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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Alaskahwy am 04. Oktober 2021, 10:05:58

Titel: Betriebskosten nach Bezug von ALG II wegen Nachzahlung für Vorjahr abrechnen?
Beitrag von: Alaskahwy am 04. Oktober 2021, 10:05:58
Können BK, die während des Bezugs von ALG II angefallen sind, aber nur zum Teil durch Vorauszahlungen getilgt wurden, bei Nachzahlungsanforderung durch den Vermieter, nach Ende des Bezugs von ALG II, mit dem Jobcenter abgerechnet werden?
Titel: Re: Betriebskosten nach Bezug von ALG II wegen Nachzahlung für Vorjahr abrechnen?
Beitrag von: Sheherazade am 04. Oktober 2021, 10:07:35
Nein.
Titel: Re: Betriebskosten nach Bezug von ALG II wegen Nachzahlung für Vorjahr abrechnen?
Beitrag von: crazy am 04. Oktober 2021, 10:13:09
Ausnahme: Durch die Nachzahlung wäre man wieder Hilfebedürftig