Können BK, die während des Bezugs von ALG II angefallen sind, aber nur zum Teil durch Vorauszahlungen getilgt wurden, bei Nachzahlungsanforderung durch den Vermieter, nach Ende des Bezugs von ALG II, mit dem Jobcenter abgerechnet werden?
Nein.
Ausnahme: Durch die Nachzahlung wäre man wieder Hilfebedürftig