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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hansejunge am 03. Oktober 2021, 14:24:02

Titel: Kurze Frage: Sind diese Punkte Einnahmen im Sinne des ALG 2 Zuflussprinzipes?
Beitrag von: Hansejunge am 03. Oktober 2021, 14:24:02
Hallo,

sind Aufwandsentschädigungen für Blutspende, Blutplasmaspende, Spermaspende, Medikamententests, etc. Einkommen im Sinne der Freigrenze von 100 Euro im Monat? Muss man diese als "Einkommen" deklarieren und melden?

Danke.
Titel: Re: Kurze Frage: Sind diese Punkte Einnahmen im Sinne des ALG 2 Zuflussprinzipes?
Beitrag von: justine1992 am 03. Oktober 2021, 14:36:07
Zitat von: Hansejunge am 03. Oktober 2021, 14:24:02Einkommen im Sinne der Freigrenze von 100 Euro
Nein. Der Freibetrag (nicht -grenze) gilt für Erwerbseinkommen.
Titel: Re: Kurze Frage: Sind diese Punkte Einnahmen im Sinne des ALG 2 Zuflussprinzipes?
Beitrag von: blaumeise am 03. Oktober 2021, 15:04:00
Auf "sonstiges Einkommen" gibt es aber die Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro, sofern die nicht schon bei den Freibeträgen vom Erwerbseinkommen enthalten ist.
Titel: Re: Kurze Frage: Sind diese Punkte Einnahmen im Sinne des ALG 2 Zuflussprinzipes?
Beitrag von: MAC517 am 03. Oktober 2021, 15:09:48
Warum ist Blutspende keine Vermögensumwandlung  :smile: