Guten Tag
eine Frage in das Forum. Werden Zuschüsse der Krankenkasse zu einer medizinisch notwendigen Ernährungsberatung als Einkommen angerechnet?
Wo finde ich entsprechenden Gesetzestext?
Vielen Dank für die Info.
Geht es um ALG II?
Meines Erachtens handelt es sich hier um eine Leistung nach § 65a SGB V ==> http://www.buzer.de/65a_SGB_V.htm (http://www.buzer.de/65a_SGB_V.htm) und die ist gemäß § 11a Abs. 3 S. 1 nicht als Einkommen anrechenbar: http://www.buzer.de/gesetz/2602/a170598.htm (http://www.buzer.de/gesetz/2602/a170598.htm)
Müsste klar zweckgebunden sein bzw besser wäre sogar wenn die Zahlung wahlweise direkt zum Anbieter geht anstatt an dich oder es eine Teilerstattung ist die du vorab bereits bezahlt hast - in diesen Fällen klar nicht anrechenbar.