Hallo,
Ich plane im Moment meine Selbständigkeit als Fotograf. Derzeit beziehe ich ALG2.
In meiner Recherche zur Förderung, habe ich viele Information über das Einstiegsgeld und dem Gründerzuschuss bekommen. Welche ja beide nach dem Ermesse des Jobcenters gegebenfalls ausgezahlt werden.
Meine derzeitige Frage ist jedoch, ob in der Anfangszeit meiner Selbständigkeit Anspruch auf Grundsicherung besteht, solange ich noch nicht genug verdiene?
Besten Dank :bye:
Du kannst eine vorläufige EKS anfertigen und Alg2 beantragen. Dann könnte es je nach deinen prognostizierten Einnahmen noch einen Zuschuss über Alg2 geben.
Hier sind die Fachlichen Weisungen in Sachen Einstiegsgeld. Die würde ich mir zunächst mal gut durchlesen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16b_ba015829.pdf (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16b_ba015829.pdf)
Wichtig ist eine rechtzeitige Anstragstellung beim Einstiegsgeld, siehe Weisungen.
Hier grundsätzliche Infos in Sachen Selbständigkeit und ALG II: Hinweise für Selbständige ==> https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf (https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-selbstaendige_ba015224.pdf)
Und der Ratgeber Einkommensanrechnung aus dem Forum: https://hartz.info/index.php?topic=17.msg19#msg19 (https://hartz.info/index.php?topic=17.msg19#msg19)