Gibt es hier bei auch eine Ortsanwesenheitspflicht?
Nö, mit Grusi im Alter ist man Rentner und ist befreit von Arbeitssuche. Ergo 365 / anno Urlaub
Das ist so nicht korrekt. Bei längeren Auslandsaufenthalten gilt nämlich folgendes:
ZitatLeistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__41a.html
@Deadpool
Wie will die Behörde den merken, wenn man ein halbes Jahr oder länger nicht zu Hause ist, und sich irgendwo im Ausland aufhält, und evtl. einen Job ausübt?
War das die Frage? Gäbe es auf so eine Frage eine abschließende Antwort? Neidische Nachbarn oder Verwandte, Postrücklauf wegen vollem Briefkasten, unbeantwortete Mitwirkungsaufforderungen des Sozialamtes, anonyme Anzeigen und vor allem: Mitteilung des Leistungsempfängers, der seiner Mitwirkung nachkommt und sich nicht strafbar machen will, indem er unrechtmäßig Leistungen bezieht. Oder soll er das tun deiner Meinung nach?
@Deadpool
Rentner können doch hingehen wo und solange sie wollen. Warum Leute mit Grundsicherung nicht? Was heißt in dem Zusammenhang, Mitwirkungspflicht? Und warum soll ein Rentner noch mitwirken? Bestehen da Bedenken, dass der Grundsicherungsempfänger still und heimlich Ableben könnte und die Leistungen werden weiter gezahlt?
Was soll das jetzt? Der Gesetzgeber hat in § 41a SGB XII bestimmt, dass es keine dauerhafte Mitnahme von Sozialhilfe ins Ausland gibt. Es ist nunmal keine Rente, die man sich erarbeitet hat.
Und natürlich gibt es auch im Alter Mitwirkungspflichten. Einkommen ändert sich, Betriebskostenguthaben, Heizkostenguthaben, Erbe, Glücksspielgewinn, Lohn aus Nebenjob, Einzug/Auszug von Familienmitgliedern, Tod von Familienmitgliedern, Heirat, Scheidung...
@Deadpool
Zitat von: Deadpool am 04. Oktober 2021, 21:12:53
Was soll das jetzt? Der Gesetzgeber hat in § 41a SGB XII bestimmt, dass es keine dauerhafte Mitnahme von Sozialhilfe ins Ausland gibt. Es ist nunmal keine Rente, die man sich erarbeitet hat.
Und natürlich gibt es auch im Alter Mitwirkungspflichten. Einkommen ändert sich, Betriebskostenguthaben, Heizkostenguthaben, Erbe, Glücksspielgewinn, Lohn aus Nebenjob, Einzug/Auszug von Familienmitgliedern, Tod von Familienmitgliedern, Heirat, Scheidung...
Diese Mitwirkungspflichten sind akzeptabel. Aber das man den Aufenthaltsort nicht frei wählen kann und Grusi doch sehr gering ausfällt, ist nicht in Ordnung.
Und was soll jetzt die Grundsatzdiskussion? Es ging um eine konkrete Frage und die wurde beantwortet. Im Übrigen halte ich es durchaus für legitim, dass der Gesetzgeber deutsches Steuergeld auch in Deutschland ausgegeben sehen will. Nochmal: es ist keine selbst erarbeitete Rente.
Zitat von: Saskia am 04. Oktober 2021, 21:19:53Aber das man den Aufenthaltsort nicht frei wählen kann [...] ist nicht in Ordnung.
Sie dürfen den Aufenthaltsort selbst bestimmen!
Ist doch selbst erarbeitet. Mußt nur Arbeit anders definieren.
Man kann auch seinen Grundbedarf im Ausland bestellen und sein Geld dahin überweisen und kein Cent bleibt in Deutschland.
Wie hoch ist der Grusibetrag exklusive der Miete aktuell?
Ist das jetzt dein Thread?
Wenn ich meine Miete aus eigenen Mitteln zahle, dann kann ich als Rentner hingehen und so lange weg bleiben wie ich will. Wenn aber Vater Staat die Miete bezahlt und der Rentner hält sich monatelang nicht in seiner Wohnung auf, ist das nicht in Ordnung. Natürlich kann man auch bei Grundsicherung Urlaub im Ausland machen auch gerne mal 4 oder 6 Wochen. Aber monatelang geht das nicht.
@ Saskia ist offensichtlich zu jung, um Florida-Rolf (https://de.wikipedia.org/wiki/Florida-Rolf) zu kennen und die daraus resultierende Gesetzesänderung im SGB12, genauer gesagt des §24, sonst würde sie ihre Bemühungen einstellen.
man hat auch mit grundsicherung nur 21tage im jahre urlaub. wie bei h4
Nein, du darfst so viel Urlaub machen, wie du willst und bezahlen kannst. Nur bei Auslandsaufenthalten gibt es die Beschränkung von 4 Wochen am Stück. Dann ist die Grenze erreicht, bis zu der dir noch Leistungen gezahlt werden, siehe Link von @Deadpool. Im SGB XII gibt es keine Residenzpflicht.
also kann man 4wochen urlaub im ausland dann eine woche hier in DE und dann wieder 4 wochen im ausland verbringen?