Hallo,
ich wurde zu einer telefonischen Beratung "eingeladen".
Dort steht: "Bitte senden Sie dem Jobcenter Ihre Bewerbungsunterlagen zu."
Ist dies Pflicht oder zwingend erforderlich?
Nein, es ist keine sanktionsbewährte Pflicht. Allerdings kann das Nichteinreichen dazu führen, dass dein AV nicht überprüfen kann wie aktuell deine Bewerbungsunterlagen sind und dich dann zu einem Bewerbertraining schicken.