Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum, weil ich aktuell ein Problem habe.
Ich bin 24 Jahre alt und werde in 2 Wochen 25 Jahre alt. Zurzeit lebe ich mit meinen Eltern in einer Wohnung. Mein Vater erhält Alg 2 und meine Mutter arbeitet und ich verdiene nach meiner bestandenen Ausbildung seit 07/2021 Geld und zuvor habe ich Ausbildungsgehalt bekommen. Nachdem ich meine Ausbildung abgeschlossen habe, hab ich meine erste Gehaltsabrechnung mit dem neuen Gehalt an das Jobcenter gesendet. Dann kam die Aufforderung, dass ich meinen Arbeitsvertrag schicken soll - gesagt getan, obwohl ich nicht happy damit war. Dann kam letzte Woche ein Brief, dass ich meine Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate inkl. Kontoauszügen zusenden soll. Dabei habe ich meines Wissens, meine Gehaltsabrechnungen bereits geschickt gehabt. Ich verstehe jedoch nicht, warum sie von mir noch Kontoauszüge verlangen?! Sie haben doch bereits meinen Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen. Können sie das verlangen, wenn ich gar keine Leistungen beziehe und ab 25 Jahren bin ich doch sowieso aus der Bedarfsgemeinschaft raus oder liege ich falsch?
Ich wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank!
Könntest du den Brief mal anonymisiert hochladen, damit der Grund der Anforderung lesbar ist?
Da steht folgendes:
Sie beziehen derzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.
Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden hierzu benötigt:
Gehaltsabrechnung Juli 2021 bis September 2021 mit den entsprechenden Kontoauszügen bezüglich des Zufluss ihres Gehalts.
Mhhh, da Du keine Leistungen beziehst... Es genügt die erste EK Abrechnung nebst Kontoauszug Zufluss.
Die erste Abrechnung von Juli 2021 haben sie bereits sowie meinen Arbeitsvertrag, den ich nach langer Diskussion mit der Dame eingesendet musste, da sie mit Kürzung der Leistungen meines Vaters gedroht hat. Laut Auskunft muss ich mitwirken und ALLES offen legen, weil ich mit meinen Eltern zusammen lebe. Stimmt das? Und ab 25 Jahren dürfen sie sowieso nichts mehr von mir verlangen, wenn ich es korrekt verstanden habe.
Also komm ich nicht drum herum meinen Kontoauszug zu schicken? Dürfte ich theoretisch gesehen, alles ausser dem Gehalt schwärzen?
Sobald Du so viel verdienst, dass Du keine Leistungen mehr oben drauf benötigst bist Du raus aus der BG. Dann wirst Du auf dem Bescheid deiner Eltern nur noch als Zählperson für KdU aufgeführt.
Also ja, ersten Zufluss EK mittels Kontoauszug. Und dann ist Schluss
Ich benötige seit meiner Ausbildung keine Leistung mehr und habe auch nie was erhalten. Erst Recht bekomm ich durch meine Stelle genug Geld, dass ich keine Leistung brauche. Können die das verlangen, nur weil mein Vater Alg 2 bezieht? Ich fühl mich irgendwie verarscht, weil sie mich die ganzen Zeit als BG zählen -.-
Die Dame an Telefon meinte, dass ich erst ab dem Tag wo ich 25 werde aus der BG bin und davor alles offen legen muss.
Dann werd ich nur den ersten Kontoauszug, die Ausgaben geschwärzt zuschicken, da sie eigentlich den Rest haben. Könnte mein Vater Probleme bekommen, wenn die der Meinung sind, dass das nicht reicht?
Nein. Die/der SB ist bischen begriffsstutzig.
Notfalls meldest Du Dich noch mal.
Zitat von: Rosegirl am 05. Oktober 2021, 18:05:29Ich benötige seit meiner Ausbildung keine Leistung mehr und habe auch nie was erhalten. Erst Recht bekomm ich durch meine Stelle genug Geld, dass ich keine Leistung brauche.
@Rosegirl: Seit du keine Leistungen mehr benötigst gehörst du nicht mehr zur BG und hast mit dem JC nichts weiter zu tun, außer dass du bei den KdU auf dem Bescheid deiner Eltern mitgezählt wirst. @crazy hat recht. Du kannst dich dabei auf
§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II berufen: http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm (http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm)
Hier steht es noch genauer, in den
Fachlichen Weisungen der BA. Unter dem Punkt "Unter 25-jährige Kinder in einer BG", Randziffer 7.77: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015897.pdf (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015897.pdf)
Im Bescheid den mein Vater erhalten hat, hab ich gesehen, dass für die Monate 07/21 und 08/21 noch mein Ausbildungsgehalt als Einkommen gewertet wurde und dass ich einen Bedarf von 70€ hätte. Ich hab aber bereits ab 07/21 normales Gehalt bekommen und sie müssten es doch eig. wissen, da mein Arbeitsvertrag vorliegt.
In einem Bescheif, welches 1 Woche später eingekommen ist, bin ich in den Monaten 09/21 und 10/21 mit meinem normalen Gehalt angezeigt. Aber im Monat 09 und 10 mit einem Bedarf von 0. Ab November tauche ich gar nicht mehr auf :-D
Irgendwas ist doch falsch bei den Berechnungen.
Zitat von: Rosegirl am 05. Oktober 2021, 21:02:46Ich hab aber bereits ab 07/21 normales Gehalt bekommen
Wann wurde der erste volle Lohn ausgezahlt?
Am 28.07. wurde es ausgezahlt
Dann antworte, dass es für das Verlangen keine Grundlage gäbe, da du bekanntermaßen deinen Lebensunterhalt selbst verdienst und entgegen der Aussage im Schreiben eben nicht Leistungen beziehst und die Unterlagen für die Monate xx bereits vorliegen würden.
Ich war heute bei einem SB-Mitarbeiter und ich fühl mich echt unverstanden.
Auf meine Fragen hin, kam die Antwort, dass ich doch Leistungen beziehe und deshalb der BG angehöre. Als ich darauf hin gesagt habe, dass ich unter 25 bin und mein eigenes Einkommen seit Monaten habe, kam nur: Dennoch gehören sie der BG an undzwar bis Sie ausziehen. Trotz dass ich auf den SGB hingewiesen habe. Auf meine Nachfrage, ob ich ab 25 immer noch Teil der BG bin, kam auch nur ein Ja. Ich hab wirklich lange versucht zu erklären, dass ich keine Leistungen beziehe, aber irgendwie will man das nicht verstehen. Dann wurde mir gesagt, dass ich nicht darüber diskutieren soll und das machen soll, was da steht und mein Vater dann keine Leistung mehr erhält.
Ich bin echt genervt .. und was nun? 😒 Es kann doch nicht sein oder liege ich falsch?
Nichts. Einfach nichts. Was können sie dir denn tun, wenn du keine Leistungen beziehst? Sie dir versagen?
Ja. Da hast du schon Recht, aber mein Vater macht mir Stress, weil er Angst hat, dass er wegen mir nichts bekommt. Dabei liegt das Jobcenter meiner Meinung nach falsch, was die leider nicht einsehen möchten.
Deinem Vater können sie nur Leistungen kürzen wenn er selber Pflichten verletzt.
Okay, ja weil es bereits zwei Mal mit ,,angedroht" wurde, dass er dann keine Leistung mehr erhält - da ich ja angeblich BG Mitglied bin.
Ich werde alles nochmal schriftlich mit Angabe von Paragraphen denen zukommen lassen. Vielleicht verstehen Sie es dann ja.
Im Zweifelsfall hilft nur der Auszug
Zitat von: Delfinanne am 07. Oktober 2021, 21:03:02
Im Zweifelsfall hilft nur der Auszug
Das fände ich doch wirklich übertrieben. Sie gehört nicht mehr zur BG, bezieht keine Leistungen und unterliegt nicht mehr den Pflichten, die ein Leistungsbezug mit sich bringt. Wenn das JC dem Vater die Leistungen gekürzt, dann muss es dafür eine Begründung angeben. Die muss es erst mal finden. Weil die Tochter den Mitwirkungspflichten nicht nachkommt? Das funktioniert nicht. Da kann man notfalls mit einer Klage beim Sozialgericht gegen angehen. Eventuell hilft auch schon ein Gespräch mit dem Teamleiter.
Man muss nur die Entscheidung treffen, ob man sich wehren möchte oder nicht.
Ich habe einen Brief verfasst, mit der Angabe von den Gesetzesauszügen und habe meine Situation erklärt. Ich hoffe, dass dies hilft und mein Vater keine Konsequenzen dadurch spüren wird.
Wenn ich dann nicht mehr als Teil der BG angesehen werde, würde es sich auf die Leistungen meines Vaters auswirken? Also würde er weniger erhalten?
Nein!
Okay, vielen Dank an alle.
Mein Vater möchte, dass ich alle drei Gehaltsabrechnungen schicke, weil er zu sehr Angst vor irgendwelchen Konsequenzen hat. Dabei habe ich ihm erklärt, dass er da nichts zu befürchten hat.
Ich werde dennoch meinen Brief dazu legen, mit der Erklärung, dass ich nichts beziehe und ich zu keiner Bedarfsgemeinschaft gehöre.
Ich hoffe, dass sich das bald mit dem Jobcenter klären wird.
Ich hab damals meine Kopie des Arbeitsvertrages geschickt, obwohl die es gar nicht hätten von mir verlangen dürfen. Kann ich das Jobcenter verlangen, meinen Arbeitsvertrag zu löschen? Sie haben es ja zu Unrecht angefordert.
Ja das kannst du.
Nun habe ich ein neues Problem. Ich habe meinen Brief abgeschickt gehabt mit der Bitte, mir den Sachverhalt klarzustellen. Es kam keine Reaktion zu meinem Brief :no:
Stattdessen haben wir eine Aufforderung erhalten, Geld zurückzuzahlen, da ich angeblich mehr Geld verdient hätte in zwei Monaten, als angegeben.
Das kann allerdings nicht stimmen, da ich ein fixes Gehalt habe und ihr mein AV, Gehaltsabrechnung und alles vorliegen.
Zudem steht im Brief, dass bei mir das Einkommen anzurechnen ist und daher mein Vater und Schwester einen geringeren Ansprüch auf leistungen hätten, als sie berechnet haben.
Wie kann ich nun vorgehen? Ich darf mich zum Sachverhalt äussern, wobei ich davon ausgehe, dass sich nichts tun wird dadurch.
Ich würde am liebsten einen Anwalt hinzuziehen, da ich es langsam frech finde.
Zitat von: Rosegirl am 22. Oktober 2021, 12:38:12Stattdessen haben wir eine Aufforderung erhalten, Geld zurückzuzahlen, da ich angeblich mehr Geld verdient hätte in zwei Monaten, als angegeben.
Dann weis das doch fix mit Gehaltsabrechnungen und Kontoauszügen nach (wenn Du zu dem Zeitpunkt im Leistungsbezug warst - oder war es nach Juni?).
Das habe ich bereits.
Sie haben meinen Av, meinen Kontoauszug und meine Gehaltsabrechnungen (diese sogar 2x) vorliegen. Daraufhin kam ja dieser Brief
Dein Einkommen darf nicht auf die Bedarfe deiner Eltern und Geschwister angerechnet werden.
Was macht die SB denn da?
Ich weiß es auch nicht :weisnich:
Meinen Brief hat sie einfach ignoriert, meine E-Mail zu einem anderen Thema auch.
Ich fühle mich echt nicht ernst genommen von der SB. Sie ist immer noch der Meinung es anzurechnen müssen.
OK, hast Du die Berechnungsbögen dazu zur Hand?
Die SB muss ja ihre Forderungen belegen können.
Rosegirl
Zitat von: Rosegirl am 22. Oktober 2021, 12:38:12Ich würde am liebsten einen Anwalt hinzuziehen, da ich es langsam frech finde.
Wenn du einen RA hast der im SGB 2 bewandert ist solltest du das machen. Da reicht dann uU schon der Briefkopf damit SBlein nachdenkt. Eine Beschwerde würde ich zudem auch gleich mit in Auftrag geben. Sollte aber wirklich im SGB 2 bewandert sein sonst könnte alles mögliche passieren......
MfG FN
Ja, und ich hab auf das Anschreiben von damals.
Sie wollen das Geld von 07/08 zurück, da hier mein Ausbildungsgehalt vermerkt ist.
Ich habe aber Anfang August meine Gehaltsabrechnung und den AV denen zugeschickt. Sie müssten daher wissen, dass ich ab 07 bereits Gehalt bekommen habe.
Zudem müsste ihr damals schon bewusst sein, dass ich nicht mehr zur Bg gehöre, weil ich Einkommen habe und sie mich daher nicht mitberechnen darf. Dennoch wird mein Gehalt immer noch als Einkommen angerechnet.
Soll ich da jetzt einen Widerspruch einlegen? Ich hab ihr ja bereits erklärt, weshalb ich kein Teil der BG mehr bin, aber ohne Erfolg.
Wie viel hast Du denn noch bekommen???
Wenn das Azubi Gehalt zu Grunde gelegt wurde hat man bei hohem Azubi Gehalt ggf dein Kindergeld deinen Eltern zugerechnet?
Hast Du damals eine Vetänderungsmiiteilung geschickt ?
Ich empfehle auf wie Fettnäpfen, den Gang zu eine Rechtsanwalt, falls dir das Vorgehen nicht schlüssig ist. Du kannst den Berechnungsbogen hier anomymisiert hochladen. Vielleicht findet sich dort ein Fehler.
Zitat von: Rosegirl am 22. Oktober 2021, 16:46:36Soll ich da jetzt einen Widerspruch einlegen?
Wenn es nur einen Anhörung ist, kannst du keine Widerspruch einlegen. D.h. du kannst schon aber der wird als unzulässig verworfen.
Bei einem Bescheid empfehle ich zur Fristwahrung auf jeden Fall einen Widerspruch.
@crazy: Ich habe ab Juli meine Vollzeitstelle begonnen und dann Ende Juli normales Gehalt bekommen. Meine erste Gehaltsabrechnung haben Sie auch bekommen! Sogar 2x.
Sie haben trotz vorliegen eines AV und Gehaltsabrechnung zwei Monate mit Azubigehalt angerechnet, aber die weiteren Monate richtig.
Da ist nichts mit Kindergeld oder so angegeben.
@BigMama: Ich werde es mal später hochladen.
Die Überzahlung der jeweils 70€ die du vor einigen Posts genannt hattest wegen der Differenz von Azubigehalt zu normalem Gehalt müsste logischerweise erstattet werden.
Wenn du aus der BG wegfällst und eine eigene begründest, müsstest aber deinen Eltern / deinem Vater deinen Mietanteil bezahlen - dieser wird natürlich bei ihm aus dem Bescheid rausgekürzt, da du ja weiterhin dort wohnst nur eben das JC nicht für dich aufkommt.
Sprich: einmal die Miete mit allem drum und dran durch die in der Wohnung lebenden Personen aufteilen (Pro Kopf Prinzip) und dann weißt du was du abtreten musst.
Kann es sein, dass genau das verlangt und gekürzt wird? Das wäre nämlich (auch wenns auf Schlamperei des JC basiert) rechtens.