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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: TG am 05. Oktober 2021, 18:49:41

Titel: Erstattungsanspruch KG
Beitrag von: TG am 05. Oktober 2021, 18:49:41
Eine alleinerziehende Mutter erhält Alg2. Im Juli wurde das 2. Kind geboren. Die Mutter hat bisher Unterhaltsvorschuß für das 1. Kind + KG erhalten. Nun macht das JC einen Erstattungsanspruch für KG ab Juli für das 2. Kind geltend. Sie hat bisher weder Leistungen vom JC noch Unterhaltsvorschuß oder Kindergeld für das Baby erhalten. Ein Erstattungsanspruch kann das JC doch nur stellen, wenn es in Vorleistung gegangen ist, oder denke ich falsch?

Diese SB scheint etwas konfus zu sein, denn sie hat ebenfalls die Leistungen der Mutter falsch berechnet. Errechneter Geburtstermin war Anfang Sept. Das Kind wurde 2 Mon. zu früh geboren. Die SB rechnet aber bis Geburtstermin (Sept) weiter mit Mehrbedarf wegen Schwangerschaft. Das stimmt auch nicht.
Titel: Re: Erstattungsanspruch KG
Beitrag von: crazy am 05. Oktober 2021, 19:29:27
Scheint so ..
Dann eben aufklären und gut ist.
Wovon kauft Mutter gerade Windeln und ggf Kleidung fürs Neugeborene?
Titel: Re: Erstattungsanspruch KG
Beitrag von: TG am 05. Oktober 2021, 20:56:54
Für sich und das 1. Kind bekommt sie Alg2 + KG. Der Lebensunterhalt wird davon bestritten.
Ich werde einen Widerspruch für sie schreiben.
Manchmal kann ich nicht glauben, was das JC alles so verzapft. Besonders Flüchtlinge sind davon betroffen, weil sie das System nicht verstehen und sich deshalb nicht wehren können.
Titel: Re: Erstattungsanspruch KG
Beitrag von: Deadpool am 05. Oktober 2021, 21:01:08
Gegen was willst du denn in Widerspruch gehen? Der Erstattungsanspruch ist kein Verwaltungsakt. Es gibt doch gar keinen Bescheid?
Titel: Re: Erstattungsanspruch KG
Beitrag von: TG am 05. Oktober 2021, 21:21:21
Die Mutter hat eine Kopie des Schreibens vom 02.08.2021 vom JC an die Familienkasse bekommen. In diesem Schreiben wird die Familienkasse aufgefordert, bis 04.10. den Erstattungsbetrag von 647,50 € an das BA-Service Haus zu überweisen. dieses Schreiben erhielt die Mutter am 02.10.
Was kann denn jetzt getan werden? Das Geld steht doch der Mutter zu, nicht dem JC. Dieses ist nicht in Vorleistung getreten.
Titel: Re: Erstattungsanspruch KG
Beitrag von: crazy am 05. Oktober 2021, 21:31:23
Na die Neuberechnung verlangen und die Nachzahlung des fehlenden Geldes.
Titel: Re: Erstattungsanspruch KG
Beitrag von: Sheherazade am 06. Oktober 2021, 06:20:29
Zitat von: TG am 05. Oktober 2021, 18:49:41
Sie hat bisher weder Leistungen vom JC noch Unterhaltsvorschuß oder Kindergeld für das Baby erhalten.

Sie hat aber die Geburtsurkunde beim Jobcenter eingereicht, das Kindergeld und das UVG beantragt?
Titel: Re: Erstattungsanspruch KG
Beitrag von: TG am 06. Oktober 2021, 06:55:56
Zitat von: Sheherazade am 06. Oktober 2021, 06:20:29
Zitat von: TG am 05. Oktober 2021, 18:49:41
Sie hat bisher weder Leistungen vom JC noch Unterhaltsvorschuß oder Kindergeld für das Baby erhalten.

Sie hat aber die Geburtsurkunde beim Jobcenter eingereicht, das Kindergeld und das UVG beantragt?

Ja, das ist bereits im Juli geschehen. Auch Elterngeld ist beantragt. Noch fließt nichts.

Titel: Re: Erstattungsanspruch KG
Beitrag von: Sheherazade am 06. Oktober 2021, 07:21:46
Dann einfach so an das Jobcenter schreiben.
Zitat von: crazy am 05. Oktober 2021, 21:31:23
Na die Neuberechnung verlangen und die Nachzahlung des fehlenden Geldes.