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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FightForRight am 06. Oktober 2021, 12:42:51

Titel: Lohnfortzahlung durch KK fällt in H4-Zeitraum
Beitrag von: FightForRight am 06. Oktober 2021, 12:42:51
Hallo zusammen,

pünktlich zum Ende meines ALG1- Anspruchs konnte ich den letzten Job ergattern, in dem ich nach einer Erkrankung postwendend wieder die Kündigung erhalten habe.
Ich war in den ersten 4 Wochen knapp 2 Wochen erkrankt, habe Anfang des Folgemonats direkt die Kündigung zum 15. erhalten und musste nun direkt H4 beantragen.

Die Lohnfortzahlung bei Erkrankung in den ersten 4 Wochen zahlt ja die KK, diese Zahlung ist aber noch nicht erfolgt und wird in den H4-Zeitraum fallen.

Gilt in diesem Fall mit später erfolgter Zahlung für den Arbeitszeitraum auch das Zuflussprinzip,
und diese KK-Zahlung wird als Einkommen angerechnet?
Titel: Re: Lohnfortzahlung durch KK fällt in H4-Zeitraum
Beitrag von: Sheherazade am 06. Oktober 2021, 12:48:08
Vermutlich, aber ohne genaue Angaben über ALGII-Leistungsbeginn und Zeitraum Krankengeld bleibt es beim Raten.
Titel: Re: Lohnfortzahlung durch KK fällt in H4-Zeitraum
Beitrag von: FightForRight am 14. Oktober 2021, 12:51:52
@ Sheherazade,

ich hab am 1.8. angefangen und war Mitte-Ende August für knapp 2 Wochen krank, innerhalb des ersten Arbeitsmonats zahlt dann die KK die LFZ als Krankengeld, die Kündigung und ALGII-Antrag erfolgten dann zum 15.09.

Die KK hat aber bis heute die LFZ nicht gezahlt, die somit in den (noch nicht bewilligten) H4-Bezug fällt.

Frage ist, ob diese verspätet gezahlte LFZ aus August als Einkommen nach dem Zuflussprinzip angerechnet wird, wenn die nun irgendwann eintrudelt?
Titel: Re: Lohnfortzahlung durch KK fällt in H4-Zeitraum
Beitrag von: Sheherazade am 14. Oktober 2021, 12:58:47
Ich befürchte ja. Leistungsbeginn ALGII war dann zum 01.09.? Lohn wäre dann auch angerechnet worden, dann wird das für eine Lohnersatzleistung nicht anders sein.
Titel: Re: Lohnfortzahlung durch KK fällt in H4-Zeitraum
Beitrag von: FightForRight am 20. Oktober 2021, 12:45:26
ALGII-Antrag war zum 16.09., die Zahlung der KK ist für die Kranktage im August innerhalb der ersten 4 Wochen (in denen der AG im Krankheitsfall nicht zahlen muss und die KK übernimmt). Daher denke ich auch dass hier das Zuflusprinzip greift.

Titel: Re: Lohnfortzahlung durch KK fällt in H4-Zeitraum
Beitrag von: Sheherazade am 20. Oktober 2021, 12:50:25
Zitat von: FightForRight am 20. Oktober 2021, 12:45:26
ALGII-Antrag war zum 16.09.,

In der Regel wird rückwirkend auf den Monatsersten beschieden, ausser man war bis zum 15. ausser Landes. Das würde für dich bedeuten: ALGII-Antrag am 16.09., Leistungsbeginn laut Bescheid am 01.09. - du hast noch keinen Bescheid?
Titel: Re: Lohnfortzahlung durch KK fällt in H4-Zeitraum
Beitrag von: FightForRight am 20. Oktober 2021, 19:39:09
nein der Bescheid ist noch nicht da, wollen wir mal keine Hektik verbreiten  :coffee: :grins: