Hallo zusammen!
In Bayern ist ja ab heute die Maskenpflicht in Schulen aufgehoben! Gilt das auch für Maßnahmen des JC? Also wen jemand z.B. ein Bewerbungstrainig machen soll! Oder muss man PCR/Selbstests machen?
Weiss da jemand Bescheid?
Zitat von: Unwissender am 04. Oktober 2021, 16:28:16
Weiss da jemand Bescheid?
Bestimmt der Maßnahmeträger.
Die neuen Lockerungen sind etwas unverständlich schwammig.
Einerseits darf in Clubs getanzt werden und mehr
andererseits gilt in öffentlichen Einrichtungen die 3 G-Regel und Maskenpflicht.
Eine Maßnahme dürfte eine öffentliche Einrichtung sein. Also Maske soweit ich raus lese.
ZitatIn Bayern ist ja ab heute die Maskenpflicht in Schulen aufgehoben!Zitat
andererseits gilt in öffentlichen Einrichtungen die 3 G-Regel und Maskenpflicht.
Eine Maßnahme dürfte eine öffentliche Einrichtung sein. Also Maske soweit ich raus lese.
Schulen sind öffentliche Einrichtungen, und nu?
Auch bei Schulen herrscht meine Wissens ein Flickenteppich! Da aber Schulen Ländersache sind bestimmt da Bayern! JC- Maßnahmen sind doch vom Bund? Da hat doch Bayern nix zu melden!
Also gehe ich davon aus, das @Shezerazede Recht hat! :weisnich: