich du dem TE, dass er das JC betrügen will. Bist du schon so abgestumpft, dass du hinter jedem Antragsteller einen Betrüger vermutest? Oder gehört das zum Arbeitsauftrag?
Eigentlich egal, was ich schreibe, mehr als Beißreflex kommt da von dir eh nicht. Bei der Konstellation "beim JC bin ich alleinerziehend, beim Jugendamt betreut er das Kind mit" ist nunmal was nicht koscher. Aber das wirst du im Leben nicht einsehen wollen, weil das ja ein böser Behördenbüttel schreibt.
Zitat von: Deadpool am 17. Oktober 2021, 21:09:35
Eigentlich egal, was ich schreibe, mehr als Beißreflex kommt da von dir eh nicht. Bei der Konstellation "beim JC bin ich alleinerziehend, beim Jugendamt betreut er das Kind mit" ist nunmal was nicht koscher. Aber das wirst du im Leben nicht einsehen wollen, weil das ja ein böser Behördenbüttel schreibt.
Bei deinen Beiträgen musst Du dich wirklich nicht beschweren, wenn man dich etwas härter angeht.
Warum bist Du eigentlich genau hier? Genügte es nicht mehr in den internen Foren für Jobcenter Mitarbeiter über die ALG2 Schmarotzer zu lästern? Ist es der ultimative Kick sich direkt in einem Hartz4 Forum anzumelden und dort den Leuten regelmäßig verbal eins reinzuwürgen? Fragen über Fragen.
Hast du dir die Beiträge von Deadpool angesehen? Dann wirst du feststellen, dass sie viel Hilfestellung bietet und auch zur Klärung von Sachverhalten beiträgt.
Zitat von: BigMama am 17. Oktober 2021, 22:19:49
Hast du dir die Beiträge von Deadpool angesehen? Dann wirst du feststellen, dass sie viel Hilfestellung bietet und auch zur Klärung von Sachverhalten beiträgt.
Ja ich habe mir nachdem er/sie auf meinen Beitrag reagiert hat, sehr viele Beiträge durchgelesen und habe mir da MEINE Meinung gebildet.
"Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
Zitat von: Gast51016 am 17. Oktober 2021, 22:23:49Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
Möchtest du damit irgendwas bestimmtes zum Ausdruck bringen? Dann solltest du es etwas konkretisieren.
Nein, das ist mir rein zufällig gerade eingefallen.
Zitat von: Gast51016 am 17. Oktober 2021, 22:23:49Ja ich habe mir nachdem er/sie auf meinen Beitrag reagiert hat, sehr viele Beiträge durchgelesen und habe mir da MEINE Meinung gebildet.
Bei 2348 Beiträgen hattest du aber echt viel zu tun. Respekt.
[
Zitat von: Gast51016 am 17. Oktober 2021, 22:06:53Genügte es nicht mehr in den internen Foren für Jobcenter Mitarbeiter über die ALG2 Schmarotzer zu lästern?
Was du so alles weißt. Was bei Skull and Bones so abläuft, weißt du dann sicher auch, oder?
Zitat von: Gast51016 am 17. Oktober 2021, 22:06:53Ist es der ultimative Kick sich direkt in einem Hartz4 Forum anzumelden und dort den Leuten regelmäßig verbal eins reinzuwürgen?
Naja, so viele Beiträge können es demnach doch nicht gewesen sein.
Und alles, weil es dir nicht gefällt, dass eine Leistungseinstellung nicht koscher ist, du aber trotzdem nicht viel dagegen machen kannst...
Zitat von: Deadpool am 17. Oktober 2021, 22:33:23
Und alles, weil es dir nicht gefällt, dass eine Leistungseinstellung nicht koscher ist, du aber trotzdem nicht viel dagegen machen kannst...
Jeder kann ja nachlesen, wie DU geantwortest hast. Ich bin ja auch nicht der einzige, der deine ganze Art und Weise sehr fragwürdig findet, um es mal wertneutral auszudrücken.
Zitat von: Deadpool am 17. Oktober 2021, 21:09:35
Eigentlich egal, was ich schreibe, mehr als Beißreflex kommt da von dir eh nicht.
Gehts noch???
Zitat von: Deadpool am 17. Oktober 2021, 21:09:35
Bei der Konstellation "beim JC bin ich alleinerziehend, beim Jugendamt betreut er das Kind mit" ist nunmal was nicht koscher.
Nun reichts aber!
Zunächst mal ging es nicht um den Status "Alleinerziehend", sondern darum, dass du in Frage gestellt hast, dass der Kindsvater das Kind allein betreuen kann, auch wenn es gefüttert werden muss.
Ich habe, obwohl verheiratet, meine Kinder auch auch allein betreut und gefüttert, als sie noch klein waren. Meine Frau und ich haben uns da nämlich reingeteilt. Wenn jemand ernsthaft anzweifelt, so wie du, dass das möglich ist, dann ist das schon sehr seltsam, um nicht zu sagen lachhaft realitätsfern.
Außerdem steht hier im Thema nirgendwo, dass die TE gegenüber dem JC als "Alleinerziehend" gilt. Auch in den restlichen Beiträgen der TE habe ich nichts Derartiges gefunden.
Du regst dich hier über Dinge auf, die allein deiner Phantasie entspringen, und greifst daraufhin User an.
Es reicht!
Sag ich doch, Beißreflex.
Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2021, 12:44:16Außerdem steht hier im Thema nirgendwo, dass die TE gegenüber dem JC als "Alleinerziehend" gilt
Was ist denn jemand, der
Zitat.In meinen Haushalt wohnen mein 1 jähriger Sohn und meine 15 jährige Tochter. Sonst niemand.
schreibt? Alleinerziehend mit 2 Kindern.
Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2021, 12:44:16Ich habe, obwohl verheiratet, meine Kinder auch auch allein betreut und gefüttert, als sie noch klein waren
Ja, so lief es bei mir und meinem Mann auch. Weil verheiratet und zusammen lebend. Und nicht "für das eine Amt getrennt und für das andere zusammen".
Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2021, 12:44:16Du regst dich hier über Dinge auf, die allein deiner Phantasie entspringen,
"Sonst niemand" entspringt nicht meiner Phantasie. Ich habe eher den Eindruck, du überliest lieber wichtige Informationen (oder ignorierst sie gekonnt), um mir eine reinzuwürgen.
Zitat von: Deadpool am 18. Oktober 2021, 15:08:53
Sag ich doch, Beißreflex.
Jetzt reichts!
Du unterstellst vollkommen grundlos Fragestellern Betrugsabsichten und pöbelst gegen andere.
Wenn hier einer um sich beißt dann du. Du hast dich total verrant und bist zu stolz, es zuzugeben.
Zitat von: Deadpool am 18. Oktober 2021, 15:08:53
Was ist denn jemand, der
Zitat.In meinen Haushalt wohnen mein 1 jähriger Sohn und meine 15 jährige Tochter. Sonst niemand.
schreibt? Alleinerziehend mit 2 Kindern.
Arbeitest du so in deinem Job? Dann habe ich Mitleid mit all deinen Klienten.
Zitat von: Deadpool am 18. Oktober 2021, 15:08:53"Sonst niemand" entspringt nicht meiner Phantasie. Ich habe eher den Eindruck, du überliest lieber wichtige Informationen (oder ignorierst sie gekonnt), um mir eine reinzuwürgen.
Um "sonst niemand" geht es überhaupt nicht!
Und zum 2. und letzten Mal: unterlass deine unbegründeten Unterstellungen!
Voraussetzung für ein Wechselmodell bei der Kinderbetreuung ist bekanntermaßen, dass man getrennt wohnt.
Getrennt wohnen bedeutet aber noch lange nicht, dass man alleinerziehend i.S.d. SGB II ist. Das hängt davon ab, wie das Wechselmodell ausgestaltet ist. Bei einem Betreuungsverhältnis von 50/50 gilt man im SGB II nicht als alleinerziehend, das solltest du aber eigentlich wissen.
Von "In meinen Haushalt wohnen mein 1 jähriger Sohn und meine 15 jährige Tochter. Sonst niemand." kann man bei gebotener Sachlichkeit lediglich feststellen, dass der Kindsvater nicht mit Mutter und Kind zusammenwohnt. Mehr nicht!
Davon ausgehend zu behaupten, dass die Person beim JC angegeben hat, sie sei alleinerziehend, ist eine absolut unprofessionelle und böswillige Unterstellung.
Ach Pippilotta...
Bei einem echten Wechselmodell gilt man übrigens sehr wohl als alleinerziehend, deshalb gibt es auch dem MB Allein, jedoch nur zu 1/2. Deshalb kann ich nicht wissen, was du schreibst, weil es falsch ist.
Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2021, 15:34:13Davon ausgehend zu behaupten, dass die Person beim JC angegeben hat, sie sei alleinerziehend, ist eine absolut unprofessionelle und böswillige Unterstellung.
Nein, Erfahrung. Und zwar eine sehr lange und vielfältige.
Du kannst offenbar nicht anders: Unterstellungen, Verleumdungen, Beleidigungen und Tatsachenverdrehungen. Bemäntelt als angebliche persönliche Erfahrung.
2019 hat das BSG entschieden, dass bei hälftiger Betreuung auch ein halber Alleinerziehendenmehrbedarf zusteht.
Im SGB II gilt man aber trotzdem weiterhin nur dann als Alleinerziehend, wenn man mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt (§ 21 Abs. 4 SGB II).