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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: 123 am 04. Oktober 2021, 19:47:00

Titel: Umzugskosten + Erstausstattung U25
Beitrag von: 123 am 04. Oktober 2021, 19:47:00
​Hallo, eine Frage.



Meine Tochter wohnt derzeit in einem kleinen möblierten Firmen-Apartment ihres Ausbildungsbetriebes in einem neuen Bundesland (ihr jetziger neuer Wohnort) aber ihre ganzen Sachen sind noch hier bei mir. Sie begann im August eine Ausbildung dort. Wer bezahlt jetzt den Umzug? Wir hatten schon im ...glaube Juli..einen formlosen Antrag beim Jobcenter hier auf Übernahme der Umzugskosten*Erstausstattung Wohnung gestellt, dieses schickte uns einen richtigen Antrag, den wir aber bis heute noch nicht ausgefüllt haben, da es sehr schwer war, eine Wohnung zu finden und erst jetzt vor ein paar Wochen ein kleines möbliertes Firmen-Apartment erstmal bekommen hat, dieses aber nur vorübergehend bis Anfang nächsten Jahres ist. Nun müssen aber ihre Sachen zu ihr hin, wenn sie eine richtige Wohnung gefunden hat, können wir diesen Antrag auch jetzt, so spät nach der 1.Antragstellung noch ausfüllen und muss das hiesige Jobcenter (wo meine Tochter zum Zeitpunkt der Antragstellung noch hier bei uns in der Bedarfsgemeinschaft lebte), den Umzug zahlen oder das JC, wo sie jetzt wohnt in dem neuen Bundesland? Dort bezieht sie aber kein ALG2 und war dort auch noch nie beim JC gemeldet.



Dann eine Frage zur Erstausstattung der Wohnung. Wo bei welchem JC muss sie den Antrag auf Erstausstattung stellen, hat sie da überhaupt einen Anspruch drauf, wenn sie kein ALG2 bezieht? Es wird ihre 1. eigene Wohnung mit ihren 1. eigenen Möbeln, also sie hat noch nichts.



Danke euch.

Lg
Titel: Re: Umzugskosten + Erstausstattung U25
Beitrag von: crazy am 04. Oktober 2021, 19:52:29
Wenn sie nicht Hilfebedürfrig ist bekommt sie auch keine Möbel etc. als Ausstattung.
Für das Zeug was von ihr noch bei Dir steht muss sie mal jemanden fragen der ein Auto hat und es beinDir abholen.
Oder eben bei jedem Besuch bei Dir was mitnehmen.
Wir haben Oktober. Ausgezogen ist sie im Juli. Da hätte sie virab beantragen müssen und auch in Anspruch nehmen müssen
Titel: Re: Umzugskosten + Erstausstattung U25
Beitrag von: 123 am 04. Oktober 2021, 20:07:06
Ok.

Ihre Freunde haben noch kein Auto, ich auch nicht und sie selber auch nicht, da kann nichts mitgenommen oder hingebracht oder mitgenommen werden.

Wie soll sie das machen, was kann sie beantragen? Sie hat keine andere Möglichkeit, irgendwie muss es ja gehen, in so einer Situation ist sie hilfebedürftig.
Titel: Re: Umzugskosten + Erstausstattung U25
Beitrag von: crazy am 04. Oktober 2021, 20:11:50
Nein, ist sie nicht.
Sie hat ihr Kindergeld, ihr Ausbildungseinkommen und Unterhalt.
Dann muss sie eben sparen, achauen wo es was zu verschenken oder günstig gibt und das Notwendigste schickst Du erstmal als Paket rüber.

Ich sag mal wie das bei unserem Kind ging: Mit Flixbus, Rucksack und Reisekoffer ab nach Berlin und immer mal noch was mitgenommen was hier noch rumstand, auch mal mit Mitfahrgelegenheit z.B. 
Titel: Re: Umzugskosten + Erstausstattung U25
Beitrag von: Deadpool am 04. Oktober 2021, 20:45:32
Wenn Sie irgendwann mal eine richtige Wohnung gefunden hat, ist das alte Jobcenter gar nicht mehr örtlich zuständig, ist es ja jetzt schon nicht mehr. Sollte sie am neuen Wohnort dann z. B. aufstockend ALG2 beziehen, kann sie dann dort einen Antrag stellen. Wenn sie genug Einkommen hat und keine Aufstockung benötigt, muss sie sparen.
Titel: Re: Umzugskosten + Erstausstattung U25
Beitrag von: lisa63 am 04. Oktober 2021, 20:51:22
@123
wie weit entfernt wohnt deine Tochter denn jetzt?
(Nur damit man sich das besser vorstellen kann.)
Titel: Re: Umzugskosten + Erstausstattung U25
Beitrag von: Birgit63 am 05. Oktober 2021, 08:26:44
Ich stelle immer wieder fest, dass es doch ein gewisses "Anspruchsdenken" gibt. Man kann sich auch ein Auto leihen. Irgendwer im Freundes- oder Verwandtenkreis wird doch einen Führerschein besitzen. Dann leiht man sich einen kleines Transporter und los geht es.
Titel: Re: Umzugskosten + Erstausstattung U25
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Oktober 2021, 12:31:36
123

Mal was zum Thema Erstausstattung wenn man kein ALG 2 bezieht.
Ab Seite 35 rechts unten
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf (http://hartz.info/dateien/pdf/Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf)

ZitatNeben den Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw.
Sozialgeld und Sozialhilfe haben auch solche
Personen einen Anspruch auf einmalige Beihilfen
nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 SGB II oder § 31 Abs. 1
Nr. 1 bis 3 SGB XII, die keine Leistungen zur Siche­
rung des Lebensunterhalts erhalten, aufgrund ihres
geringen Einkommens und Vermögens zur Deckung
dieses Bedarfes jedoch nicht in der Lage sind. In
solchen Fällen kann im Wege einer Ermesse
weiter geht es dann auf Seite 36 links oben...

MfG FN
Titel: Re: Umzugskosten + Erstausstattung U25
Beitrag von: Sheherazade am 05. Oktober 2021, 13:12:54
Zitat von: 123 am 04. Oktober 2021, 19:47:00
​Meine Tochter wohnt derzeit in einem kleinen möblierten Firmen-Apartment ihres Ausbildungsbetriebes in einem neuen Bundesland (ihr jetziger neuer Wohnort) aber ihre ganzen Sachen sind noch hier bei mir. Sie begann im August eine Ausbildung dort.

Hat deine Tochter BAB beantragt?
Titel: Re: Umzugskosten + Erstausstattung U25
Beitrag von: crazy am 05. Oktober 2021, 15:31:08
Wozu? Sie hat Einkommen inkl Barunterhalt vom Vater!