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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Herbstzeitlose am 04. Oktober 2021, 14:33:33

Titel: Muss man das Wechselmodell angeben?
Beitrag von: Herbstzeitlose am 04. Oktober 2021, 14:33:33
Guten Tag,

Ich praktiziere mit meinem Ex-Partner das echte Wechselmodell.
Unsere Kinder 13 und 16 Jahre leben abwechselnd zwei Wochen bei mir und meinem Ex. Ich beziehe ALG2, der Kindesvater arbeitet. Wir haben uns auf keine Unterhaltszahlungen seither festgelegt, sondern teilen uns die anfallenden Kosten hälftig auf und ich behalte das volle Kindergeld.

In der Anlage Kind habe ich ja angekreuzt, dass die Kinder sich abwechselnd bei den Eltern aufhalten.
Ist damit meine Pflicht getan? Oder muss ich das Wechselmodell explizit angeben. Dies wird mir von der neuen Partnerin der Kinder vorgehalten.

Welche Veränderungen würden damit einhergehen? So wie ich mittlerweile recherchiert habe, würde mir bzw. den Kindern Dann nur noch der hälftige Regelsatz zustehen, da sie ja die Hälfte der Zeit nicht in meiner BG verbringen?

Lasse ich es so weiterlaufen und das JC kommt später auf mich zu, entstehen dann Rückforderungen oder Ansprüche gegenüber dem Kindesvater?

LG Herbstzeitlose
Titel: Re: Muss man das Wechselmodell angeben?
Beitrag von: Sheherazade am 04. Oktober 2021, 14:51:15
Auch ein echtes Wechselmodell enthebt den leistungsfähigen Elternteil nicht von seiner Barunterhaltspflicht. Das weiß auch das Jobcenter und wird dich auffordern, den Unterhalt für die Kinder geltend zu machen.
Titel: Re: Muss man das Wechselmodell angeben?
Beitrag von: Herbstzeitlose am 04. Oktober 2021, 15:11:58
Das mit der eigentlichen Unterhaltspflicht wissen wir. Hatten uns seither eben gütig geeinigt.
Ich beziehe seit einem Jahr ALG2 und seither ist das Amt noch nicht auf mich zugekommen.
In der Anlage Kind hatte ich auch angekreuzt, dass kein Unterhalt gezahlt wird. Die Gründe dafür ebenso geschildert.

Würde sich an der Berechnung denn etwas ändern, wenn der KV Unterhalt zahlen würde/müsste?
Titel: Re: Muss man das Wechselmodell angeben?
Beitrag von: crazy am 04. Oktober 2021, 16:08:23
Schau mal in deinen Berechnungsbogen.
Die Höhe der Regelbedarfe je Kind müsste 50% betragen.

Logischerweise bekommt deine BG weniger Zuschuss wenn die Kinder Barunterhalt bekommen. In Summe hast Du immer mindestens das Gleiche an Geld
Titel: Re: Muss man das Wechselmodell angeben?
Beitrag von: Herbstzeitlose am 05. Oktober 2021, 12:53:47
Danke für die Antworten.

Ich kann momentan nicht schauen, da ich mich in einer Anschlussheilbehandlung nach Knie-OP befinde.

Aber ich bin mir zu 90% sicher, dass ich momentan den vollen Regelsatz für die Kinder bekomme.
Titel: Re: Muss man das Wechselmodell angeben?
Beitrag von: crazy am 06. Oktober 2021, 08:48:16
Dann Gute Besserung und schau wenn Du wieder zu hause bist.

Wenn Du nachweislich alles korrekt angegeben hast und der SB trotzdem falsch gerechnet hat trifft Dich zumindest keine Schuld. Kann nur sein, dass es iwann auffällt und eine Rückforderung erfolgt.

und so nebenbei-der neuen Partnerin deines EX geht das überhaupt nichts an! Du musst ihr weder was erklären noch deinen Alg2 Bescheid vorlegen